Alles zur Versicherung: Drohnenversicherung
Ist eine Drohnenversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Ja. Wer eine Drohne im Freien fliegt, muss als Halter eine Haftpflichtversicherung haben, egal wie klein die Drohne ist und ob Sie privat oder beruflich fliegen. So steht es im Luftverkehrsgesetz. Eine eigene Drohnenpolice brauchen Sie aber nicht zwingend: Oft reicht die Privathaftpflicht, wenn sie Drohnen ausdrücklich einschließt und das Gewicht Ihrer Drohne abdeckt.
Was Pflicht und Schutz kosten, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Eigene Drohnenhaftpflicht, privat | meist unter 50 Euro im Jahr, einzelne Tarife ab etwa 35 bis 40 Euro |
| Drohnenhaftpflicht, gewerblich | ab etwa 119 bis 150 Euro im Jahr |
| Drohne in der Privathaftpflicht eingeschlossen | oft 0 Euro Aufpreis, wenn der Tarif sie nennt |
| Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt | 20 Euro für Privatpersonen, 50 Euro für Firmen |
| Drohnenkasko, freiwillig | ab etwa 24 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und Gesetzestexten. Der Eurowert der Mindestdeckung schwankt mit dem Kurs des Sonderziehungsrechts und ist gerundet. Dass Privathaftpflichttarife Drohnen oft ohne Aufpreis einschließen und dass reine Hallenflüge nicht unter die Pflicht fallen, ist Richtwert aus der Angebotspraxis. Ihr Beitrag hängt von Gewicht, Nutzung und Deckung ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Sie fliegt privat in Deutschland und im Urlaub in Österreich. Was sie braucht und was es kostet.
| Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt, e-ID auf die Drohne | 20 Euro einmalig |
| Kompetenznachweis, da über 250 Gramm | Online-Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt |
| Privathaftpflicht prüfen: Drohne bis 595 Gramm und Ausland eingeschlossen? | wenn ja, kein Aufpreis |
| Sonst eigene Drohnenhaftpflicht | etwa 35 bis 50 Euro im Jahr |
Pflicht erfüllt ab 20 Euro einmalig plus höchstens etwa 50 Euro im Jahr, wenn die Privathaftpflicht nicht reicht.
Drohnen sind rechtlich Luftfahrzeuge. Nach § 43 Absatz 2 Luftverkehrsgesetz muss der Halter eines Luftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung unterhalten. Eine Ausnahme für leichte Drohnen oder Spielzeug gibt es nicht. Befreit sind nur Bund und Länder als Halter.
Der Grund ist die Gefährdungshaftung: Als Halter haften Sie für Schäden, die Ihre Drohne verursacht, auch wenn Sie nichts falsch gemacht haben. Reißt eine Windböe die Drohne auf ein Auto oder fällt der Akku aus, zahlen Sie trotzdem. Genau dieses Risiko muss die Versicherung abdecken.
Die Mindesthöhe richtet sich nach § 102 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung, der auf § 37 Absatz 1 Luftverkehrsgesetz verweist. Für Luftfahrzeuge unter 500 Kilogramm sind das 750.000 Rechnungseinheiten. Eine Rechnungseinheit ist ein Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds, der Eurowert schwankt mit dem Kurs und liegt bei rund 0,9 Millionen Euro.
Die europäische Verordnung (EG) 785/2004 über Versicherungen im Luftverkehr gilt nicht für Flugmodelle unter 20 Kilogramm, die zum Vergnügen geflogen werden. Für gewerbliche Einsätze wenden Behörden sie teils an. Übliche Drohnentarife liegen ohnehin bei 1 bis 20 Millionen Euro, für private Flüge sind 10 Millionen Euro ein guter Wert.
| Was | Vorgabe | Wo es steht |
|---|---|---|
| Versicherungspflicht | für jeden Halter einer Drohne im Freien | § 43 Absatz 2 Luftverkehrsgesetz |
| Mindestdeckung unter 500 kg | 750.000 Rechnungseinheiten | § 37 Absatz 1 Luftverkehrsgesetz mit § 102 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung |
| Nachweis mitführen | Bestätigung mit Deckung, Umfang und Dauer | § 106 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung |
| Bußgeld ohne Versicherung | bis 50.000 Euro | § 58 Luftverkehrsgesetz |
| Registrierung als Betreiber | ab mehr als 249 Gramm oder mit Kamera | EU-Drohnenverordnung, beim Luftfahrt-Bundesamt |
Beim Fliegen müssen Sie eine Bestätigung Ihres Versicherers dabeihaben. Sie muss zeigen, dass ein gültiger Vertrag besteht, mit welcher Deckung und für welchen Zeitraum. Die Behörde kann den Nachweis vor Ort verlangen. Eine Datei auf dem Handy wird oft akzeptiert, ein Ausdruck ist sicherer.
Getrennt davon verlangt die EU-Drohnenverordnung eine Registrierung als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt, sobald die Drohne mehr als 249 Gramm wiegt oder eine Kamera oder einen anderen Sensor für personenbezogene Daten trägt. Das kostet für Privatpersonen 20 Euro, für Firmen 50 Euro. Die Nummer, die Sie erhalten, die e-ID, kleben Sie gut sichtbar auf jede Ihrer Drohnen. Ab 250 Gramm brauchen Sie zusätzlich einen Kompetenznachweis, den kleinen Drohnenführerschein.
Oft ja, aber nicht automatisch. Viele neuere Privathaftpflichttarife schließen Drohnen bis zu einem bestimmten Gewicht ein, verbreitet sind Grenzen von 250 Gramm bis 5 Kilogramm. Gute Privathaftpflichttarife decken Drohnen bis 2,5 Kilogramm, eigene Drohnenpolicen gehen bis 5 Kilogramm und mehr.
Prüfen Sie drei Punkte: Steht die Drohne ausdrücklich in den Bedingungen, deckt der Tarif die Gefährdungshaftung als Halter und nicht nur schuldhafte Schäden, und gilt der Schutz dort, wo Sie fliegen, auch im Ausland? Ältere Verträge schließen Luftfahrzeuge häufig ganz aus. Wer mit der Drohne Geld verdient, braucht immer eine eigene, gewerbliche Police.
Wer nur in geschlossenen Räumen fliegt, etwa mit einer kleinen Indoor-Drohne im Wohnzimmer, bewegt sich nach verbreiteter Auffassung nicht im Luftraum und fällt damit nicht unter die Pflicht. Schäden in der eigenen Wohnung zahlt ohnehin keine Haftpflicht.
Eine zusätzliche Drohnenhaftpflicht brauchen Sie auch dann nicht, wenn Ihre Privathaftpflicht die Drohne bereits voll abdeckt. Doppelt versichert bringt keinen doppelten Schutz. Freiwillig ist dagegen die Kasko für Schäden an der eigenen Drohne; die lohnt sich nur bei teuren Geräten.
Die Haftpflicht zahlt nur Schäden an Dritten, nie Ihre eigene Drohne. Fliegen Sie in Flugverbotszonen, ohne nötigen Kompetenznachweis oder bewusst gegen Regeln, kann der Versicherer den Schutz einschränken oder Rückgriff nehmen.
Auch Verletzungen der Privatsphäre, etwa Aufnahmen über fremde Grundstücke, sind oft ausgeschlossen. Halten Sie sich an die Regeln der Luftverkehrs-Ordnung, sonst bleibt ein Teil des Risikos bei Ihnen.
Fragen und Antworten
Ja. Die Versicherungspflicht hängt nicht vom Gewicht ab. Die Grenze von 250 Gramm gilt nur für Registrierung und Kompetenznachweis, und selbst registrieren müssen Sie sich, wenn die Drohne eine Kamera hat.
Das ist eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis 50.000 Euro. Verursachen Sie einen Schaden, haften Sie außerdem mit Ihrem privaten Vermögen.
Ja, sobald sie im Freien fliegen. Nur reine Flüge in geschlossenen Räumen fallen nach verbreiteter Auffassung nicht darunter.
Das Gesetz verlangt, dass Sie eine Bestätigung mitführen. Eine Datei auf dem Handy wird häufig akzeptiert, ein Ausdruck vermeidet Diskussionen.
Nicht unbedingt. Viele Tarife versichern alle Drohnen des Halters, oft mit der Einschränkung, dass nur eine gleichzeitig fliegt. Prüfen Sie die Bedingungen.
Das steht im Vertrag. Viele Tarife gelten in Europa, manche weltweit, USA und Kanada sind oft ausgenommen. Die Regeln vor Ort gelten zusätzlich.
Ja, und dann reicht die Privathaftpflicht nicht. Sie brauchen eine gewerbliche Drohnenhaftpflicht, die den Einsatz für Kunden abdeckt.
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Alles zur Versicherung: Drohnenversicherung
Ist eine Drohnenversicherung Pflicht?
Was kostet eine Drohnenversicherung?
Eine eigene Drohnenhaftpflicht für private Flüge kostet meist 35 bis 50 Euro im Jahr, wer gewerblich fliegt, zahlt ab …
Reicht die Privathaftpflicht für meine Drohne?
Oft ja, aber nur wenn drei Dinge zusammenkommen: Ihre Privathaftpflicht nennt Drohnen ausdrücklich, das Abfluggewicht …
Wer zahlt den Schaden an meiner eigenen Drohne?
Die Haftpflicht zahlt nie für Ihre eigene Drohne, nur für Schäden bei anderen. Für Absturz, Bedienfehler und Diebstahl …
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