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Was ist ein Heil- und Kostenplan beim Zahnarzt?

Kurz gesagt

Der Heil- und Kostenplan ist ein kostenloser Kostenvoranschlag beim Zahnarzt, den die Praxis vor Kronen, Brücken oder Prothesen erstellt. Ihre Krankenkasse genehmigt darauf den Festzuschuss von 60 bis 75 Prozent der Regelversorgung, die Genehmigung gilt sechs Monate. Was ab 2027 bewilligt wird, bekommt zehn Prozentpunkte weniger.

Was ist ein Heil- und Kostenplan beim Zahnarzt?

Was es kostet

Festzuschüsse 2026 für die häufigsten Befunde und übliche Gesamtkosten, damit Sie Teil 2 Ihres Plans einordnen können.

BeispielRichtwert
Festzuschuss Krone, ohne Bonus, mit 5 oder 10 Jahren Bonus (2026)239,03 Euro, 278,87 Euro oder 298,79 Euro
Festzuschuss Brücke für einen fehlenden Zahn (2026)552,96 Euro, 645,12 Euro oder 691,20 Euro
Metallkrone im Seitenzahnbereich als Regelversorgung, gesamtetwa 340 bis 600 Euro
Vollkeramikkrone, gesamtetwa 900 bis 1.300 Euro
Implantat mit Krone, gesamtetwa 2.000 bis 3.500 Euro, für das Implantat selbst zahlt die Kasse keinen Zuschuss

Stand Oktober 2026.

Die Festzuschüsse sind bundesweit gleich,

die Gesamtkosten stammen aus veröffentlichten Kostenbeispielen und schwanken je nach Praxis, Labor und Region.

Die Festzuschüsse ab 2027 werden noch festgesetzt.

Rechenbeispiel

Keramikkrone auf einem Backenzahn, Plan von 2026

Der Zahnarzt plant eine Vollkeramikkrone. Teil 2 des Plans nennt 1.100 Euro Gesamtkosten. Sie waren fünf Jahre lückenlos bei der Vorsorge, Ihr Tarif erstattet 90 Prozent der Rechnung einschließlich der Kassenleistung.

Gesamtkosten laut Plan1.100,00 Euro
Festzuschuss mit 70 Prozent Bonus, bewilligt 2026278,87 Euro
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung821,13 Euro
Zahnzusatz: 90 Prozent von 1.100 Euro minus Festzuschuss711,13 Euro
Ihr Rest mit Zahnzusatz110,00 Euro
Gleicher Plan, erst 2027 bewilligt, 60 Prozent mit Beträgen von 2026 gerechnetFestzuschuss etwa 239 Euro, Eigenanteil ohne Zusatz etwa 861 Euro

Der Plan zeigt Ihnen vor der Behandlung, dass rund 820 Euro bei Ihnen bleiben. Wird er erst 2027 bewilligt, sind es etwa 40 Euro mehr. Mit einem passenden Zahnzusatztarif bleiben rund 110 Euro, sofern der Vertrag vor dem Plan bestand.

Was im Heil- und Kostenplan steht

Bevor eine Zahnarztpraxis Zahnersatz einsetzt, muss sie einen Heil- und Kostenplan aufstellen. Er enthält den Befund, also was an welchem Zahn fehlt oder kaputt ist, die Regelversorgung, die tatsächlich geplante Versorgung nach Art, Umfang und Kosten sowie den Ort, an dem der Zahnersatz hergestellt wird. Für gesetzlich Versicherte ist der Plan kostenlos.

Der Plan hat zwei Teile. Teil 1 geht an die Krankenkasse: Daraus ermittelt sie den Befund und setzt den Festzuschuss fest. Teil 2 ist für Sie: Er listet die voraussichtlichen Gesamtkosten mit Honorar, Material und Labor und zeigt, was nach dem Zuschuss bei Ihnen bleibt.

Begriff im PlanWas er bedeutet
Befundder Zustand des Zahns, nach dem sich der Zuschuss richtet
Regelversorgungdie einfache, medizinisch ausreichende Lösung, etwa eine Metallkrone im Seitenzahnbereich
Festzuschussfester Eurobetrag der Kasse je Befund, unabhängig davon, was Sie wählen
Gleichartige Versorgungmehr als die Regel, aber dieselbe Art, etwa eine Keramikkrone statt Metall
Andersartige Versorgungeine andere Lösung, etwa Implantat statt Brücke; Sie rechnen dann privat ab
EigenanteilGesamtkosten minus Festzuschuss

Wie viel die Kasse zuschießt

Die Kasse zahlt keinen Prozentsatz Ihrer Rechnung, sondern einen festen Betrag je Befund. Er beträgt 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Wer fünf Jahre lückenlos zur Vorsorge war und das im Bonusheft belegen kann, bekommt 70 Prozent, nach zehn Jahren 75 Prozent.

Wählen Sie eine schönere oder aufwendigere Lösung, bleibt der Zuschuss gleich. Die ganze Differenz tragen Sie. Bei einer Keramikkrone für rund 1.000 Euro deckt der Zuschuss deshalb oft nur ein Viertel bis ein Drittel.

Was sich 2027 ändert

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sinken die Festzuschüsse zum 1. Januar 2027 in allen Stufen um zehn Prozentpunkte: ohne Bonus 50 statt 60 Prozent, nach fünf Jahren 60 statt 70 und nach zehn Jahren 65 statt 75 Prozent.

Entscheidend ist der Tag, an dem Ihre Kasse den Plan bewilligt, nicht der Tag der Behandlung. Ein Plan, der bis zum 31. Dezember 2026 genehmigt ist, behält die alten Sätze, auch wenn die Krone erst im Frühjahr 2027 eingesetzt wird. Weil die Genehmigung sechs Monate gilt, muss der Zahnersatz dann bis spätestens Ende Juni 2027 eingegliedert sein, sonst rechtzeitig verlängern lassen.

Genehmigung, Gutachter und Fristen

Die Kasse prüft den Plan vor Beginn der Behandlung. Sie kann einen Gutachter einschalten, der Sie dann meist in seiner Praxis untersucht. Über den Antrag muss die Kasse in drei Wochen entscheiden, mit Gutachten in fünf Wochen, im zahnärztlichen Gutachterverfahren in sechs Wochen.

Erst nach der Genehmigung sollte die Behandlung beginnen. Wer vorher anfängt, riskiert den Zuschuss. Die Genehmigung gilt sechs Monate, dabei zählt die fertige Eingliederung des Zahnersatzes, nicht der erste Termin. Reicht die Zeit nicht, stellen Sie vor Ablauf einen Verlängerungsantrag.

Warum Ihre Zahnzusatzversicherung den Plan sehen will

Viele Zahnzusatztarife erstatten einen Prozentsatz des Rechnungsbetrags, meist einschließlich der Kassenleistung. Mit dem Heil- und Kostenplan können Sie vor der Behandlung beim Versicherer anfragen, was er zahlt. Das kostet nichts und erspart Überraschungen.

Der Plan ist aber auch ein Beleg dafür, wann eine Behandlung angeraten wurde. Liegt das Datum vor dem Beginn Ihres Vertrags, gilt die Behandlung als bereits begonnen und ist in aller Regel nicht versichert. Wer jetzt eine Zahnzusatz abschließen will, sollte das tun, bevor der Zahnarzt einen Plan aufstellt.

Wann Sie keinen Plan brauchen

Für Füllungen, Wurzelbehandlungen und die Kontrolle brauchen gesetzlich Versicherte keinen Heil- und Kostenplan. Für Parodontitis, Kieferorthopädie und Kiefergelenkbehandlungen gibt es eigene Pläne mit anderen Regeln.

Privat Versicherte brauchen keine Genehmigung der Kasse. Ein Kostenvoranschlag ist trotzdem sinnvoll, weil die private Krankenversicherung und manche Tarife sonst nur nach Rechnung prüfen.

Schritt für Schritt

  1. Den Plan vor der Behandlung aushändigen lassen und Teil 2 mit den Gesamtkosten lesen.
  2. Prüfen, ob Regelversorgung, gleichartige oder andersartige Versorgung geplant ist.
  3. Bonusheft beilegen, damit die Kasse 70 oder 75 Prozent ansetzt.
  4. Den Plan bei der Kasse einreichen lassen und die Genehmigung abwarten, 2026 möglichst vor dem 31. Dezember.
  5. Bei hohem Eigenanteil eine Zweitmeinung oder einen Vergleichsplan einholen.
  6. Mit Zahnzusatz den Plan vorab beim Versicherer einreichen und die Zusage schriftlich geben lassen.
  7. Den Termin für die Eingliederung innerhalb der sechs Monate legen oder rechtzeitig verlängern.

Checkliste

  • Plan liegt schriftlich vor, Teil 1 und Teil 2
  • Bonusheft vollständig und beigelegt
  • Genehmigung der Kasse vor Behandlungsbeginn
  • Bewilligung 2026 noch vor dem 31. Dezember, wenn die Behandlung ansteht
  • Eingliederung innerhalb von sechs Monaten geplant
  • Zusage der Zahnzusatzversicherung schriftlich
  • Herstellungsort und Laborkosten im Plan genannt

Häufige Fehler

  • Mit der Behandlung beginnen, bevor die Kasse genehmigt hat
  • Eine Zahnzusatz erst abschließen, wenn der Plan schon vorliegt
  • Das Bonusheft nicht beilegen und 10 bis 15 Prozentpunkte Zuschuss verschenken
  • Die Sechsmonatsfrist verstreichen lassen, ohne Verlängerung zu beantragen
  • Nur Teil 1 ansehen und den eigenen Anteil in Teil 2 übersehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kostet der Heil- und Kostenplan etwas?

Für gesetzlich Versicherte nicht, die Praxis erstellt ihn gebührenfrei. Für Privatpatienten kann ein Kostenvoranschlag berechnet werden, fragen Sie vorher.

Wie lange ist ein genehmigter Plan gültig?

Sechs Monate. In dieser Zeit muss der Zahnersatz eingesetzt sein. Reicht das nicht, beantragen Sie vor Ablauf eine Verlängerung bei der Kasse.

Lohnt es sich, den Plan noch 2026 genehmigen zu lassen?

Ja, wenn die Behandlung ohnehin ansteht. Was bis zum 31. Dezember 2026 bewilligt ist, bekommt den Zuschuss nach altem Satz, also zehn Prozentpunkte mehr als ab 2027.

Darf die Rechnung vom Plan abweichen?

Ja, der Plan ist eine Schätzung. Fragen Sie nach, wenn die Rechnung deutlich höher ausfällt, und lassen Sie sich die Gründe erklären. Der Festzuschuss der Kasse bleibt dabei gleich.

Kann ich mit dem Plan zu einem anderen Zahnarzt gehen?

Ja, Sie können eine Zweitmeinung oder einen zweiten Plan einholen. Viele Kassen helfen dabei. Gerade bei Implantaten lohnt der Vergleich.

Zahlt die Zahnzusatz, wenn der Plan älter ist als mein Vertrag?

In aller Regel nicht. Der Plan belegt, dass die Behandlung schon vor Vertragsbeginn angeraten war. Das gilt als laufende Behandlung und ist ausgeschlossen.

Was passiert, wenn der Gutachter etwas anderes vorschlägt?

Die Kasse richtet den Zuschuss nach dem Befund, den der Gutachter bestätigt. Sie können widersprechen oder den Plan mit Ihrer Praxis anpassen.

Quellen

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