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Wie hoch sollte die Grundsumme der Unfallversicherung sein?

Kurz gesagt

Die Grundsumme der Unfallversicherung sollte mindestens 100.000 Euro sein. Wie hoch genau, hängt vom Alter ab: mit 30 Jahren etwa das Sechsfache Ihres Bruttojahreseinkommens, mit 40 das Fünffache, mit 50 das Vierfache. Kinder und Menschen ohne eigenes Einkommen brauchen eher 200.000 Euro, weil ihnen ein ganzes Arbeitsleben fehlen kann.

Wie hoch sollte die Grundsumme der Unfallversicherung sein?

Was es kostet

Veröffentlichte Beitragsbeispiele und daraus gerechnete Auszahlungen.

BeispielRichtwert
Erwachsener, guter Tarifetwa 5 bis 15 Euro im Monat, ab rund 100 Euro im Jahr
Büroberuf, 100.000 Euro Grundsumme, 350 Prozent Progressionetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Handwerk, 100.000 Euro Grundsumme, 350 Prozent Progressionetwa 120 bis 260 Euro im Jahr
Auszahlung bei 20 Prozent Invalidität, 100.000 Euro Grundsumme20.000 Euro einmalig
Auszahlung bei 20 Prozent Invalidität, 240.000 Euro Grundsumme48.000 Euro einmalig
Büroberuf, 240.000 Euro Grundsumme, 225 Prozent ProgressionRichtwert etwa 130 bis 300 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Tarifbeispielen und Ratgebern;

die Faustregel nach Alter folgt der Empfehlung der Verbraucherzentrale.

Der Beitrag für 240.000 Euro Grundsumme und die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Ihr Beitrag hängt von Alter, Beruf und Gesundheit ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Angestellte, 30 Jahre, 40.000 Euro brutto im Jahr

So wird die Grundsumme nach der Faustregel bestimmt und mit der Progression auf die Zielgröße gebracht.

Bruttojahreseinkommen mal sechs240.000 Euro Grundsumme
Progression 225 Prozent, bei Vollinvalidität540.000 Euro
Bei 20 Prozent Invalidität48.000 Euro
Bei 50 Prozent Invaliditätrund 180.000 Euro
Beitrag im Büroberufetwa 130 bis 300 Euro im Jahr

Mit 240.000 Euro Grundsumme und 225 Prozent Progression ist die Zielgröße von 500.000 Euro erreicht, und schon ein mittlerer Dauerschaden bringt eine spürbare Summe. Das kostet etwa 11 bis 25 Euro im Monat.

Was die Grundsumme ist

Die Grundsumme ist der Betrag, aus dem die Versicherung die Leistung bei bleibenden Unfallfolgen berechnet. Ein Gutachter stellt nach dem Unfall den Invaliditätsgrad fest, also wie stark eine Körperfunktion dauerhaft eingeschränkt ist. Dieser Grad mal Grundsumme ergibt die Auszahlung. Bei 100.000 Euro Grundsumme und 20 Prozent Invalidität sind das 20.000 Euro.

Die Progression verstärkt die Leistung erst bei schweren Fällen, meist ab 26 Prozent Invalidität. Die vielen kleineren Dauerschäden, ein steifer Finger, ein schlecht verheiltes Sprunggelenk, ein geschwächtes Knie, zahlt allein die Grundsumme. Deshalb ist sie die wichtigste Zahl im Vertrag.

Die Faustregel nach Alter und Einkommen

Je jünger Sie sind, desto mehr Arbeitsjahre und Lebensjahre muss das Geld nach einem schweren Unfall tragen. Daher die Staffel: Mit 30 das Sechsfache des Bruttojahreseinkommens, mit 40 das Fünffache, mit 50 das Vierfache. Unter 100.000 Euro sollte die Grundsumme für Erwachsene in keinem Fall liegen.

Bei Kindern und bei Menschen ohne Einkommen, etwa Hausfrauen, Hausmännern oder Studierenden, greift die Einkommensregel nicht. Für sie gelten 200.000 Euro als sinnvoller Anhalt, weil ein Unfall ihnen das ganze spätere Einkommen nehmen kann und die gesetzliche Unfallversicherung in der Freizeit nicht zahlt.

Alter und BruttojahreseinkommenFaktorEmpfohlene Grundsumme
30 Jahre, 40.000 Eurosechsfach240.000 Euro
35 Jahre, 45.000 Eurofünf bis sechsfach225.000 bis 270.000 Euro
40 Jahre, 55.000 Eurofünffach275.000 Euro
50 Jahre, 60.000 Eurovierfach240.000 Euro
Kind oder ohne eigenes Einkommenkein Faktoretwa 200.000 Euro
Geringes Einkommen, etwa 15.000 EuroUntergrenze greift100.000 Euro

Grundsumme vor Progression

Viele Angebote locken mit kleiner Grundsumme und hoher Progression, etwa 50.000 Euro mit 500 Prozent. Bei Vollinvalidität sieht das ordentlich aus, bei 20 Prozent Invalidität kommen aber nur 10.000 Euro heraus. Eine Grundsumme von 200.000 Euro mit 225 Prozent zahlt im selben Fall 40.000 Euro.

Die Regel lautet daher: erst die Grundsumme nach Alter und Einkommen festlegen, dann die Progression so wählen, dass bei Vollinvalidität rund 500.000 Euro oder mehr erreicht werden. Reicht die Grundsumme dafür schon fast aus, genügt eine niedrige Progression.

Wann eine niedrigere Grundsumme genügt

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, ist beim Einkommen schon geschützt, und zwar auch bei Krankheit. Die Unfallversicherung soll dann vor allem die Einmalkosten tragen: Umbau der Wohnung, ein angepasstes Auto, Hilfsmittel. Dafür kann eine Grundsumme am unteren Ende der Faustregel reichen.

Auch im Ruhestand sinkt der Bedarf, weil kein Erwerbseinkommen mehr zu ersetzen ist. Dann zählen eher Hilfe im Alltag und Pflege nach einem Unfall. Wichtig bleibt aber: Unter 100.000 Euro wird es auch hier schnell zu wenig, wenn ein Umbau nötig ist.

Die Grundsumme regelmäßig anpassen

Eine Summe, die vor zehn Jahren passte, ist heute oft zu klein, weil Einkommen und Preise gestiegen sind. Prüfen Sie die Grundsumme nach jeder größeren Gehaltserhöhung, bei Heirat und bei Geburt eines Kindes.

Manche Tarife bieten eine jährliche Anpassung von Grundsumme und Beitrag an. Das hält den Schutz aktuell, ohne dass Sie neu abschließen müssen. Achten Sie darauf, dass Sie der Erhöhung widersprechen können, wenn sie einmal nicht passt.

Schritt für Schritt

  1. Bruttojahreseinkommen aus der letzten Gehaltsabrechnung nehmen.
  2. Mit dem Faktor für Ihr Alter malnehmen: sechs mit 30, fünf mit 40, vier mit 50.
  3. Prüfen, ob das Ergebnis über 100.000 Euro liegt, sonst die Untergrenze nehmen.
  4. Die Progression so wählen, dass bei Vollinvalidität mindestens 500.000 Euro herauskommen.
  5. Angebote mit gleicher Grundsumme und gleicher Gliedertaxe vergleichen, nicht nur den Beitrag.

Checkliste

  • Grundsumme mindestens 100.000 Euro, für Kinder eher 200.000 Euro
  • Grundsumme passt zum Faktor für Ihr Alter
  • Grundsumme mal Progression ergibt mindestens 500.000 Euro
  • Leistung bei 20 und 50 Prozent Invalidität nachgerechnet
  • Möglichkeit zur jährlichen Anpassung geprüft
  • Grundsumme nach Gehaltserhöhung oder Familienzuwachs überprüft

Häufige Fehler

  • Eine kleine Grundsumme mit sehr hoher Progression ausgleichen wollen
  • Die Grundsumme seit Vertragsbeginn nie angepasst haben
  • Kinder mit derselben Summe versichern wie Erwachsene mit gutem Einkommen
  • Nur die Zahl bei Vollinvalidität ansehen und die häufigen kleinen Fälle übersehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Reichen 100.000 Euro Grundsumme?

Als Untergrenze ja. Für Berufstätige mit mittlerem Einkommen und unter 50 Jahren ist das meist zu wenig, die Faustregel ergibt dort eher 200.000 bis 300.000 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsumme und Versicherungssumme?

Die Grundsumme ist der Betrag ohne Progression. Die Summe bei Vollinvalidität ergibt sich aus Grundsumme mal Progression und wird oft als Höchstleistung genannt.

Wie hoch sollte die Grundsumme für Kinder sein?

Eher 200.000 Euro, weil Kinder noch kein Einkommen haben und ein schwerer Unfall ihr ganzes Erwerbsleben betreffen kann.

Ist eine hohe Grundsumme teuer?

Der Beitrag steigt ungefähr mit der Grundsumme. Für Büroberufe kostet eine Grundsumme von 200.000 bis 250.000 Euro meist deutlich unter 30 Euro im Monat.

Brauche ich bei hoher Grundsumme noch eine Progression?

Nur so viel, dass bei Vollinvalidität rund 500.000 Euro erreicht werden. Bei einer sehr hohen Grundsumme kann eine niedrige Progression genügen.

Sollte die Grundsumme im Alter sinken?

Sie kann sinken, weil kein Einkommen mehr zu ersetzen ist. Unter 100.000 Euro sollte sie aber auch dann nicht liegen, wenn ein Umbau der Wohnung nötig werden könnte.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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