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Wie viel zahlt die Pflegekasse für Verhinderungspflege?

Kurz gesagt

Wie viel? Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse für Verhinderungspflege bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr, für bis zu acht Wochen. Der Betrag ist seit 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege. Springen nahe Angehörige ein, ohne das beruflich zu machen, gibt es meist bis zum doppelten Pflegegeld, also 694 bis 1.980 Euro, dazu nachgewiesene Kosten.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für Verhinderungspflege?

Was es kostet

Was Ersatzpflege kostet und was die Kasse davon trägt, aus amtlichen Beträgen und veröffentlichten Beispielen.

BeispielRichtwert
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegegrad 2 bis 5bis 3.539 Euro im Kalenderjahr
Nachbarin oder Bekannte, stundenweiseetwa 15 bis 24 Euro je Stunde
Pflegedienst, tageweise, veröffentlichtes Rechenbeispieletwa 130 Euro am Tag
Nahe Angehörige ohne Beruf in der Pflege, Pflegegrad 2 bis 5meist bis 694 bis 1.980 Euro, plus nachgewiesene Kosten

Stand Oktober 2026.

Stundensätze privater Helfer vereinbaren Sie frei,

die Spanne stammt aus einer veröffentlichten Umfrage und einem Rechenbeispiel.

Die Aufteilung im Rechenbeispiel unten ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Mutter mit Pflegegrad 3, Tochter fährt zwei Wochen in Urlaub

Ein Pflegedienst übernimmt tageweise, über das Jahr hilft zusätzlich eine Nachbarin stundenweise.

Gemeinsamer Jahresbetrag3.539 Euro
Pflegedienst 14 Tage zu je 130 Euro1.820 Euro
Verbleibender Betrag1.719 Euro
Nachbarin zu 15 Euro je Stunderund 114 Stunden
Pflegegeld während der 14 Tagezur Hälfte, am ersten und letzten Tag voll

Der Urlaub ist bezahlt, und die Nachbarin kann rund zwei Stunden pro Woche einspringen. Für eine Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt bleibt dann aber nichts übrig.

Wann die Pflegekasse zahlt

Verhinderungspflege ist die Vertretung, wenn die Person, die sonst zu Hause pflegt, ausfällt: wegen Urlaub, Krankheit oder aus einem anderen Grund. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Die Kasse erstattet die nachgewiesenen Kosten der Ersatzpflege.

Eine Wartezeit gibt es nicht mehr. Früher musste die Pflege zu Hause schon sechs Monate laufen, diese Vorpflegezeit ist seit 1. Juli 2025 weggefallen. Vorher beantragen müssen Sie die Leistung nach dem Gesetz nicht, eine kurze Rückfrage bei der Kasse vor größeren Einsätzen erspart aber Ärger.

Ein Topf für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Seit 1. Juli 2025 gibt es keinen eigenen Betrag für die Verhinderungspflege mehr. Sie teilt sich mit der Kurzzeitpflege im Heim einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Was Sie für das eine verbrauchen, fehlt beim anderen.

Für Sie heißt das: Planen Sie das Jahr. Wer im Frühjahr den Großteil für eine Ersatzpflege ausgibt, hat im Herbst nach einem Krankenhausaufenthalt wenig für einen Platz in der Kurzzeitpflege übrig.

Wer die Ersatzpflege übernehmen darf

Ein Pflegedienst, eine Betreuungskraft, Nachbarn, Freunde oder Angehörige. Bei Fremden und bei Profis zahlt die Kasse bis zum vollen Jahresbetrag.

Bei Verwandten bis zum zweiten Grad, also etwa Kindern, Enkeln oder Geschwistern, und bei Menschen im selben Haushalt ist die Erstattung kleiner, wenn sie nicht beruflich pflegen. Dann gibt es meist bis zum doppelten monatlichen Pflegegeld. Nachgewiesene Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall kommen dazu, zusammen höchstens bis zum Jahresbetrag.

PflegegradPflegegeld im MonatErsatzpflege durch nahe Angehörige, meist bis
2347 Euro694 Euro plus nachgewiesene Kosten
3599 Euro1.198 Euro plus nachgewiesene Kosten
4800 Euro1.600 Euro plus nachgewiesene Kosten
5990 Euro1.980 Euro plus nachgewiesene Kosten

Stundenweise oder tageweise

Dauert die Vertretung an einem Tag weniger als acht Stunden, etwa für einen Arzttermin oder einen freien Nachmittag, läuft das Pflegegeld in voller Höhe weiter, und die Stunden zählen nicht auf die acht Wochen.

Bei tageweiser Ersatzpflege zahlt die Kasse für diese Zeit nur die Hälfte des Pflegegelds, für bis zu acht Wochen im Jahr. Den ersten und den letzten Tag zahlt sie voll.

Abrechnen und Fristen

Sie reichen nach der Vertretung einen Antrag auf Erstattung mit Belegen ein: Rechnung des Pflegedienstes, bei privaten Helfern eine Quittung mit Datum, Stunden und Stundensatz. Seit 2026 gilt dafür eine Frist bis zum Ende des Folgejahres. Eine Vertretung im November 2026 rechnen Sie also spätestens bis 31. Dezember 2027 ab.

Pflegeeinrichtungen müssen Ihnen nach der Leistung eine Übersicht der Kosten geben, aus der hervorgeht, was über den Jahresbetrag abgerechnet wird. Heben Sie diese Übersichten auf, damit Sie den Stand des Topfes kennen.

Was die Pflegereform ändern könnte

Beschlossen ist nichts. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Er sieht vor, einzelne Leistungen für die Pflege zu Hause in Budgets zu bündeln, darunter ein Überbrückungsbudget ab Pflegegrad 2, wenn eine Pflegeperson ungeplant ausfällt. Beträge nennt die Bundesregierung dazu bisher nicht.

Bis ein Gesetz verkündet ist, gilt der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro so, wie auf dieser Seite beschrieben.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob Pflegegrad 2 oder höher vorliegt und die Pflege zu Hause läuft.
  2. Klären, wer vertritt: Pflegedienst, private Helfer oder nahe Angehörige.
  3. Bei Angehörigen Fahrtkosten und Verdienstausfall von Anfang an belegen.
  4. Stunden, Tage und Kosten mit Datum aufschreiben lassen.
  5. Erstattung mit Belegen spätestens bis Ende des Folgejahres beantragen.
  6. Den Rest des Jahresbetrags im Blick behalten, falls Kurzzeitpflege nötig wird.

Checkliste

  • Pflegegrad 2 bis 5 und Pflege zu Hause
  • Quittungen mit Datum, Stunden und Stundensatz
  • Unter acht Stunden am Tag: Pflegegeld bleibt voll
  • Rest des gemeinsamen Jahresbetrags bekannt
  • Frist bis Ende des Folgejahres im Kalender

Häufige Fehler

  • Den Jahresbetrag verfallen lassen, weil niemand ihn abruft
  • Bei Verwandten nur den Stundenlohn abrechnen und Fahrtkosten vergessen
  • Den Topf im Frühjahr leeren und später keine Kurzzeitpflege mehr bezahlen können
  • Belege erst nach Jahren sammeln und die Frist verpassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich Verhinderungspflege vorher beantragen?

Nach dem Gesetz nicht.

Sie reichen die Erstattung mit Belegen danach ein, bis zum Ende des Folgejahres.

Eine Rückfrage vorab bei der Kasse ist trotzdem sinnvoll.

Gibt es Verhinderungspflege schon bei Pflegegrad 1?

Nein, der Anspruch beginnt mit Pflegegrad 2.

Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege gekürzt?

Bei tageweiser Vertretung läuft die Hälfte weiter, für bis zu acht Wochen.

Bei stundenweiser Vertretung unter acht Stunden am Tag bleibt es voll.

Darf ich meine Tochter oder meinen Sohn für die Vertretung bezahlen?

Ja.

Ohne berufliche Pflege erstattet die Kasse dann meist bis zum doppelten Pflegegeld,

dazu nachgewiesene Fahrtkosten oder Verdienstausfall bis zum Jahresbetrag.

Was passiert mit nicht genutztem Geld am Jahresende?

Der gemeinsame Jahresbetrag gilt je Kalenderjahr.

Was Sie nicht für Ersatzpflege oder Kurzzeitpflege nutzen,

steht im neuen Jahr nicht zusätzlich zur Verfügung.

Hilft eine Pflegezusatzversicherung bei der Verhinderungspflege?

Ein Pflegetagegeld zahlt einen festen Betrag je Pflegegrad, unabhängig davon,

wofür Sie es ausgeben.

Damit lässt sich eine Vertretung bezahlen, wenn der Jahresbetrag aufgebraucht ist.

Fällt die Verhinderungspflege mit der Pflegereform weg?

Beschlossen ist nichts.

Der Kabinettsentwurf vom 30.

September 2026 will Leistungen in Budgets bündeln.

Bis zur Verkündung eines Gesetzes gilt das heutige Recht.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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