Alles zur Versicherung: Drohnenversicherung
Ist eine Drohnenversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Wer geschädigt wird, kann sich an Sie als Halter wenden: Sie haften auch ohne eigenes Verschulden, wenn Ihr Freund mit Ihrer Drohne einen Schaden verursacht. Den Schaden zahlt dann Ihre Drohnenhaftpflicht, sofern sie andere Piloten einschließt, viele Tarife tun das für 39 bis 95 Euro im Jahr. Den Absturz der Drohne selbst zahlt nach allgemeiner Regel keine Haftpflicht, sondern nur eine Kasko.
Was der Schutz für fremde Piloten und geliehene Geräte kostet, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Eigene Drohnenhaftpflicht mit Einschluss fremder Piloten | etwa 39 bis 95 Euro im Jahr |
| Privathaftpflicht mit Drohneneinschluss und fremden Piloten | etwa 76 Euro im Jahr |
| Familienhaftpflicht mit Schäden an geliehenen Sachen | etwa 55 Euro im Jahr, rund 7 Euro mehr als ohne |
| Leistungsgrenze für geliehene Sachen | in vielen Tarifen höchstens 10.000 Euro, in einzelnen bis 50.000 Euro und mehr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.
Ob ein Tarif andere Piloten oder geliehene Drohnen einschließt, steht nur in den jeweiligen Bedingungen.
Dass Drohnen in der Privathaftpflicht oft nur für die Versicherten selbst gelten und manche Tarife Luftfahrzeuge bei geliehenen Sachen ausnehmen, ist Richtwert aus der Angebotspraxis.
Die Schadenbeträge im Beispiel sind ebenfalls Richtwerte.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Eine Böe drückt die Drohne beim Landen auf eine Motorhaube. Lack und Haube sind beschädigt, die Drohne ist hin.
| Schaden am Auto | etwa 1.800 Euro |
| Zahlt Ihre Drohnenhaftpflicht mit Einschluss fremder Piloten | 1.800 Euro, für Sie 0 Euro |
| Ohne diesen Einschluss | Sie als Halter zahlen womöglich selbst |
| Drohne kaputt | etwa 900 Euro |
| Mit Ihrer Kasko | Ersatz abzüglich Selbstbeteiligung |
| Ohne Kasko | nur über die Privathaftpflicht des Freundes, wenn sie geliehene Sachen und Drohnen deckt |
Mit passender Drohnenhaftpflicht ist das Auto geregelt. Ob die 900 Euro für die Drohne ersetzt werden, entscheidet sich an Kasko und Bedingungen, nicht an der Freundschaft.
Für Luftfahrzeuge, und dazu zählen Drohnen, gilt die Halterhaftung: Wird beim Betrieb jemand verletzt oder eine Sache beschädigt, muss der Halter den Schaden ersetzen, auch wenn ihn keine Schuld trifft. Halter ist, wer die Drohne gekauft hat und über ihren Einsatz bestimmt.
Leihen Sie die Drohne aus, bleiben Sie Halter. Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass der Halter voll haftet, wenn er das Gerät selbst zur Verfügung gestellt hat. Der Geschädigte muss also nicht herausfinden, wer am Steuer stand, er kann sich direkt an Sie halten.
Neben Ihnen haftet Ihr Freund, wenn er schuldhaft gehandelt hat, etwa bei Wind gestartet ist, die Drohne aus den Augen verloren hat oder über Menschen geflogen ist. Der Geschädigte kann dann wählen, an wen er sich wendet, den Betrag aber nur einmal verlangen.
Ohne Ihre Erlaubnis sieht es anders aus. Nimmt jemand die Drohne heimlich, haftet er selbst. Sie haften nur weiter, wenn Sie die Nutzung durch eigenes Verschulden ermöglicht haben, etwa weil Drohne und Fernsteuerung offen im Auto lagen.
| Lage | Wer haftet | Wessen Police zahlt |
|---|---|---|
| Freund fliegt mit Ihrer Erlaubnis, kein Fehler | Sie als Halter | Ihre Drohnenhaftpflicht, wenn andere Piloten eingeschlossen sind |
| Freund fliegt mit Ihrer Erlaubnis und macht einen Fehler | Sie und Ihr Freund | meist Ihre Drohnenhaftpflicht, sonst seine, wenn sie fremde Drohnen deckt |
| Jemand fliegt heimlich | der Pilot | seine eigene Versicherung, falls vorhanden |
| Heimlich, aber Sie haben es leicht gemacht | der Pilot und Sie | beide Versicherungen prüfen |
| Drohne stürzt ab und ist kaputt | Ihr Freund, wenn er schuld ist | Ihre Kasko oder seine Privathaftpflicht mit geliehenen Sachen |
Das ist die wichtigste Frage, und sie steht in Ihren Bedingungen. Viele eigene Drohnenpolicen versichern ausdrücklich auch andere Personen, die die Drohne mit Ihrer Erlaubnis steuern. Ist eine Drohne nur in der Privathaftpflicht eingeschlossen, gilt der Schutz dagegen oft nur für die Versicherten selbst, also Sie und Ihre Familie.
Fehlt der Einschluss, bleibt eine Lücke. Sie haften als Halter, Ihre Versicherung zahlt aber womöglich nicht, weil ein Fremder geflogen ist. Fragen Sie vor dem Verleihen nach und lassen Sie es sich schriftlich bestätigen.
Eine Haftpflicht zahlt nur Schäden bei anderen. Ihre eigene Drohne ersetzt Ihre Police nicht, egal wer geflogen ist. Dafür gibt es die Drohnenkasko, die Absturz, Bruch und oft Diebstahl abdeckt.
Ohne Kasko können Sie sich an Ihren Freund halten, wenn er den Absturz verschuldet hat. Ob dessen Privathaftpflicht zahlt, hängt davon ab, ob sie Schäden an geliehenen Sachen einschließt. Viele Tarife tun das, oft mit Grenzen von einigen Tausend Euro. Manche nehmen Luftfahrzeuge oder grobe Fahrlässigkeit aber aus, dann bleibt der Schaden zwischen Ihnen beiden.
Schließt Ihre Drohnenhaftpflicht andere Piloten ein und hat Ihr Freund den nötigen Nachweis, sind Schäden bei Dritten geregelt. Für eine günstige Drohne, deren Verlust Sie verschmerzen, brauchen Sie auch keine Kasko.
Heikel wird es erst, wenn der Einschluss fehlt, der Freund ohne Kompetenznachweis fliegt oder eine teure Drohne ohne Kasko ausgeliehen wird. Dann sollten Sie die Fernsteuerung lieber selbst behalten.
Sprechen Sie vor dem Start drei Dinge ab: dass Ihre Police den Freund einschließt, dass er einen gültigen Nachweis hat, und wer den Schaden an der Drohne trägt, wenn sie abstürzt. Das verhindert Streit, der unter Freunden oft teurer ist als die Drohne.
Fliegt Ihr Freund gegen die Regeln, etwa in einer Verbotszone, kann Ihr Versicherer die Leistung kürzen oder sich das Geld zurückholen. Das trifft dann zuerst Sie als Halter.
Fragen und Antworten
Die Pflicht trifft den Halter, also Sie. Sinnvoll ist es trotzdem, wenn er oft fremde Drohnen fliegt, denn bei eigenem Fehler haftet er auch persönlich.
Nur, wenn sie das Steuern fremder Drohnen ausdrücklich einschließt. Viele Tarife decken nur eigene Drohnen der Versicherten.
Wenn er grob fahrlässig oder gegen die Regeln geflogen ist, ist das möglich. Ist er in Ihrer Police mitversichert, verzichten Versicherer bei normalen Fehlern meist darauf.
Auch dann haften Sie als Halter. Kinder unter 16 dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen fliegen, und Ihre Police sollte Familienmitglieder einschließen.
Dann ist das keine private Nutzung mehr. Private Policen decken das in der Regel nicht, Sie brauchen einen gewerblichen Schutz.
Ja. Ihr Vertrag, Ihre Pflicht: Melden Sie den Schaden umgehend und nennen Sie den Piloten.
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