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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Bauherrenversicherung

Braucht man eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Kurz gesagt

Ja, wenn Sie selbst bauen lassen oder größer umbauen. Als Bauherr haften Sie für die Sicherheit der Baustelle, auch wenn Firmen die Arbeit machen. Für ein Einfamilienhaus kostet der Schutz meist einmalig 100 bis 400 Euro für die ganze Bauzeit. Nicht nötig ist sie, wenn Sie vom Bauträger kaufen oder der Umbau unter der Grenze Ihrer Privathaftpflicht bleibt.

Braucht man eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Was es kostet

Veröffentlichte Einmalbeiträge für die gesamte Bauzeit, Stand 2024 bis 2026.

BeispielRichtwert
Einfamilienhaus, typische Bausummeeinmalig etwa 100 bis 250 Euro
Bausumme 250.000 Euroeinmalig rund 250 Euro nach der Promille-Faustregel
Bausumme 500.000 Euroeinmalig ab etwa 351 Euro
Bausumme 800.000 Euroeinmalig ab etwa 578 Euro
Günstigster genannter Tarif, kleines Vorhabeneinmalig ab etwa 95 Euro

Werte aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, Stand 2024 bis September 2026. Ihr Beitrag hängt von Bausumme, Eigenleistung und Deckungssumme ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus mit Architekt, Bausumme 400.000 Euro

Ein Paar baut mit Einzelgewerken und übernimmt Malerarbeiten und Bodenbeläge selbst. So sieht die Rechnung aus.

Bausumme einschließlich Eigenleistung400.000 Euro
davon Eigenleistung20.000 Euro
Beitrag nach Faustregel ein Promilleetwa 400 Euro einmalig
Deckungssumme5 Millionen Euro pauschal

Rund 400 Euro für die gesamte Bauzeit, also etwa 0,1 Prozent der Baukosten. Ein einziger verletzter Passant kann ein Vielfaches davon kosten.

Warum Sie als Bauherr haften

Wer baut, eröffnet eine Gefahrenquelle. Daraus folgt die Pflicht, die Baustelle so zu sichern, dass niemand zu Schaden kommt: Bauzaun, Absperrung, Beleuchtung, Schilder, im Winter Räumen und Streuen. Juristen nennen das Verkehrssicherungspflicht, die Haftung ergibt sich aus dem allgemeinen Schadensersatzrecht.

Diese Pflicht wandert nicht vollständig zu den Handwerkern. Sie müssen fähige Firmen auswählen und stichprobenartig kontrollieren, ob gesichert wird. Stürzt ein Kind nachts in die offene Baugrube, landet die Forderung oft zuerst bei Ihnen.

Wann Sie sie brauchen und wann nicht

Brauchen: beim Neubau mit Architekt, beim Fertighaus oder mit Generalunternehmer, denn in all diesen Fällen bleiben Sie Bauherr. Ebenso beim großen Umbau, Anbau oder Abriss.

Nicht brauchen: wenn Sie ein Haus vom Bauträger kaufen. Der Bauträger ist bis zur Übergabe selbst Bauherr und muss sich absichern. Auch kleine Vorhaben wie ein Carport oder ein neues Bad deckt oft Ihre Privathaftpflicht, meist bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro. Schauen Sie die Grenze in Ihren Bedingungen nach.

Ihre LageBauherrenhaftpflicht nötig?
Neubau mit Architekt und Einzelgewerkenja
Fertighaus oder Generalunternehmerja, Sie bleiben Bauherr
Kauf vom Bauträgernein, das ist Sache des Bauträgers
Umbau unter der Grenze der Privathaftpflichtmeist nein, Grenze prüfen
Großer Umbau, Anbau, Abrissja
Viel Eigenleistung mit Helfernja, Eigenleistung mitversichern

Was sie zahlt und was nicht

Sie zahlt Schäden, die Dritte durch Ihre Baustelle erleiden: den verletzten Passanten, das vom Gerüst beschädigte Auto, den Riss im Nachbarhaus. Unberechtigte Forderungen wehrt der Versicherer ab, notfalls vor Gericht.

Sie zahlt nicht für Schäden am eigenen Rohbau durch Sturm oder Brand, dafür gibt es die Bauleistungs- und die Feuerrohbauversicherung. Verletzen sich Ihre Helfer selbst, ist das ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, bei der Sie private Helfer anmelden müssen.

Worauf Sie beim Abschluss achten

Die Bausumme ehrlich angeben, einschließlich Eigenleistung. Viele Tarife schließen Eigenleistung nur bis etwa 25.000 Euro ein, darüber muss sie ausdrücklich im Vertrag stehen.

Den Vertrag vor dem ersten Spatenstich abschließen, auch Erdarbeiten und Abriss zählen schon. Ein unbebautes Grundstück sollte bis Baubeginn mitversichert sein.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob Sie selbst Bauherr sind oder vom Bauträger kaufen.
  2. Bei kleinen Umbauten in der Privathaftpflicht die Grenze für Bauvorhaben nachsehen.
  3. Bausumme einschließlich Eigenleistung zusammenrechnen.
  4. Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro wählen.
  5. Vertrag vor Baubeginn abschließen und Helfer bei der Berufsgenossenschaft melden.

Checkliste

  • Deckung mindestens 5 Millionen Euro pauschal
  • Eigenleistung in voller Höhe eingeschlossen
  • Laufzeit reicht für die geplante Bauzeit, Verlängerung möglich
  • Unbebautes Grundstück bis Baubeginn mitversichert
  • Schäden durch Abriss und Erdarbeiten eingeschlossen
  • Umweltschäden, etwa durch auslaufendes Öl, eingeschlossen

Häufige Fehler

  • Glauben, mit Generalunternehmer oder Fertighausfirma sei man kein Bauherr mehr
  • Den Vertrag erst abschließen, wenn der Rohbau schon steht
  • Eigenleistung zu niedrig angeben, um Beitrag zu sparen
  • Die Bauherrenhaftpflicht für einen Schutz gegen Sturm am Rohbau halten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist die Bauherrenhaftpflicht Pflicht?

Gesetzlich nicht. Banken, Bauverträge oder die Gemeinde fordern den Nachweis aber häufig, und ohne Versicherung haften Sie mit Ihrem Vermögen.

Reicht meine Privathaftpflicht?

Für kleine Vorhaben oft ja. Viele Tarife decken Bauvorhaben bis 50.000 Euro Bausumme, manche mehr. Für einen Neubau reicht das nicht.

Brauche ich sie beim Kauf vom Bauträger?

Nein. Der Bauträger ist bis zur Übergabe Bauherr. Lassen Sie sich im Vertrag bestätigen, dass er versichert ist.

Sind meine Helfer versichert?

Schäden, die Helfer bei Dritten anrichten, meist ja. Verletzen sich Helfer selbst, greift die gesetzliche Unfallversicherung, wenn Sie sie bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft angemeldet haben.

Was passiert, wenn der Bau länger dauert?

Die meisten Verträge laufen bis zu zwei Jahren. Dauert es länger, verlängern Sie gegen einen kleinen Aufpreis. Sagen Sie rechtzeitig Bescheid.

Muss ich die Versicherung kündigen?

Nein, sie endet mit Bauende oder zum vereinbarten Datum von selbst.

Brauche ich sie auch für einen Abriss?

Ja, gerade dort entstehen Schäden an Nachbarhäusern und Leitungen. Achten Sie darauf, dass Abrissarbeiten eingeschlossen sind.

Quellen

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