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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufshaftpflicht

Welche Berufe brauchen eine Berufshaftpflichtversicherung?

Kurz gesagt

Welche Berufe eine Berufshaftpflichtversicherung brauchen, regelt oft das Berufsrecht. Pflicht ist sie unter anderem für Anwälte, Notare, Steuerberater, Ärzte, Architekten und Versicherungsvermittler. Ohne Nachweis gibt es dort oft keine Zulassung. Sinnvoll ist sie für alle Selbstständigen, die beraten, planen oder programmieren. Freie Berufe mit wenig Risiko zahlen ab etwa 80 bis 120 Euro im Jahr.

Welche Berufe brauchen eine Berufshaftpflichtversicherung?

Was es kostet

Veröffentlichte Beitragsbeispiele und Spannen für Jahresbeiträge, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Einstiegstarife für Freiberufler mit geringem Risikoab etwa 80 Euro im Jahr
IT-Freelancer, Entwickleretwa 120 bis 300 Euro im Jahr
Grafikdesignerin, 100.000 Euro Umsatzetwa 225 Euro im Jahr
Unternehmensberateretwa 200 bis 500 Euro im Jahr
Steuerberater, 80.000 Euro Umsatz, 3 Mitarbeiteretwa 475 Euro im Jahr
Architekten und Ingenieureetwa 500 bis 1.500 Euro im Jahr
Niedergelassene Ärzteab etwa 1.000 Euro im Jahr, je nach Fachrichtung deutlich mehr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beitragsbeispielen und den Gesetzestexten zu den Mindestsummen.

Die üblichen Summen für Berufe ohne Pflicht und die Einschätzung zu Angestellten sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Mindestsummen für Vermittler werden regelmäßig an die Preise angepasst.

Ihr Beitrag hängt von Beruf, Umsatz und Summe ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Selbstständige Unternehmensberaterin ohne Pflichtversicherung

Sie empfiehlt einem Kunden eine Förderung, übersieht aber eine Antragsfrist. Der Zuschuss von 40.000 Euro fällt weg, der Kunde fordert Ersatz.

Schaden des Kunden40.000 Euro
Anwalt und Gutachter zur Abwehr überhöhter Teileetwa 3.000 bis 6.000 Euro
Mit Vermögensschadenhaftpflicht, 250.000 Euro SummeVersicherer zahlt bis auf die Selbstbeteiligung
Beitrag dafüretwa 200 bis 500 Euro im Jahr

Ohne Police zahlt sie über 40.000 Euro selbst. Mit Police bleibt die Selbstbeteiligung, meist wenige Hundert Euro.

Berufe mit gesetzlicher Pflicht

Bei Kammerberufen schreibt das Berufsrecht die Versicherung vor, oft mit fester Mindestsumme. Wer sie nicht nachweist, bekommt keine Zulassung oder verliert sie. Bei Ärzten steht die Pflicht in den Berufsordnungen der Länder, bei Architekten und Ingenieuren in den Baukammergesetzen der Länder, die Summen unterscheiden sich deshalb.

Auch einige Gewerbe brauchen die Police für ihre Erlaubnis, etwa Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler. Dort liegt die Mindestsumme bei über 1,5 Millionen Euro je Fall.

BerufPflichtMindestsumme je Fall
Rechtsanwaltja, Bundesrechtsanwaltsordnung250.000 Euro
Notarja, Bundesnotarordnung500.000 Euro
Steuerberaterja, Steuerberatungsgesetz250.000 Euro
Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeutja, Berufsordnung der Kammerje nach Land und Kammer
Architekt, Ingenieur mit Bauvorlageja, Landesrechtje nach Bundesland
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlerja, Gewerbeordnungüber 1,5 Millionen Euro
IT, Unternehmensberatung, Coaching, Designneinfrei wählbar, üblich 250.000 bis 1 Million Euro

Berufe ohne Pflicht, die sie trotzdem brauchen

Ohne gesetzliche Pflicht entscheidet das Risiko. Wer Kunden berät, Software schreibt, Texte veröffentlicht oder Projekte plant, kann mit einem einzigen Fehler einen großen Geldschaden anrichten. Ein verpasster Termin, ein falscher Rat oder ein Fehler im Code kostet schnell mehr als ein Jahresumsatz.

Dazu kommt: Viele Auftraggeber verlangen einen Nachweis, bevor sie unterschreiben. Dann ist die Police zwar keine gesetzliche, aber eine geschäftliche Pflicht.

Was Berufshaftpflicht je nach Beruf bedeutet

Der Begriff ist kein festes Produkt. Bei Beratern, Anwälten und Steuerberatern ist meist eine Vermögensschadenhaftpflicht gemeint, sie zahlt für reine Geldschäden. Bei Ärzten, Hebammen und Architekten deckt die Berufshaftpflicht auch Personen- und Sachschäden, weil ein Fehler dort Menschen verletzt oder Gebäude beschädigt.

Prüfen Sie deshalb im Angebot, welche Schadenarten tatsächlich eingeschlossen sind, nicht nur den Namen des Tarifs.

Wann Sie keine eigene brauchen

Als Angestellter haftet bei beruflichen Fehlern zunächst Ihr Arbeitgeber. Sie selbst haften nur eingeschränkt, bei leichter Fahrlässigkeit in der Regel gar nicht. Eine eigene Police ist dann nur in Sonderfällen nötig, etwa bei angestellten Ärzten mit Nebentätigkeit oder Notdiensten.

Auch wer nur Waren verkauft oder mit den Händen arbeitet und nicht berät, braucht eher eine Betriebshaftpflicht. Eine Berufshaftpflicht für reine Geldschäden wäre dort oft Geld ohne Gegenwert.

Schritt für Schritt

  1. Im Berufsrecht oder bei Ihrer Kammer nachsehen, ob eine Pflicht und eine Mindestsumme gelten.
  2. Aufschreiben, welche Fehler bei Ihrer Arbeit Geld, Gesundheit oder Sachen kosten können.
  3. Kundenverträge auf geforderte Versicherungssummen prüfen.
  4. Summe so wählen, dass Ihr größter Auftrag abgedeckt ist, nicht nur die Mindestsumme.
  5. Angebote mit gleicher Tätigkeitsbeschreibung, Rückwärtsdeckung und Nachhaftung vergleichen.

Checkliste

  • Pflicht und Mindestsumme für Ihren Beruf geklärt
  • Tätigkeit im Vertrag genau so beschrieben, wie Sie arbeiten
  • Versicherte Schadenarten passen: Vermögen, Person, Sache
  • Jahreshöchstleistung mindestens doppelt so hoch wie die Summe je Fall
  • Rückwärtsdeckung für unentdeckte frühere Fehler
  • Nachhaftung nach Aufgabe des Berufs

Häufige Fehler

  • Nur die gesetzliche Mindestsumme versichern, obwohl die Aufträge größer sind
  • Neue Tätigkeiten nicht melden, etwa Beratung zusätzlich zum Verkauf
  • Eine Betriebshaftpflicht für reine Beratungsfehler für ausreichend halten
  • Als Angestellter eine teure Police abschließen, die kaum etwas zusätzlich deckt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist die Berufshaftpflicht für Freiberufler Pflicht?

Nur für bestimmte Kammerberufe und einige Gewerbe. Für Designer, Texter oder IT-Berater gibt es keine gesetzliche Pflicht, Auftraggeber verlangen sie aber oft.

Brauchen Ärzte eine Berufshaftpflicht?

Ja, die Berufsordnungen der Kammern schreiben sie vor. Angestellte Klinikärzte sind meist über das Haus versichert, für Nebentätigkeiten aber nicht immer.

Brauchen IT-Freelancer eine Berufshaftpflicht?

Gesetzlich nicht, praktisch fast immer. Ein Fehler im Code kann beim Kunden hohe Umsatzausfälle auslösen, und viele Verträge verlangen einen Nachweis.

Was passiert ohne Pflichtversicherung?

In Kammerberufen droht der Verlust der Zulassung, bei erlaubnispflichtigen Gewerben der Widerruf der Erlaubnis. Für Schäden haften Sie dann mit Ihrem Vermögen.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Mindestens so hoch wie das Berufsrecht verlangt, besser so hoch wie Ihr größter möglicher Schaden. Für Berater sind 250.000 bis 1 Million Euro üblich.

Kann ich die Berufshaftpflicht von der Steuer absetzen?

Ja, als Selbstständiger ist sie eine Betriebsausgabe. Fragen Sie im Einzelfall Ihre Steuerberatung.

Quellen

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