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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Pflegezusatz

Lohnt sich die staatlich geförderte Pflege-Bahr?

Kurz gesagt

Lohnt sich die staatlich geförderte Pflege-Bahr? Für Gesunde meist nicht: Der Staat gibt 5 Euro im Monat dazu, die Mindestleistung liegt aber nur bei 600 Euro in Pflegegrad 5, während ein Heimplatz im Schnitt 3.364 Euro Eigenanteil kostet. Sinnvoll ist sie vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen, die sonst keinen Vertrag bekommen.

Lohnt sich die staatlich geförderte Pflege-Bahr?

Was es kostet

Veröffentlichte Beitragsbeispiele für geförderte Tarife, Monatsbeitrag inklusive 5 Euro Zulage.

BeispielRichtwert
Einstieg mit 25 Jahren15 Euro im Monat, rund 918 Euro Leistung in Pflegegrad 5
Einstieg mit 30 Jahren15 Euro im Monat, rund 790 Euro Leistung in Pflegegrad 5
Einstieg mit 40 Jahren16 Euro im Monat, 600 Euro Leistung in Pflegegrad 5
Einstieg mit 50 Jahrenetwa 23 Euro im Monat, 600 Euro Leistung in Pflegegrad 5
Einstieg ab 60 Jahrendeutlich mehr, oft über 40 Euro im Monat

Die Beispiele bis 50 Jahre stammen aus einem veröffentlichten Tarif, Stand Oktober 2026.

Der Wert ab 60 Jahren ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Die Tarife unterscheiden sich, wir holen das genaue Angebot ein.

Rechenbeispiel

Einstieg mit 50 Jahren, Pflegefall im Heim

So viel bleibt von der Mindestleistung, wenn später ein Heimplatz nötig wird.

Beitrag im Monat inklusive Zulage22,80 Euro
davon Ihr eigener Anteil17,80 Euro
Leistung in Pflegegrad 5600 Euro
Beitrag, der im Pflegefall weiterläuftminus 22,80 Euro
Eigenanteil im Heim, Bundesschnitt erstes Jahr3.364 Euro

Netto kommen rund 577 Euro an, gut ein Sechstel des Eigenanteils. In Pflegegrad 2 wären es nur rund 97 Euro.

So funktioniert die Förderung

Die Pflege-Bahr ist ein Pflegetagegeld, also ein fester Geldbetrag im Pflegefall, über den Sie frei verfügen. Der Staat zahlt 5 Euro im Monat dazu, wenn Sie selbst mindestens 10 Euro aufbringen und der Tarif bestimmte Mindestregeln erfüllt.

Der Versicherer muss jeden Erwachsenen annehmen, der in der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung ist und noch keine Pflegeleistungen bezogen hat. Gesundheitsfragen, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt. Dafür gilt eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren.

PflegegradMindestleistung im Monat
Pflegegrad 160 Euro
Pflegegrad 2120 Euro
Pflegegrad 3180 Euro
Pflegegrad 4240 Euro
Pflegegrad 5600 Euro

Warum sie sich für Gesunde selten rechnet

Die 5 Euro Zulage klingen gut, die Leistung ist aber klein. Wer mit 40 oder 50 Jahren einsteigt, bekommt oft nur die Mindestsumme. Im Heim deckt sie etwa ein Sechstel des Eigenanteils, in den häufigen Pflegegraden 2 und 3 noch deutlich weniger.

Weil alle ohne Prüfung aufgenommen werden, sind in diesen Tarifen viele Menschen mit hohem Pflegerisiko versichert. Verbraucherschützer erwarten deshalb stärkere Beitragserhöhungen als bei normalen Tarifen. Dazu kommt: Sie zahlen den Beitrag auch dann weiter, wenn Sie schon pflegebedürftig sind.

Für wen sie trotzdem sinnvoll ist

Für Menschen mit Vorerkrankungen wie Diabetes, Herzleiden oder einer psychischen Erkrankung ist die Pflege-Bahr oft der einzige Weg zu einem Pflegetagegeld. Ein ungeförderter Tarif würde sie wegen der Gesundheitsfragen ablehnen.

Für Gesunde ist ein ungeförderter Tarif meist besser: höhere Leistung je Euro, Leistung schon in den niedrigen Pflegegraden, oft Beitragsbefreiung im Pflegefall. Beides lässt sich auch kombinieren, wenn Sie die Zulage zusätzlich mitnehmen möchten.

Wann Sie sie nicht brauchen

Wenn Ihre Rente und Ihr Vermögen einen Heimplatz über viele Jahre tragen, ist eine Pflegeversicherung mit 600 Euro Leistung überflüssig.

Auch wer kaum Vermögen hat und im Alter ohnehin auf Hilfe zur Pflege vom Sozialamt angewiesen wäre, gewinnt wenig. Für diesen Fall lässt sich der Vertrag bis zu drei Jahre ruhen lassen, die Leistung ersetzt aber die Sozialhilfe nicht.

Schritt für Schritt

  1. Ehrlich prüfen, ob Sie die Gesundheitsfragen eines normalen Pflegetagegelds bestehen würden.
  2. Wenn ja: zuerst ungeförderte Tarife mit Leistung ab Pflegegrad 2 vergleichen.
  3. Wenn nein: geförderten Tarif wählen und auf Leistungen über dem Mindestmaß achten.
  4. Lücke zwischen Rente und Eigenanteil im Heim ausrechnen und die Leistung daran messen.
  5. Bei Bedarf beides kombinieren: Grundschutz ungefördert, Zulage zusätzlich mitnehmen.

Checkliste

  • Leistung in Pflegegrad 2 und 3 über dem Mindestmaß
  • Beitragsbefreiung im Pflegefall, wenn der Tarif sie anbietet
  • Dynamik, damit die Leistung mit den Kosten wächst
  • Leistung auch bei Pflege zu Hause in voller Höhe
  • Beitrag dauerhaft tragbar, auch nach Erhöhungen
  • Zulage über den Versicherer beantragt

Häufige Fehler

  • Die Zulage für ein gutes Geschäft halten, ohne die Leistung anzusehen
  • Mit 600 Euro Leistung glauben, das Heim sei bezahlt
  • Vergessen, dass der Beitrag auch im Pflegefall weiterläuft
  • Als Gesunder nur gefördert abschließen und in den niedrigen Pflegegraden fast leer ausgehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie hoch ist die staatliche Zulage?

5 Euro im Monat, also 60 Euro im Jahr. Sie selbst zahlen mindestens 10 Euro, der Versicherer beantragt die Zulage für Sie.

Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?

Nein. Der Versicherer muss Sie ohne Prüfung annehmen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und noch keine Pflegeleistungen bekommen haben.

Ab wann zahlt die Pflege-Bahr?

Nach der Wartezeit von höchstens fünf Jahren. Wer in dieser Zeit pflegebedürftig wird, bekommt in der Regel nichts.

Muss ich im Pflegefall weiter Beiträge zahlen?

Ja, bei geförderten Tarifen läuft der Beitrag weiter. Das schmälert die Auszahlung, gerade in den niedrigen Pflegegraden.

Was passiert, wenn ich Sozialhilfe brauche?

Sie können den Vertrag bis zu drei Jahre ruhen lassen, ohne Beiträge zu zahlen. Danach läuft er weiter.

Kann ich die Pflege-Bahr mit einem normalen Tarif kombinieren?

Ja. Viele nutzen einen ungeförderten Tarif als Hauptschutz und nehmen die Zulage mit einem kleinen geförderten Vertrag zusätzlich mit.

Bekomme ich meine Beiträge zurück, wenn ich kündige?

Nein. Wie bei anderen Pflegetagegeldern gibt es bei Kündigung kein Geld zurück, die Beiträge sind verloren.

Quellen

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