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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Drohnenversicherung

Reicht die Privathaftpflicht für meine Drohne?

Kurz gesagt

Oft ja, aber nur wenn drei Dinge zusammenkommen: Ihre Privathaftpflicht nennt Drohnen ausdrücklich, das Abfluggewicht liegt unter der Grenze im Vertrag (je nach Tarif 250 Gramm, 2,5 oder 5 Kilogramm) und Sie fliegen rein privat. Fehlt einer dieser Punkte, brauchen Sie eine eigene Drohnenhaftpflicht, privat etwa 40 bis 55 Euro im Jahr. Versichert sein muss jede Drohne, die draußen fliegt.

Reicht die Privathaftpflicht für meine Drohne?

Was es kostet

Richtwerte aus veröffentlichten Tarifübersichten und Vergleichen, Beiträge inklusive Versicherungsteuer, soweit nicht anders genannt.

BeispielRichtwert
Gute Privathaftpflicht für Singles, Drohnen je nach Tarif eingeschlossenetwa 20 bis 40 Euro im Jahr
Gute Privathaftpflicht für Familienetwa 46 bis 60 Euro im Jahr
Eigene private Drohnenhaftpflicht bis 5 Kilogramm, 5 bis 50 Millionen Euro Deckung36 bis 46 Euro netto, mit Steuer etwa 43 bis 55 Euro im Jahr
Gewerbliche Drohnenhaftpflicht, 3 bis 10 Millionen Euro Deckungetwa 120 bis 180 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026. Die Privathaftpflichtbeiträge gelten für empfohlene Tarife und sagen nichts darüber, bis zu welchem Gewicht dort Drohnen versichert sind; das steht nur in den Bedingungen. Dass Premiumtarife Drohnen meist ohne Aufpreis enthalten, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Hobbypilot mit einer Drohne von 900 Gramm

So finden Sie heraus, ob Sie etwas dazukaufen müssen.

Abfluggewicht mit Akku900 Gramm
Privathaftpflicht, Tarif mit Drohnen bis 250 Grammreicht nicht
Weg 1: Wechsel in einen Tarif mit Drohnen bis 5 Kilogrammetwa 20 bis 40 Euro im Jahr für Singles
Weg 2: alte Privathaftpflicht behalten, eigene Drohnenhaftpflicht dazuetwa 43 bis 55 Euro im Jahr zusätzlich

Wer ohnehin eine alte, schwache Privathaftpflicht hat, fährt mit einem Wechsel meist günstiger und hat danach auch im Alltag besseren Schutz.

Warum die Versicherung Pflicht ist

Nach dem Luftverkehrsgesetz ist eine Drohne ein Luftfahrzeug. Als Halter haften Sie für Schäden, die sie anrichtet, auch wenn Sie nichts falsch gemacht haben, etwa wenn ein Windstoß sie auf ein parkendes Auto drückt. § 43 des Luftverkehrsgesetzes verlangt dafür eine Haftpflichtversicherung.

Das gilt ab dem ersten Gramm und auch für Spielzeugdrohnen, sobald sie draußen fliegen. Nur reine Flüge in geschlossenen Räumen fallen nicht darunter.

Bei einer Kontrolle müssen Sie nach § 106 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung eine Versicherungsbestätigung zeigen können. Fehlt sie, droht ein Bußgeld, auch wenn der Versicherungsschutz eigentlich besteht.

Wann die Privathaftpflicht wirklich reicht

Viele Privathaftpflichttarife schließen Drohnen ein, aber sehr unterschiedlich. Einfache Tarife nehmen oft nur Geräte bis 250 Gramm mit, bessere Tarife gehen bis 2,5 oder 5 Kilogramm. Maßgeblich ist das Abfluggewicht mit Akku und Anbauteilen, nicht das Gewicht im Prospekt ohne Zubehör.

Achten Sie auf den Wortlaut. Manche älteren Bedingungen schließen Flugmodelle aus, die der Versicherungspflicht unterliegen. Weil jede Drohne im Freien dieser Pflicht unterliegt, bleibt dann praktisch kein Schutz übrig, obwohl Drohnen scheinbar erwähnt sind.

Fragen Sie außerdem nach, ob der Versicherer für die Drohne eine eigene Bestätigung ausstellt, die die gesetzliche Mindestsumme nennt. Ohne dieses Blatt reicht der Vertrag im Alltag nicht, auch wenn er im Schadenfall zahlen würde.

Ihre LagePrivathaftpflicht reicht?
Drohne unter 250 Gramm, Tarif nennt Drohnenmeist ja
Drohne 250 Gramm bis 5 Kilogramm, besserer Tarifja, wenn die Grenze im Vertrag passt
Tarif erwähnt Drohnen gar nichtnein, eigene Police nötig
Klausel schließt versicherungspflichtige Modelle ausnein, trotz Erwähnung
Bezahlte Aufnahmen, auch nebenbeinein, gewerbliche Drohnenhaftpflicht
Drohne über 5 Kilogrammfast nie, eigene Police nötig

Wo die Privathaftpflicht aufhört

Sobald Sie mit der Drohne Geld verdienen, endet der private Schutz. Dazu zählen Fotos für einen Makler, Hochzeitsvideos gegen Bezahlung oder ein Kanal, der Werbeeinnahmen bringt. Einige eigene Drohnentarife erlauben einen kleinen Nebenverdienst, die Privathaftpflicht in der Regel nicht.

Auch Flüge im Ausland sind nicht immer gedeckt. Viele Tarife gelten für Drohnen nur in Europa. Wer auf Reisen fliegt, sollte den Geltungsbereich vorher nachlesen.

Und die Haftpflicht zahlt nie für die eigene Drohne. Stürzt sie ab und geht kaputt, ist das Ihr Schaden. Dafür gibt es eine eigene Kaskoversicherung.

Wann Sie keine eigene Drohnenpolice brauchen

Haben Sie eine gute Privathaftpflicht, die Ihre Drohne mit Gewicht einschließt, und fliegen Sie nur privat, wäre eine zweite Police doppelt bezahlt. Dann genügt die Bestätigung Ihres Versicherers.

Eine eigene Drohnenhaftpflicht lohnt sich, wenn Ihr Tarif Drohnen ausschließt, die Grenze zu niedrig liegt, Sie mehrere Geräte fliegen oder gelegentlich etwas damit verdienen.

Schritt für Schritt

  1. Abfluggewicht Ihrer Drohne mit Akku und Anbauteilen nachsehen.
  2. In den Bedingungen Ihrer Privathaftpflicht nach Drohnen, Flugmodellen oder unbemannten Luftfahrzeugen suchen.
  3. Gewichtsgrenze, Geltungsbereich und Ausschlüsse mit Ihrer Nutzung vergleichen.
  4. Beim Versicherer eine Versicherungsbestätigung für die Drohne anfordern.
  5. Passt etwas nicht: Tarif wechseln oder eine eigene Drohnenhaftpflicht abschließen.

Checkliste

  • Drohnen ausdrücklich im Vertrag genannt
  • Gewichtsgrenze über dem Abfluggewicht Ihrer Drohne
  • Kein Ausschluss für versicherungspflichtige Flugmodelle
  • Versicherungsbestätigung liegt vor und ist dabei
  • Geltungsbereich passt zu Ihren Reisen
  • Nur private Flüge, kein bezahlter Auftrag

Häufige Fehler

  • Sich auf das Wort Drohne in der Werbung verlassen, ohne die Gewichtsgrenze zu prüfen
  • Das Gewicht ohne Akku und Zubehör ansetzen
  • Bezahlte Aufnahmen für Bekannte machen und den privaten Schutz verlieren
  • Keine Versicherungsbestätigung dabeihaben
  • Glauben, die Haftpflicht zahle auch den Absturz der eigenen Drohne

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Brauche ich für eine Drohne unter 250 Gramm eine Versicherung?

Ja. Die Pflicht hängt nicht vom Gewicht ab. Leichte Drohnen sind aber in vielen Privathaftpflichttarifen ohne Aufpreis eingeschlossen.

Woher bekomme ich die Versicherungsbestätigung?

Von Ihrem Versicherer. Viele stellen sie auf Anfrage für die Drohne aus, oft als PDF zum Ausdrucken oder für das Handy.

Zählt ein Video mit Werbeeinnahmen schon als gewerblich?

Oft ja. Sobald Sie mit den Aufnahmen regelmäßig Geld verdienen, sollten Sie das dem Versicherer sagen und eine passende Police wählen.

Ist ein Freund versichert, der meine Drohne fliegt?

Das regelt jeder Vertrag anders. Eigene Drohnentarife schließen Mitflieger mit Ihrem Einverständnis häufig ein, bei der Privathaftpflicht müssen Sie nachlesen.

Gilt der Schutz im Urlaub?

Innerhalb Europas meist ja, außerhalb oft nur begrenzt. Prüfen Sie den Geltungsbereich und die Regeln im Reiseland vor dem ersten Flug.

Was passiert, wenn ich ohne Versicherung fliege?

Sie riskieren ein Bußgeld und haften für jeden Schaden selbst, bei einem Personenschaden schnell mit fünf- oder sechsstelligen Beträgen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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