Alles zur Versicherung: Sterbegeld
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Kurz gesagt
Ja, bei den meisten Tarifen ohne Gesundheitsfragen. Sie dauert meist 6 bis 36 Monate. Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit, bekommen die Angehörigen in der Regel nur die eingezahlten Beiträge zurück. Bei einem Unfall gilt sie meist nicht. Wer gesund ist und Gesundheitsfragen beantwortet, bekommt oft Schutz ab dem ersten Tag.
Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen, wie die Wartezeit Beitrag und Leistung verändert.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| 60 Jahre, Summe 7.000 Euro, 36 Monate Wartezeit | etwa 35 bis 39 Euro im Monat |
| Wählbare Wartezeit bei einem Tarif | 12, 18, 24, 30 oder 36 Monate |
| Tarif ohne Gesundheitsfragen mit kurzer Grundwartezeit | 6 Monate, volle Leistung gestaffelt bis 36 Monate |
| Rückzahlung bei Tod in den ersten 6 Monaten, je nach Tarifstufe | Beiträge abzüglich 100 bis 200 Euro |
| Wartezeit abhängig vom Eintrittsalter | bis 49 Jahre 36, bis 59 Jahre 24, ab 60 Jahre 12 Monate |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich zugänglichen Tarifbeschreibungen und Bedingungen.
Die genaue Regel steht in Ihren Versicherungsbedingungen; das passende Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Sie sichert 7.000 Euro ohne Gesundheitsfragen ab und zahlt rund 45 Euro im Monat. So wirkt die Wartezeit.
| Tod nach 20 Monaten durch Krankheit | Rückzahlung von rund 900 Euro Beiträgen |
| Tod nach 20 Monaten durch Unfall | 7.000 Euro, je nach Tarif auch mehr |
| Tod nach 40 Monaten, gleich aus welchem Grund | 7.000 Euro |
In den ersten drei Jahren ist der Vertrag bei Krankheit eher ein Sparbuch ohne Zinsen. Erst danach greift der eigentliche Schutz. Für diese Zeit sollte die Familie wissen, woher das Geld für die Beerdigung sonst kommt.
Viele Sterbegeldtarife nehmen jeden auf, ohne nach Krankheiten zu fragen. Damit niemand erst abschließt, wenn der Tod schon absehbar ist, zahlt der Versicherer in den ersten Monaten nicht die volle Summe.
Für Menschen mit Vorerkrankungen ist das ein fairer Tausch: Sie bekommen überhaupt Schutz, müssen aber eine Weile warten. Für Gesunde ist die Wartezeit dagegen ein Nachteil, den sie nicht in Kauf nehmen müssen.
Stirbt die versicherte Person während der Wartezeit, erstattet der Versicherer in der Regel die bis dahin gezahlten Beiträge. Manche Tarife ziehen davon einen festen Betrag ab, andere legen Zinsen oder einen kleinen Aufschlag drauf.
Einige Tarife staffeln die Leistung: Nach einigen Monaten gibt es einen Teil der Summe, nach Ende der Wartezeit alles. Lesen Sie genau, welche Regel in Ihrem Vertrag steht.
| Tarifart | Gesundheitsfragen | Leistung bei Tod in den ersten Monaten |
|---|---|---|
| Mit fester Wartezeit | keine | Rückzahlung der Beiträge, teils mit kleinem Abzug |
| Mit gestaffelter Leistung | keine | Teil der Summe, steigt bis zur vollen Summe |
| Wartezeit nach Eintrittsalter | keine | je nach Alter 12 bis 36 Monate nur Beiträge |
| Mit Sofortschutz | ja | volle Summe ab Vertragsbeginn |
| Bei Unfalltod, alle Arten | egal | meist volle Summe sofort, teils doppelt |
Die Wartezeit soll Abschlüsse bei bekannter Krankheit abfangen. Ein Unfall ist dagegen nicht vorhersehbar. Deshalb zahlen die meisten Tarife bei Unfalltod sofort die volle Summe, einige sogar das Doppelte.
Achten Sie darauf, wie der Tarif Unfall beschreibt. Ein Herzinfarkt am Steuer gilt meist als Krankheit, nicht als Unfall.
Wenn Sie die Gesundheitsfragen ehrlich mit Nein beantworten können, nehmen Sie einen Tarif mit Sofortschutz. Gefragt wird meist nach Erkrankungen und Behandlungen der letzten Jahre. Diese Tarife sind oft auch günstiger.
Antworten Sie vollständig. Falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherer später nicht oder nur gekürzt zahlt. Dann haben Sie nichts gewonnen.
Wenn Sie eine ernste Erkrankung haben, ist der Tarif mit Wartezeit der richtige Weg. Schließen Sie dann lieber heute als später ab, damit die Wartezeit früh abläuft.
Ist schon Erspartes für die Beerdigung da, überbrückt es die ersten Jahre ohnehin. Dann können Sie eine lange und damit günstigere Wartezeit wählen.
Wer dagegen nichts zurückgelegt hat und gesundheitlich angeschlagen ist, sollte die Wartezeit mit kurzer Dauer oder gestaffelter Leistung wählen, auch wenn der Beitrag etwas höher ist.
Fragen und Antworten
Meist zwischen 6 und 36 Monaten. Bei manchen Tarifen hängt sie vom Eintrittsalter ab, bei anderen können Sie sie wählen.
Ja, wenn Sie Gesundheitsfragen beantworten. Dann gilt der volle Schutz ab Vertragsbeginn. Ohne Fragen und ohne Wartezeit gibt es sie praktisch nicht.
In der Regel die bisher gezahlten Beiträge. Einige Tarife ziehen einen kleinen Betrag ab, andere zahlen eine gestaffelte Teilleistung.
Meist nicht. Bei Unfalltod zahlen die meisten Tarife sofort die volle Summe, manche das Doppelte.
Für den erhöhten Teil oft ja. Klären Sie das vor jeder Änderung.
Wenn Sie krank sind und kein Erspartes haben, oft ja. Wenn Rücklagen da sind, können Sie die längere und günstigere Variante nehmen.
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