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Was passiert mit dem Eigenheim im Pflegefall?

Kurz gesagt

Was mit dem Eigenheim im Pflegefall passiert, hängt davon ab, wer darin wohnt. Lebt Ihr Ehepartner weiter im angemessenen Haus, bleibt es geschützt. Steht es nach dem Umzug ins Heim leer, müssen Sie es vermieten oder verkaufen, bevor das Sozialamt bei einem Eigenanteil von im Schnitt 3.364 Euro im Monat hilft.

Was passiert mit dem Eigenheim im Pflegefall?

Was es kostet

Zahlen, die über das Schicksal des Hauses entscheiden, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Eigenanteil im Heim, erstes Jahr, Bundesschnitt3.364 Euro im Monat
Eigenanteil im Heim, Spanne der Bundesländer2.891 bis 3.761 Euro im Monat
Geschütztes Geldvermögen je Person10.000 Euro
Orientierung angemessene Wohnflächeetwa 80 bis 90 m² allein, 130 bis 140 m² Familie
Frist für die Rückforderung von Schenkungen10 Jahre

Eigenanteile aus der Erhebung der Ersatzkassen, Juli 2026.

Die Wohnflächen sind Richtwerte der Ämter, die im Einzelfall abweichen.

Rente und Miete im Rechenbeispiel sind Annahmen.

Rechenbeispiel

Witwe, 82 Jahre, Haus steht nach dem Heimeinzug leer

So schnell kommt das Haus ins Spiel, wenn Rente und Erspartes die Heimrechnung nicht decken.

Eigenanteil im Heim, erstes Jahr3.364 Euro im Monat
Eigene Rente (Annahme)1.600 Euro im Monat
Lücke1.764 Euro im Monat, rund 21.200 Euro im Jahr
Erspartes über dem Schonvermögen von 10.000 Euro20.000 Euro, reicht gut elf Monate
Miete aus dem leeren Haus (Annahme)900 Euro im Monat, Lücke sinkt auf 864 Euro

Ohne Miete ist das Ersparte nach knapp einem Jahr aufgebraucht, mit Miete nach rund 23 Monaten. Danach verlangt das Sozialamt den Verkauf oder gibt die Hilfe als Darlehen gegen Grundschuld.

Wann das Haus geschützt ist

Reichen Rente und Erspartes nicht für das Heim, zahlt das Sozialamt die Hilfe zur Pflege. Vorher muss verwertbares Vermögen eingesetzt werden. Ein angemessenes Hausgrundstück ist davon nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII ausgenommen, solange Sie selbst oder Angehörige aus Ihrer Haushaltsgemeinschaft darin wohnen.

Angemessen heißt: Größe, Grundstück und Wert passen zur Zahl der Bewohner. Ämter nennen als grobe Orientierung etwa 80 bis 90 Quadratmeter für eine Person und 130 bis 140 Quadratmeter für eine Familie im Einfamilienhaus. Das sind keine starren Grenzen.

LageWas mit dem Haus geschieht
Ehepartner wohnt weiter im angemessenen Hausbleibt geschützt
Pflege zu Hause im eigenen Hausbleibt geschützt
Alleinstehend, Haus steht nach Heimeinzug leermuss vermietet oder verkauft werden
Haus deutlich zu groß für die BewohnerSchutz kann teilweise entfallen
Verkauf dauert oder ist nicht sofort möglichDarlehen des Sozialamts gegen Grundschuld

Wenn das Haus leer steht

Ziehen Sie als Alleinstehender dauerhaft ins Heim, endet der Schutz meist. Zuerst kann eine Vermietung reichen: Die Miete fließt in die Heimkosten, das Haus bleibt in der Familie. Reicht das nicht, verlangt das Amt den Verkauf.

Ein sofortiger Notverkauf muss nicht sein. Nach § 91 SGB XII kann das Sozialamt die Hilfe als Darlehen geben und sich mit einer Grundschuld absichern. Das Geld wird dann beim späteren Verkauf oder aus dem Erbe zurückgezahlt.

Haus an die Kinder verschenken

Viele überlegen, das Haus früh an die Kinder zu übertragen. Wird der Schenker innerhalb von zehn Jahren bedürftig, kann er die Schenkung nach § 528 BGB zurückfordern. Diesen Anspruch übernimmt das Sozialamt und holt sich das Geld von den Beschenkten.

Ein vorbehaltenes Wohnrecht oder ein Nießbrauch, also das Recht, selbst zu wohnen oder zu vermieten, ändert daran wenig: Die Mieteinnahmen aus einem Nießbrauch muss der Pflegebedürftige für das Heim einsetzen. Eine Übertragung gehört deshalb in die Hand einer Notarin oder eines Fachanwalts.

Was die Kinder trifft

Für die Heimkosten der Eltern müssen Kinder erst zahlen, wenn ein Kind mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient. Das Einkommen von Schwiegerkindern zählt nicht.

Das Elternhaus selbst schützt die Grenze aber nicht: Gehört es noch den Eltern, wird es als deren Vermögen eingesetzt, egal was die Kinder verdienen.

Wie Sie das Haus absichern können

Den sichersten Schutz bietet eigenes Geld für die Lücke zwischen Rente und Heimrechnung. Eine Pflegezusatzversicherung mit 50 Euro Tagegeld bringt rund 1.500 Euro im Monat und kann einen Verkauf über Jahre hinauszögern oder ganz vermeiden.

Nicht nötig ist das, wenn Ihr Partner das Haus ohnehin weiter bewohnt und die Kosten aus Rente und Erspartem tragbar sind, oder wenn Sie das Haus im Pflegefall bewusst verkaufen wollen.

Schritt für Schritt

  1. Klären, wer nach einem Heimeinzug noch im Haus wohnen würde.
  2. Lücke zwischen Rente und Eigenanteil im Heim ausrechnen.
  3. Prüfen, wie lange Erspartes über 10.000 Euro je Person die Lücke trägt.
  4. Vermietung als erste Lösung durchrechnen, bevor ein Verkauf droht.
  5. Übertragung an Kinder nur mit Notar und mit Blick auf die Zehnjahresfrist planen.
  6. Pflegezusatzversicherung so bemessen, dass sie die Lücke schließt.

Checkliste

  • Wohnfläche und Grundstück im Verhältnis zur Zahl der Bewohner
  • Partner, der im Haus bleiben möchte, und seine eigene Rente
  • Schenkungen der letzten zehn Jahre schriftlich festgehalten
  • Vorsorgevollmacht, damit jemand Haus und Konten verwalten darf
  • Absicherung der monatlichen Lücke im Pflegefall
  • Grundbuch und Belastungen auf aktuellem Stand

Häufige Fehler

  • Das Haus kurz vor dem Pflegefall verschenken und glauben, es sei sicher
  • Annehmen, die 100.000 Euro Grenze für Kinder schütze auch das Elternhaus
  • Unter Zeitdruck verkaufen, obwohl ein Darlehen des Sozialamts möglich wäre
  • Keine Vorsorgevollmacht haben, sodass ein Gericht einen Betreuer für den Verkauf bestellen muss

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich mein Haus verkaufen, wenn ich ins Pflegeheim komme?

Nur wenn Ihr Geld nicht reicht, Sie Sozialhilfe brauchen und niemand aus Ihrem Haushalt mehr im Haus wohnt. Vorher können Sie es vermieten.

Darf mein Ehepartner im Haus bleiben?

Ja. Solange er darin wohnt und das Haus angemessen ist, darf das Sozialamt den Verkauf nicht verlangen.

Kann das Sozialamt eine Grundschuld eintragen?

Ja. Statt eines sofortigen Verkaufs kann es die Hilfe als Darlehen geben und sich über eine Grundschuld absichern.

Hilft es, das Haus an die Kinder zu verschenken?

Nur wenn danach mehr als zehn Jahre vergehen, bis Sie Sozialhilfe brauchen. Sonst kann das Sozialamt die Schenkung zurückfordern.

Müssen meine Kinder das Haus für mich verkaufen?

Nein. Ihr eigenes Haus müssen Kinder nicht einsetzen, solange sie unter 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.

Was ist mit einer Eigentumswohnung?

Für sie gelten dieselben Regeln wie für ein Haus. Entscheidend sind Angemessenheit und wer darin wohnt.

Quellen

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