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Was ändert sich 2027 beim Pflegegrad 1?

Kurz gesagt

Was ändert sich 2027 beim Pflegegrad 1? Beschlossen ist noch nichts. Der Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 sieht vor, dass der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat in Pflegegrad 1 entfällt und die Schwelle von 12,5 auf 15 Punkte steigt. Bundestag und Bundesrat beraten noch, bis zur Verkündung gilt das heutige Recht.

Was ändert sich 2027 beim Pflegegrad 1?

Was es kostet

Beträge für 2026 laut Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums, Angaben zu 2027 aus dem Kabinettsentwurf vom 30.09.2026.

BeispielRichtwert
Entlastungsbetrag Pflegegrad 1, 2026bis 131 Euro im Monat, bis 1.572 Euro im Jahr
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, 2026bis 42 Euro im Monat
Umbau der Wohnung, je Maßnahmebis 4.180 Euro
Sozialraumbudget laut Entwurf, nur Pflegegrad 2 bis 5175 Euro im Monat, unter 25 Jahren 300 Euro
Entlastungsbetrag Pflegegrad 1 laut Entwurf ab 20270 Euro

Die Beträge 2026 sind geltendes Recht.

Alle Angaben zu 2027 stammen aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026 und können

sich im Bundestag und Bundesrat noch ändern.

Stand 14.10.2026.

Rechenbeispiel

Pflegegrad 1 seit 2025, Haushaltshilfe zweimal im Monat

So rechnet eine Frau mit Pflegegrad 1, die den Entlastungsbetrag bisher nur teilweise genutzt hat.

Entlastungsbetrag 2026 (12 × 131 Euro)1.572 Euro
Bis Oktober abgerechnet900 Euro
Restguthaben für 2026672 Euro
Laut Entwurf ab 2027 in Pflegegrad 1kein Entlastungsbetrag mehr

Die 672 Euro sollte sie bis Ende 2026 für anerkannte Hilfen verplanen, denn der Entwurf sieht für Pflegegrad 1 ab 2027 keinen Entlastungsbetrag mehr vor.

Was heute in Pflegegrad 1 gilt und was geplant ist

Pflegegrad 1 bekommt, wer bei der Begutachtung mindestens 12,5 von 100 Punkten erreicht. Pflegegeld gibt es in diesem Grad nicht. Das wichtigste Geld ist der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat für anerkannte Hilfen im Alltag, etwa eine Haushaltshilfe oder Betreuung.

Die Tabelle stellt die Leistungen für Pflegegrad 1 im Jahr 2026 neben den Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 30. September 2026.

Leistung in Pflegegrad 12026 (geltendes Recht)Laut Kabinettsentwurf ab 2027
Entlastungsbetragbis 131 Euro im Monatentfällt
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 Euro im Monatkeine eigene Leistung mehr
Umbau der Wohnungbis 4.180 Euro je Maßnahmebleibt
Technische PflegehilfsmittelKosten werden übernommen, Zuzahlung höchstens 25 Eurobleiben
BeratungPflegeberatung und PflegekursePflegebegleitung ab 1. Januar 2029
Punktschwelleab 12,5 Punktenab 15 Punkten

Pflegegrad 1 wird nicht abgeschafft

Viele Überschriften behaupten, Pflegegrad 1 falle 2027 weg. Das stimmt so nicht. Nach dem Entwurf bleibt Pflegegrad 1 als Einstufung bestehen, mit Anspruch auf Umbauzuschuss, technische Hilfsmittel, Pflegekurse und Beratung. Wegfallen soll vor allem das frei planbare Geld für Hilfen im Alltag.

Gleichzeitig steigt die Hürde: Wer neu begutachtet wird, braucht für Pflegegrad 1 nach dem Entwurf 15 statt 12,5 Punkte, für Pflegegrad 2 dann 30 statt 27 Punkte. Menschen mit leichten Einschränkungen bekommen ab 2027 also eher gar keinen Pflegegrad.

Wie verbindlich der Entwurf ist

Ein Kabinettsentwurf ist der Vorschlag der Bundesregierung. Der Bundestag kann ihn ändern, der Bundesrat nimmt Stellung. Alles auf dieser Seite zu 2027 gibt den Stand des Kabinettsentwurfs vom 30. September 2026 wieder.

Geplant ist der Start zum 1. Januar 2027. Bis das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet ist, gelten für Pflegegrad 1 die heutigen Beträge. Wir aktualisieren diese Seite, sobald der Bundestag entschieden hat.

Wer heute schon Pflegegrad 1 hat

Ein bereits anerkannter Pflegegrad soll nach dem Entwurf bis zur nächsten Begutachtung bestehen bleiben. Auch eine neue Begutachtung darf nicht allein wegen der höheren Punktschwellen zum Verlust des Pflegegrades führen.

Den Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 sieht der Entwurf ab 2027 nicht mehr vor. Wer heute Pflegegrad 1 hat, sollte sein Guthaben aus 2026 deshalb möglichst noch in diesem Jahr für anerkannte Hilfen nutzen.

Lohnt sich ein Antrag noch in 2026?

Wer heute Hilfe im Alltag braucht und 12,5 Punkte erreichen würde, verliert durch einen Antrag auf Pflegegrad 1 noch in diesem Jahr nichts. Nach dem Entwurf zählt für die Einstufung das Recht am Tag des Antrags, ein Antrag aus 2026 würde also nach den alten Schwellen beurteilt.

Auch wer schon Pflegegrad 1 hat und sich verschlechtert hat, sollte einen Antrag auf Höherstufung nicht ins nächste Jahr schieben. Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld, und das Sozialraumbudget soll dort nach dem Entwurf 175 statt heute 131 Euro im Monat betragen.

Was das für eine Pflegezusatzversicherung heißt

Viele Pflegetagegeldtarife zahlen in Pflegegrad 1 wenig oder nichts, sie setzen erst ab Pflegegrad 2 richtig ein. Wenn die Schwellen steigen, wird der Pflegegrad bei Neufällen später erreicht. Tarife, die sich an den gesetzlichen Pflegegrad koppeln, zahlen dann ebenfalls später.

Prüfen Sie in Ihren Bedingungen, ob die Leistung an den gesetzlichen Pflegegrad gebunden ist und ab welchem Grad gezahlt wird. Eine Zusatzversicherung nur wegen Pflegegrad 1 abzuschließen, lohnt sich nicht: Die großen Kosten entstehen ab Pflegegrad 2 und im Heim.

Schritt für Schritt

  1. Den Bescheid der Pflegekasse heraussuchen und Pflegegrad sowie Datum prüfen.
  2. Bei der Pflegekasse das Restguthaben aus dem Entlastungsbetrag erfragen.
  3. Anerkannte Hilfen im Alltag noch 2026 buchen und abrechnen.
  4. Bei Verschlechterung einen Antrag auf Höherstufung jetzt stellen.
  5. Nach der Entscheidung im Bundestag den endgültigen Stand prüfen.

Checkliste

  • Pflegegrad und Datum der Anerkennung bekannt
  • Restguthaben 2026 bei der Pflegekasse erfragt
  • Anerkannter Anbieter für Hilfen im Alltag gefunden
  • Antrag auf Höherstufung geprüft, wenn mehr Hilfe nötig ist
  • Bedingungen einer Pflegezusatzversicherung auf Pflegegrad 1 geprüft

Häufige Fehler

  • Den Entwurf für beschlossenes Recht halten
  • Glauben, Pflegegrad 1 werde ganz abgeschafft
  • Guthaben aus 2026 für 2027 aufsparen
  • Einen nötigen Antrag auf Höherstufung aufschieben

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wird Pflegegrad 1 2027 abgeschafft?

Nein.

Nach dem Entwurf bleibt Pflegegrad 1 bestehen.

Wegfallen soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat.

Ist die Pflegereform schon beschlossen?

Nein.

Das Kabinett hat den Entwurf am 30.

September 2026 gebilligt.

Bundestag und Bundesrat beraten noch, bis dahin gilt das heutige Recht.

Verliere ich meinen Pflegegrad durch die neuen Punkte?

Nach dem Entwurf nicht allein wegen der neuen Punkte.

Ein anerkannter Pflegegrad bleibt bis zur nächsten Begutachtung bestehen.

Was ist das Sozialraumbudget?

Der geplante Nachfolger des Entlastungsbetrags: 175 Euro im Monat, unter 25 Jahren 300 Euro,

aber erst ab Pflegegrad 2 und nur für anerkannte Hilfsangebote.

Bekomme ich in Pflegegrad 1 weiter Zuschüsse für den Umbau?

Ja, heute gibt es bis 4.180 Euro je Maßnahme,

und nach dem Entwurf bleibt dieser Zuschuss in Pflegegrad 1 erhalten.

Soll ich jetzt noch Pflegegrad 1 beantragen?

Wenn Sie heute Hilfe im Alltag brauchen, ja.

Nach dem Entwurf gilt für die Einstufung das Recht am Tag des Antrags.

Quellen

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