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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Zahnzusatz

Zahlt die Zahnzusatzversicherung Zahnersatz aus dem Ausland?

Kurz gesagt

Oft ja: Viele Tarife zahlen Zahnersatz aus dem Ausland, einige aber nur, wenn auch die Kasse leistet. Die Zahnzusatzversicherung braucht deshalb meist erst den Festzuschuss. Den gibt es in der EU, im EWR und in der Schweiz nach § 13 Abs. 4 SGB V höchstens in Höhe der Inlandskosten, abzüglich bis zu 5 Prozent Verwaltungskosten, und nur, wenn die Kasse den Plan des Zahnarztes im Ausland vorher genehmigt hat.

Zahlt die Zahnzusatzversicherung Zahnersatz aus dem Ausland?

Was es kostet

Kassenzuschuss und Preise im Vergleich, aus Gesetz, Verbraucherschutz und veröffentlichten Preislisten.

BeispielRichtwert
Festzuschuss Krone 2026, je nach Bonusheftetwa 239 bis 299 Euro, im EU-Ausland abzüglich bis zu 5 Prozent
Einzelimplantat in einer deutschen Privatpraxisetwa 2.000 bis 3.000 Euro
Einzelimplantat in Ungarnab etwa 700 bis 800 Euro
Ersparnis Zahnersatz in Osteuropa laut Verbraucherzentraleteils rund 50 Prozent, vor Reisekosten

Stand Oktober 2026.

Die Implantatpreise stammen von einem Zahntourismus-Portal (Stand April 2025) und sind

Angebotspreise, keine unabhängige Erhebung.

Die Rechnung im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Was Ihr Tarif im Ausland zahlt, steht in seinen Bedingungen; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Krone in einer Praxis im EU-Ausland, Bonusheft zehn Jahre

So teilen sich Kasse, Zusatzversicherung und Sie die Rechnung, wenn der Plan vorher genehmigt war und der Tarif 90 Prozent inklusive Kassenleistung erstattet.

Rechnung der Praxis im Ausland (angenommen)1.200 Euro
Festzuschuss 75 Prozent, minus 5 Prozent Verwaltungskostenrund 284 Euro
Zusatzversicherung bis 90 Prozent der Rechnungrund 796 Euro
Eigenanteil ohne Reise120 Euro

Sie zahlen rund 120 Euro plus Reise und Hotel. Ohne genehmigten Plan fällt der Festzuschuss weg, und je nach Tarif auch die Leistung der Zusatz.

Was die Krankenkasse bei Behandlung im EU-Ausland zahlt

Gesetzlich Versicherte dürfen sich in der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz behandeln lassen und bekommen die Kosten im Wege der Kostenerstattung zurück. So steht es in § 13 Abs. 4 SGB V. Sie bezahlen die Rechnung also zuerst selbst und reichen sie dann bei der Kasse ein.

Erstattet wird höchstens, was die Kasse für dieselbe Versorgung in Deutschland gezahlt hätte. Beim Zahnersatz ist das der Festzuschuss zur Regelversorgung, bei einer Krone 2026 etwa 239 bis 299 Euro, je nach Bonusheft. Die Kasse darf davon nach ihrer Satzung Verwaltungskosten von höchstens 5 Prozent abziehen. Dass die Rechnung im Ausland niedriger ist, erhöht den Zuschuss nicht.

Ohne genehmigten Plan gibt es keinen Zuschuss

Für andere Behandlungen im EU-Ausland brauchen Sie keine vorherige Genehmigung, beim Zahnersatz schon. Die Kasse muss den Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn prüfen können. Die Verbraucherzentrale rät, ihn auf Deutsch einzureichen.

Der Plan muss von der Praxis stammen, die tatsächlich behandelt. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat am 14. Mai 2019 entschieden (L 4 KR 169/17), dass ein Plan des deutschen Zahnarztes nicht reicht und ohne Genehmigung kein Anspruch besteht, auch wenn die Versorgung selbst in Ordnung war.

BehandlungsortKassenzuschussWas Sie vorher brauchen
DeutschlandFestzuschuss 60 bis 75 Prozent der Regelversorgunggenehmigter Heil- und Kostenplan
EU, EWR, Schweizhöchstens wie im Inland, minus bis zu 5 Prozentgenehmigter Plan der Praxis im Ausland
Andere Länder, etwa Türkeiim Regelfall keinerKostenvoranschlag für die Zusatzversicherung

Was die Zahnzusatzversicherung dann übernimmt

Ob die Zahnzusatzversicherung Zahnersatz aus dem Ausland zahlt, steht im Geltungsbereich Ihres Tarifs. Viele Tarife gelten weltweit. Einige erstatten aber nur, wenn die Kasse ebenfalls geleistet hat. Fehlt dann der Festzuschuss, weil der Plan nicht genehmigt war, zahlt auch die Zusatz nichts.

Es gelten dieselben Grenzen wie in Deutschland: Wartezeit, Höchstbeträge der ersten Jahre und der Ausschluss von Behandlungen, die vor Vertragsbeginn schon angeraten waren. Reichen Sie den Kostenvoranschlag der Praxis im Ausland deshalb auch beim Zusatzversicherer vorab ein.

Wann sich der Weg ins Ausland nicht lohnt

Die Verbraucherzentrale nennt Ersparnisse von teils rund 50 Prozent, Werbung verspricht 70 bis 80 Prozent. Dazu kommen aber Anreise, Hotel und bei Implantaten mehrere Termine wegen der Einheilzeit.

Gewährleistung richtet sich in der Regel nach dem Recht des Landes und gegen die Praxis dort. Deutsche Zahnärzte bessern im Ausland eingesetzten Zahnersatz oft nur als Notbehandlung nach. Bei einer einzelnen Krone frisst die Reise den Vorteil häufig auf. Für eine große Versorgung kann es sich rechnen, wenn Nachsorge und Garantie schriftlich geregelt sind.

Schritt für Schritt

  1. Den Geltungsbereich Ihres Tarifs lesen: weltweit, Europa oder nur Deutschland.
  2. Bei der Praxis im Ausland einen Heil- und Kostenplan auf Deutsch anfordern.
  3. Den Plan vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse zur Genehmigung einreichen.
  4. Plan und Genehmigung an den Zusatzversicherer schicken und die Zusage abwarten.
  5. Nachsorge, Garantie und Nachbesserung schriftlich mit der Praxis regeln.
  6. Rechnung auf Deutsch verlangen und mit Zahlungsbeleg bei Kasse und Zusatz einreichen.

Checkliste

  • Behandlungsland in der EU, im EWR oder in der Schweiz
  • Heil- und Kostenplan von der behandelnden Praxis im Ausland
  • Genehmigung der Kasse vor dem ersten Termin
  • Tarif zahlt auch im Ausland, nicht nur in Deutschland
  • Wartezeit abgelaufen und Höchstbetrag der ersten Jahre geprüft
  • Reise, Hotel und Folgetermine in die Rechnung einbezogen

Häufige Fehler

  • Den Plan des deutschen Zahnarztes einreichen statt den der Praxis im Ausland
  • Erst behandeln lassen und danach die Kasse fragen
  • Annehmen, die Kasse zahle in Nicht-EU-Ländern wie in der EU
  • Den Kassenzuschuss nach der niedrigeren Auslandsrechnung erwarten
  • Nachbesserung und Garantie nicht schriftlich festhalten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Krankenkasse Zahnersatz in Polen, Ungarn oder Tschechien?

Ja, den Festzuschuss in Höhe der Inlandskosten, abzüglich bis zu 5 Prozent Verwaltungskosten.

Voraussetzung ist, dass die Kasse den Plan der Praxis dort vorher genehmigt hat.

Zahlt die Kasse Zahnersatz aus der Türkei?

Für geplanten Zahnersatz außerhalb von EU,

EWR und Schweiz besteht im Regelfall kein Anspruch auf Erstattung.

Ob Ihre Zusatzversicherung zahlt, steht im Geltungsbereich des Tarifs.

Reicht der Heil- und Kostenplan meines Zahnarztes in Deutschland?

Nein.

Die Kasse muss den Plan der Praxis prüfen, die tatsächlich behandelt.

Ein Gericht hat den Zuschuss in einem solchen Fall ganz versagt.

Muss ich die Rechnung im Ausland erst selbst bezahlen?

Meist ja.

Die Kasse erstattet nach § 13 Abs.

4 SGB V im Nachhinein, die Zusatzversicherung ebenfalls nach Einreichen der Rechnung.

Zahlt die Zahnzusatzversicherung auch Reise und Hotel?

In der Regel nicht.

Erstattet wird die zahnärztliche Rechnung im Rahmen des Tarifs, nicht die Anreise.

Wer bessert nach, wenn die Krone im Ausland nicht passt?

Zuständig ist die Praxis im Ausland, Ansprüche richten sich meist nach dem Recht dort.

Deutsche Zahnärzte helfen oft nur als Notbehandlung.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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3Angaben zu Ihren Wünschen

Zahnzusatzversicherung

Weisheitszähne und kieferorthopädisch geschlossene Lücken zählen nicht

Zum Beispiel Parodontosebehandlung, Bonusheft seit wann

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