Alles zur Versicherung: Zahnzusatz
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
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Kurz gesagt
Oft ja: Viele Tarife zahlen Zahnersatz aus dem Ausland, einige aber nur, wenn auch die Kasse leistet. Die Zahnzusatzversicherung braucht deshalb meist erst den Festzuschuss. Den gibt es in der EU, im EWR und in der Schweiz nach § 13 Abs. 4 SGB V höchstens in Höhe der Inlandskosten, abzüglich bis zu 5 Prozent Verwaltungskosten, und nur, wenn die Kasse den Plan des Zahnarztes im Ausland vorher genehmigt hat.
Kassenzuschuss und Preise im Vergleich, aus Gesetz, Verbraucherschutz und veröffentlichten Preislisten.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Festzuschuss Krone 2026, je nach Bonusheft | etwa 239 bis 299 Euro, im EU-Ausland abzüglich bis zu 5 Prozent |
| Einzelimplantat in einer deutschen Privatpraxis | etwa 2.000 bis 3.000 Euro |
| Einzelimplantat in Ungarn | ab etwa 700 bis 800 Euro |
| Ersparnis Zahnersatz in Osteuropa laut Verbraucherzentrale | teils rund 50 Prozent, vor Reisekosten |
Stand Oktober 2026.
Die Implantatpreise stammen von einem Zahntourismus-Portal (Stand April 2025) und sind
Angebotspreise, keine unabhängige Erhebung.
Die Rechnung im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Was Ihr Tarif im Ausland zahlt, steht in seinen Bedingungen; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So teilen sich Kasse, Zusatzversicherung und Sie die Rechnung, wenn der Plan vorher genehmigt war und der Tarif 90 Prozent inklusive Kassenleistung erstattet.
| Rechnung der Praxis im Ausland (angenommen) | 1.200 Euro |
| Festzuschuss 75 Prozent, minus 5 Prozent Verwaltungskosten | rund 284 Euro |
| Zusatzversicherung bis 90 Prozent der Rechnung | rund 796 Euro |
| Eigenanteil ohne Reise | 120 Euro |
Sie zahlen rund 120 Euro plus Reise und Hotel. Ohne genehmigten Plan fällt der Festzuschuss weg, und je nach Tarif auch die Leistung der Zusatz.
Gesetzlich Versicherte dürfen sich in der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz behandeln lassen und bekommen die Kosten im Wege der Kostenerstattung zurück. So steht es in § 13 Abs. 4 SGB V. Sie bezahlen die Rechnung also zuerst selbst und reichen sie dann bei der Kasse ein.
Erstattet wird höchstens, was die Kasse für dieselbe Versorgung in Deutschland gezahlt hätte. Beim Zahnersatz ist das der Festzuschuss zur Regelversorgung, bei einer Krone 2026 etwa 239 bis 299 Euro, je nach Bonusheft. Die Kasse darf davon nach ihrer Satzung Verwaltungskosten von höchstens 5 Prozent abziehen. Dass die Rechnung im Ausland niedriger ist, erhöht den Zuschuss nicht.
Für andere Behandlungen im EU-Ausland brauchen Sie keine vorherige Genehmigung, beim Zahnersatz schon. Die Kasse muss den Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn prüfen können. Die Verbraucherzentrale rät, ihn auf Deutsch einzureichen.
Der Plan muss von der Praxis stammen, die tatsächlich behandelt. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat am 14. Mai 2019 entschieden (L 4 KR 169/17), dass ein Plan des deutschen Zahnarztes nicht reicht und ohne Genehmigung kein Anspruch besteht, auch wenn die Versorgung selbst in Ordnung war.
| Behandlungsort | Kassenzuschuss | Was Sie vorher brauchen |
|---|---|---|
| Deutschland | Festzuschuss 60 bis 75 Prozent der Regelversorgung | genehmigter Heil- und Kostenplan |
| EU, EWR, Schweiz | höchstens wie im Inland, minus bis zu 5 Prozent | genehmigter Plan der Praxis im Ausland |
| Andere Länder, etwa Türkei | im Regelfall keiner | Kostenvoranschlag für die Zusatzversicherung |
Ob die Zahnzusatzversicherung Zahnersatz aus dem Ausland zahlt, steht im Geltungsbereich Ihres Tarifs. Viele Tarife gelten weltweit. Einige erstatten aber nur, wenn die Kasse ebenfalls geleistet hat. Fehlt dann der Festzuschuss, weil der Plan nicht genehmigt war, zahlt auch die Zusatz nichts.
Es gelten dieselben Grenzen wie in Deutschland: Wartezeit, Höchstbeträge der ersten Jahre und der Ausschluss von Behandlungen, die vor Vertragsbeginn schon angeraten waren. Reichen Sie den Kostenvoranschlag der Praxis im Ausland deshalb auch beim Zusatzversicherer vorab ein.
Die Verbraucherzentrale nennt Ersparnisse von teils rund 50 Prozent, Werbung verspricht 70 bis 80 Prozent. Dazu kommen aber Anreise, Hotel und bei Implantaten mehrere Termine wegen der Einheilzeit.
Gewährleistung richtet sich in der Regel nach dem Recht des Landes und gegen die Praxis dort. Deutsche Zahnärzte bessern im Ausland eingesetzten Zahnersatz oft nur als Notbehandlung nach. Bei einer einzelnen Krone frisst die Reise den Vorteil häufig auf. Für eine große Versorgung kann es sich rechnen, wenn Nachsorge und Garantie schriftlich geregelt sind.
Fragen und Antworten
Ja, den Festzuschuss in Höhe der Inlandskosten, abzüglich bis zu 5 Prozent Verwaltungskosten.
Voraussetzung ist, dass die Kasse den Plan der Praxis dort vorher genehmigt hat.
Für geplanten Zahnersatz außerhalb von EU,
EWR und Schweiz besteht im Regelfall kein Anspruch auf Erstattung.
Ob Ihre Zusatzversicherung zahlt, steht im Geltungsbereich des Tarifs.
Nein.
Die Kasse muss den Plan der Praxis prüfen, die tatsächlich behandelt.
Ein Gericht hat den Zuschuss in einem solchen Fall ganz versagt.
Meist ja.
Die Kasse erstattet nach § 13 Abs.
4 SGB V im Nachhinein, die Zusatzversicherung ebenfalls nach Einreichen der Rechnung.
In der Regel nicht.
Erstattet wird die zahnärztliche Rechnung im Rahmen des Tarifs, nicht die Anreise.
Zuständig ist die Praxis im Ausland, Ansprüche richten sich meist nach dem Recht dort.
Deutsche Zahnärzte helfen oft nur als Notbehandlung.
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Alles zur Versicherung: Zahnzusatz
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Was kostet Zahnersatz und was zahlt die Krankenkasse?
Eine Krone kostet meist 400 bis 1.000 Euro, eine Brücke 900 bis 2.000 Euro und ein Implantat…
Was ist ein Heil- und Kostenplan beim Zahnarzt?
Der Heil- und Kostenplan ist ein kostenloser Kostenvoranschlag beim Zahnarzt, den die Praxis…
Was übernimmt die Zahnzusatzversicherung?
Die Zahnzusatzversicherung zahlt den Teil, den die Krankenkasse offen lässt. Gute Tarife…
Zahlt die Zahnzusatzversicherung Implantate?
Ja, eine gute Zahnzusatzversicherung zahlt Implantate, meist 80 bis 100 Prozent der Rechnung…
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