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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hausrat

Zahlt die Hausrat bei Überspannung durch Blitz?

Kurz gesagt

Ja, wenn Überspannung durch Blitz in Ihrem Vertrag steht. Neuere Tarife haben das fast immer drin, ältere oft nur mit Grenze, etwa 5 Prozent der Versicherungssumme. Ein Blitzschaden kostete die Versicherer 2025 im Schnitt rund 1.760 Euro. Überspannung ohne Gewitter, etwa aus dem Stromnetz, ist meist nicht versichert.

Zahlt die Hausrat bei Überspannung durch Blitz?

Was es kostet

Zahlen zu Blitzschäden und zum Schutz im Haus, aus veröffentlichten Statistiken und Handwerkerpreisen.

BeispielRichtwert
Durchschnittlicher Blitz- und Überspannungsschaden 2025rund 1.760 Euro je Schaden
Grenze in älteren Verträgen bei 50.000 Euro Versicherungssummeetwa 2.500 Euro bei 5 Prozent
Kombischutz Typ 1 und 2 im Zählerschrank, mit Einbauetwa 300 bis 500 Euro
Aufwendige Anlage mit mehreren Unterverteilernetwa 600 bis 1.600 Euro
Aufpreis für Überspannung in einem neuen Hausratvertragmeist 0 Euro, weil schon enthalten

Stand September 2026. Der Aufpreis von meist 0 Euro in neuen Verträgen ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ihre Grenze steht in Ihren Vertragsunterlagen; wir prüfen sie gern.

Rechenbeispiel

Gewitter im Juli, Wohnung mit Homeoffice

Ein Blitz schlägt in einen Strommast in der Straße ein. Am nächsten Morgen gehen mehrere Geräte nicht mehr. Versicherungssumme 50.000 Euro.

Fernseher, 2 Jahre alt, Neupreis heute1.100 Euro
Laptop1.300 Euro
Router und Drucker400 Euro
Schaden zusammen2.800 Euro
Alter Vertrag mit 5 Prozent Grenze2.500 Euro
Neuer Vertrag ohne diese Grenze2.800 Euro, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung

Mit altem Vertrag bleiben 300 Euro an Ihnen hängen, ohne jeden Überspannungsschutz im Vertrag die vollen 2.800 Euro.

Direkter Blitz oder Überspannung: ein wichtiger Unterschied

Schlägt der Blitz direkt in Ihr Haus ein und setzt etwas in Brand, ist das ein klassischer Blitzschaden. Den zahlt die Hausratversicherung schon im Grundschutz.

Viel häufiger schlägt der Blitz aber irgendwo in der Nähe ein, etwa in eine Stromleitung. Der Spannungsstoß läuft durch die Leitungen in Ihre Wohnung und zerstört Fernseher, Router oder Computer. Das nennt man Überspannung. Dafür braucht es eine eigene Zusage im Vertrag.

Was passiertWer zahlt
Blitz schlägt ins Haus ein, Wohnzimmer brenntHausrat im Grundschutz für Ihre Sachen
Blitz in der Nähe, Fernseher und Router defektHausrat nur mit Überspannung durch Blitz
Heizungssteuerung oder Wärmepumpe defekt nach GewitterWohngebäudeversicherung, wenn Überspannung eingeschlossen ist
Stromausfall im Netz, danach Gerät kaputt, kein Gewittermeist keine Hausrat, eventuell der Netzbetreiber
Gerät alt und ohnehin am Endeniemand, Verschleiß ist nicht versichert

Wo die Grenzen liegen

In älteren Verträgen ist Überspannung oft nur bis zu einem Anteil der Versicherungssumme versichert, häufig etwa 5 Prozent. Bei 50.000 Euro Summe wären das 2.500 Euro. Für ein Wohnzimmer mit großem Fernseher, Spielkonsole und Musikanlage reicht das manchmal nicht.

Neuere Tarife zahlen oft bis zur vollen Versicherungssumme und ersetzen den Neuwert, also was ein gleichwertiges neues Gerät heute kostet. Das lohnt einen Blick in die eigenen Unterlagen.

Der Nachweis ist die eigentliche Hürde

Der Versicherer will wissen, ob wirklich ein Blitz die Ursache war. Ein Gewitter am Wohnort zur passenden Zeit lässt sich über einen Blitzinformationsdienst belegen. Dazu kommt eine kurze Bescheinigung vom Elektriker oder Techniker, dass der Defekt typisch für Überspannung ist.

Heben Sie defekte Geräte auf, bis der Versicherer zugestimmt hat. Wer den Fernseher gleich entsorgt, hat den wichtigsten Beweis verloren.

Wann Sie den Baustein nicht extra brauchen

Wenn Ihr Vertrag in den letzten Jahren abgeschlossen oder umgestellt wurde, ist Überspannung durch Blitz sehr wahrscheinlich schon drin. Dann bringt ein Zusatz nichts, prüfen Sie nur die Höhe der Grenze.

Wer kaum Elektronik besitzt, trägt auch ohne Baustein nur ein kleines Risiko. Umgekehrt lohnt der volle Schutz besonders bei Homeoffice, teurer Unterhaltungstechnik und Häusern auf dem Land mit Freileitungen.

Schritt für Schritt

  1. Geräte vom Strom nehmen und nicht mehr einschalten, wenn es verschmort riecht.
  2. Defekte Geräte fotografieren und aufbewahren, nicht entsorgen.
  3. Den Schaden sofort dem Versicherer melden, mit Datum und Uhrzeit des Gewitters.
  4. Beim Elektriker oder Händler bestätigen lassen, dass Überspannung die Ursache ist.
  5. Kaufbelege oder Kontoauszüge für die Geräte heraussuchen.
  6. Fest eingebaute Technik wie die Heizung getrennt über die Wohngebäudeversicherung melden.

Checkliste

  • Überspannung durch Blitz steht ausdrücklich im Vertrag
  • Grenze für Überspannung reicht für Ihre Elektronik
  • Ersatz zum Neuwert vereinbart
  • Wohngebäudeversicherung deckt Überspannung für Heizung und fest eingebaute Technik
  • Überspannungsschutz im Zählerschrank vorhanden oder geplant
  • Kaufbelege teurer Geräte digital abgelegt

Häufige Fehler

  • Nach dem Gewitter das defekte Gerät gleich wegwerfen
  • Annehmen, jeder Stromausfall sei ein versicherter Blitzschaden
  • Einen Altvertrag mit niedriger Grenze nie überprüfen
  • Sich allein auf Steckdosenleisten mit Überspannungsschutz verlassen, ohne Schutz im Zählerschrank

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Hausrat auch, wenn der Blitz nicht direkt ins Haus eingeschlagen hat?

Ja, wenn Überspannung durch Blitz im Vertrag eingeschlossen ist. Genau das ist der häufigste Fall: Der Einschlag ist in der Nähe, der Spannungsstoß kommt über die Leitung.

Muss ich ein Gutachten bezahlen?

Meist reicht eine kurze Bescheinigung vom Elektriker oder Fachhändler. Verlangt der Versicherer ein eigenes Gutachten, trägt er dessen Kosten in der Regel selbst.

Was ist, wenn nach einem Stromausfall ohne Gewitter Geräte kaputt sind?

Das ist in den meisten Hausratverträgen nicht versichert. Kommt die Störung aus dem Stromnetz, kann der Netzbetreiber haften. Melden Sie es ihm schriftlich und zeitnah.

Zahlt die Hausrat den Neuwert oder den Zeitwert?

Üblich ist der Neuwert: Sie bekommen, was ein gleichwertiges neues Gerät heute kostet. Grenzen und Selbstbeteiligung ziehen davon ab.

Als Mieter: Wer zahlt die kaputte Heizungssteuerung?

Die gehört zum Gebäude, also zur Wohngebäudeversicherung des Vermieters. Ihre Hausrat zahlt nur für Ihre eigenen Sachen.

Lohnt sich ein Überspannungsschutz im Zählerschrank?

Bei viel Technik oft ja. Er kostet meist etwa 300 bis 500 Euro und muss vom Elektriker eingebaut werden. Eine Steckdosenleiste allein schützt kaum.

Quellen

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