Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Pflegezusatz

Was ist das Schonvermögen im Pflegefall?

Kurz gesagt

Das Schonvermögen im Pflegefall ist der Teil Ihres Vermögens, den Sie nicht einsetzen müssen, bevor das Sozialamt die Heimkosten mitträgt: 10.000 Euro Geld je Person, bei Ehepaaren also meist 20.000 Euro. Was darüber liegt, geht zuerst in den Eigenanteil von im Schnitt 3.364 Euro im Monat. Dazu sind ein angemessenes, selbst bewohntes Haus, Hausrat und Riester-Verträge geschützt.

Was ist das Schonvermögen im Pflegefall?

Was es kostet

Die wichtigsten Beträge rund um das Schonvermögen, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Schonvermögen Geld, alleinstehend10.000 Euro
Schonvermögen Geld, Ehepaarmeist 20.000 Euro
Barbetrag im Heimmindestens 152,01 Euro im Monat
Eigenanteil im Heim, erstes Jahr, Bundesschnitt3.364 Euro im Monat
Einkommensgrenze für Elternunterhaltmehr als 100.000 Euro brutto im Jahr je Kind

Beträge aus den genannten Quellen.

Rente und Ersparnisse im Rechenbeispiel sind Annahmen.

Im Einzelfall entscheidet das zuständige Sozialamt.

Rechenbeispiel

Ehepaar, er kommt ins Heim, sie bleibt im eigenen Haus

So viel des Ersparten geht in die Heimrechnung, bevor das Sozialamt einspringt.

Erspartes des Paares (Annahme)48.000 Euro
Schonvermögen für beide20.000 Euro
Einzusetzendes Vermögen28.000 Euro
Lücke im Heim bei 1.400 Euro Rente (Annahme)1.964 Euro im Monat
Selbst bewohntes Haus der Ehefraubleibt geschützt

Die 28.000 Euro reichen gut 14 Monate. Danach zahlt das Sozialamt, das Haus und 20.000 Euro bleiben der Ehefrau.

Wann das Schonvermögen eine Rolle spielt

Die Pflegekasse zahlt nur einen Teil der Pflege. Den Rest, im Heim im ersten Jahr im Schnitt 3.364 Euro im Monat, tragen Sie aus Rente und Erspartem. Reicht das nicht, gibt es Hilfe zur Pflege vom Sozialamt.

Bevor das Amt zahlt, müssen Sie Ihr Vermögen einsetzen. Was Sie behalten dürfen, heißt Schonvermögen. Bei Verheirateten zählt das Vermögen beider Partner, denn sie bilden eine sogenannte Einsatzgemeinschaft.

VermögenGeschützt?
Geld, Konten, Sparbücher bis 10.000 Euro je Personja
Geld über diesem Freibetragnein, wird zuerst eingesetzt
Angemessenes Haus, in dem Sie oder Ihr Partner wohnenja
Haus, das nach dem Heimeinzug leer stehtnein
Riester-Vertragja, als geförderte Altersvorsorge
Angemessener Hausrat und angemessenes Autoja
Bestattungsvorsorge mit fester Zweckbindungin der Regel ja, wenn angemessen
Lebensversicherung mit Rückkaufswertnein, zählt als Vermögen

Was über dem Freibetrag passiert

Liegt Ihr Geld über 10.000 Euro, zahlen Sie die Heimrechnung so lange selbst, bis der Freibetrag erreicht ist. Erst dann übernimmt das Sozialamt den Rest.

Gehört Ihnen ein Haus, das niemand aus Ihrem Haushalt mehr bewohnt, zählt es ebenfalls als Vermögen. Statt eines sofortigen Verkaufs kann das Amt die Hilfe als Darlehen gegen eine Grundschuld geben.

Was Ihnen im Heim bleibt

Wer Hilfe zur Pflege bekommt, behält einen Barbetrag für persönliche Ausgaben wie Friseur, Telefon oder kleine Ausflüge. Er liegt 2026 bei mindestens 152,01 Euro im Monat. Dazu kommt je nach Bundesland oder Kommune eine Pauschale für Kleidung.

Ihre Rente geht ansonsten fast ganz an das Heim. Lebt Ihr Partner zu Hause, muss ihm genug zum Leben bleiben; das rechnet das Sozialamt im Einzelfall aus.

Kinder und Schenkungen

Kinder werden für die Heimkosten ihrer Eltern erst herangezogen, wenn ein Kind mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient. Das prüft das Amt für jedes Kind einzeln; Vermögen der Kinder und Einkommen von Schwiegerkindern spielen unterhalb der Grenze keine Rolle.

Haben Sie in den letzten zehn Jahren Geld oder ein Haus verschenkt, kann das Sozialamt die Schenkung nach § 528 BGB zurückfordern. Übliche Geschenke zu Geburtstagen oder Weihnachten sind ausgenommen.

Wann eine Pflegezusatzversicherung hilft und wann nicht

Eine Pflegezusatzversicherung lohnt sich, wenn Sie deutlich mehr als das Schonvermögen besitzen und es für Partner oder Kinder erhalten wollen. Sie schließt die monatliche Lücke, damit das Ersparte nicht in wenigen Jahren aufgebraucht ist.

Wenig bringt sie, wenn Ihr Vermögen ohnehin unter dem Freibetrag liegt. Dann zahlt im Ernstfall das Sozialamt, und ein Teil der Versicherungsleistung würde nur die Sozialhilfe ersetzen.

Schritt für Schritt

  1. Alles Vermögen auflisten: Konten, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Immobilien.
  2. Geschützte Teile abziehen: 10.000 Euro je Person, selbst bewohntes Haus, Riester, Hausrat.
  3. Lücke zwischen Rente und Eigenanteil im Heim ausrechnen.
  4. Ausrechnen, wie viele Monate das übrige Vermögen die Lücke trägt.
  5. Schenkungen der letzten zehn Jahre zusammenstellen, das Amt fragt danach.
  6. Entscheiden, ob eine Pflegezusatzversicherung das Vermögen über dem Freibetrag schützen soll.

Checkliste

  • Freibetrag von 10.000 Euro je Person bekannt
  • Haus angemessen und von Ihnen oder Ihrem Partner bewohnt
  • Bestattungsvorsorge fest zweckgebunden abgeschlossen
  • Lebensversicherungen mit Rückkaufswert eingerechnet
  • Schenkungen der letzten zehn Jahre dokumentiert
  • Vorsorgevollmacht für Konten und Anträge vorhanden

Häufige Fehler

  • Glauben, das ganze Ersparte sei geschützt
  • Geld kurz vor dem Antrag an Kinder verschenken
  • Vergessen, dass bei Ehepaaren das Vermögen beider zählt
  • Den Antrag beim Sozialamt zu spät stellen, denn rückwirkend zahlt es nicht

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie hoch ist das Schonvermögen im Pflegeheim?

10.000 Euro Geld je volljähriger Person. Für Ehepaare sind es zusammen meist 20.000 Euro.

Ist mein Haus Schonvermögen?

Ja, wenn es angemessen ist und Sie oder Ihr Partner darin wohnen. Steht es nach dem Heimeinzug leer, ist es nicht mehr geschützt.

Wird mein Auto angerechnet?

Ein angemessenes Auto ist geschützt. Eine feste Wertgrenze gibt es nicht, das Amt prüft im Einzelfall.

Zählt meine Riester-Rente zum Vermögen?

Nein, staatlich geförderte Altersvorsorge ist geschützt. Eine private Lebensversicherung mit Rückkaufswert zählt dagegen mit.

Müssen meine Kinder für das Heim zahlen?

Erst wenn ein Kind mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient. Darunter spielt auch das Vermögen der Kinder keine Rolle.

Wie viel Geld bleibt mir im Heim?

Mit Hilfe zur Pflege ein Barbetrag von mindestens 152,01 Euro im Monat, dazu meist eine Pauschale für Kleidung.

Ab wann sollte ich den Antrag beim Sozialamt stellen?

Sobald absehbar ist, dass Ihr Geld bis auf den Freibetrag aufgebraucht ist. Das Amt zahlt erst ab dem Monat, in dem es davon erfährt.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Pflegezusatz

Wir vergleichen Versicherer und melden uns. Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Pflegezusatzversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.