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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Rechtsschutz

Welche Rechtsschutzversicherung brauchen Selbstständige?

Kurz gesagt

Selbstständige brauchen eine Rechtsschutzversicherung für Firma oder Gewerbe, denn der private Rechtsschutz deckt die selbstständige Tätigkeit nicht. Welche Bausteine Sie brauchen, hängt vom Betrieb ab: Wer Mitarbeiter hat, braucht den Arbeitgeberbaustein, wer von offenen Rechnungen lebt, den Vertragsrechtsschutz. Allein und mit wenig Risiko geht es ab etwa 100 Euro im Jahr.

Welche Rechtsschutzversicherung brauchen Selbstständige?

Was es kostet

Beiträge und Prozesskosten aus veröffentlichten Beispielen und Rechnern, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Allein, risikoarmer Beruf, Grundformab etwa 100 Euro im Jahr
Handwerker ohne Mitarbeiter, wichtigste Bausteineetwa 250 Euro im Jahr
IT-Dienstleister ohne Mitarbeiteretwa 500 Euro im Jahr
Webdesigner mit drei Mitarbeitern, 250 Euro Selbstbeteiligungetwa 208 Euro im Jahr
Betrieb mit 50 Angestelltenetwa 5.000 Euro im Jahr
Übliche Selbstbeteiligung je Fall0 bis 250 Euro
Zivilprozess erste Instanz, Streitwert 5.000 Euro, Kostenrisiko gesamtetwa 2.668 Euro

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.

Prozesskosten nach den Gebührentabellen ab 1.

Juni 2025.

Ihr Beitrag hängt von Branche, Umsatz, Mitarbeiterzahl und Bausteinen ab;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Selbstständiger Webdesigner, Kunde zahlt 5.000 Euro nicht

Der Kunde behauptet, die Seite sei mangelhaft, und verweigert die Schlussrechnung. Es kommt zur Klage am Amtsgericht.

Streitwert5.000 Euro
Eigene Kosten erste Instanz, Anwalt und Gerichtetwa 1.590 Euro
Kostenrisiko bei Niederlage mit gegnerischem Anwaltetwa 2.668 Euro
Mit Firmenrechtsschutz ohne Vertragsbausteinkeine Deckung, Sie tragen alles
Mit Vertragsrechtsschutz und 250 Euro SelbstbeteiligungSie tragen 250 Euro
Privatrechtsschutz aus der Angestelltenzeitkeine Deckung, betrifft die selbstständige Tätigkeit

Ein einziger Streit dieser Größe kostet ohne passenden Baustein bis zu 2.668 Euro, also mehr als zehn Jahresbeiträge eines kleinen Firmenrechtsschutzes. Entscheidend ist nicht, ob Sie irgendeinen Rechtsschutz haben, sondern ob genau der Vertragsbaustein drin ist.

Warum der private Rechtsschutz nicht reicht

Der private Rechtsschutz ist für Streit im Privatleben und als Arbeitnehmer gebaut. Sobald ein Streit aus Ihrer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit kommt, lehnen die Bedingungen ab. Das betrifft den Kunden, der nicht zahlt, den Mitarbeiter, der gegen die Kündigung klagt, und den Vermieter Ihres Büros.

Viele merken das erst beim ersten Fall, weil sie die Police aus der Angestelltenzeit einfach weiterlaufen lassen. Für Selbstständige gibt es deshalb eigene Verträge: einen Firmenrechtsschutz für den Betrieb, oft kombiniert mit Privat und Verkehr in einem Paket.

Welche Bausteine Sie brauchen

Der Firmenrechtsschutz wird aus Bausteinen zusammengesetzt. Die Grundform enthält meist Schadenersatz, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten und Steuerstreit vor Gericht. Dazu kommen je nach Betrieb Arbeitgeber, Immobilie, Verkehr und Vertragsrecht.

Wählen Sie nach dem Streit, der in Ihrem Betrieb am wahrscheinlichsten ist. Ein Webdesigner ohne Personal streitet am ehesten mit Kunden über Rechnungen und Abnahme, ein Handwerksbetrieb mit fünf Gesellen eher mit Mitarbeitern und Auftraggebern, ein Kurierdienst mit Behörden und im Verkehr.

BausteinDeckt typischerweiseWer ihn braucht
Firmenrechtsschutz GrundformSchadenersatz, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer vor Gerichtalle Selbstständigen
ArbeitgeberrechtsschutzKündigungsschutzklage, Lohnstreit, Zeugnisalle mit Angestellten oder Minijobbern
VertragsrechtsschutzStreit mit Kunden und Lieferanten über Verträgewer von Aufträgen und Rechnungen lebt
ForderungsmanagementMahnung und Einzug offener RechnungenBetriebe mit vielen Kundenrechnungen
ImmobilienrechtsschutzStreit um gemietete Büros, Werkstätten, Lädenwer gewerbliche Räume mietet oder besitzt
VerkehrsrechtsschutzUnfall, Bußgeld, Führerschein, Firmenwagenwer beruflich fährt
Privat und Verkehr im PaketStreit im PrivatlebenSelbstständige, deren Privatschutz bisher angestellt gedacht war

Der teure Baustein: Vertragsrechtsschutz

Für viele Selbstständige ist der Streit mit dem Kunden das größte Risiko. Genau dieser Baustein ist aber nicht in jedem Firmenrechtsschutz enthalten und muss oft gegen Aufschlag dazugebucht werden. Manche Tarife bieten ihn nur für bestimmte Branchen oder begrenzen die Zahl der Fälle im Jahr.

Prüfen Sie außerdem, ob Forderungen erst ab einem Mindestbetrag versichert sind und ob nur Streit über bestrittene Rechnungen zählt. Für einfache Zahlungsverzüge ohne Streit über die Leistung reicht oft ein Mahnverfahren, das deutlich günstiger ist als ein Prozess.

Was auch ein guter Firmenrechtsschutz nicht deckt

Streit unter Gesellschaftern, Insolvenzverfahren und Kartellrecht sind im Firmenrechtsschutz unüblich. Auch Streit um Bau oder Umbau eigener Gebäude, um Patente oder Urheberrechte ist häufig ausgeschlossen. Wer mit Partnern eine GmbH führt, sollte den Gesellschaftervertrag deshalb besonders sorgfältig aufsetzen lassen.

Wichtig ist auch die Wartezeit. Für viele Bausteine gelten drei Monate, für Schadenersatz und Strafrecht oft keine. Ein Streit, der schon schwelt, wird nicht mehr versichert. Wechseln Sie lückenlos, rechnen viele Versicherer die alte Laufzeit an.

Wann Sie wenig oder keinen brauchen

Wer allein arbeitet, wenige große Kunden mit sauberen Verträgen hat, Vorkasse nimmt und keine Räume mietet, hat ein überschaubares Risiko. Dann reichen oft die Grundform und Privat mit Verkehr, und der Vertragsrechtsschutz kann entfallen.

Wer dagegen Mitarbeiter beschäftigt, ist mit dem Arbeitgeberbaustein schnell im Vorteil: Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wenn Sie gewinnen.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob Ihr bisheriger Privatrechtsschutz die Selbstständigkeit ausschließt.
  2. Die drei wahrscheinlichsten Streitfälle Ihres Betriebs aufschreiben.
  3. Bausteine danach wählen: Grundform, dann Arbeitgeber, Vertrag, Immobilie, Verkehr.
  4. Beim Vertragsrechtsschutz Mindeststreitwert, Fallzahl und Branchengrenzen erfragen.
  5. Wartezeiten und lückenlosen Übergang vom alten Vertrag klären.
  6. Privat und Verkehr im selben Paket mitversichern, wenn das günstiger ist.

Checkliste

  • Selbstständige Tätigkeit ausdrücklich versichert
  • Arbeitgeberbaustein, sobald jemand angestellt ist
  • Vertragsrechtsschutz, wenn Sie von Kundenrechnungen leben
  • Gemietete Betriebsräume im Immobilienbaustein
  • Deckungssumme ohne knappe Begrenzung je Fall
  • Selbstbeteiligung zwischen 0 und 250 Euro
  • Wartezeit bekannt, Vorvertrag angerechnet

Häufige Fehler

  • Den alten Privatrechtsschutz für ausreichend halten
  • Firmenrechtsschutz abschließen und den Vertragsbaustein weglassen, obwohl offene Rechnungen das größte Risiko sind
  • Erst abschließen, wenn der Streit mit dem Kunden schon begonnen hat
  • Streit unter Gesellschaftern für versichert halten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Deckt mein privater Rechtsschutz meine Selbstständigkeit?

Nein. Streit aus der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist im Privatrechtsschutz ausgeschlossen. Dafür brauchen Sie einen Firmenrechtsschutz.

Was kostet ein Rechtsschutz für Selbstständige?

Allein und mit geringem Risiko ab etwa 100 Euro im Jahr, ein Handwerker ohne Mitarbeiter zahlt rund 250 Euro, ein Betrieb mit 50 Angestellten rund 5.000 Euro.

Ist Streit mit Kunden immer versichert?

Nein. Dafür brauchen Sie den Vertragsrechtsschutz, und der ist nicht in jedem Tarif enthalten. Oft kostet er einen Aufschlag.

Brauche ich den Arbeitgeberbaustein schon bei einem Minijobber?

Es ist sinnvoll. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wenn Sie gewinnen.

Kann ich den Beitrag von der Steuer absetzen?

Der Teil für den Betrieb ist Betriebsausgabe. Der private Teil eines Kombipakets gehört nicht dazu, fragen Sie Ihre Steuerberatung nach der Aufteilung.

Gibt es eine Wartezeit?

Für viele Bausteine drei Monate, für Schadenersatz und Strafrecht oft keine. Bei lückenlosem Wechsel rechnen viele Versicherer die alte Laufzeit an.

Ist Streit mit meinem Mitgesellschafter versichert?

In der Regel nicht. Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Kartellrecht sind im Firmenrechtsschutz unüblich.

Quellen

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