Alles zur Versicherung: Pflegezusatz
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Kurz gesagt
Was mit dem Eigenheim im Pflegefall passiert, hängt davon ab, wer darin wohnt. Lebt Ihr Ehepartner weiter im angemessenen Haus, bleibt es geschützt. Steht es nach dem Umzug ins Heim leer, müssen Sie es vermieten oder verkaufen, bevor das Sozialamt bei einem Eigenanteil von im Schnitt 3.364 Euro im Monat hilft.
Zahlen, die über das Schicksal des Hauses entscheiden, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Eigenanteil im Heim, erstes Jahr, Bundesschnitt | 3.364 Euro im Monat |
| Eigenanteil im Heim, Spanne der Bundesländer | 2.891 bis 3.761 Euro im Monat |
| Geschütztes Geldvermögen je Person | 10.000 Euro |
| Orientierung angemessene Wohnfläche | etwa 80 bis 90 m² allein, 130 bis 140 m² Familie |
| Frist für die Rückforderung von Schenkungen | 10 Jahre |
Eigenanteile aus der Erhebung der Ersatzkassen, Juli 2026.
Die Wohnflächen sind Richtwerte der Ämter, die im Einzelfall abweichen.
Rente und Miete im Rechenbeispiel sind Annahmen.
Rechenbeispiel
So schnell kommt das Haus ins Spiel, wenn Rente und Erspartes die Heimrechnung nicht decken.
| Eigenanteil im Heim, erstes Jahr | 3.364 Euro im Monat |
| Eigene Rente (Annahme) | 1.600 Euro im Monat |
| Lücke | 1.764 Euro im Monat, rund 21.200 Euro im Jahr |
| Erspartes über dem Schonvermögen von 10.000 Euro | 20.000 Euro, reicht gut elf Monate |
| Miete aus dem leeren Haus (Annahme) | 900 Euro im Monat, Lücke sinkt auf 864 Euro |
Ohne Miete ist das Ersparte nach knapp einem Jahr aufgebraucht, mit Miete nach rund 23 Monaten. Danach verlangt das Sozialamt den Verkauf oder gibt die Hilfe als Darlehen gegen Grundschuld.
Reichen Rente und Erspartes nicht für das Heim, zahlt das Sozialamt die Hilfe zur Pflege. Vorher muss verwertbares Vermögen eingesetzt werden. Ein angemessenes Hausgrundstück ist davon nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII ausgenommen, solange Sie selbst oder Angehörige aus Ihrer Haushaltsgemeinschaft darin wohnen.
Angemessen heißt: Größe, Grundstück und Wert passen zur Zahl der Bewohner. Ämter nennen als grobe Orientierung etwa 80 bis 90 Quadratmeter für eine Person und 130 bis 140 Quadratmeter für eine Familie im Einfamilienhaus. Das sind keine starren Grenzen.
| Lage | Was mit dem Haus geschieht |
|---|---|
| Ehepartner wohnt weiter im angemessenen Haus | bleibt geschützt |
| Pflege zu Hause im eigenen Haus | bleibt geschützt |
| Alleinstehend, Haus steht nach Heimeinzug leer | muss vermietet oder verkauft werden |
| Haus deutlich zu groß für die Bewohner | Schutz kann teilweise entfallen |
| Verkauf dauert oder ist nicht sofort möglich | Darlehen des Sozialamts gegen Grundschuld |
Ziehen Sie als Alleinstehender dauerhaft ins Heim, endet der Schutz meist. Zuerst kann eine Vermietung reichen: Die Miete fließt in die Heimkosten, das Haus bleibt in der Familie. Reicht das nicht, verlangt das Amt den Verkauf.
Ein sofortiger Notverkauf muss nicht sein. Nach § 91 SGB XII kann das Sozialamt die Hilfe als Darlehen geben und sich mit einer Grundschuld absichern. Das Geld wird dann beim späteren Verkauf oder aus dem Erbe zurückgezahlt.
Viele überlegen, das Haus früh an die Kinder zu übertragen. Wird der Schenker innerhalb von zehn Jahren bedürftig, kann er die Schenkung nach § 528 BGB zurückfordern. Diesen Anspruch übernimmt das Sozialamt und holt sich das Geld von den Beschenkten.
Ein vorbehaltenes Wohnrecht oder ein Nießbrauch, also das Recht, selbst zu wohnen oder zu vermieten, ändert daran wenig: Die Mieteinnahmen aus einem Nießbrauch muss der Pflegebedürftige für das Heim einsetzen. Eine Übertragung gehört deshalb in die Hand einer Notarin oder eines Fachanwalts.
Für die Heimkosten der Eltern müssen Kinder erst zahlen, wenn ein Kind mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient. Das Einkommen von Schwiegerkindern zählt nicht.
Das Elternhaus selbst schützt die Grenze aber nicht: Gehört es noch den Eltern, wird es als deren Vermögen eingesetzt, egal was die Kinder verdienen.
Den sichersten Schutz bietet eigenes Geld für die Lücke zwischen Rente und Heimrechnung. Eine Pflegezusatzversicherung mit 50 Euro Tagegeld bringt rund 1.500 Euro im Monat und kann einen Verkauf über Jahre hinauszögern oder ganz vermeiden.
Nicht nötig ist das, wenn Ihr Partner das Haus ohnehin weiter bewohnt und die Kosten aus Rente und Erspartem tragbar sind, oder wenn Sie das Haus im Pflegefall bewusst verkaufen wollen.
Fragen und Antworten
Nur wenn Ihr Geld nicht reicht, Sie Sozialhilfe brauchen und niemand aus Ihrem Haushalt mehr im Haus wohnt. Vorher können Sie es vermieten.
Ja. Solange er darin wohnt und das Haus angemessen ist, darf das Sozialamt den Verkauf nicht verlangen.
Ja. Statt eines sofortigen Verkaufs kann es die Hilfe als Darlehen geben und sich über eine Grundschuld absichern.
Nur wenn danach mehr als zehn Jahre vergehen, bis Sie Sozialhilfe brauchen. Sonst kann das Sozialamt die Schenkung zurückfordern.
Nein. Ihr eigenes Haus müssen Kinder nicht einsetzen, solange sie unter 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.
Für sie gelten dieselben Regeln wie für ein Haus. Entscheidend sind Angemessenheit und wer darin wohnt.
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