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Kurz gesagt
Die Bauleistungsversicherung ist eine Versicherung für den Neubau selbst. Sie zahlt, wenn das halbfertige Haus vor der Abnahme durch Sturm, Starkregen, Vandalismus oder Diebstahl verbauter Teile beschädigt wird. Am ehesten braucht sie, wer massiv baut und viele Firmen beauftragt oder selbst mit anpackt. Was sie kostet: für ein Einfamilienhaus meist etwa 200 bis 500 Euro einmalig.
Einmalbeiträge für die gesamte Bauzeit, aus veröffentlichten Beispielen für Neubauten in Deutschland, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Einfamilienhaus, übliche Bausumme | etwa 200 bis 500 Euro einmalig |
| Laufzeit 12 Monate, je nach Baukosten und Eigenleistung | etwa 170 bis 450 Euro |
| Nettobaukosten 257.000 Euro, 30.000 Euro Eigenleistung, drei Angebote | etwa 250 bis 357 Euro |
| Bausumme 500.000 Euro, 500 Euro Selbstbeteiligung | ab etwa 400 Euro |
Spannen aus den genannten Quellen.
In einzelnen Angeboten ist die Bauherrenhaftpflicht schon enthalten, achten Sie beim Vergleich darauf.
Ihr Beitrag hängt von Bausumme, Bauzeit, Bauweise und Selbstbeteiligung ab;
das genaue Angebot holen wir für Sie ein.
Rechenbeispiel
Im Februar reißt ein Sturm die Folie vom offenen Dachstuhl, Regen dringt ein und durchnässt den frisch eingebrachten Estrich.
| Beitrag für die Bauzeit | etwa 250 bis 450 Euro einmalig |
| Schaden: Estrich raus, trocknen, neu einbringen | angenommen 9.000 Euro |
| Selbstbeteiligung | 500 Euro |
| Zahlung der Versicherung | 8.500 Euro |
Ohne Bauleistungsversicherung hätten Sie mit Dachdecker und Estrichleger klären müssen, wer die Folie hätte sichern müssen. Mit Versicherung zahlt sie zuerst und holt sich das Geld gegebenenfalls beim Verursacher zurück.
Versichert ist das, was auf Ihrem Grundstück gerade entsteht: Fundament, Mauern, Dach, Fenster, Leitungen und alles, was schon fest eingebaut ist. Bis zur Abnahme liegt das Risiko für unvorhersehbare Schäden teils bei Ihnen, teils bei den Firmen. Die Bauleistungsversicherung zahlt, ohne dass vorher geklärt werden muss, wer schuld ist.
Typische Fälle sind ein Sturm, der frisch gemauerte Wände umwirft, Starkregen, der die Baugrube flutet, gestohlene Heizkörper, die schon montiert waren, oder Unbekannte, die Fenster einschlagen. Auch Ungeschick eines Handwerkers, der eine Wand anbohrt, und Materialfehler mit Folgeschäden sind oft eingeschlossen.
Die Bauleistungsversicherung ist keine Garantie für gute Arbeit. Mangelhafte Ausführung an sich, also falsch gesetzte Fenster oder eine zu dünne Dämmung, muss die Firma auf eigene Kosten beheben. Auch die Pleite der Baufirma ist nicht versichert.
Brand, Blitz und Explosion fehlen in vielen Tarifen, dafür gibt es die Feuerrohbauversicherung. Normales Wetter, mit dem jeder rechnen muss, zählt ebenfalls nicht. Lose gelagertes Baumaterial, Werkzeug und Baumaschinen sind meist nur gegen Aufpreis oder gar nicht dabei.
| Schaden am Neubau | Bauleistung | Feuerrohbau | Bauherrenhaftpflicht |
|---|---|---|---|
| Sturm wirft Rohbauwand um | ja | nein | nein |
| Brand im Rohbau | meist nein | ja | nein |
| Eingebaute Fenster eingeschlagen | ja | nein | nein |
| Passant stürzt in die Baugrube | nein | nein | ja |
| Firma arbeitet mangelhaft | nein | nein | nein |
| Montierte Heizkörper gestohlen | ja, wenn fest eingebaut | nein | nein |
Am meisten bringt sie bei einem Massivhaus mit langer Bauzeit, bei vielen einzelnen Gewerken ohne Generalunternehmer und bei viel Eigenleistung. Dann ist im Schadenfall oft unklar, wer haftet, und ohne Versicherung ziehen sich Streitigkeiten, während der Bau stillsteht.
Auch wer in einer sturmreichen oder abgelegenen Gegend baut, wo nachts niemand auf die Baustelle schaut, hat mehr davon. Abschließen können sie Bauherren, Bauträger und Bauunternehmen.
Kaufen Sie vom Bauträger, dem das Grundstück bis zur Übergabe gehört, liegt das Risiko bei ihm. Auch viele Generalunternehmer und Fertighausanbieter versichern die Bauleistung bis zur Abnahme selbst. Lassen Sie sich das schriftlich bestätigen, dann wäre eine zweite Police doppelt bezahlt.
Bei einem Fertighaus, das in wenigen Tagen dicht ist, ist das Risiko kurz. Bei kleinen Umbauten ohne Eingriff in Tragwerk oder Dach lohnt sich der Aufwand meist ebenfalls nicht.
Der Beitrag wird einmal für die ganze Bauzeit bezahlt. Er richtet sich nach Bausumme, Bauzeit, Bauweise, Eigenleistung und Selbstbeteiligung. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag spürbar, kleine Schäden zahlen Sie dann selbst.
Dauert der Bau länger als vereinbart, endet der Schutz. Melden Sie Verzögerungen deshalb rechtzeitig, die Verlängerung kostet Beitrag, ist aber günstiger als ein ungeschützter Winter im Rohbau.
Fragen und Antworten
Nein. Weder Gesetz noch Bank schreiben sie vor. Die Bank verlangt in der Regel die Feuerrohbauversicherung, nicht die Bauleistungsversicherung.
Die Bauherrenhaftpflicht zahlt Schäden, die Ihre Baustelle anderen zufügt. Die Bauleistungsversicherung zahlt Schäden an Ihrem eigenen Neubau.
Meist nicht oder nur gegen Aufpreis. Feuer, Blitz und Explosion deckt die Feuerrohbauversicherung, die es oft beitragsfrei zur späteren Wohngebäudeversicherung gibt.
Nein. Gegen die Insolvenz der Baufirma schützen eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder Zahlungen nach Baufortschritt, keine Bauleistungsversicherung.
In der Regel bis zur Fertigstellung oder Abnahme, längstens etwa 24 Monate. Eine Verlängerung ist gegen Beitrag möglich.
Meist nur, was schon fest eingebaut ist. Lose Baustoffe, Werkzeug und Maschinen brauchen einen eigenen Einschluss, wenn der Tarif ihn anbietet.
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