Alles zur Versicherung: Rechtsschutz
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
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Kurz gesagt
Selbstständige brauchen eine Rechtsschutzversicherung für Firma oder Gewerbe, denn der private Rechtsschutz deckt die selbstständige Tätigkeit nicht. Welche Bausteine Sie brauchen, hängt vom Betrieb ab: Wer Mitarbeiter hat, braucht den Arbeitgeberbaustein, wer von offenen Rechnungen lebt, den Vertragsrechtsschutz. Allein und mit wenig Risiko geht es ab etwa 100 Euro im Jahr.
Beiträge und Prozesskosten aus veröffentlichten Beispielen und Rechnern, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Allein, risikoarmer Beruf, Grundform | ab etwa 100 Euro im Jahr |
| Handwerker ohne Mitarbeiter, wichtigste Bausteine | etwa 250 Euro im Jahr |
| IT-Dienstleister ohne Mitarbeiter | etwa 500 Euro im Jahr |
| Webdesigner mit drei Mitarbeitern, 250 Euro Selbstbeteiligung | etwa 208 Euro im Jahr |
| Betrieb mit 50 Angestellten | etwa 5.000 Euro im Jahr |
| Übliche Selbstbeteiligung je Fall | 0 bis 250 Euro |
| Zivilprozess erste Instanz, Streitwert 5.000 Euro, Kostenrisiko gesamt | etwa 2.668 Euro |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.
Prozesskosten nach den Gebührentabellen ab 1.
Juni 2025.
Ihr Beitrag hängt von Branche, Umsatz, Mitarbeiterzahl und Bausteinen ab;
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Der Kunde behauptet, die Seite sei mangelhaft, und verweigert die Schlussrechnung. Es kommt zur Klage am Amtsgericht.
| Streitwert | 5.000 Euro |
| Eigene Kosten erste Instanz, Anwalt und Gericht | etwa 1.590 Euro |
| Kostenrisiko bei Niederlage mit gegnerischem Anwalt | etwa 2.668 Euro |
| Mit Firmenrechtsschutz ohne Vertragsbaustein | keine Deckung, Sie tragen alles |
| Mit Vertragsrechtsschutz und 250 Euro Selbstbeteiligung | Sie tragen 250 Euro |
| Privatrechtsschutz aus der Angestelltenzeit | keine Deckung, betrifft die selbstständige Tätigkeit |
Ein einziger Streit dieser Größe kostet ohne passenden Baustein bis zu 2.668 Euro, also mehr als zehn Jahresbeiträge eines kleinen Firmenrechtsschutzes. Entscheidend ist nicht, ob Sie irgendeinen Rechtsschutz haben, sondern ob genau der Vertragsbaustein drin ist.
Der private Rechtsschutz ist für Streit im Privatleben und als Arbeitnehmer gebaut. Sobald ein Streit aus Ihrer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit kommt, lehnen die Bedingungen ab. Das betrifft den Kunden, der nicht zahlt, den Mitarbeiter, der gegen die Kündigung klagt, und den Vermieter Ihres Büros.
Viele merken das erst beim ersten Fall, weil sie die Police aus der Angestelltenzeit einfach weiterlaufen lassen. Für Selbstständige gibt es deshalb eigene Verträge: einen Firmenrechtsschutz für den Betrieb, oft kombiniert mit Privat und Verkehr in einem Paket.
Der Firmenrechtsschutz wird aus Bausteinen zusammengesetzt. Die Grundform enthält meist Schadenersatz, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten und Steuerstreit vor Gericht. Dazu kommen je nach Betrieb Arbeitgeber, Immobilie, Verkehr und Vertragsrecht.
Wählen Sie nach dem Streit, der in Ihrem Betrieb am wahrscheinlichsten ist. Ein Webdesigner ohne Personal streitet am ehesten mit Kunden über Rechnungen und Abnahme, ein Handwerksbetrieb mit fünf Gesellen eher mit Mitarbeitern und Auftraggebern, ein Kurierdienst mit Behörden und im Verkehr.
| Baustein | Deckt typischerweise | Wer ihn braucht |
|---|---|---|
| Firmenrechtsschutz Grundform | Schadenersatz, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer vor Gericht | alle Selbstständigen |
| Arbeitgeberrechtsschutz | Kündigungsschutzklage, Lohnstreit, Zeugnis | alle mit Angestellten oder Minijobbern |
| Vertragsrechtsschutz | Streit mit Kunden und Lieferanten über Verträge | wer von Aufträgen und Rechnungen lebt |
| Forderungsmanagement | Mahnung und Einzug offener Rechnungen | Betriebe mit vielen Kundenrechnungen |
| Immobilienrechtsschutz | Streit um gemietete Büros, Werkstätten, Läden | wer gewerbliche Räume mietet oder besitzt |
| Verkehrsrechtsschutz | Unfall, Bußgeld, Führerschein, Firmenwagen | wer beruflich fährt |
| Privat und Verkehr im Paket | Streit im Privatleben | Selbstständige, deren Privatschutz bisher angestellt gedacht war |
Für viele Selbstständige ist der Streit mit dem Kunden das größte Risiko. Genau dieser Baustein ist aber nicht in jedem Firmenrechtsschutz enthalten und muss oft gegen Aufschlag dazugebucht werden. Manche Tarife bieten ihn nur für bestimmte Branchen oder begrenzen die Zahl der Fälle im Jahr.
Prüfen Sie außerdem, ob Forderungen erst ab einem Mindestbetrag versichert sind und ob nur Streit über bestrittene Rechnungen zählt. Für einfache Zahlungsverzüge ohne Streit über die Leistung reicht oft ein Mahnverfahren, das deutlich günstiger ist als ein Prozess.
Streit unter Gesellschaftern, Insolvenzverfahren und Kartellrecht sind im Firmenrechtsschutz unüblich. Auch Streit um Bau oder Umbau eigener Gebäude, um Patente oder Urheberrechte ist häufig ausgeschlossen. Wer mit Partnern eine GmbH führt, sollte den Gesellschaftervertrag deshalb besonders sorgfältig aufsetzen lassen.
Wichtig ist auch die Wartezeit. Für viele Bausteine gelten drei Monate, für Schadenersatz und Strafrecht oft keine. Ein Streit, der schon schwelt, wird nicht mehr versichert. Wechseln Sie lückenlos, rechnen viele Versicherer die alte Laufzeit an.
Wer allein arbeitet, wenige große Kunden mit sauberen Verträgen hat, Vorkasse nimmt und keine Räume mietet, hat ein überschaubares Risiko. Dann reichen oft die Grundform und Privat mit Verkehr, und der Vertragsrechtsschutz kann entfallen.
Wer dagegen Mitarbeiter beschäftigt, ist mit dem Arbeitgeberbaustein schnell im Vorteil: Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wenn Sie gewinnen.
Fragen und Antworten
Nein. Streit aus der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist im Privatrechtsschutz ausgeschlossen. Dafür brauchen Sie einen Firmenrechtsschutz.
Allein und mit geringem Risiko ab etwa 100 Euro im Jahr, ein Handwerker ohne Mitarbeiter zahlt rund 250 Euro, ein Betrieb mit 50 Angestellten rund 5.000 Euro.
Nein. Dafür brauchen Sie den Vertragsrechtsschutz, und der ist nicht in jedem Tarif enthalten. Oft kostet er einen Aufschlag.
Es ist sinnvoll. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wenn Sie gewinnen.
Der Teil für den Betrieb ist Betriebsausgabe. Der private Teil eines Kombipakets gehört nicht dazu, fragen Sie Ihre Steuerberatung nach der Aufteilung.
Für viele Bausteine drei Monate, für Schadenersatz und Strafrecht oft keine. Bei lückenlosem Wechsel rechnen viele Versicherer die alte Laufzeit an.
In der Regel nicht. Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Kartellrecht sind im Firmenrechtsschutz unüblich.
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Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht?
Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht, wenn der Streit vor Vertragsbeginn oder in der Wart …
Ist die Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar?
Die Antwort ist gestaffelt. Der private Teil ist in Deutschland in der Regel nicht absetzbar, …
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