Alles zur Versicherung: Risikoleben
Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung sein?
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Kurz gesagt
Nein, Kinder brauchen keine eigene Risikolebensversicherung, denn von ihrem Einkommen hängt niemand ab. Brauchen Kinder Schutz, dann über ihre Eltern: Eine Risikolebensversicherung auf jeden Elternteil mit dem Drei- bis Fünffachen des Bruttojahreseinkommens, bis das jüngste Kind etwa 25 ist. Für eine 30-jährige Nichtraucherin kosten 200.000 Euro über 25 Jahre etwa 8 bis 15 Euro im Monat.
Was die Absicherung der Kinder über die Eltern kostet und was die Alternativen für das Kind selbst kosten.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Elternteil, 30 Jahre, Nichtraucher, Büro, 200.000 Euro, 25 Jahre Laufzeit | etwa 8 bis 15 Euro im Monat |
| Elternteil, 35 Jahre, Raucher, Handwerk, 500.000 Euro, 30 Jahre Laufzeit | etwa 31 bis 50 Euro im Monat |
| Kinderinvaliditätsversicherung, 1.000 Euro Rente lebenslang plus 24.000 Euro einmalig | etwa 275 Euro im Jahr |
| Kinderinvaliditätsversicherung, Spanne der geprüften Tarife | etwa 107 bis 421 Euro im Jahr |
| Durchschnittliche Bestattungskosten zum Vergleich | rund 4.500 Euro |
Risikolebensbeiträge aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, Stand 2026.
Die Werte zur Kinderinvaliditätsversicherung stammen aus einem Test von 2020, seitdem haben einzelne Anbieter die Beiträge deutlich erhöht; sie sind deshalb nur ein Anhaltspunkt.
Der Beitrag im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Ihr Beitrag hängt von Alter, Gesundheit und Laufzeit ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Beide Eltern sind 32, er verdient 50.000 Euro brutto im Jahr, sie arbeitet Teilzeit mit 25.000 Euro. Das jüngste Kind ist in 22 Jahren 25.
| Er: fünffaches Bruttojahreseinkommen | 250.000 Euro |
| Sie: fünffaches Bruttojahreseinkommen, aufgerundet wegen Betreuung | 150.000 Euro |
| Laufzeit für beide | 22 Jahre |
| Beitrag für beide zusammen, Nichtraucher | Richtwert etwa 20 bis 35 Euro im Monat |
| Police auf die Kinder | keine |
Für zusammen 400.000 Euro Schutz zahlt die Familie im Monat etwa so viel wie für zwei Kinokarten. Eine Police auf die Kinder selbst würde nichts davon ersetzen.
Eine Risikolebensversicherung ersetzt Geld, das durch einen Todesfall fehlt. Stirbt ein Kind, ist das das Schlimmste, was Eltern passieren kann, aber es fällt kein Einkommen weg, von dem die Familie lebt. Deshalb gibt es nichts, was eine hohe Versicherungssumme ersetzen müsste.
Das Gesetz zieht hier auch eine Grenze. Nach § 150 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz darf ein Elternteil das Leben eines Kindes unter sieben Jahren ohne dessen Einwilligung nur bis zur Höhe gewöhnlicher Beerdigungskosten versichern. Viele Tarife nehmen Kinder als versicherte Person gar nicht erst an.
Für Kinder ist der Tod eines Elternteils das größte finanzielle Risiko. Dann fehlt ein Einkommen, oder der andere Elternteil muss weniger arbeiten, um die Betreuung zu übernehmen. Die Waisenrente der gesetzlichen Rentenversicherung deckt davon nur einen kleinen Teil.
Versichern Sie deshalb beide Elternteile, nicht nur den Hauptverdiener. Fällt der Elternteil weg, der die Kinder überwiegend betreut, entstehen Kosten für Betreuung, Haushalt oder weniger Arbeitszeit des anderen. Auch das muss die Summe tragen.
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Paar, ein Kind unter sechs | beide versichern, je etwa das Fünffache des Bruttojahreseinkommens |
| Paar, Kinder im Teenageralter | etwa das Dreifache reicht oft, Laufzeit bis das jüngste Kind 25 ist |
| Alleinerziehend | mindestens das Fünffache, dazu eine Sorgerechtsverfügung |
| Paar mit Hauskredit | Summe um die Restschuld erhöhen oder eine zweite Police mit fallender Summe |
| Kinder aus dem Haus und finanziell selbständig | meist keine Risikolebensversicherung mehr nötig |
Wer genug Vermögen hat, um die Kinder bis zum Ende der Ausbildung zu versorgen und laufende Kredite abzulösen, braucht keine. Sind die Kinder erwachsen und verdienen selbst, entfällt der Grund ebenfalls. Dann können Sie den Vertrag auslaufen lassen oder kündigen.
Eltern, die für den eigenen Nachwuchs vorsorgen wollen, denken oft an den falschen Fall. Viel häufiger als ein Todesfall ist eine schwere Krankheit oder Behinderung, die das Leben der ganzen Familie verändert. Dafür gibt es die Kinderinvaliditätsversicherung, die eine lebenslange Rente zahlt, und zwar bei Unfall und bei Krankheit.
Eine reine Kinderunfallversicherung ist günstiger, deckt aber nur Unfälle ab. Für Bestattungskosten reicht in der Regel ein kleines Polster auf dem Tagesgeldkonto. Eine Sterbegeldversicherung auf ein Kind ist selten sinnvoll.
Tragen Sie als Bezugsberechtigten den anderen Elternteil ein, nicht das minderjährige Kind direkt. Erhält ein Kind das Geld, verwaltet es oft der überlebende Elternteil, bei Getrennten möglicherweise der frühere Partner, und das Familiengericht kann eingebunden werden.
Alleinerziehende sollten deshalb festlegen, wer das Geld für das Kind verwalten soll, etwa über ein Testament mit einer Verwaltungsregel. Lassen Sie sich dazu rechtlich beraten.
Fragen und Antworten
Bei vielen Tarifen nicht, und für Kinder unter sieben Jahren begrenzt das Gesetz die Summe ohne Einwilligung auf gewöhnliche Beerdigungskosten. Sinnvoll ist es ohnehin nicht.
Als Richtwert das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens, bei kleinen Kindern eher das Fünffache, dazu offene Kredite.
Bis das jüngste Kind etwa 25 ist und Ausbildung oder Studium abgeschlossen hat. Bei einem Neugeborenen also 20 bis 25 Jahre.
Meist besser der andere Elternteil. Erhält ein minderjähriges Kind das Geld, muss jemand es verwalten, und das ist nicht immer die Person, die Sie sich wünschen.
Das sind zwei Fälle. Die Risikolebensversicherung auf die Eltern schützt die Kinder vor Geldnot, die Kinderinvaliditätsversicherung schützt das Kind bei schwerer Krankheit oder Behinderung. Beides kann sinnvoll sein.
Nur wenn die Enkel finanziell von ihnen abhängen. Sonst ist ein Sparplan für die Enkel meist der bessere Weg.
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