Alles zur Versicherung: Bauherrenversicherung
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Kurz gesagt
Ja, private Helfer sind gesetzlich unfallversichert, aber Sie müssen sie innerhalb einer Woche nach Baubeginn bei der BG BAU anmelden und Beiträge zahlen. 2026 kosten 100 Helferstunden rund 121 Euro, mindestens 100 Euro. Sie selbst und Ihr Ehe- oder Lebenspartner sind dabei nicht pflichtversichert.
Gesetzlicher Beitrag nach den Werten der BG BAU für 2026, private Zusatzpolice aus veröffentlichten Tarifangaben.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| BG BAU, 100 Helferstunden | rund 121 Euro |
| BG BAU, 200 Helferstunden | rund 243 Euro |
| BG BAU, 500 Helferstunden | rund 607 Euro |
| BG BAU, 1.000 Helferstunden | rund 1.213 Euro |
| Private Bauhelfer-Unfallversicherung je Person | etwa 25 bis 65 Euro |
| Private Bauhelfer-Unfallversicherung für die gesamte Bauzeit | etwa 100 bis 300 Euro |
BG-Beiträge gerechnet mit 15,82 Euro je Stunde und 7,6692 Prozent, Stand 2026, Mindestbeitrag 100 Euro. Die privaten Beiträge sind öffentlich genannte Spannen; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Zwei Freunde, ein Bruder und ein Nachbar helfen an zwölf Wochenenden bei Trockenbau, Dämmung und Bodenbelag.
| Helferstunden (4 Personen, zusammen) | 380 Stunden |
| Beitrag BG BAU (380 × 15,82 Euro × 7,6692 Prozent) | rund 461 Euro |
| Private Bauhelfer-Unfallversicherung, 4 Personen | etwa 100 bis 260 Euro |
| Ihre eigenen Stunden und die Ihres Partners | zählen nicht, sind nicht pflichtversichert |
Pflicht sind rund 461 Euro an die BG BAU. Die private Ergänzung ist freiwillig und kostet zusammen etwa 100 bis 260 Euro.
Wer auf dem eigenen Bau Freunde, Nachbarn oder Verwandte mitarbeiten lässt, gilt für diese Zeit als privater Bauunternehmer. Die Helfer sind dann gesetzlich gegen Arbeits- und Wegeunfälle versichert, egal ob sie Geld bekommen oder nur ein Abendessen.
Der Schutz besteht kraft Gesetz, auch wenn Sie die Anmeldung vergessen. Die Pflicht zu melden, Stunden nachzuweisen und Beiträge zu zahlen, bleibt trotzdem bei Ihnen. Ein privater Vertrag ersetzt diese Pflicht nicht.
Arbeiten die Helfer an einem Bauvorhaben zusammen nicht mehr als 40 Stunden, ist die Unfallkasse der öffentlichen Hand zuständig und nicht die BG BAU. Ihre eigenen Stunden und die Ihres Ehe- oder Lebenspartners zählen dabei nicht mit.
| Person | Gesetzlich unfallversichert? |
|---|---|
| Freunde, Nachbarn, Verwandte als Helfer | ja, nach Anmeldung mit Beitrag |
| Sie selbst als Bauherr | nein, nur freiwillig |
| Ihr Ehe- oder Lebenspartner | nein |
| Mitarbeiter einer beauftragten Firma | ja, über deren eigene Berufsgenossenschaft |
| Kurze Gefälligkeit, etwa eine Stunde Tragen | in der Regel nicht |
Die BG BAU rechnet 2026 mit einem fiktiven Lohn von 15,82 Euro je Helferstunde und einem Beitragssatz von 7,6692 Prozent. Jede Helferstunde kostet also rund 1,21 Euro, der Mindestbeitrag liegt bei 100 Euro.
Sie führen dafür einen Eigenbaunachweis: wer an welchem Tag wie viele Stunden gearbeitet hat. Die Rechnung kommt nach der Bauzeit. Wer grob schätzt statt aufzuschreiben, hat bei Nachfragen keinen Beleg.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt Heilbehandlung, Reha und bei dauerhaften Folgen eine Rente, die sich nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit richtet. Leichte Dauerschäden, etwa ein steifer Finger, führen oft zu keiner Rente.
Eine private Bauhelfer-Unfallversicherung zahlt dagegen schon bei geringer Invalidität einen Einmalbetrag. Sie ergänzt den gesetzlichen Schutz, sie ersetzt ihn nicht.
Nicht abgedeckt sind in beiden Fällen Schäden an Werkzeug, Kleidung oder Auto der Helfer. Und fällt einem Helfer ein Brett auf das Auto des Nachbarn, ist das ein Fall für die Bauherrenhaftpflicht.
Bauen ausschließlich Fachfirmen, sind deren Leute über den eigenen Betrieb versichert. Arbeiten nur Sie und Ihr Partner selbst, gibt es keine Helfer, die gemeldet werden müssten.
Eine private Bauhelfer-Unfallversicherung lohnt sich vor allem bei vielen Helfern, gefährlichen Arbeiten auf Dach und Gerüst oder langen Bauphasen. Für zwei Wochenenden Tapezieren mit einer Freundin ist sie meist entbehrlich.
Fragen und Antworten
Ja. Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Helfer bezahlt werden. Nur kurze, übliche Gefälligkeiten unter Freunden sind in der Regel ausgenommen.
Verunglückte Helfer sind trotzdem versichert, die Beiträge werden aber nachgefordert. Verstöße gegen Meldepflichten und Unfallverhütungsvorschriften können ein Bußgeld nach sich ziehen.
Nein, nicht automatisch. Sie können sich bei der BG BAU freiwillig versichern oder eine private Unfallversicherung abschließen, die auch Unfälle am eigenen Bau abdeckt.
Nein. Ehe- und eingetragene Lebenspartner, die mit Ihnen bauen, sind nicht pflichtversichert. Ihre Stunden werden auch nicht mitgezählt.
Für den Personenschaden des Helfers ist zuerst die gesetzliche Unfallversicherung da. Die Bauherrenhaftpflicht deckt vor allem Schäden, die Sie oder Ihre Helfer fremden Personen und fremden Sachen zufügen.
Bei vielen Helfern und Arbeiten in der Höhe oft ja, weil sie schon bei geringer Invalidität zahlt. Bei wenigen Stunden leichter Arbeit reicht der gesetzliche Schutz meist aus.
Nein, weder gesetzlich noch in der Bauhelfer-Unfallversicherung. Klären Sie vorher, wer für geliehene Maschinen aufkommt.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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