Alles zur Versicherung: Pflegezusatz
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Kurz gesagt
Das Schonvermögen im Pflegefall ist der Teil Ihres Vermögens, den Sie nicht einsetzen müssen, bevor das Sozialamt die Heimkosten mitträgt: 10.000 Euro Geld je Person, bei Ehepaaren also meist 20.000 Euro. Was darüber liegt, geht zuerst in den Eigenanteil von im Schnitt 3.364 Euro im Monat. Dazu sind ein angemessenes, selbst bewohntes Haus, Hausrat und Riester-Verträge geschützt.
Die wichtigsten Beträge rund um das Schonvermögen, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Schonvermögen Geld, alleinstehend | 10.000 Euro |
| Schonvermögen Geld, Ehepaar | meist 20.000 Euro |
| Barbetrag im Heim | mindestens 152,01 Euro im Monat |
| Eigenanteil im Heim, erstes Jahr, Bundesschnitt | 3.364 Euro im Monat |
| Einkommensgrenze für Elternunterhalt | mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr je Kind |
Beträge aus den genannten Quellen.
Rente und Ersparnisse im Rechenbeispiel sind Annahmen.
Im Einzelfall entscheidet das zuständige Sozialamt.
Rechenbeispiel
So viel des Ersparten geht in die Heimrechnung, bevor das Sozialamt einspringt.
| Erspartes des Paares (Annahme) | 48.000 Euro |
| Schonvermögen für beide | 20.000 Euro |
| Einzusetzendes Vermögen | 28.000 Euro |
| Lücke im Heim bei 1.400 Euro Rente (Annahme) | 1.964 Euro im Monat |
| Selbst bewohntes Haus der Ehefrau | bleibt geschützt |
Die 28.000 Euro reichen gut 14 Monate. Danach zahlt das Sozialamt, das Haus und 20.000 Euro bleiben der Ehefrau.
Die Pflegekasse zahlt nur einen Teil der Pflege. Den Rest, im Heim im ersten Jahr im Schnitt 3.364 Euro im Monat, tragen Sie aus Rente und Erspartem. Reicht das nicht, gibt es Hilfe zur Pflege vom Sozialamt.
Bevor das Amt zahlt, müssen Sie Ihr Vermögen einsetzen. Was Sie behalten dürfen, heißt Schonvermögen. Bei Verheirateten zählt das Vermögen beider Partner, denn sie bilden eine sogenannte Einsatzgemeinschaft.
| Vermögen | Geschützt? |
|---|---|
| Geld, Konten, Sparbücher bis 10.000 Euro je Person | ja |
| Geld über diesem Freibetrag | nein, wird zuerst eingesetzt |
| Angemessenes Haus, in dem Sie oder Ihr Partner wohnen | ja |
| Haus, das nach dem Heimeinzug leer steht | nein |
| Riester-Vertrag | ja, als geförderte Altersvorsorge |
| Angemessener Hausrat und angemessenes Auto | ja |
| Bestattungsvorsorge mit fester Zweckbindung | in der Regel ja, wenn angemessen |
| Lebensversicherung mit Rückkaufswert | nein, zählt als Vermögen |
Liegt Ihr Geld über 10.000 Euro, zahlen Sie die Heimrechnung so lange selbst, bis der Freibetrag erreicht ist. Erst dann übernimmt das Sozialamt den Rest.
Gehört Ihnen ein Haus, das niemand aus Ihrem Haushalt mehr bewohnt, zählt es ebenfalls als Vermögen. Statt eines sofortigen Verkaufs kann das Amt die Hilfe als Darlehen gegen eine Grundschuld geben.
Wer Hilfe zur Pflege bekommt, behält einen Barbetrag für persönliche Ausgaben wie Friseur, Telefon oder kleine Ausflüge. Er liegt 2026 bei mindestens 152,01 Euro im Monat. Dazu kommt je nach Bundesland oder Kommune eine Pauschale für Kleidung.
Ihre Rente geht ansonsten fast ganz an das Heim. Lebt Ihr Partner zu Hause, muss ihm genug zum Leben bleiben; das rechnet das Sozialamt im Einzelfall aus.
Kinder werden für die Heimkosten ihrer Eltern erst herangezogen, wenn ein Kind mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient. Das prüft das Amt für jedes Kind einzeln; Vermögen der Kinder und Einkommen von Schwiegerkindern spielen unterhalb der Grenze keine Rolle.
Haben Sie in den letzten zehn Jahren Geld oder ein Haus verschenkt, kann das Sozialamt die Schenkung nach § 528 BGB zurückfordern. Übliche Geschenke zu Geburtstagen oder Weihnachten sind ausgenommen.
Eine Pflegezusatzversicherung lohnt sich, wenn Sie deutlich mehr als das Schonvermögen besitzen und es für Partner oder Kinder erhalten wollen. Sie schließt die monatliche Lücke, damit das Ersparte nicht in wenigen Jahren aufgebraucht ist.
Wenig bringt sie, wenn Ihr Vermögen ohnehin unter dem Freibetrag liegt. Dann zahlt im Ernstfall das Sozialamt, und ein Teil der Versicherungsleistung würde nur die Sozialhilfe ersetzen.
Fragen und Antworten
10.000 Euro Geld je volljähriger Person. Für Ehepaare sind es zusammen meist 20.000 Euro.
Ja, wenn es angemessen ist und Sie oder Ihr Partner darin wohnen. Steht es nach dem Heimeinzug leer, ist es nicht mehr geschützt.
Ein angemessenes Auto ist geschützt. Eine feste Wertgrenze gibt es nicht, das Amt prüft im Einzelfall.
Nein, staatlich geförderte Altersvorsorge ist geschützt. Eine private Lebensversicherung mit Rückkaufswert zählt dagegen mit.
Erst wenn ein Kind mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient. Darunter spielt auch das Vermögen der Kinder keine Rolle.
Mit Hilfe zur Pflege ein Barbetrag von mindestens 152,01 Euro im Monat, dazu meist eine Pauschale für Kleidung.
Sobald absehbar ist, dass Ihr Geld bis auf den Freibetrag aufgebraucht ist. Das Amt zahlt erst ab dem Monat, in dem es davon erfährt.
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