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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufshaftpflicht

Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Betriebshaftpflicht?

Kurz gesagt

Was ist der Unterschied? Die Betriebshaftpflicht zahlt, wenn Ihr Betrieb Menschen verletzt oder Sachen beschädigt. Die Berufshaftpflicht zahlt vor allem für reine Geldschäden durch fachliche Fehler, etwa eine falsche Beratung. Wer zwischen beiden wählen muss, fragt sich: Mache ich eher etwas kaputt oder rate ich eher falsch? Für Freiberufler gibt es beides kombiniert ab etwa 100 Euro im Jahr.

Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Betriebshaftpflicht?

Was es kostet

Veröffentlichte Beispiele für Jahresbeiträge, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Freie Lektorin, 30.000 Euro Umsatz, Vermögensschadenhaftpflichtetwa 100 Euro im Jahr
Steuerberater, 60.000 Euro Umsatz, 2 Mitarbeiteretwa 475 Euro im Jahr
Freiberufler allgemein, je nach Berufetwa 60 bis 500 Euro im Jahr
Betriebshaftpflicht für Büro und Beratungetwa 60 bis 200 Euro im Jahr
Betriebshaftpflicht im Ausbauhandwerketwa 200 bis 450 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beitragsbeispielen.

Die üblichen Versicherungssummen für Berater und die Fallbeispiele in der Tabelle sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Ihr Beitrag hängt von Beruf, Umsatz und Summe ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Selbstständiger Webentwickler mit Kunden vor Ort

Er baut Onlineshops und arbeitet zwei Tage die Woche in den Büros seiner Kunden. Zwei Schäden in einem Jahr zeigen, warum er beide Bausteine braucht.

Kaffee über den Laptop des Kunden geschüttet (Sachschaden)etwa 1.500 Euro, zahlt die Betriebshaftpflicht
Fehler im Bezahlsystem, Shop drei Tage ohne Umsatz (Vermögensschaden)etwa 12.000 Euro, zahlt die Vermögensschadenhaftpflicht
Nur Betriebshaftpflicht12.000 Euro aus eigener Tasche
Kombitarif für beidesetwa 150 bis 300 Euro im Jahr

Mit dem Kombitarif sind beide Schäden gedeckt. Mit nur einer der beiden Versicherungen bleibt einer der Schäden bei ihm hängen.

Drei Arten von Schaden

Versicherer unterscheiden Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Ein Kunde stürzt in Ihrem Laden: Personenschaden. Ihr Mitarbeiter zerkratzt beim Kunden den Boden: Sachschaden. Der Verdienstausfall des gestürzten Kunden ist ein Folgeschaden und gehört mit dazu.

Ein reiner Vermögensschaden entsteht ohne Verletzung und ohne beschädigte Sache. Ihr Kunde verliert Geld, weil Sie eine Frist versäumt, falsch gerechnet oder fehlerhaft beraten haben. Genau diese Schäden schließt die Betriebshaftpflicht in aller Regel aus.

FallBetriebshaftpflichtBerufshaftpflicht (Vermögensschaden)
Kunde stolpert im Büro über ein Kabeljanein
Handwerker beschädigt beim Kunden eine Leitungjanein
Steuerfrist versäumt, Kunde zahlt Zuschlagneinja
Programmierfehler legt den Onlineshop des Kunden lahmneinja
Bild ohne Rechte auf der Kundenwebsite, Abmahnungneinja, wenn Rechteverletzungen eingeschlossen sind
Geliehener Beamer fällt beim Kunden herunternur mit Baustein für geliehene Sachennein

Warum der Begriff Berufshaftpflicht verwirrt

Berufshaftpflicht ist kein fester Begriff. Bei Anwälten, Steuerberatern oder Unternehmensberatern meint er die Vermögensschadenhaftpflicht. Bei Ärzten, Hebammen oder Architekten deckt die Berufshaftpflicht dagegen auch Personen- und Sachschäden, weil dort ein Fehler schnell einen Menschen verletzt oder ein Gebäude beschädigt.

Lesen Sie deshalb nicht den Namen, sondern die Bedingungen: Welche Schadenarten sind versichert, und bis zu welcher Summe?

Wer welche Versicherung braucht

Wer mit Händen, Werkzeug oder Kunden vor Ort arbeitet, braucht die Betriebshaftpflicht. Wer vor allem berät, plant, schreibt oder programmiert, braucht die Vermögensschadenhaftpflicht. Viele Selbstständige brauchen beides, und dafür gibt es Kombitarife.

Für manche Berufe ist die Berufshaftpflicht Pflicht. Rechtsanwälte etwa müssen nach § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung mindestens 250.000 Euro je Versicherungsfall nachweisen. Ohne Nachweis gibt es keine Zulassung.

TätigkeitWas Sie brauchen
Handwerk, Reinigung, MontageBetriebshaftpflicht
Laden, Café, Studio mit KundenverkehrBetriebshaftpflicht
Steuerberatung, RechtsberatungVermögensschadenhaftpflicht, gesetzlich vorgeschrieben
IT, Programmierung, WebdesignVermögensschadenhaftpflicht, meist mit Bürohaftpflicht kombiniert
Coaching, Text, ÜbersetzungVermögensschadenhaftpflicht mit kleiner Bürohaftpflicht
Architektur, IngenieurwesenBerufshaftpflicht mit allen drei Schadenarten

Wann Sie keine von beiden brauchen

Als Angestellter haftet bei Fehlern im Job zunächst Ihr Arbeitgeber. Eine eigene Police brauchen Sie dann nur in Sonderfällen, etwa als angestellter Arzt für Einsätze außerhalb der Klinik.

Auch wer ein kleines Nebengewerbe ohne Kundenkontakt und ohne Beratung hat, etwa den Verkauf eigener Fotos als Lizenz, sollte nachrechnen. Manchmal reicht ein kleiner Kombitarif, manchmal ist das Risiko so gering, dass Sie bewusst darauf verzichten.

Worauf es im Vertrag ankommt

Die Versicherungssumme sollte zu Ihren Aufträgen passen. Für Berater sind 250.000 bis 500.000 Euro üblich, bei großen Projekten deutlich mehr. Prüfen Sie auch, wie oft die Summe im Jahr zur Verfügung steht.

Wichtig ist außerdem die Rückwärtsdeckung: Bei Vermögensschäden zeigt sich ein Fehler oft erst Jahre später. Gute Tarife decken auch Fehler, die vor Vertragsbeginn passiert sind, aber noch unbekannt waren.

Schritt für Schritt

  1. Aufschreiben, was bei Ihrer Arbeit schiefgehen kann: Verletzung, Beschädigung oder Geldverlust beim Kunden.
  2. Prüfen, ob Ihre Kammer oder Ihr Berufsrecht eine Mindestsumme vorschreibt.
  3. Verträge mit Kunden auf geforderte Versicherungssummen durchsehen.
  4. Kombitarif anfragen, wenn beide Schadenarten möglich sind.
  5. Rückwärtsdeckung und Nachhaftung nach Berufsende im Angebot prüfen.

Checkliste

  • Alle drei Schadenarten bewusst geprüft: Person, Sache, Vermögen
  • Versicherungssumme passt zum größten Auftrag
  • Tätigkeitsbeschreibung im Vertrag stimmt mit Ihrer Arbeit überein
  • Rechteverletzungen wie Bild- und Markenrechte eingeschlossen, wenn Sie Inhalte erstellen
  • Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen geregelt
  • Nachhaftung für Fehler, die erst nach Vertragsende auffallen

Häufige Fehler

  • Nur eine Betriebshaftpflicht abschließen, obwohl Sie vor allem beraten
  • Sich auf den Namen Berufshaftpflicht verlassen, ohne die versicherten Schadenarten zu prüfen
  • Neue Tätigkeiten nicht melden, etwa wenn ein Texter zusätzlich Websites programmiert
  • Die Privathaftpflicht für ausreichend halten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist die Vermögensschadenhaftpflicht dasselbe wie die Berufshaftpflicht?

Bei Beratungsberufen meist ja. Bei Ärzten oder Architekten umfasst die Berufshaftpflicht mehr, nämlich auch Personen- und Sachschäden.

Zahlt die Betriebshaftpflicht bei einem Beratungsfehler?

In der Regel nicht. Reine Vermögensschäden sind dort ausgeschlossen oder nur mit kleinen Summen eingeschlossen.

Brauche ich als Freiberufler beides?

Wenn Sie Kunden empfangen oder bei Kunden arbeiten und zugleich beraten oder Inhalte liefern, ja. Kombitarife sind dann meist günstiger als zwei Verträge.

Wer muss eine Berufshaftpflicht haben?

Unter anderem Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Ärzte und je nach Bundesland Architekten und Ingenieure. Die Mindestsummen stehen im jeweiligen Berufsrecht.

Gilt die Berufshaftpflicht auch für Mitarbeiter?

In Tarifen für Büros und Praxen sind angestellte Mitarbeiter meist mitversichert. Freie Mitarbeiter brauchen oft einen eigenen Vertrag.

Was kostet eine Berufshaftpflicht?

Für Freiberufler mit wenig Risiko ab etwa 100 Euro im Jahr, für Steuerberater oder Heilberufe mehrere Hundert Euro und mehr.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

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