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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufshaftpflicht

Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht und wer braucht sie?

Kurz gesagt

Eine Vermögensschadenhaftpflicht zahlt, wenn Sie durch einen beruflichen Fehler bei anderen einen reinen Geldschaden verursachen, ohne dass jemand verletzt oder etwas beschädigt wird. Sie braucht, wer berät, plant, prüft oder fremdes Geld verwaltet, für Anwälte und Steuerberater ist sie Pflicht. Was sie kostet: für Berater mit 300.000 Euro Summe ab etwa 185 Euro im Jahr.

Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht und wer braucht sie?

Was es kostet

Veröffentlichte Beitragsbeispiele für Jahresbeiträge, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Unternehmensberater, 60.000 Euro Umsatz, 300.000 Euro Summeab etwa 184 Euro im Jahr
Unternehmensberater, 60.000 Euro Umsatz, 500.000 Euro Summeab etwa 257 Euro im Jahr
Unternehmensberater, 60.000 Euro Umsatz, 1 Million Euro Summeab etwa 518 Euro im Jahr
Rechtsanwalt, 1 Million Euro Summe, 1.500 Euro Selbstbeteiligung, drei Jahre Laufzeitetwa 1.250 Euro im Jahr
Übliche Spanne über alle Berufeetwa 240 bis 1.560 Euro im Jahr, 20 bis 130 Euro im Monat
Dienstbaustein im öffentlichen Dienst, Geldschäden von 3.000 auf 250.000 Euro erhöhtetwa 105 Euro im Jahr zusätzlich, netto

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beitragsbeispielen;

die Mindestsummen stammen aus den Gesetzestexten.

Die Aussagen zu Ausschlüssen bei bewusster Pflichtverletzung, zu Einschlüssen in der Betriebshaftpflicht und die Berufsauswahl ohne Pflicht sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Ihr Beitrag hängt von Beruf, Umsatz und Summe ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Hausverwalter übersieht eine Frist

Ein selbstständiger Hausverwalter vergisst, für eine Eigentümergemeinschaft rechtzeitig die Heizkostenabrechnung zu erstellen. Nachforderungen an die Mieter sind dadurch nicht mehr durchsetzbar.

Ausfallende Nachzahlungen der Mieteretwa 18.000 Euro
Anwalt der Gemeinschaftetwa 2.000 Euro
Mit Vermögensschadenhaftpflicht, 500.000 Euro SummeVersicherung prüft, wehrt Überhöhtes ab und zahlt den Rest
Selbstbeteiligungetwa 250 bis 1.000 Euro

Ohne Police zahlt er rund 20.000 Euro aus eigener Tasche. Mit Police bleibt es bei der Selbstbeteiligung und einem Beitrag von einigen Hundert Euro im Jahr.

Was ein reiner Geldschaden ist

Ein reiner Geldschaden, auch echter Vermögensschaden genannt, entsteht, ohne dass ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. Ihr Kunde hat nachher einfach weniger Geld: weil eine Frist verstrichen ist, eine Förderung entfällt, eine Steuer zu hoch festgesetzt wurde oder ein Vertrag eine teure Lücke hat.

Eine Privat- oder Betriebshaftpflicht zahlt in solchen Fällen nicht oder nur in sehr kleinem Umfang. Sie ist für Schäden gebaut, bei denen etwas kaputtgeht oder jemand zu Schaden kommt. Genau diese Lücke schließt die Vermögensschadenhaftpflicht.

Was passiertArt des SchadensZuständige Versicherung
Kunde stürzt in Ihrem BüroPersonenschadenBetriebshaftpflicht
Sie beschädigen beim Kunden einen LaptopSachschadenBetriebshaftpflicht
Ihre Steuererklärung für den Kunden ist fehlerhaft, er zahlt zu vielreiner GeldschadenVermögensschadenhaftpflicht
Sie versäumen die Frist für einen Förderantragreiner GeldschadenVermögensschadenhaftpflicht
Ihr Programmierfehler legt den Onlineshop des Kunden lahmreiner GeldschadenVermögensschadenhaftpflicht, je nach Tarif

Für wen sie Pflicht ist

Für Rechtsanwälte schreibt Paragraf 51 Bundesrechtsanwaltsordnung mindestens 250.000 Euro je Fall vor, im Jahr darf die Leistung auf das Vierfache begrenzt sein. Für Steuerberater verlangt Paragraf 52 der Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz ebenfalls 250.000 Euro je Fall und mindestens 1 Million Euro im Jahr. Notare brauchen 500.000 Euro je Fall. Auch Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler müssen sie für ihre Erlaubnis nachweisen.

Wer die Pflicht nicht erfüllt, bekommt keine Zulassung oder verliert sie. Die Mindestsumme ist dabei eine Untergrenze, keine Empfehlung.

Wer sie ohne Pflicht braucht

Unternehmensberater, IT-Dienstleister, Projektmanager, Hausverwalter, Gutachter, Übersetzer, Texter und Agenturen: Bei all diesen Berufen kann ein Fehler beim Kunden mehr kosten als Ihr Jahresumsatz. Viele Auftraggeber verlangen deshalb einen Nachweis, bevor sie unterschreiben.

Auch Vereinsvorstände, Geschäftsführer und Beamte in der Verwaltung haben ein Geldschadenrisiko. Für sie gibt es eigene Formen, etwa die Haftpflicht für Organe einer Firma oder den Dienstbaustein im öffentlichen Dienst.

Wann Sie sie nicht brauchen

Als Angestellter haftet bei Fehlern zuerst Ihr Arbeitgeber, eine eigene Police ist dann meist überflüssig. Das ändert sich, sobald Sie nebenbei selbstständig beraten.

Handwerksbetriebe, Händler und Gastronomen verursachen fast nur Personen- und Sachschäden. Für sie ist eine gute Betriebshaftpflicht wichtiger, die reinen Geldschäden lassen sich dort oft über einen kleinen Einschluss mitversichern.

Worauf Sie im Vertrag achten sollten

Fehler zeigen sich oft erst Jahre später. Eine Rückwärtsdeckung versichert Fehler aus der Zeit vor Vertragsbeginn, die noch niemand bemerkt hat. Eine Nachhaftung schützt Sie, wenn ein Kunde erst nach dem Ende Ihrer Tätigkeit Ansprüche stellt.

Lesen Sie außerdem die Ausschlüsse: Wer bewusst gegen Gesetz, Anweisung oder Vertrag handelt, ist in vielen Bedingungen nicht versichert, auch wenn er den Schaden nicht wollte. Das Nachbessern der eigenen Arbeit zahlt die Versicherung ebenfalls nicht, nur den Schaden, der dem Kunden darüber hinaus entsteht.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob Ihr Berufsrecht eine Vermögensschadenhaftpflicht und eine Mindestsumme verlangt.
  2. Den teuersten Fehler durchspielen, der bei einem typischen Auftrag passieren kann.
  3. Prüfen, ob Ihre Betriebshaftpflicht reine Geldschäden schon in kleinem Umfang einschließt.
  4. Summe je Fall und Jahreshöchstleistung festlegen.
  5. Rückwärtsdeckung, Nachhaftung und Ausschlüsse in den Angeboten nebeneinanderlegen.

Checkliste

  • Alle Tätigkeiten im Vertrag genannt, auch Nebenleistungen
  • Summe je Fall passt zu Ihren Aufträgen und zum Berufsrecht
  • Jahreshöchstleistung mindestens doppelt so hoch wie die Summe je Fall
  • Rückwärtsdeckung für unentdeckte frühere Fehler
  • Nachhaftung nach Ende der Tätigkeit
  • Personen- und Sachschäden über eine Betriebshaftpflicht abgedeckt

Häufige Fehler

  • Glauben, die Betriebshaftpflicht zahle auch für Beratungsfehler
  • Nur die gesetzliche Mindestsumme wählen, obwohl die Aufträge größer sind
  • Neue Leistungen anbieten, ohne sie dem Versicherer zu melden
  • Den Vertrag bei Berufsaufgabe kündigen, ohne die Nachhaftung zu klären

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was ist der Unterschied zur Berufshaftpflicht?

Berufshaftpflicht ist der Oberbegriff. Bei beratenden Berufen ist damit meist eine Vermögensschadenhaftpflicht gemeint, bei Ärzten und Architekten deckt sie zusätzlich Personen- und Sachschäden.

Brauchen IT-Freelancer eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Meist ja. Ein Fehler im Code kann beim Kunden Umsatz kosten, ohne dass etwas kaputtgeht. Achten Sie darauf, dass Datenverlust und Softwarefehler ausdrücklich genannt sind.

Was ist ein unechter Vermögensschaden?

Ein Geldschaden, der aus einem Personen- oder Sachschaden folgt, etwa der Verdienstausfall nach einem Unfall. Ihn deckt die Betriebs- oder Privathaftpflicht.

Zahlt die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit?

Ja, grobe Fahrlässigkeit ist in der Regel versichert. Vorsatz und bewusste Verstöße gegen Pflichten sind dagegen meist ausgeschlossen.

Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht im Monat?

Für Berater mit kleinem Umsatz ab etwa 15 Euro, für Anwälte mit hoher Summe um die 100 Euro und mehr.

Brauchen Vereinsvorstände eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Wenn der Verein Geld verwaltet oder Fördermittel erhält, oft ja. Viele Vereine schließen dafür einen gemeinsamen Vertrag für den Vorstand ab.

Quellen

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