Alles zur Versicherung: Bauherrenversicherung
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Kurz gesagt
Die Feuerrohbauversicherung ist eine Gebäudeversicherung für die Bauzeit. Sie zahlt, wenn Brand, Blitz oder Explosion den Rohbau beschädigen. Was viele nicht wissen: Sturm, Hagel und Diebstahl sind nicht enthalten. Schließen Sie die spätere Wohngebäudeversicherung beim selben Anbieter ab, ist sie meist 12 bis 24 Monate beitragsfrei, einzeln kostet sie etwa 50 bis 150 Euro.
Beiträge für die Feuerrohbauversicherung bei einem Einfamilienhaus, aus veröffentlichten Angaben, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Mit anschließender Wohngebäudeversicherung beim selben Anbieter | meist 0 Euro für 6 bis 24 Monate |
| Einzelvertrag, Bausumme 400.000 Euro, ein Jahr Bauzeit | etwa 50 bis 150 Euro |
| Einzelvertrag laut Tarifrechner, je nach Bauvorhaben | ab etwa 15 Euro im Monat |
| Bindung an die anschließende Wohngebäudeversicherung | meist 1 bis 3 Jahre |
Spannen aus den genannten Quellen.
Die typische Bauzeit von 12 bis 18 Monaten für ein Massivhaus ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Ihr Beitrag hängt von Bausumme, Bauweise, Bedachung und Laufzeit ab;
das genaue Angebot holen wir für Sie ein.
Rechenbeispiel
Die Familie schließt vor Baubeginn die Wohngebäudeversicherung mit beitragsfreiem Feuerrohbau ab und lässt den Sicherungsschein an die Bank schicken.
| Feuerrohbau für 18 Monate | 0 Euro |
| Alternative: Einzelvertrag für ein Jahr | etwa 50 bis 150 Euro |
| Bindung an Wohngebäudeversicherung | drei Jahre |
| Sturm und Diebstahl während der Bauzeit | nicht gedeckt, nur über eine Bauleistungsversicherung |
Der Feuerschutz kostet nichts, die Bank zahlt aus. Entscheidend ist, ob die gebundene Wohngebäudeversicherung danach gut und bezahlbar ist.
Ein Rohbau ist besonders brandgefährdet: Holz für den Dachstuhl, Dämmstoffe, Schweißarbeiten, Baustrom und Heizgeräte zum Trocknen. Brennt der Dachstuhl kurz vor dem Richtfest ab, sind schnell hunderttausend Euro verloren, und der Kredit läuft trotzdem weiter.
Deshalb verlangt fast jede Bank vor der Auszahlung einen Nachweis, dass der Bau gegen Feuer versichert ist. Sie lässt sich über einen Sicherungsschein als Begünstigte eintragen. Dann zahlt der Versicherer im Schadenfall nicht ohne Zustimmung der Bank an Sie aus.
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion sowie den Absturz von Luftfahrzeugen. Dazu kommen meist Kosten für Löschen, Aufräumen und Abriss der zerstörten Teile.
Andere Gefahren fehlen. Reißt ein Sturm das noch nicht gedeckte Dach ab oder steht der Keller nach Starkregen unter Wasser, zahlt die Feuerrohbauversicherung nichts. Dafür ist die Bauleistungsversicherung da.
| Schaden im Rohbau | Feuerrohbau | Bauleistung |
|---|---|---|
| Dachstuhl brennt nach Schweißarbeiten | ja | meist nein |
| Blitz schlägt in den Rohbau ein | ja | meist nein |
| Sturm wirft Wand um | nein | ja |
| Starkregen flutet den Keller | nein | ja, wenn außergewöhnlich |
| Eingebaute Fenster eingeschlagen | nein | ja |
| Montierte Heizkörper gestohlen | nein | ja, wenn fest eingebaut |
Viele Anbieter geben den Feuerschutz für die Bauzeit kostenlos dazu, wenn Sie bei ihnen die Wohngebäudeversicherung für das fertige Haus abschließen. Die Frist liegt meist bei 12 bis 24 Monaten, bei manchen Tarifen nur bei 6 Monaten.
Der Preis dafür ist die Bindung: Sie verpflichten sich in der Regel für ein bis drei Jahre zur anschließenden Wohngebäudeversicherung. Vergleichen Sie deshalb nicht den kostenlosen Rohbau, sondern die Wohngebäudeversicherung danach. Ein teurer oder lückenhafter Gebäudetarif kostet über die Jahre mehr, als der Feuerrohbau je gekostet hätte.
Kaufen Sie vom Bauträger und gehört ihm das Grundstück bis zur Übergabe, versichert er den Bau selbst. Sie brauchen dann erst ab Übergabe die Wohngebäudeversicherung.
Bauen Sie ohne Kredit, verlangt niemand den Nachweis. Sinnvoll bleibt der Schutz trotzdem, weil ein Brand im Rohbau sonst ganz auf Ihre Rechnung geht. Bei einem kleinen Anbau prüfen Sie, ob Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung Baumaßnahmen am Haus schon einschließt.
Ein Massivhaus braucht vom ersten Spatenstich bis zum Einzug oft 12 bis 18 Monate, bei viel Eigenleistung länger. Reicht die beitragsfreie Zeit nicht, wird der Vertrag vorzeitig beitragspflichtig, oder es entsteht im schlimmsten Fall eine Lücke. Wählen Sie die Frist mit Puffer und melden Sie den Bezug rechtzeitig.
Fragen und Antworten
Gesetzlich nicht. Finanziert eine Bank den Bau, verlangt sie den Nachweis aber fast immer, sonst zahlt sie den Kredit nicht aus.
Meist ja, wenn Sie beim selben Anbieter die Wohngebäudeversicherung abschließen. Sie binden sich dafür in der Regel ein bis drei Jahre an diesen Vertrag.
Der Vertrag geht in die Wohngebäudeversicherung mit Beitrag über, auch wenn Sie noch nicht eingezogen sind. Planen Sie die Frist deshalb mit Puffer.
Nein. Sturm, Hagel und Wasser deckt erst die Bauleistungsversicherung während der Bauzeit und danach die Wohngebäudeversicherung.
Meist nicht, solange das Grundstück bis zur Übergabe dem Bauträger gehört. Lassen Sie sich bestätigen, dass er den Bau versichert hat.
Vor dem ersten Spatenstich. Die Bank verlangt den Nachweis meist schon vor der ersten Auszahlung.
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