Alles zur Versicherung: Pflegezusatz
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Kurz gesagt
Wie viel? Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse für Verhinderungspflege bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr, für bis zu acht Wochen. Der Betrag ist seit 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege. Springen nahe Angehörige ein, ohne das beruflich zu machen, gibt es meist bis zum doppelten Pflegegeld, also 694 bis 1.980 Euro, dazu nachgewiesene Kosten.
Was Ersatzpflege kostet und was die Kasse davon trägt, aus amtlichen Beträgen und veröffentlichten Beispielen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegegrad 2 bis 5 | bis 3.539 Euro im Kalenderjahr |
| Nachbarin oder Bekannte, stundenweise | etwa 15 bis 24 Euro je Stunde |
| Pflegedienst, tageweise, veröffentlichtes Rechenbeispiel | etwa 130 Euro am Tag |
| Nahe Angehörige ohne Beruf in der Pflege, Pflegegrad 2 bis 5 | meist bis 694 bis 1.980 Euro, plus nachgewiesene Kosten |
Stand Oktober 2026.
Stundensätze privater Helfer vereinbaren Sie frei,
die Spanne stammt aus einer veröffentlichten Umfrage und einem Rechenbeispiel.
Die Aufteilung im Rechenbeispiel unten ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Ein Pflegedienst übernimmt tageweise, über das Jahr hilft zusätzlich eine Nachbarin stundenweise.
| Gemeinsamer Jahresbetrag | 3.539 Euro |
| Pflegedienst 14 Tage zu je 130 Euro | 1.820 Euro |
| Verbleibender Betrag | 1.719 Euro |
| Nachbarin zu 15 Euro je Stunde | rund 114 Stunden |
| Pflegegeld während der 14 Tage | zur Hälfte, am ersten und letzten Tag voll |
Der Urlaub ist bezahlt, und die Nachbarin kann rund zwei Stunden pro Woche einspringen. Für eine Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt bleibt dann aber nichts übrig.
Verhinderungspflege ist die Vertretung, wenn die Person, die sonst zu Hause pflegt, ausfällt: wegen Urlaub, Krankheit oder aus einem anderen Grund. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Die Kasse erstattet die nachgewiesenen Kosten der Ersatzpflege.
Eine Wartezeit gibt es nicht mehr. Früher musste die Pflege zu Hause schon sechs Monate laufen, diese Vorpflegezeit ist seit 1. Juli 2025 weggefallen. Vorher beantragen müssen Sie die Leistung nach dem Gesetz nicht, eine kurze Rückfrage bei der Kasse vor größeren Einsätzen erspart aber Ärger.
Seit 1. Juli 2025 gibt es keinen eigenen Betrag für die Verhinderungspflege mehr. Sie teilt sich mit der Kurzzeitpflege im Heim einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Was Sie für das eine verbrauchen, fehlt beim anderen.
Für Sie heißt das: Planen Sie das Jahr. Wer im Frühjahr den Großteil für eine Ersatzpflege ausgibt, hat im Herbst nach einem Krankenhausaufenthalt wenig für einen Platz in der Kurzzeitpflege übrig.
Ein Pflegedienst, eine Betreuungskraft, Nachbarn, Freunde oder Angehörige. Bei Fremden und bei Profis zahlt die Kasse bis zum vollen Jahresbetrag.
Bei Verwandten bis zum zweiten Grad, also etwa Kindern, Enkeln oder Geschwistern, und bei Menschen im selben Haushalt ist die Erstattung kleiner, wenn sie nicht beruflich pflegen. Dann gibt es meist bis zum doppelten monatlichen Pflegegeld. Nachgewiesene Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall kommen dazu, zusammen höchstens bis zum Jahresbetrag.
| Pflegegrad | Pflegegeld im Monat | Ersatzpflege durch nahe Angehörige, meist bis |
|---|---|---|
| 2 | 347 Euro | 694 Euro plus nachgewiesene Kosten |
| 3 | 599 Euro | 1.198 Euro plus nachgewiesene Kosten |
| 4 | 800 Euro | 1.600 Euro plus nachgewiesene Kosten |
| 5 | 990 Euro | 1.980 Euro plus nachgewiesene Kosten |
Dauert die Vertretung an einem Tag weniger als acht Stunden, etwa für einen Arzttermin oder einen freien Nachmittag, läuft das Pflegegeld in voller Höhe weiter, und die Stunden zählen nicht auf die acht Wochen.
Bei tageweiser Ersatzpflege zahlt die Kasse für diese Zeit nur die Hälfte des Pflegegelds, für bis zu acht Wochen im Jahr. Den ersten und den letzten Tag zahlt sie voll.
Sie reichen nach der Vertretung einen Antrag auf Erstattung mit Belegen ein: Rechnung des Pflegedienstes, bei privaten Helfern eine Quittung mit Datum, Stunden und Stundensatz. Seit 2026 gilt dafür eine Frist bis zum Ende des Folgejahres. Eine Vertretung im November 2026 rechnen Sie also spätestens bis 31. Dezember 2027 ab.
Pflegeeinrichtungen müssen Ihnen nach der Leistung eine Übersicht der Kosten geben, aus der hervorgeht, was über den Jahresbetrag abgerechnet wird. Heben Sie diese Übersichten auf, damit Sie den Stand des Topfes kennen.
Beschlossen ist nichts. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Er sieht vor, einzelne Leistungen für die Pflege zu Hause in Budgets zu bündeln, darunter ein Überbrückungsbudget ab Pflegegrad 2, wenn eine Pflegeperson ungeplant ausfällt. Beträge nennt die Bundesregierung dazu bisher nicht.
Bis ein Gesetz verkündet ist, gilt der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro so, wie auf dieser Seite beschrieben.
Fragen und Antworten
Nach dem Gesetz nicht.
Sie reichen die Erstattung mit Belegen danach ein, bis zum Ende des Folgejahres.
Eine Rückfrage vorab bei der Kasse ist trotzdem sinnvoll.
Nein, der Anspruch beginnt mit Pflegegrad 2.
Bei tageweiser Vertretung läuft die Hälfte weiter, für bis zu acht Wochen.
Bei stundenweiser Vertretung unter acht Stunden am Tag bleibt es voll.
Ja.
Ohne berufliche Pflege erstattet die Kasse dann meist bis zum doppelten Pflegegeld,
dazu nachgewiesene Fahrtkosten oder Verdienstausfall bis zum Jahresbetrag.
Der gemeinsame Jahresbetrag gilt je Kalenderjahr.
Was Sie nicht für Ersatzpflege oder Kurzzeitpflege nutzen,
steht im neuen Jahr nicht zusätzlich zur Verfügung.
Ein Pflegetagegeld zahlt einen festen Betrag je Pflegegrad, unabhängig davon,
wofür Sie es ausgeben.
Damit lässt sich eine Vertretung bezahlen, wenn der Jahresbetrag aufgebraucht ist.
Beschlossen ist nichts.
Der Kabinettsentwurf vom 30.
September 2026 will Leistungen in Budgets bündeln.
Bis zur Verkündung eines Gesetzes gilt das heutige Recht.
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