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Was passiert mit der Rentenversicherung im Todesfall?

Kurz gesagt

Das hängt davon ab, wann Sie sterben und was vereinbart ist. Vor Rentenbeginn erhalten Ihre Hinterbliebenen meist das Guthaben oder die eingezahlten Beiträge. Nach Rentenbeginn zahlt der Vertrag nur weiter, wenn eine Rentengarantiezeit oder eine Kapitalrückgewähr vereinbart ist. Ohne solche Vereinbarung endet die Rente mit dem Tod.

Was passiert mit der Rentenversicherung im Todesfall?

Was es kostet

Rechengrößen aus Gesetz und veröffentlichten Untersuchungen, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Umfangreicher Hinterbliebenenschutz in der Rentenphasebis zu 35 Prozent weniger eigene Rente
Erbschaftsteuer-Freibetrag Ehepartner500.000 Euro
Erbschaftsteuer-Freibetrag je Kind400.000 Euro
Erbschaftsteuer-Freibetrag Geschwister, unverheiratete Partner20.000 Euro
Übliche Rentengarantiezeiten5, 10 oder 15 Jahre, bei manchen Tarifen länger

Die Freibeträge stammen aus dem Erbschaftsteuergesetz,

die 35 Prozent aus einer Untersuchung von Sofortrenten.

Die Kosten einer kurzen Garantiezeit und die Monatsrenten im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Was Ihr Vertrag im Todesfall zahlt, steht in Ihren Bedingungen und im Versicherungsschein.

Rechenbeispiel

Rentenbeginn mit 67, 100.000 Euro Kapital, Tod mit 71

Drei Varianten desselben Vertrags. Gerechnet mit einem Rentenfaktor von 26 ohne Todesfallschutz und vereinfachten Abschlägen für den Schutz.

Ohne Todesfallschutz: Monatsrente260 Euro
Für Hinterbliebene nach Tod mit 71nichts
10 Jahre Garantiezeit: Monatsrente, Richtwertetwa 250 Euro
Für Hinterbliebene: Restrenten für 6 Jahrerund 18.000 Euro
Kapitalrückgewähr: Monatsrente, Richtwertetwa 235 Euro
Für Hinterbliebene: 100.000 Euro minus 4 Jahre Renterund 88.700 Euro

Der Schutz kostet Sie zu Lebzeiten 10 bis 25 Euro Rente im Monat. Stirbt man früh, bleibt viel für die Familie. Wird man alt, hat man ohne Schutz mehr. Die Wahl hängt daran, ob jemand auf das Geld angewiesen wäre.

Tod vor Rentenbeginn

In der Ansparphase sehen die meisten Verträge eine Todesfallleistung vor. Ausgezahlt wird je nach Tarif das angesparte Guthaben, bei fondsgebundenen Verträgen der Wert der Fondsanteile, oder die Summe der eingezahlten Beiträge, die sogenannte Beitragsrückgewähr.

Steht in Ihrem Vertrag keine Todesfallleistung, verfällt das Guthaben zugunsten der übrigen Versicherten. Das ist bei älteren und sehr günstigen Tarifen möglich. Sehen Sie in Ihren Unterlagen nach, bevor Sie davon ausgehen, dass etwas vererbt wird.

Zeitpunkt und VereinbarungWas Hinterbliebene bekommen
Ansparphase mit Beitragsrückgewährdie eingezahlten Beiträge
Ansparphase mit Guthabenauszahlungdas Vertragsguthaben oder den Fondswert
Ansparphase ohne Todesfallleistungnichts
Rentenphase mit Rentengarantiezeitdie Rente bis zum Ende der Garantiezeit oder deren Wert als Einmalbetrag
Rentenphase mit Kapitalrückgewährdas Kapital zu Rentenbeginn minus bereits gezahlte Renten
Rentenphase ohne Vereinbarungnichts, die Rente endet

Tod nach Rentenbeginn

Mit der Rentengarantiezeit wird die Rente für eine feste Zeit ab Rentenbeginn gezahlt, häufig 5, 10 oder 15 Jahre. Sterben Sie nach drei Jahren bei zehn Jahren Garantie, erhalten Ihre Hinterbliebenen die Rente noch sieben Jahre. Viele Gesellschaften bieten statt der Restrenten einen Einmalbetrag an.

Die Kapitalrückgewähr zahlt aus, was vom Kapital zu Rentenbeginn noch nicht als Rente geflossen ist. Sie schützt das Erbe vollständig, kostet aber meist mehr Rente als eine kurze Garantiezeit.

Eine Hinterbliebenenrente zahlt einer bestimmten Person, meist dem Ehepartner, lebenslang weiter, oft in reduzierter Höhe. Das lohnt sich vor allem, wenn der Partner kaum eigene Rente hat.

Was der Schutz kostet und wann Sie ihn nicht brauchen

Jede Todesfallleistung wird aus Ihrer eigenen Rente bezahlt. Eine kurze Garantiezeit kostet wenig, ein umfangreicher Hinterbliebenenschutz kann die Rente bei manchen Anbietern um bis zu 35 Prozent senken.

Wer allein lebt und niemanden versorgen muss, braucht keinen teuren Todesfallschutz. Er bekommt ohne ihn die höhere Rente. Wer einen Partner hat, der von der Rente mitlebt, sollte dagegen nicht darauf verzichten.

Wenn Sie vor allem vererben wollen, ist eine Rentenversicherung oft der falsche Weg. Dann passen eine Einmalzahlung zu Rentenbeginn oder eine Risikolebensversicherung meist besser.

Bezugsrecht: wer das Geld bekommt

Im Vertrag können Sie eine bezugsberechtigte Person benennen. Sie erhält das Geld direkt vom Versicherer, ohne Erbschein und unabhängig vom Testament. Ist niemand benannt, fällt die Leistung in den Nachlass und geht an die Erben.

Ein widerrufliches Bezugsrecht können Sie jederzeit ändern. Ein unwiderrufliches nur mit Zustimmung der begünstigten Person. Prüfen Sie das Bezugsrecht nach Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes, sonst bekommt womöglich die frühere Partnerin das Geld.

Steuern für Hinterbliebene

Eine Todesfallleistung als Einmalbetrag ist in der Regel nicht einkommensteuerpflichtig, denn besteuert wird nur das Auszahlen im Erlebensfall oder bei Kündigung. Sie unterliegt aber der Erbschaftsteuer.

Die Freibeträge sind hoch: 500.000 Euro für Ehe- und eingetragene Lebenspartner, 400.000 Euro je Kind, 200.000 Euro je Enkel. Für Geschwister, Nichten, Neffen und nicht verheiratete Partner gelten nur 20.000 Euro. Hier lohnt eine genaue Planung.

Wird eine Rente in der Garantiezeit an Hinterbliebene weitergezahlt, versteuern diese den Ertragsanteil wie zuvor der Verstorbene. Bei größeren Beträgen fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Sonderfälle Riester und Rürup

Bei Riester geht das Guthaben an die Erben, aber Zulagen und Steuervorteile müssen meist zurückgezahlt werden. Das lässt sich vermeiden, wenn der Ehepartner das Guthaben auf seinen eigenen Riester-Vertrag übertragen lässt.

Die Basisrente nach Rürup ist nicht vererbbar. Mit Hinterbliebenenschutz erhalten nur Ehepartner und Kinder mit Kindergeldanspruch eine Rente. Ohne diesen Zusatz verfällt das Guthaben.

Schritt für Schritt

  1. Versicherungsschein und Bedingungen heraussuchen und die Todesfallleistung nachlesen.
  2. Prüfen, wer als bezugsberechtigt eingetragen ist und ob das noch stimmt.
  3. Bezugsrecht bei Bedarf schriftlich bei der Gesellschaft ändern lassen.
  4. Vor Rentenbeginn entscheiden, ob Garantiezeit, Kapitalrückgewähr oder Hinterbliebenenrente nötig sind.
  5. Für Erben: den Tod mit Sterbeurkunde und Versicherungsschein zügig melden.
  6. Bei hohen Summen und entfernten Verwandten die Erbschaftsteuer vorab schätzen lassen.

Checkliste

  • Todesfallleistung in der Ansparphase im Vertrag gefunden
  • Bezugsberechtigte Person aktuell und namentlich eingetragen
  • Entscheidung über Garantiezeit vor Rentenbeginn getroffen
  • Partner ohne eigene Rente berücksichtigt
  • Bei Riester: Übertragung auf den Vertrag des Ehepartners bekannt
  • Erbschaftsteuer-Freibeträge der Begünstigten geprüft

Häufige Fehler

  • Davon ausgehen, dass jede Rentenversicherung vererbt wird
  • Das Bezugsrecht nach einer Scheidung nicht ändern
  • Teuren Hinterbliebenenschutz wählen, obwohl niemand versorgt werden muss
  • Ein Riester-Guthaben auszahlen lassen, statt es auf den Vertrag des Ehepartners zu übertragen
  • Unverheiratete Partner begünstigen und den niedrigen Freibetrag übersehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bekommen meine Erben die eingezahlten Beiträge zurück?

Vor Rentenbeginn meist ja, wenn eine Beitragsrückgewähr oder Guthabenauszahlung vereinbart ist. Nach Rentenbeginn nur mit Garantiezeit oder Kapitalrückgewähr.

Was ist eine Rentengarantiezeit?

Eine feste Zeit ab Rentenbeginn, in der die Rente auch nach Ihrem Tod weitergezahlt wird, etwa zehn Jahre. Danach endet sie mit dem Tod.

Fällt die Auszahlung in den Nachlass?

Nicht, wenn eine bezugsberechtigte Person benannt ist. Dann geht das Geld direkt an sie. Ohne Benennung erhalten es die Erben.

Müssen Erben Steuern zahlen?

Einkommensteuer auf einen Einmalbetrag in der Regel nicht, Erbschaftsteuer schon, aber erst oberhalb der Freibeträge. Für Kinder sind das 400.000 Euro.

Kann ich das Bezugsrecht ändern?

Ja, ein widerrufliches jederzeit mit einer schriftlichen Erklärung an die Gesellschaft. Ein unwiderrufliches nur mit Zustimmung der begünstigten Person.

Was passiert bei Riester im Todesfall?

Das Guthaben geht an die Erben, die Förderung muss meist zurück. Ehepartner können es förderunschädlich auf ihren eigenen Vertrag übertragen.

Lohnt sich der Todesfallschutz, wenn ich allein lebe?

Meist nicht. Ohne Schutz ist Ihre eigene Rente höher, und es gibt niemanden, der finanziell von Ihnen abhängt.

Quellen

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