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Kurz gesagt
Die Gliedertaxe ist die Tabelle in Ihrer Unfallversicherung, die jedem Körperteil einen festen Prozentsatz zuordnet. Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit ergeben den vollen Satz, eine teilweise Beeinträchtigung einen Bruchteil. Invaliditätsgrad mal Versicherungssumme ist die Leistung: ein Daumen zählt üblich 20 Prozent, aus 150.000 Euro werden 30.000 Euro. Verbesserte Tabellen setzen bis zu 60 Prozent an.
Veröffentlichte Beitragswerte und die daraus gerechneten Auszahlungen, Grundsumme 100.000 bis 150.000 Euro.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Erwachsener, guter Schutz im Test | ab etwa 100 Euro im Jahr, sehr guter Schutz ab etwa 188 Euro |
| Kind, guter Schutz im Test | ab etwa 50 Euro im Jahr, sehr guter Schutz ab etwa 127 Euro |
| Büroberuf, 100.000 Euro Grundsumme, 350 Prozent Progression | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Handwerk, 100.000 Euro Grundsumme, 350 Prozent Progression | etwa 120 bis 260 Euro im Jahr |
| Daumenverlust bei 150.000 Euro Grundsumme | 30.000 Euro mit einfacher, bis 90.000 Euro mit verbesserter Gliedertaxe |
| Mehrbeitrag für eine verbesserte Gliedertaxe | etwa 10 bis 25 Prozent |
Beitragswerte Stand September 2026 aus veröffentlichten Tests und Tarifbeispielen. Die Auszahlungen sind mit den genannten Prozentwerten selbst gerechnet. Der Mehrbeitrag für eine verbesserte Gliedertaxe ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis, er hängt vom Versicherer ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Gleicher Unfall, gleiche Versicherungssumme, nur die Gliedertaxe unterscheidet sich. So groß wird der Unterschied.
| Versicherungssumme in beiden Verträgen | 150.000 Euro |
| Einfache Gliedertaxe: Daumen 20 Prozent | 30.000 Euro |
| Verbesserte Gliedertaxe: Daumen 60 Prozent | 90.000 Euro |
| Unterschied bei gleicher Grundsumme | 60.000 Euro |
| Mehrbeitrag für die verbesserte Tabelle | etwa 10 bis 25 Prozent, Richtwert aus der Angebotspraxis |
Der zweite Vertrag zahlt dreimal so viel. Dazu kommt: 20 Prozent liegen unter der Progressionsschwelle von 26 Prozent, 60 Prozent darüber. Die Progression wirkt also nur im verbesserten Vertrag und vergrößert den Abstand weiter.
Die Gliedertaxe ist der Rechenkern der ganzen Unfallversicherung. Sie ordnet jedem Körperteil und jedem Sinnesorgan einen Prozentsatz zu. Verlieren Sie das Teil ganz oder kann es dauerhaft überhaupt nicht mehr arbeiten, gilt der volle Satz. Bleibt eine Restfunktion, gilt der entsprechende Bruchteil: ist eine Hand nur noch zur Hälfte brauchbar, ergibt das die Hälfte des Handsatzes.
Aus diesem Prozentsatz wird der Invaliditätsgrad, und dieser Grad mal Ihrer Versicherungssumme ist die Leistung. Wichtig: Es gibt keine gesetzliche Gliedertaxe. Der Gesamtverband der Versicherer gibt nur eine unverbindliche Empfehlung, jedes Haus schreibt seine eigene Tabelle in die Bedingungen. Genau darin unterscheiden sich zwei Angebote, die auf dem Deckblatt gleich aussehen.
| Körperteil | Üblicher Satz | Verbesserte Gliedertaxe |
|---|---|---|
| Arm im Schultergelenk | 70 Prozent | bis 100 Prozent |
| Arm bis oberhalb des Ellenbogens | 65 Prozent | bis 75 Prozent |
| Hand im Handgelenk | 55 Prozent | bis 100 Prozent |
| Daumen | 20 Prozent | bis 60 Prozent |
| Zeigefinger | 10 Prozent | bis 30 Prozent |
| Anderer Finger | 5 Prozent | bis 15 Prozent |
| Bein über Mitte des Oberschenkels | 70 Prozent | bis 100 Prozent |
| Bein unterhalb des Knies | 50 Prozent | bis 100 Prozent |
| Fuß im Fußgelenk | 40 Prozent | je nach Tarif höher |
| Große Zehe | 5 Prozent | je nach Tarif höher |
| Andere Zehe | 2 Prozent | je nach Tarif höher |
| Ein Auge | 50 Prozent | bis 80 Prozent |
| Beide Augen | 100 Prozent | 100 Prozent |
| Gehör auf einem Ohr | 30 Prozent | je nach Tarif höher |
| Gehör auf beiden Ohren | 60 Prozent | je nach Tarif höher |
| Geruchssinn | 10 Prozent | je nach Tarif höher |
| Geschmackssinn | 5 Prozent | je nach Tarif höher |
Eine verbesserte Gliedertaxe setzt höhere Prozentwerte an als die Empfehlung der Branche. Ratgeber erwähnen das meist in einem Nebensatz. Gerechnet wird es selten, obwohl genau hier das Geld liegt: Bei gleicher Versicherungssumme und gleichem Unfall zahlt der eine Vertrag ein Vielfaches des anderen. Wie stark verbessert wird, legt jeder Versicherer selbst fest, einheitlich ist daran nichts.
Der zweite Effekt wird fast immer übersehen. Die Progression greift in vielen Bedingungswerken erst ab einem Invaliditätsgrad von 26 Prozent. Eine verbesserte Gliedertaxe hebt manche Verletzungen über diese Schwelle, und dann wirkt die Progression zusätzlich. Ein Daumen mit 20 Prozent bleibt darunter, derselbe Daumen mit 60 Prozent liegt darüber.
| Körperteil | Einfache Gliedertaxe | Verbesserte Gliedertaxe |
|---|---|---|
| Daumen | 30.000 Euro | 90.000 Euro |
| Zeigefinger | 15.000 Euro | 45.000 Euro |
| Hand im Handgelenk | 82.500 Euro | 150.000 Euro |
| Bein unterhalb des Knies | 75.000 Euro | 150.000 Euro |
| Ein Auge | 75.000 Euro | 120.000 Euro |
Sind mehrere Körperteile betroffen, werden die einzelnen Sätze zusammengezählt. Nach oben ist bei 100 Prozent Schluss: Arm mit 70 und Gehör auf einem Ohr mit 30 Prozent ergeben genau 100, mehr wird daraus auch bei weiteren Verletzungen nicht. Betrifft alles denselben Arm oder dasselbe Bein, bildet der Versicherer einen Gesamtgrad für dieses Glied statt zu addieren.
Körperteile, die nicht in der Tabelle stehen, etwa Rücken, Kopf oder innere Organe, werden im Schadenfall einzeln bewertet. Maßstab ist, wie stark die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist, gemessen an einem Menschen gleichen Alters und Geschlechts. War ein Glied schon vor dem Unfall eingeschränkt, wird diese Vorinvalidität abgezogen. Und haben Krankheiten am Dauerschaden mitgewirkt, kürzt der Versicherer entsprechend; gute Bedingungen rechnen diese Mitwirkung erst ab einem hohen Anteil an.
Die Tabelle fragt nicht nach Ihrem Beruf. Eine Pianistin und ein Buchhalter bekommen für denselben Finger denselben Prozentsatz, obwohl der Verlust für die eine das Berufsleben beendet. Wer sein Einkommen absichern will, braucht dazu eine Berufsunfähigkeitsversicherung; die Unfallversicherung ersetzt sie nicht.
Und sie gilt nur für Unfälle. Ein Bandscheibenvorfall ohne Unfall, ein Schlaganfall oder eine Krebserkrankung lösen keine Leistung aus, egal wie hoch die Sätze sind. Dazu kommen Fristen: Die Invalidität muss meist innerhalb bestimmter Monate nach dem Unfall eingetreten, ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht sein. Wer das versäumt, bekommt trotz guter Tabelle nichts.
Fragen und Antworten
Jeder Versicherer selbst, in seinen Bedingungen. Der Gesamtverband der Versicherer gibt nur eine unverbindliche Empfehlung. Ein Gesetz gibt es nicht.
Prozentsatz laut Tabelle mal Versicherungssumme. Liegt der Grad über der Progressionsschwelle, meist 26 Prozent, kommt die Progression obendrauf.
Dann gilt der entsprechende Bruchteil. Eine Hand, die nur noch halb arbeitet, ergibt die Hälfte des Handsatzes.
Nein. Pianistin und Buchhalter erhalten für denselben Finger denselben Satz. Der Beruf beeinflusst nur den Beitrag, nicht die Leistung.
Sie werden einzeln bewertet, danach wie stark die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist.
Ja. Eine Vorinvalidität am selben Glied wird abgerechnet, und Krankheiten, die am Dauerschaden mitgewirkt haben, kürzen die Leistung.
Nein. Wenn Sie dafür die Grundsumme senken müssten, ist das ein schlechtes Geschäft: die Grundsumme wirkt bei jedem Grad, die bessere Tabelle nur bei bestimmten Verletzungen.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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