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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Pflegezusatz

Welche Leistungen gibt es bei welchem Pflegegrad?

Kurz gesagt

Welche Leistungen es gibt, hängt vom Pflegegrad ab. Die Pflegegrade 2 bis 5 bringen 347 bis 990 Euro Pflegegeld oder 796 bis 2.299 Euro für einen Pflegedienst im Monat, je nachdem bei welchem Grad Sie liegen. Pflegegrad 1 bringt vor allem 131 Euro Entlastungsbetrag. Im Heim zahlt die Kasse 805 bis 2.096 Euro, trotzdem bleiben im Schnitt 3.364 Euro Eigenanteil.

Welche Leistungen gibt es bei welchem Pflegegrad?

Was es kostet

Gesetzliche Monatsbeträge 2026 und der Eigenanteil im Heim, Bundesschnitt.

BeispielRichtwert
Pflegegeld, Pflegegrad 2 bis 5347 bis 990 Euro im Monat
Pflegedienst, Pflegegrad 2 bis 5bis zu 796 bis 2.299 Euro im Monat
Pflegeheim, Leistung der Kasse, Pflegegrad 2 bis 5805 bis 2.096 Euro im Monat
Eigenanteil im Heim, erstes Jahr, Bundesschnitt Juli 20263.364 Euro im Monat, je nach Land 2.891 bis 3.761 Euro
Pflegetagegeld mit bis zu 1.500 Euro in Pflegegrad 5, Abschluss mit 50etwa 52 bis 99 Euro im Monat

Stand Oktober 2026.

Die Leistungsbeträge stammen aus der Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums für 2026,

der Eigenanteil aus der Auswertung der Ersatzkassen zum 1.

Juli 2026.

Wie Pflegetagegeldtarife die Pflegegrade staffeln, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis:

oft 100 Prozent in Pflegegrad 4 und 5, 50 bis 70 Prozent in Pflegegrad 3,

25 bis 40 Prozent in Pflegegrad 2 und wenig oder nichts in Pflegegrad 1.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Vater mit Pflegegrad 3, zu Hause gepflegt

Die Tochter pflegt ihren Vater, zweimal am Tag kommt ein Pflegedienst. Der Dienst rechnet 898 Euro im Monat ab, also 60 Prozent der möglichen 1.497 Euro.

Pflegedienst, von der Kasse bezahlt898 Euro
Restliches Pflegegeld, 40 Prozent von 599 Eurorund 240 Euro
Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe131 Euro
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 Euro
Später Umzug ins Heim, Eigenanteil im ersten Jahrim Schnitt 3.364 Euro im Monat

Zu Hause kommt die Familie mit der Kasse und etwa 240 Euro Pflegegeld oft gut zurecht. Teuer wird der Heimplatz: Dort bleiben trotz Pflegegrad 3 im Schnitt über 3.300 Euro im Monat, die Rente und Ersparnisse tragen müssen.

Wie der Pflegegrad entsteht

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes, bei Privatversicherten von dessen privatem Gegenstück, bewertet sechs Lebensbereiche, etwa Mobilität, Selbstversorgung und den Umgang mit Krankheit. Daraus ergeben sich Punkte von 0 bis 100.

Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5. Wer knapp unter einer Schwelle liegt, sollte bei einer Verschlechterung früh eine Höherstufung beantragen.

Die Leistungen im Überblick

Die Tabelle zeigt die wichtigsten Monatsbeträge der Pflegeversicherung 2026. Pflegegeld und Pflegedienst können Sie anteilig kombinieren: Nutzen Sie 60 Prozent der Summe für den Pflegedienst, bekommen Sie noch 40 Prozent des Pflegegelds.

Leistung im MonatPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld0 Euro347 Euro599 Euro800 Euro990 Euro
Pflegedienst bis zu0 Euro796 Euro1.497 Euro1.859 Euro2.299 Euro
Tages- und Nachtpflege bis zu0 Euro721 Euro1.357 Euro1.685 Euro2.085 Euro
Pflegeheim131 Euro805 Euro1.319 Euro1.855 Euro2.096 Euro
Entlastungsbetrag131 Euro131 Euro131 Euro131 Euro131 Euro
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 Euro42 Euro42 Euro42 Euro42 Euro

Leistungen, die oft liegen bleiben

Ab Pflegegrad 2 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, etwa wenn pflegende Angehörige Urlaub machen oder krank sind. Für Umbauten wie eine bodengleiche Dusche zahlt die Kasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, schon ab Pflegegrad 1.

Pflegen Angehörige mindestens zehn Stunden in der Woche, zahlt die Pflegekasse für sie zusätzlich Rentenbeiträge, in Pflegegrad 5 bis rund 736 Euro im Monat. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro verfällt nicht sofort, nicht genutzte Beträge können Sie bis Mitte des Folgejahres einsetzen.

Im Heim: Der Pflegegrad ändert den Eigenanteil kaum

Im Pflegeheim zahlen alle Bewohner ab Pflegegrad 2 denselben Eigenanteil für die Pflege, egal welchen Grad sie haben. Ein höherer Grad bringt also mehr Geld von der Kasse an das Heim, aber keine Entlastung für Sie.

Im Bundesschnitt bleiben im ersten Jahr 3.364 Euro im Monat: 1.775 Euro Pflege, 1.068 Euro Unterkunft und Verpflegung, 521 Euro Investitionskosten. Die Kasse senkt nur den Pflegeanteil, mit Zuschlägen von 15 Prozent im ersten Jahr bis 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Unterkunft, Essen und Investitionskosten zahlen Sie immer selbst.

Wo eine Pflegezusatzversicherung ansetzt

Ein Pflegetagegeld zahlt einen festen Betrag je Pflegegrad, unabhängig von den Kosten. Gute Tarife leisten in Pflegegrad 4 und 5 den vollen vereinbarten Betrag und in den niedrigen Graden einen spürbaren Anteil, denn häusliche Pflege beginnt meist mit Pflegegrad 2 oder 3.

Eine Zusatzversicherung brauchen Sie nicht, wenn Rente und Vermögen den Eigenanteil im Heim über Jahre tragen oder wenn das Geld ohnehin knapp ist und das Sozialamt einspringen würde. Dann ist der Beitrag an anderer Stelle besser angelegt.

Schritt für Schritt

  1. Bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad stellen, formlos genügt.
  2. Für den Termin mit dem Gutachter ein Pflegetagebuch über zwei Wochen führen.
  3. Den Bescheid prüfen und bei zu niedrigem Grad innerhalb eines Monats widersprechen.
  4. Pflegegeld, Pflegedienst oder eine Kombination wählen.
  5. Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Hilfsmittel aktiv abrufen.
  6. Bei Verschlechterung eine Höherstufung beantragen.
  7. Rechnen, was bei einem Heimplatz monatlich selbst zu zahlen wäre.

Checkliste

  • Pflegegrad beantragt, Pflegetagebuch geführt
  • Kombination aus Pflegegeld und Pflegedienst geprüft
  • Entlastungsbetrag jeden Monat genutzt oder übertragen
  • Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeplant
  • Zuschuss für Umbauten beantragt, bevor gebaut wird
  • Rentenbeiträge für pflegende Angehörige gemeldet
  • Eigenanteil im Heim gegen Rente und Ersparnisse gerechnet

Häufige Fehler

  • Den Gutachtertermin ohne Angehörige und ohne Unterlagen wahrnehmen
  • Den Bescheid nicht prüfen und die Frist für den Widerspruch verpassen
  • Den Entlastungsbetrag verfallen lassen
  • Annehmen, ein höherer Pflegegrad senke den Eigenanteil im Heim
  • Den Umbau beginnen, bevor die Kasse den Zuschuss bewilligt hat

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Kein Pflegegeld und keinen Pflegedienst,

aber 131 Euro Entlastungsbetrag, 42 Euro für Pflegehilfsmittel,

bis zu 4.180 Euro für Umbauten und Beratung.

Im Heim gibt es einen Zuschuss von 131 Euro.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst zusammen bekommen?

Ja, als Kombinationsleistung.

Was Sie vom Höchstbetrag für den Pflegedienst nicht nutzen, bekommen Sie anteilig als Pflegegeld.

Werden die Leistungen 2026 erhöht?

Nein.

Die Beträge gelten seit dem 1.

Januar 2025 unverändert.

Die nächste reguläre Anpassung ist für 2028 vorgesehen.

Warum ist der Eigenanteil im Heim bei jedem Pflegegrad gleich?

Seit 2017 zahlen alle Bewohner eines Heims ab Pflegegrad 2 denselben Eigenanteil für die Pflege.

So steigt die Rechnung nicht, wenn sich der Zustand verschlechtert.

Gelten die Beträge auch für Privatversicherte?

Ja, die private Pflegepflichtversicherung leistet in gleicher Höhe.

Bei Beihilfeberechtigten zahlt sie den Anteil, der nicht von der Beihilfe kommt.

Muss ich Pflegegeld versteuern?

Nein, für die gepflegte Person ist es steuerfrei.

Geben Sie es an Angehörige weiter, bleibt es in der Regel auch für diese steuerfrei.

Lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung trotz dieser Leistungen?

Oft ja, wenn Sie Vermögen oder Angehörige vor dem Eigenanteil im Heim schützen wollen.

Prüfen Sie, wie viel der Tarif schon in Pflegegrad 2 und 3 zahlt.

Quellen

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