Alles zur Versicherung: Private Rente
Lohnt sich eine private Rentenversicherung überhaupt noch?
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Kurz gesagt
Das hängt davon ab, wann Sie sterben und was vereinbart ist. Vor Rentenbeginn erhalten Ihre Hinterbliebenen meist das Guthaben oder die eingezahlten Beiträge. Nach Rentenbeginn zahlt der Vertrag nur weiter, wenn eine Rentengarantiezeit oder eine Kapitalrückgewähr vereinbart ist. Ohne solche Vereinbarung endet die Rente mit dem Tod.
Rechengrößen aus Gesetz und veröffentlichten Untersuchungen, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Umfangreicher Hinterbliebenenschutz in der Rentenphase | bis zu 35 Prozent weniger eigene Rente |
| Erbschaftsteuer-Freibetrag Ehepartner | 500.000 Euro |
| Erbschaftsteuer-Freibetrag je Kind | 400.000 Euro |
| Erbschaftsteuer-Freibetrag Geschwister, unverheiratete Partner | 20.000 Euro |
| Übliche Rentengarantiezeiten | 5, 10 oder 15 Jahre, bei manchen Tarifen länger |
Die Freibeträge stammen aus dem Erbschaftsteuergesetz,
die 35 Prozent aus einer Untersuchung von Sofortrenten.
Die Kosten einer kurzen Garantiezeit und die Monatsrenten im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Was Ihr Vertrag im Todesfall zahlt, steht in Ihren Bedingungen und im Versicherungsschein.
Rechenbeispiel
Drei Varianten desselben Vertrags. Gerechnet mit einem Rentenfaktor von 26 ohne Todesfallschutz und vereinfachten Abschlägen für den Schutz.
| Ohne Todesfallschutz: Monatsrente | 260 Euro |
| Für Hinterbliebene nach Tod mit 71 | nichts |
| 10 Jahre Garantiezeit: Monatsrente, Richtwert | etwa 250 Euro |
| Für Hinterbliebene: Restrenten für 6 Jahre | rund 18.000 Euro |
| Kapitalrückgewähr: Monatsrente, Richtwert | etwa 235 Euro |
| Für Hinterbliebene: 100.000 Euro minus 4 Jahre Rente | rund 88.700 Euro |
Der Schutz kostet Sie zu Lebzeiten 10 bis 25 Euro Rente im Monat. Stirbt man früh, bleibt viel für die Familie. Wird man alt, hat man ohne Schutz mehr. Die Wahl hängt daran, ob jemand auf das Geld angewiesen wäre.
In der Ansparphase sehen die meisten Verträge eine Todesfallleistung vor. Ausgezahlt wird je nach Tarif das angesparte Guthaben, bei fondsgebundenen Verträgen der Wert der Fondsanteile, oder die Summe der eingezahlten Beiträge, die sogenannte Beitragsrückgewähr.
Steht in Ihrem Vertrag keine Todesfallleistung, verfällt das Guthaben zugunsten der übrigen Versicherten. Das ist bei älteren und sehr günstigen Tarifen möglich. Sehen Sie in Ihren Unterlagen nach, bevor Sie davon ausgehen, dass etwas vererbt wird.
| Zeitpunkt und Vereinbarung | Was Hinterbliebene bekommen |
|---|---|
| Ansparphase mit Beitragsrückgewähr | die eingezahlten Beiträge |
| Ansparphase mit Guthabenauszahlung | das Vertragsguthaben oder den Fondswert |
| Ansparphase ohne Todesfallleistung | nichts |
| Rentenphase mit Rentengarantiezeit | die Rente bis zum Ende der Garantiezeit oder deren Wert als Einmalbetrag |
| Rentenphase mit Kapitalrückgewähr | das Kapital zu Rentenbeginn minus bereits gezahlte Renten |
| Rentenphase ohne Vereinbarung | nichts, die Rente endet |
Mit der Rentengarantiezeit wird die Rente für eine feste Zeit ab Rentenbeginn gezahlt, häufig 5, 10 oder 15 Jahre. Sterben Sie nach drei Jahren bei zehn Jahren Garantie, erhalten Ihre Hinterbliebenen die Rente noch sieben Jahre. Viele Gesellschaften bieten statt der Restrenten einen Einmalbetrag an.
Die Kapitalrückgewähr zahlt aus, was vom Kapital zu Rentenbeginn noch nicht als Rente geflossen ist. Sie schützt das Erbe vollständig, kostet aber meist mehr Rente als eine kurze Garantiezeit.
Eine Hinterbliebenenrente zahlt einer bestimmten Person, meist dem Ehepartner, lebenslang weiter, oft in reduzierter Höhe. Das lohnt sich vor allem, wenn der Partner kaum eigene Rente hat.
Jede Todesfallleistung wird aus Ihrer eigenen Rente bezahlt. Eine kurze Garantiezeit kostet wenig, ein umfangreicher Hinterbliebenenschutz kann die Rente bei manchen Anbietern um bis zu 35 Prozent senken.
Wer allein lebt und niemanden versorgen muss, braucht keinen teuren Todesfallschutz. Er bekommt ohne ihn die höhere Rente. Wer einen Partner hat, der von der Rente mitlebt, sollte dagegen nicht darauf verzichten.
Wenn Sie vor allem vererben wollen, ist eine Rentenversicherung oft der falsche Weg. Dann passen eine Einmalzahlung zu Rentenbeginn oder eine Risikolebensversicherung meist besser.
Im Vertrag können Sie eine bezugsberechtigte Person benennen. Sie erhält das Geld direkt vom Versicherer, ohne Erbschein und unabhängig vom Testament. Ist niemand benannt, fällt die Leistung in den Nachlass und geht an die Erben.
Ein widerrufliches Bezugsrecht können Sie jederzeit ändern. Ein unwiderrufliches nur mit Zustimmung der begünstigten Person. Prüfen Sie das Bezugsrecht nach Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes, sonst bekommt womöglich die frühere Partnerin das Geld.
Eine Todesfallleistung als Einmalbetrag ist in der Regel nicht einkommensteuerpflichtig, denn besteuert wird nur das Auszahlen im Erlebensfall oder bei Kündigung. Sie unterliegt aber der Erbschaftsteuer.
Die Freibeträge sind hoch: 500.000 Euro für Ehe- und eingetragene Lebenspartner, 400.000 Euro je Kind, 200.000 Euro je Enkel. Für Geschwister, Nichten, Neffen und nicht verheiratete Partner gelten nur 20.000 Euro. Hier lohnt eine genaue Planung.
Wird eine Rente in der Garantiezeit an Hinterbliebene weitergezahlt, versteuern diese den Ertragsanteil wie zuvor der Verstorbene. Bei größeren Beträgen fragen Sie Ihre Steuerberatung.
Bei Riester geht das Guthaben an die Erben, aber Zulagen und Steuervorteile müssen meist zurückgezahlt werden. Das lässt sich vermeiden, wenn der Ehepartner das Guthaben auf seinen eigenen Riester-Vertrag übertragen lässt.
Die Basisrente nach Rürup ist nicht vererbbar. Mit Hinterbliebenenschutz erhalten nur Ehepartner und Kinder mit Kindergeldanspruch eine Rente. Ohne diesen Zusatz verfällt das Guthaben.
Fragen und Antworten
Vor Rentenbeginn meist ja, wenn eine Beitragsrückgewähr oder Guthabenauszahlung vereinbart ist. Nach Rentenbeginn nur mit Garantiezeit oder Kapitalrückgewähr.
Eine feste Zeit ab Rentenbeginn, in der die Rente auch nach Ihrem Tod weitergezahlt wird, etwa zehn Jahre. Danach endet sie mit dem Tod.
Nicht, wenn eine bezugsberechtigte Person benannt ist. Dann geht das Geld direkt an sie. Ohne Benennung erhalten es die Erben.
Einkommensteuer auf einen Einmalbetrag in der Regel nicht, Erbschaftsteuer schon, aber erst oberhalb der Freibeträge. Für Kinder sind das 400.000 Euro.
Ja, ein widerrufliches jederzeit mit einer schriftlichen Erklärung an die Gesellschaft. Ein unwiderrufliches nur mit Zustimmung der begünstigten Person.
Das Guthaben geht an die Erben, die Förderung muss meist zurück. Ehepartner können es förderunschädlich auf ihren eigenen Vertrag übertragen.
Meist nicht. Ohne Schutz ist Ihre eigene Rente höher, und es gibt niemanden, der finanziell von Ihnen abhängt.
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