Alles zur Versicherung: Unfallversicherung
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Kurz gesagt
Die Grundsumme der Unfallversicherung sollte mindestens 100.000 Euro sein. Wie hoch genau, hängt vom Alter ab: mit 30 Jahren etwa das Sechsfache Ihres Bruttojahreseinkommens, mit 40 das Fünffache, mit 50 das Vierfache. Kinder und Menschen ohne eigenes Einkommen brauchen eher 200.000 Euro, weil ihnen ein ganzes Arbeitsleben fehlen kann.
Veröffentlichte Beitragsbeispiele und daraus gerechnete Auszahlungen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Erwachsener, guter Tarif | etwa 5 bis 15 Euro im Monat, ab rund 100 Euro im Jahr |
| Büroberuf, 100.000 Euro Grundsumme, 350 Prozent Progression | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Handwerk, 100.000 Euro Grundsumme, 350 Prozent Progression | etwa 120 bis 260 Euro im Jahr |
| Auszahlung bei 20 Prozent Invalidität, 100.000 Euro Grundsumme | 20.000 Euro einmalig |
| Auszahlung bei 20 Prozent Invalidität, 240.000 Euro Grundsumme | 48.000 Euro einmalig |
| Büroberuf, 240.000 Euro Grundsumme, 225 Prozent Progression | Richtwert etwa 130 bis 300 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Tarifbeispielen und Ratgebern;
die Faustregel nach Alter folgt der Empfehlung der Verbraucherzentrale.
Der Beitrag für 240.000 Euro Grundsumme und die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Ihr Beitrag hängt von Alter, Beruf und Gesundheit ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So wird die Grundsumme nach der Faustregel bestimmt und mit der Progression auf die Zielgröße gebracht.
| Bruttojahreseinkommen mal sechs | 240.000 Euro Grundsumme |
| Progression 225 Prozent, bei Vollinvalidität | 540.000 Euro |
| Bei 20 Prozent Invalidität | 48.000 Euro |
| Bei 50 Prozent Invalidität | rund 180.000 Euro |
| Beitrag im Büroberuf | etwa 130 bis 300 Euro im Jahr |
Mit 240.000 Euro Grundsumme und 225 Prozent Progression ist die Zielgröße von 500.000 Euro erreicht, und schon ein mittlerer Dauerschaden bringt eine spürbare Summe. Das kostet etwa 11 bis 25 Euro im Monat.
Die Grundsumme ist der Betrag, aus dem die Versicherung die Leistung bei bleibenden Unfallfolgen berechnet. Ein Gutachter stellt nach dem Unfall den Invaliditätsgrad fest, also wie stark eine Körperfunktion dauerhaft eingeschränkt ist. Dieser Grad mal Grundsumme ergibt die Auszahlung. Bei 100.000 Euro Grundsumme und 20 Prozent Invalidität sind das 20.000 Euro.
Die Progression verstärkt die Leistung erst bei schweren Fällen, meist ab 26 Prozent Invalidität. Die vielen kleineren Dauerschäden, ein steifer Finger, ein schlecht verheiltes Sprunggelenk, ein geschwächtes Knie, zahlt allein die Grundsumme. Deshalb ist sie die wichtigste Zahl im Vertrag.
Je jünger Sie sind, desto mehr Arbeitsjahre und Lebensjahre muss das Geld nach einem schweren Unfall tragen. Daher die Staffel: Mit 30 das Sechsfache des Bruttojahreseinkommens, mit 40 das Fünffache, mit 50 das Vierfache. Unter 100.000 Euro sollte die Grundsumme für Erwachsene in keinem Fall liegen.
Bei Kindern und bei Menschen ohne Einkommen, etwa Hausfrauen, Hausmännern oder Studierenden, greift die Einkommensregel nicht. Für sie gelten 200.000 Euro als sinnvoller Anhalt, weil ein Unfall ihnen das ganze spätere Einkommen nehmen kann und die gesetzliche Unfallversicherung in der Freizeit nicht zahlt.
| Alter und Bruttojahreseinkommen | Faktor | Empfohlene Grundsumme |
|---|---|---|
| 30 Jahre, 40.000 Euro | sechsfach | 240.000 Euro |
| 35 Jahre, 45.000 Euro | fünf bis sechsfach | 225.000 bis 270.000 Euro |
| 40 Jahre, 55.000 Euro | fünffach | 275.000 Euro |
| 50 Jahre, 60.000 Euro | vierfach | 240.000 Euro |
| Kind oder ohne eigenes Einkommen | kein Faktor | etwa 200.000 Euro |
| Geringes Einkommen, etwa 15.000 Euro | Untergrenze greift | 100.000 Euro |
Viele Angebote locken mit kleiner Grundsumme und hoher Progression, etwa 50.000 Euro mit 500 Prozent. Bei Vollinvalidität sieht das ordentlich aus, bei 20 Prozent Invalidität kommen aber nur 10.000 Euro heraus. Eine Grundsumme von 200.000 Euro mit 225 Prozent zahlt im selben Fall 40.000 Euro.
Die Regel lautet daher: erst die Grundsumme nach Alter und Einkommen festlegen, dann die Progression so wählen, dass bei Vollinvalidität rund 500.000 Euro oder mehr erreicht werden. Reicht die Grundsumme dafür schon fast aus, genügt eine niedrige Progression.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, ist beim Einkommen schon geschützt, und zwar auch bei Krankheit. Die Unfallversicherung soll dann vor allem die Einmalkosten tragen: Umbau der Wohnung, ein angepasstes Auto, Hilfsmittel. Dafür kann eine Grundsumme am unteren Ende der Faustregel reichen.
Auch im Ruhestand sinkt der Bedarf, weil kein Erwerbseinkommen mehr zu ersetzen ist. Dann zählen eher Hilfe im Alltag und Pflege nach einem Unfall. Wichtig bleibt aber: Unter 100.000 Euro wird es auch hier schnell zu wenig, wenn ein Umbau nötig ist.
Eine Summe, die vor zehn Jahren passte, ist heute oft zu klein, weil Einkommen und Preise gestiegen sind. Prüfen Sie die Grundsumme nach jeder größeren Gehaltserhöhung, bei Heirat und bei Geburt eines Kindes.
Manche Tarife bieten eine jährliche Anpassung von Grundsumme und Beitrag an. Das hält den Schutz aktuell, ohne dass Sie neu abschließen müssen. Achten Sie darauf, dass Sie der Erhöhung widersprechen können, wenn sie einmal nicht passt.
Fragen und Antworten
Als Untergrenze ja. Für Berufstätige mit mittlerem Einkommen und unter 50 Jahren ist das meist zu wenig, die Faustregel ergibt dort eher 200.000 bis 300.000 Euro.
Die Grundsumme ist der Betrag ohne Progression. Die Summe bei Vollinvalidität ergibt sich aus Grundsumme mal Progression und wird oft als Höchstleistung genannt.
Eher 200.000 Euro, weil Kinder noch kein Einkommen haben und ein schwerer Unfall ihr ganzes Erwerbsleben betreffen kann.
Der Beitrag steigt ungefähr mit der Grundsumme. Für Büroberufe kostet eine Grundsumme von 200.000 bis 250.000 Euro meist deutlich unter 30 Euro im Monat.
Nur so viel, dass bei Vollinvalidität rund 500.000 Euro erreicht werden. Bei einer sehr hohen Grundsumme kann eine niedrige Progression genügen.
Sie kann sinken, weil kein Einkommen mehr zu ersetzen ist. Unter 100.000 Euro sollte sie aber auch dann nicht liegen, wenn ein Umbau der Wohnung nötig werden könnte.
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