Alles zur Versicherung: Drohnenversicherung
Ist eine Drohnenversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Oft ja, aber nur wenn drei Dinge zusammenkommen: Ihre Privathaftpflicht nennt Drohnen ausdrücklich, das Abfluggewicht liegt unter der Grenze im Vertrag (je nach Tarif 250 Gramm, 2,5 oder 5 Kilogramm) und Sie fliegen rein privat. Fehlt einer dieser Punkte, brauchen Sie eine eigene Drohnenhaftpflicht, privat etwa 40 bis 55 Euro im Jahr. Versichert sein muss jede Drohne, die draußen fliegt.
Richtwerte aus veröffentlichten Tarifübersichten und Vergleichen, Beiträge inklusive Versicherungsteuer, soweit nicht anders genannt.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Gute Privathaftpflicht für Singles, Drohnen je nach Tarif eingeschlossen | etwa 20 bis 40 Euro im Jahr |
| Gute Privathaftpflicht für Familien | etwa 46 bis 60 Euro im Jahr |
| Eigene private Drohnenhaftpflicht bis 5 Kilogramm, 5 bis 50 Millionen Euro Deckung | 36 bis 46 Euro netto, mit Steuer etwa 43 bis 55 Euro im Jahr |
| Gewerbliche Drohnenhaftpflicht, 3 bis 10 Millionen Euro Deckung | etwa 120 bis 180 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026. Die Privathaftpflichtbeiträge gelten für empfohlene Tarife und sagen nichts darüber, bis zu welchem Gewicht dort Drohnen versichert sind; das steht nur in den Bedingungen. Dass Premiumtarife Drohnen meist ohne Aufpreis enthalten, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
So finden Sie heraus, ob Sie etwas dazukaufen müssen.
| Abfluggewicht mit Akku | 900 Gramm |
| Privathaftpflicht, Tarif mit Drohnen bis 250 Gramm | reicht nicht |
| Weg 1: Wechsel in einen Tarif mit Drohnen bis 5 Kilogramm | etwa 20 bis 40 Euro im Jahr für Singles |
| Weg 2: alte Privathaftpflicht behalten, eigene Drohnenhaftpflicht dazu | etwa 43 bis 55 Euro im Jahr zusätzlich |
Wer ohnehin eine alte, schwache Privathaftpflicht hat, fährt mit einem Wechsel meist günstiger und hat danach auch im Alltag besseren Schutz.
Nach dem Luftverkehrsgesetz ist eine Drohne ein Luftfahrzeug. Als Halter haften Sie für Schäden, die sie anrichtet, auch wenn Sie nichts falsch gemacht haben, etwa wenn ein Windstoß sie auf ein parkendes Auto drückt. § 43 des Luftverkehrsgesetzes verlangt dafür eine Haftpflichtversicherung.
Das gilt ab dem ersten Gramm und auch für Spielzeugdrohnen, sobald sie draußen fliegen. Nur reine Flüge in geschlossenen Räumen fallen nicht darunter.
Bei einer Kontrolle müssen Sie nach § 106 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung eine Versicherungsbestätigung zeigen können. Fehlt sie, droht ein Bußgeld, auch wenn der Versicherungsschutz eigentlich besteht.
Viele Privathaftpflichttarife schließen Drohnen ein, aber sehr unterschiedlich. Einfache Tarife nehmen oft nur Geräte bis 250 Gramm mit, bessere Tarife gehen bis 2,5 oder 5 Kilogramm. Maßgeblich ist das Abfluggewicht mit Akku und Anbauteilen, nicht das Gewicht im Prospekt ohne Zubehör.
Achten Sie auf den Wortlaut. Manche älteren Bedingungen schließen Flugmodelle aus, die der Versicherungspflicht unterliegen. Weil jede Drohne im Freien dieser Pflicht unterliegt, bleibt dann praktisch kein Schutz übrig, obwohl Drohnen scheinbar erwähnt sind.
Fragen Sie außerdem nach, ob der Versicherer für die Drohne eine eigene Bestätigung ausstellt, die die gesetzliche Mindestsumme nennt. Ohne dieses Blatt reicht der Vertrag im Alltag nicht, auch wenn er im Schadenfall zahlen würde.
| Ihre Lage | Privathaftpflicht reicht? |
|---|---|
| Drohne unter 250 Gramm, Tarif nennt Drohnen | meist ja |
| Drohne 250 Gramm bis 5 Kilogramm, besserer Tarif | ja, wenn die Grenze im Vertrag passt |
| Tarif erwähnt Drohnen gar nicht | nein, eigene Police nötig |
| Klausel schließt versicherungspflichtige Modelle aus | nein, trotz Erwähnung |
| Bezahlte Aufnahmen, auch nebenbei | nein, gewerbliche Drohnenhaftpflicht |
| Drohne über 5 Kilogramm | fast nie, eigene Police nötig |
Sobald Sie mit der Drohne Geld verdienen, endet der private Schutz. Dazu zählen Fotos für einen Makler, Hochzeitsvideos gegen Bezahlung oder ein Kanal, der Werbeeinnahmen bringt. Einige eigene Drohnentarife erlauben einen kleinen Nebenverdienst, die Privathaftpflicht in der Regel nicht.
Auch Flüge im Ausland sind nicht immer gedeckt. Viele Tarife gelten für Drohnen nur in Europa. Wer auf Reisen fliegt, sollte den Geltungsbereich vorher nachlesen.
Und die Haftpflicht zahlt nie für die eigene Drohne. Stürzt sie ab und geht kaputt, ist das Ihr Schaden. Dafür gibt es eine eigene Kaskoversicherung.
Haben Sie eine gute Privathaftpflicht, die Ihre Drohne mit Gewicht einschließt, und fliegen Sie nur privat, wäre eine zweite Police doppelt bezahlt. Dann genügt die Bestätigung Ihres Versicherers.
Eine eigene Drohnenhaftpflicht lohnt sich, wenn Ihr Tarif Drohnen ausschließt, die Grenze zu niedrig liegt, Sie mehrere Geräte fliegen oder gelegentlich etwas damit verdienen.
Fragen und Antworten
Ja. Die Pflicht hängt nicht vom Gewicht ab. Leichte Drohnen sind aber in vielen Privathaftpflichttarifen ohne Aufpreis eingeschlossen.
Von Ihrem Versicherer. Viele stellen sie auf Anfrage für die Drohne aus, oft als PDF zum Ausdrucken oder für das Handy.
Oft ja. Sobald Sie mit den Aufnahmen regelmäßig Geld verdienen, sollten Sie das dem Versicherer sagen und eine passende Police wählen.
Das regelt jeder Vertrag anders. Eigene Drohnentarife schließen Mitflieger mit Ihrem Einverständnis häufig ein, bei der Privathaftpflicht müssen Sie nachlesen.
Innerhalb Europas meist ja, außerhalb oft nur begrenzt. Prüfen Sie den Geltungsbereich und die Regeln im Reiseland vor dem ersten Flug.
Sie riskieren ein Bußgeld und haften für jeden Schaden selbst, bei einem Personenschaden schnell mit fünf- oder sechsstelligen Beträgen.
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Ja. Wer eine Drohne im Freien fliegt, muss als Halter eine Haftpflichtversicherung haben, egal wie klein die Drohne is …
Was kostet eine Drohnenversicherung?
Eine eigene Drohnenhaftpflicht für private Flüge kostet meist 35 bis 50 Euro im Jahr, wer gewerblich fliegt, zahlt ab …
Wer zahlt den Schaden an meiner eigenen Drohne?
Die Haftpflicht zahlt nie für Ihre eigene Drohne, nur für Schäden bei anderen. Für Absturz, Bedienfehler und Diebstahl …
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