Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Pflegezusatz

Müssen Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern zahlen?

Kurz gesagt

Kinder müssen für die Pflegekosten ihrer Eltern nur zahlen, wenn ihr Jahreseinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt. Das gilt seit 2020 durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Darunter zählen weder Ihr Vermögen noch das Einkommen Ihres Ehepartners. Müssen Sie zahlen, bleiben Ihnen mindestens 2.650 Euro im Monat und etwa 70 Prozent des Einkommens darüber.

Müssen Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern zahlen?

Was es kostet

Die Beträge, die beim Elternunterhalt zählen, mit Stand 2026.

BeispielRichtwert
Einkommensgrenze je Kindmehr als 100.000 Euro Gesamteinkommen im Jahr
Selbstbehalt des Kindes über der Grenzemindestens 2.650 Euro im Monat
Selbstbehalt des Ehepartners im Haushaltmindestens 2.120 Euro im Monat
Anrechnungsfreier Teil des Einkommens über dem Selbstbehaltetwa 70 Prozent
Eigenanteil im Heim, erstes Jahr, je nach Bundeslandetwa 2.891 bis 3.761 Euro im Monat, im Schnitt 3.364 Euro

Beträge aus den genannten Quellen.

Rente, Einkommen und Abzüge im Rechenbeispiel sind Annahmen.

Im Einzelfall entscheiden Sozialamt und Familiengericht, eine Rechtsberatung ersetzt diese Seite nicht.

Rechenbeispiel

Mutter im Pflegeheim, Tochter und Sohn mit unterschiedlichem Einkommen

Die Mutter hat ihr Erspartes bis auf das Schonvermögen aufgebraucht, das Sozialamt zahlt Hilfe zur Pflege. So sieht es für die beiden Kinder aus.

Eigenanteil im Heim3.364 Euro im Monat
Rente der Mutter (Annahme)1.400 Euro im Monat
Lücke, die das Sozialamt trägt1.964 Euro im Monat
Tochter, 62.000 Euro Gesamteinkommenzahlt nichts
Sohn, 120.000 Euro, bereinigt 5.500 Euro netto im Monat (Annahme)über der Grenze
Sohn: 5.500 minus 2.650 Euro Selbstbehalt2.850 Euro
Davon höchstens 30 Prozentrund 855 Euro im Monat

Die Tochter zahlt nichts, egal wie viel sie gespart hat. Der Sohn kann mit höchstens rund 855 Euro im Monat herangezogen werden, den Rest der Lücke trägt das Sozialamt. Den genauen Betrag legt das Amt im Einzelfall fest.

Wann die Frage überhaupt aufkommt

Die Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil der Pflege. Im Heim bleibt im ersten Jahr im Bundesschnitt ein Eigenanteil von 3.364 Euro im Monat. Den tragen Ihre Eltern aus Rente und Erspartem.

Erst wenn das nicht mehr reicht, springt das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege ein. Und erst dann prüft das Amt, ob es sich Geld von den Kindern zurückholen kann. Solange Ihre Eltern selbst zahlen, stellt sich die Frage nicht.

Die 100.000-Euro-Grenze

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch schulden sich Eltern und Kinder gegenseitig Unterhalt (§ 1601 BGB). Das Sozialamt darf diesen Anspruch aber nur dann auf sich überleiten, wenn das Kind ein Gesamteinkommen von mehr als 100.000 Euro im Jahr hat (§ 94 Absatz 1a SGB XII).

Gemeint ist das Gesamteinkommen im Sinne des Steuerrechts: alle Einkünfte zusammen, also etwa Lohn nach Abzug der Werbungskosten und Mieteinnahmen. Jedes Kind wird einzeln geprüft. Das Einkommen des Ehepartners zählt nicht mit.

Das Gesetz vermutet, dass Sie unter der Grenze liegen. Das Amt darf Ihr Einkommen nur abfragen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für mehr hat. Ihr Vermögen spielt unterhalb der Grenze keine Rolle.

Ihre LageZahlen Sie?
Gesamteinkommen bis 100.000 Euronein, auch nicht aus Ihrem Vermögen
Gesamteinkommen über 100.000 Euroja, aber nur einen Teil, nach Selbstbehalt
Schwiegerkind mit hohem Einkommennein, Schwiegerkinder schulden keinen Unterhalt
Geschwister mit unterschiedlichem Einkommenjedes Kind wird einzeln geprüft, gezahlt wird nach Leistungsfähigkeit
Eltern zahlen das Heim selbstdie Frage stellt sich nicht

Wie viel Kinder über der Grenze zahlen

Liegt Ihr Einkommen über der Grenze, rechnet das Amt mit Ihrem bereinigten Nettoeinkommen. Bereinigt heißt: nach Abzug etwa von Fahrtkosten zur Arbeit, eigener Altersvorsorge, Krediten und Unterhalt für eigene Kinder.

Davon bleiben Ihnen seit 2026 mindestens 2.650 Euro im Monat, für einen Ehepartner im Haushalt 2.120 Euro. Vom Rest bleiben Ihnen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 2024 etwa 70 Prozent. Höchstens die übrigen 30 Prozent können für den Elternunterhalt herangezogen werden.

Haben Sie Geschwister, zahlen Sie nicht nach Köpfen, sondern jeder nach seiner Leistungsfähigkeit.

Schenkungen: der Weg, auf dem es Kinder trotzdem trifft

Haben Ihre Eltern Ihnen Geld oder ein Haus geschenkt und brauchen später Hilfe zur Pflege, kann das Sozialamt das Geschenk zurückfordern (§ 528 BGB). Das gilt unabhängig von Ihrem Einkommen, also auch unter 100.000 Euro.

Ausgeschlossen ist die Rückforderung, wenn zwischen Schenkung und Bedürftigkeit mehr als zehn Jahre liegen (§ 529 BGB). Übliche Geschenke zu Geburtstagen oder Festen fallen nicht darunter.

Wann eine Pflegezusatzversicherung hilft und wann nicht

Für die meisten Kinder ist das Risiko, zahlen zu müssen, gering. Eine Pflegezusatzversicherung der Eltern schützt deshalb vor allem das Vermögen der Eltern: Erspartes über dem Schonvermögen, ein Haus, das vererbt werden soll, und Geschenke der letzten zehn Jahre.

Verdienen Sie deutlich über 100.000 Euro, kann es sich für Sie lohnen, den Beitrag einer Pflegezusatzversicherung Ihrer Eltern mitzutragen. Liegt das Vermögen Ihrer Eltern unter dem Schonvermögen und gab es keine Schenkungen, bringt eine solche Versicherung der Familie wenig, weil sonst das Sozialamt zahlt.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob die Rente und das Ersparte Ihrer Eltern den Eigenanteil im Heim tragen.
  2. Wenn nicht: rechtzeitig Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen, rückwirkend zahlt es nicht.
  3. Ihr eigenes Gesamteinkommen aus dem letzten Steuerbescheid ablesen.
  4. Liegen Sie darunter, eine Anfrage des Amts kurz mit diesem Hinweis beantworten.
  5. Liegen Sie darüber, Ihr bereinigtes Nettoeinkommen mit allen Abzügen belegen.
  6. Schenkungen der Eltern aus den letzten zehn Jahren zusammenstellen.

Checkliste

  • Gesamteinkommen laut Steuerbescheid bekannt
  • Grenze von 100.000 Euro für jedes Geschwister einzeln geprüft
  • Abzüge wie Altersvorsorge, Fahrtkosten und Kredite belegt
  • Schenkungen der letzten zehn Jahre dokumentiert
  • Vorsorgevollmacht der Eltern für Anträge vorhanden
  • Antrag auf Hilfe zur Pflege rechtzeitig gestellt

Häufige Fehler

  • Aus Angst vor dem Elternunterhalt keinen Antrag beim Sozialamt stellen und selbst zahlen
  • Annehmen, das Einkommen des Ehepartners zähle bei der Grenze mit
  • Dem Amt ohne Anlass das ganze Vermögen offenlegen, obwohl Sie unter der Grenze liegen
  • Vergessen, dass Schenkungen der Eltern zurückgefordert werden können
  • Über der Grenze Abzüge wie eigene Altersvorsorge nicht angeben

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich mein Vermögen für die Pflege meiner Eltern einsetzen?

Nicht, wenn Ihr Gesamteinkommen bis 100.000 Euro im Jahr beträgt. Erst darüber darf das Amt auch nach Ihrem Vermögen fragen.

Muss mein Ehepartner für meine Eltern zahlen?

Nein. Schwiegerkinder sind nicht unterhaltspflichtig, und ihr Einkommen zählt bei der Grenze nicht mit.

Ist mit 100.000 Euro das Brutto gemeint?

Gemeint ist das Gesamteinkommen im Sinne des Steuerrechts, also alle Einkünfte zusammen. Beim Lohn sind das die Einnahmen nach Abzug der Werbungskosten.

Darf das Sozialamt einfach meine Gehaltsabrechnung verlangen?

Nur wenn es konkrete Anhaltspunkte hat, dass Sie über der Grenze liegen. Sonst gilt die gesetzliche Vermutung, dass Sie darunter liegen.

Was ist, wenn mein Bruder über der Grenze liegt und ich nicht?

Dann kann das Sozialamt nur Ihren Bruder heranziehen. Sie zahlen nichts. Wie viel er zahlt, richtet sich nach seiner Leistungsfähigkeit.

Gilt die Grenze auch für ambulante Pflege zu Hause?

Ja. Sie gilt für alle Leistungen der Sozialhilfe an die Eltern, also für Hilfe zur Pflege im Heim und zu Hause.

Können meine Eltern ein geschenktes Haus zurückfordern lassen?

Ja, wenn die Schenkung weniger als zehn Jahre vor der Bedürftigkeit lag. Das Sozialamt kann diesen Anspruch geltend machen, auch wenn Sie unter 100.000 Euro verdienen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Pflegezusatz

Wir vergleichen Versicherer und melden uns. Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Pflegezusatzversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, unter der Marke NAMMERT.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen und vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.