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Muss ich meine Drohne registrieren und brauche ich einen Drohnenführerschein?

Kurz gesagt

Muss ich meine Drohne registrieren? Ja, sobald sie 250 Gramm oder mehr wiegt oder eine Kamera hat, einmalig 20 Euro beim Luftfahrt-Bundesamt. Einen Drohnenführerschein brauchen Sie ab 250 Gramm, der kleine kostet online 25 Euro und gilt fünf Jahre. Unter 250 Gramm brauchen Sie keinen Schein, und ohne Kamera entfällt auch die Registrierung.

Muss ich meine Drohne registrieren und brauche ich einen Drohnenführerschein?

Was es kostet

Was Registrierung, Führerschein und Pflichtversicherung kosten, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Registrierung als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt20 Euro für Privatpersonen, 50 Euro für Firmen
EU-Kompetenznachweis A1/A3, online25 Euro, Verlängerung nach fünf Jahren 15 Euro
EU-Fernpilotenzeugnis A2, Gebühr der Behörde30 Euro
Kurs und Prüfung für A2 bei einer Prüfstelleetwa 79 bis 350 Euro
Eigene Drohnenhaftpflicht, privatetwa 39 bis 95 Euro im Jahr

Gebühren nach den Angaben der Behörde und öffentlich genannten Beispielen, Stand Oktober 2026.

Die Kosten für A2 hängen stark von der Prüfstelle ab.

Dass eine Privathaftpflicht die Drohne oft ohne Aufpreis einschließt, ist Richtwert aus der Angebotspraxis.

Ihr Beitrag hängt von Gewicht, Nutzung und Deckung ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Kameradrohne mit 720 Gramm, Klasse C1, privat

Ein Hobbyfilmer kauft seine erste größere Drohne und will alles richtig machen. Das kommt auf ihn zu.

Registrierung, e-ID auf die Drohne20 Euro einmalig
Kleiner Drohnenführerschein A1/A325 Euro für fünf Jahre
Großer Schein A2nicht nötig, solange er Abstand zu Menschen hält
Haftpflicht, falls die Privathaftpflicht die Drohne nicht einschließtetwa 39 bis 95 Euro im Jahr

Einmalig 45 Euro für Registrierung und Führerschein, dazu je nach Vertrag 0 bis etwa 95 Euro im Jahr für die Pflichtversicherung.

Zwei Pflichten, zwei Personen

Registrierung und Führerschein werden oft verwechselt, betreffen aber verschiedene Rollen. Registrieren muss sich der Betreiber, also wer die Drohne besitzt und über ihren Einsatz bestimmt. Er bekommt eine Nummer, die e-ID, und klebt sie auf jede seiner Drohnen.

Den Führerschein braucht dagegen, wer die Drohne steuert. Fliegen Sie selbst, betrifft Sie beides. Leihen Sie die Drohne einem Freund, bleibt Ihre e-ID auf dem Gerät, aber der Freund braucht einen eigenen Nachweis, wenn die Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt.

Was für welche Drohne gilt

Entscheidend sind das Gewicht beim Start und die Klasse, die neuere Drohnen als Aufdruck C0 bis C4 tragen. Ältere Modelle ohne Klasse heißen Bestandsdrohnen und werden nach Gewicht eingeordnet.

Die Kamera ist der Punkt, den viele übersehen: Auch eine Drohne mit 249 Gramm muss registriert werden, sobald sie filmen kann. Einen Führerschein brauchen Sie dafür aber nicht.

DrohneRegistrierungFührerschein
unter 250 Gramm, ohne Kameraneinnein
unter 250 Gramm, mit Kamera, Klasse C0 oder ohne Klasseja, 20 Euronein, Anleitung lesen genügt
Klasse C1, bis unter 900 Grammjakleiner Nachweis A1/A3
Klasse C2, bis unter 4 KilogrammjaA1/A3, für Flüge nahe an Menschen zusätzlich A2
Bestandsdrohne ab 250 GrammjaA1/A3, nur fern von Menschen
reine Flüge in geschlossenen Räumenneinnein

So läuft die Registrierung

Sie melden sich über das Onlineformular des Luftfahrt-Bundesamts an, bezahlen 20 Euro und erhalten die e-ID. Pro Betreiber gibt es nur eine Nummer, auch wenn Sie mehrere Drohnen haben.

Die Nummer muss gut lesbar auf jeder Drohne stehen, bei vielen neueren Modellen zusätzlich in der App hinterlegt, damit die Drohne sie im Flug aussendet. Erledigen Sie das vor dem ersten Flug, nicht danach.

So kommen Sie zum kleinen Drohnenführerschein

Auf der Lernplattform des Luftfahrt-Bundesamts arbeiten Sie einen Onlinekurs durch und legen danach die Prüfung ab: 40 Fragen, mindestens 75 Prozent richtig. Rechnen Sie mit drei bis sechs Stunden. Das Zeugnis gibt es sofort als Datei, es kostet 25 Euro und gilt fünf Jahre, die Verlängerung kostet 15 Euro.

Der große Schein A2 baut darauf auf. Die Theorieprüfung legen Sie bei einer anerkannten Prüfstelle ab und erklären ein praktisches Selbsttraining. Er lohnt sich nur, wenn Sie mit einer Drohne der Klasse C2 näher an Menschen fliegen wollen, etwa bei Aufnahmen in bewohnten Gegenden.

Wann Sie nichts davon brauchen

Fliegen Sie eine kleine Drohne unter 250 Gramm ohne Kamera, etwa ein Einsteigermodell für den Garten, entfallen Registrierung und Führerschein. Dasselbe gilt für Flüge nur in der Wohnung oder Halle.

Bleiben muss dagegen die Haftpflichtversicherung: Sie ist für jede Drohne im Freien Pflicht, unabhängig von Gewicht und Kamera. Wer nur auf Gewicht und Führerschein schaut, vergisst genau diesen Punkt.

Grenzen, die der Führerschein nicht aufhebt

Auch mit Schein gilt eine Höhe von höchstens 120 Metern über dem Boden, und Sie dürfen nicht über Menschenansammlungen fliegen. Flugverbotszonen um Flughäfen, Krankenhäuser oder Behörden bleiben gesperrt, prüfen Sie sie vor jedem Flug in der Karte des Bundes.

Wer gegen diese Regeln fliegt, riskiert nicht nur ein Bußgeld. Der Versicherer kann bei einem Schaden die Leistung kürzen oder Geld von Ihnen zurückholen, wenn Sie ohne nötigen Nachweis oder in einer Verbotszone geflogen sind.

Schritt für Schritt

  1. Gewicht und Klasse auf Verpackung oder Typenschild der Drohne ablesen.
  2. Prüfen, ob die Drohne eine Kamera oder ein Mikrofon hat.
  3. Bei Pflicht vor dem ersten Flug beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren und 20 Euro zahlen.
  4. Die e-ID auf jede Drohne kleben und, wenn möglich, in der App eintragen.
  5. Ab 250 Gramm Onlinekurs und Prüfung für den Nachweis A1/A3 ablegen.
  6. Haftpflichtschutz prüfen und die Bestätigung beim Fliegen dabeihaben.

Checkliste

  • Startgewicht und Klasse der Drohne bekannt
  • Registriert, e-ID gut lesbar auf jeder Drohne
  • Kompetenznachweis gültig, wenn die Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt
  • Ablaufdatum des Nachweises im Kalender, er gilt fünf Jahre
  • Haftpflicht mit Drohneneinschluss, Bestätigung dabei
  • Flugverbotszonen vor dem Start geprüft

Häufige Fehler

  • Bei einer Drohne unter 250 Gramm mit Kamera die Registrierung weglassen
  • Für jede Drohne eine eigene Registrierung bezahlen, obwohl eine Nummer für alle reicht
  • Glauben, mit Führerschein entfalle die Versicherungspflicht
  • Die Drohne Freunden leihen, die keinen eigenen Nachweis haben
  • Den Nachweis nach fünf Jahren ablaufen lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich jede Drohne einzeln registrieren?

Nein. Registriert wird der Betreiber, nicht das Gerät. Sie bekommen eine e-ID und kleben dieselbe Nummer auf alle Ihre Drohnen.

Brauche ich für eine Drohne unter 250 Gramm einen Führerschein?

Nein. Für Drohnen der Klasse C0 und Bestandsdrohnen unter 250 Gramm reicht es, die Anleitung des Herstellers zu kennen. Registrieren müssen Sie sich trotzdem, wenn die Drohne eine Kamera hat.

Wie lange gilt der Drohnenführerschein?

Der kleine und der große Schein gelten jeweils fünf Jahre. Wer A2 erwirbt, verlängert damit auch den Nachweis A1/A3.

Ab welchem Alter darf man Drohne fliegen?

Allein ab 16 Jahren. Jüngere Kinder dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen fliegen, der die Regeln kennt.

Gilt mein deutscher Drohnenführerschein im Urlaub?

Der EU-Nachweis gilt in allen Ländern der EU. Örtliche Verbotszonen und Regeln des Urlaubslandes kommen hinzu, und Ihre Versicherung muss im Ausland gelten.

Was passiert, wenn ich ohne Registrierung fliege?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die Bußgelder reichen bis 50.000 Euro. Kommt es zu einem Schaden, kann zusätzlich der Versicherer Ärger machen.

Braucht mein Freund einen Führerschein, wenn er meine Drohne fliegt?

Ja, wenn die Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt. Der Nachweis gehört zur Person am Steuer, die e-ID bleibt Ihre.

Quellen

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