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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Sterbegeld

Gibt es eine Wartezeit bei der Sterbegeldversicherung?

Kurz gesagt

Ja, bei den meisten Tarifen ohne Gesundheitsfragen. Sie dauert meist 6 bis 36 Monate. Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit, bekommen die Angehörigen in der Regel nur die eingezahlten Beiträge zurück. Bei einem Unfall gilt sie meist nicht. Wer gesund ist und Gesundheitsfragen beantwortet, bekommt oft Schutz ab dem ersten Tag.

Gibt es eine Wartezeit bei der Sterbegeldversicherung?

Was es kostet

Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen, wie die Wartezeit Beitrag und Leistung verändert.

BeispielRichtwert
60 Jahre, Summe 7.000 Euro, 36 Monate Wartezeitetwa 35 bis 39 Euro im Monat
Wählbare Wartezeit bei einem Tarif12, 18, 24, 30 oder 36 Monate
Tarif ohne Gesundheitsfragen mit kurzer Grundwartezeit6 Monate, volle Leistung gestaffelt bis 36 Monate
Rückzahlung bei Tod in den ersten 6 Monaten, je nach TarifstufeBeiträge abzüglich 100 bis 200 Euro
Wartezeit abhängig vom Eintrittsalterbis 49 Jahre 36, bis 59 Jahre 24, ab 60 Jahre 12 Monate

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich zugänglichen Tarifbeschreibungen und Bedingungen.

Die genaue Regel steht in Ihren Versicherungsbedingungen; das passende Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Frau, 66 Jahre, Vorerkrankung, Tarif mit 36 Monaten Wartezeit

Sie sichert 7.000 Euro ohne Gesundheitsfragen ab und zahlt rund 45 Euro im Monat. So wirkt die Wartezeit.

Tod nach 20 Monaten durch KrankheitRückzahlung von rund 900 Euro Beiträgen
Tod nach 20 Monaten durch Unfall7.000 Euro, je nach Tarif auch mehr
Tod nach 40 Monaten, gleich aus welchem Grund7.000 Euro

In den ersten drei Jahren ist der Vertrag bei Krankheit eher ein Sparbuch ohne Zinsen. Erst danach greift der eigentliche Schutz. Für diese Zeit sollte die Familie wissen, woher das Geld für die Beerdigung sonst kommt.

Warum es die Wartezeit gibt

Viele Sterbegeldtarife nehmen jeden auf, ohne nach Krankheiten zu fragen. Damit niemand erst abschließt, wenn der Tod schon absehbar ist, zahlt der Versicherer in den ersten Monaten nicht die volle Summe.

Für Menschen mit Vorerkrankungen ist das ein fairer Tausch: Sie bekommen überhaupt Schutz, müssen aber eine Weile warten. Für Gesunde ist die Wartezeit dagegen ein Nachteil, den sie nicht in Kauf nehmen müssen.

Was in der Wartezeit gezahlt wird

Stirbt die versicherte Person während der Wartezeit, erstattet der Versicherer in der Regel die bis dahin gezahlten Beiträge. Manche Tarife ziehen davon einen festen Betrag ab, andere legen Zinsen oder einen kleinen Aufschlag drauf.

Einige Tarife staffeln die Leistung: Nach einigen Monaten gibt es einen Teil der Summe, nach Ende der Wartezeit alles. Lesen Sie genau, welche Regel in Ihrem Vertrag steht.

TarifartGesundheitsfragenLeistung bei Tod in den ersten Monaten
Mit fester WartezeitkeineRückzahlung der Beiträge, teils mit kleinem Abzug
Mit gestaffelter LeistungkeineTeil der Summe, steigt bis zur vollen Summe
Wartezeit nach Eintrittsalterkeineje nach Alter 12 bis 36 Monate nur Beiträge
Mit Sofortschutzjavolle Summe ab Vertragsbeginn
Bei Unfalltod, alle Artenegalmeist volle Summe sofort, teils doppelt

Unfall ist fast immer ausgenommen

Die Wartezeit soll Abschlüsse bei bekannter Krankheit abfangen. Ein Unfall ist dagegen nicht vorhersehbar. Deshalb zahlen die meisten Tarife bei Unfalltod sofort die volle Summe, einige sogar das Doppelte.

Achten Sie darauf, wie der Tarif Unfall beschreibt. Ein Herzinfarkt am Steuer gilt meist als Krankheit, nicht als Unfall.

So vermeiden Sie die Wartezeit

Wenn Sie die Gesundheitsfragen ehrlich mit Nein beantworten können, nehmen Sie einen Tarif mit Sofortschutz. Gefragt wird meist nach Erkrankungen und Behandlungen der letzten Jahre. Diese Tarife sind oft auch günstiger.

Antworten Sie vollständig. Falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherer später nicht oder nur gekürzt zahlt. Dann haben Sie nichts gewonnen.

Wenn Sie eine ernste Erkrankung haben, ist der Tarif mit Wartezeit der richtige Weg. Schließen Sie dann lieber heute als später ab, damit die Wartezeit früh abläuft.

Wann die Wartezeit keine Rolle spielt

Ist schon Erspartes für die Beerdigung da, überbrückt es die ersten Jahre ohnehin. Dann können Sie eine lange und damit günstigere Wartezeit wählen.

Wer dagegen nichts zurückgelegt hat und gesundheitlich angeschlagen ist, sollte die Wartezeit mit kurzer Dauer oder gestaffelter Leistung wählen, auch wenn der Beitrag etwas höher ist.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob Sie die Gesundheitsfragen ehrlich verneinen können.
  2. Wenn ja: Tarif mit Sofortschutz anfragen und mit Wartezeittarifen vergleichen.
  3. Wenn nein: Tarif mit kurzer Wartezeit oder gestaffelter Leistung suchen.
  4. Nachlesen, was in der Wartezeit genau gezahlt wird.
  5. Klären, wie die ersten Monate finanziell überbrückt werden.
  6. Angehörigen Beginn und Ende der Wartezeit mitteilen.

Checkliste

  • Dauer der Wartezeit steht im Angebot
  • Leistung bei Tod in der Wartezeit ist schriftlich geklärt
  • Unfalltod ist von der Wartezeit ausgenommen
  • Gesundheitsfragen sind vollständig und ehrlich beantwortet
  • Überbrückung für die ersten Jahre ist geplant
  • Angehörige kennen das Datum, ab dem die volle Summe gilt

Häufige Fehler

  • Als gesunder Mensch einen Tarif mit Wartezeit wählen und unnötig warten
  • Gesundheitsfragen beschönigen, um die Wartezeit zu umgehen
  • Annehmen, die Wartezeit gelte auch bei einem Unfall
  • Den Vertrag wechseln und dadurch eine neue Wartezeit auslösen
  • Die ersten Jahre nicht anders absichern, obwohl kein Erspartes da ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie lange ist die Wartezeit bei einer Sterbegeldversicherung?

Meist zwischen 6 und 36 Monaten. Bei manchen Tarifen hängt sie vom Eintrittsalter ab, bei anderen können Sie sie wählen.

Gibt es eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit?

Ja, wenn Sie Gesundheitsfragen beantworten. Dann gilt der volle Schutz ab Vertragsbeginn. Ohne Fragen und ohne Wartezeit gibt es sie praktisch nicht.

Was bekommen die Angehörigen, wenn ich in der Wartezeit sterbe?

In der Regel die bisher gezahlten Beiträge. Einige Tarife ziehen einen kleinen Betrag ab, andere zahlen eine gestaffelte Teilleistung.

Gilt die Wartezeit auch bei einem Unfall?

Meist nicht. Bei Unfalltod zahlen die meisten Tarife sofort die volle Summe, manche das Doppelte.

Beginnt die Wartezeit neu, wenn ich die Summe erhöhe?

Für den erhöhten Teil oft ja. Klären Sie das vor jeder Änderung.

Lohnt sich eine kürzere Wartezeit gegen Aufpreis?

Wenn Sie krank sind und kein Erspartes haben, oft ja. Wenn Rücklagen da sind, können Sie die längere und günstigere Variante nehmen.

Quellen

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