Alles zur Versicherung: Pflegezusatz
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Kurz gesagt
Lohnt sich die staatlich geförderte Pflege-Bahr? Für Gesunde meist nicht: Der Staat gibt 5 Euro im Monat dazu, die Mindestleistung liegt aber nur bei 600 Euro in Pflegegrad 5, während ein Heimplatz im Schnitt 3.364 Euro Eigenanteil kostet. Sinnvoll ist sie vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen, die sonst keinen Vertrag bekommen.
Veröffentlichte Beitragsbeispiele für geförderte Tarife, Monatsbeitrag inklusive 5 Euro Zulage.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Einstieg mit 25 Jahren | 15 Euro im Monat, rund 918 Euro Leistung in Pflegegrad 5 |
| Einstieg mit 30 Jahren | 15 Euro im Monat, rund 790 Euro Leistung in Pflegegrad 5 |
| Einstieg mit 40 Jahren | 16 Euro im Monat, 600 Euro Leistung in Pflegegrad 5 |
| Einstieg mit 50 Jahren | etwa 23 Euro im Monat, 600 Euro Leistung in Pflegegrad 5 |
| Einstieg ab 60 Jahren | deutlich mehr, oft über 40 Euro im Monat |
Die Beispiele bis 50 Jahre stammen aus einem veröffentlichten Tarif, Stand Oktober 2026.
Der Wert ab 60 Jahren ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Die Tarife unterscheiden sich, wir holen das genaue Angebot ein.
Rechenbeispiel
So viel bleibt von der Mindestleistung, wenn später ein Heimplatz nötig wird.
| Beitrag im Monat inklusive Zulage | 22,80 Euro |
| davon Ihr eigener Anteil | 17,80 Euro |
| Leistung in Pflegegrad 5 | 600 Euro |
| Beitrag, der im Pflegefall weiterläuft | minus 22,80 Euro |
| Eigenanteil im Heim, Bundesschnitt erstes Jahr | 3.364 Euro |
Netto kommen rund 577 Euro an, gut ein Sechstel des Eigenanteils. In Pflegegrad 2 wären es nur rund 97 Euro.
Die Pflege-Bahr ist ein Pflegetagegeld, also ein fester Geldbetrag im Pflegefall, über den Sie frei verfügen. Der Staat zahlt 5 Euro im Monat dazu, wenn Sie selbst mindestens 10 Euro aufbringen und der Tarif bestimmte Mindestregeln erfüllt.
Der Versicherer muss jeden Erwachsenen annehmen, der in der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung ist und noch keine Pflegeleistungen bezogen hat. Gesundheitsfragen, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt. Dafür gilt eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren.
| Pflegegrad | Mindestleistung im Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 60 Euro |
| Pflegegrad 2 | 120 Euro |
| Pflegegrad 3 | 180 Euro |
| Pflegegrad 4 | 240 Euro |
| Pflegegrad 5 | 600 Euro |
Die 5 Euro Zulage klingen gut, die Leistung ist aber klein. Wer mit 40 oder 50 Jahren einsteigt, bekommt oft nur die Mindestsumme. Im Heim deckt sie etwa ein Sechstel des Eigenanteils, in den häufigen Pflegegraden 2 und 3 noch deutlich weniger.
Weil alle ohne Prüfung aufgenommen werden, sind in diesen Tarifen viele Menschen mit hohem Pflegerisiko versichert. Verbraucherschützer erwarten deshalb stärkere Beitragserhöhungen als bei normalen Tarifen. Dazu kommt: Sie zahlen den Beitrag auch dann weiter, wenn Sie schon pflegebedürftig sind.
Für Menschen mit Vorerkrankungen wie Diabetes, Herzleiden oder einer psychischen Erkrankung ist die Pflege-Bahr oft der einzige Weg zu einem Pflegetagegeld. Ein ungeförderter Tarif würde sie wegen der Gesundheitsfragen ablehnen.
Für Gesunde ist ein ungeförderter Tarif meist besser: höhere Leistung je Euro, Leistung schon in den niedrigen Pflegegraden, oft Beitragsbefreiung im Pflegefall. Beides lässt sich auch kombinieren, wenn Sie die Zulage zusätzlich mitnehmen möchten.
Wenn Ihre Rente und Ihr Vermögen einen Heimplatz über viele Jahre tragen, ist eine Pflegeversicherung mit 600 Euro Leistung überflüssig.
Auch wer kaum Vermögen hat und im Alter ohnehin auf Hilfe zur Pflege vom Sozialamt angewiesen wäre, gewinnt wenig. Für diesen Fall lässt sich der Vertrag bis zu drei Jahre ruhen lassen, die Leistung ersetzt aber die Sozialhilfe nicht.
Fragen und Antworten
5 Euro im Monat, also 60 Euro im Jahr. Sie selbst zahlen mindestens 10 Euro, der Versicherer beantragt die Zulage für Sie.
Nein. Der Versicherer muss Sie ohne Prüfung annehmen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und noch keine Pflegeleistungen bekommen haben.
Nach der Wartezeit von höchstens fünf Jahren. Wer in dieser Zeit pflegebedürftig wird, bekommt in der Regel nichts.
Ja, bei geförderten Tarifen läuft der Beitrag weiter. Das schmälert die Auszahlung, gerade in den niedrigen Pflegegraden.
Sie können den Vertrag bis zu drei Jahre ruhen lassen, ohne Beiträge zu zahlen. Danach läuft er weiter.
Ja. Viele nutzen einen ungeförderten Tarif als Hauptschutz und nehmen die Zulage mit einem kleinen geförderten Vertrag zusätzlich mit.
Nein. Wie bei anderen Pflegetagegeldern gibt es bei Kündigung kein Geld zurück, die Beiträge sind verloren.
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