Alles zur Versicherung: Pflegezusatz
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Kurz gesagt
Was ändert sich 2027 beim Pflegegrad 1? Beschlossen ist noch nichts. Der Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 sieht vor, dass der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat in Pflegegrad 1 entfällt und die Schwelle von 12,5 auf 15 Punkte steigt. Bundestag und Bundesrat beraten noch, bis zur Verkündung gilt das heutige Recht.
Beträge für 2026 laut Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums, Angaben zu 2027 aus dem Kabinettsentwurf vom 30.09.2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Entlastungsbetrag Pflegegrad 1, 2026 | bis 131 Euro im Monat, bis 1.572 Euro im Jahr |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, 2026 | bis 42 Euro im Monat |
| Umbau der Wohnung, je Maßnahme | bis 4.180 Euro |
| Sozialraumbudget laut Entwurf, nur Pflegegrad 2 bis 5 | 175 Euro im Monat, unter 25 Jahren 300 Euro |
| Entlastungsbetrag Pflegegrad 1 laut Entwurf ab 2027 | 0 Euro |
Die Beträge 2026 sind geltendes Recht.
Alle Angaben zu 2027 stammen aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026 und können
sich im Bundestag und Bundesrat noch ändern.
Stand 14.10.2026.
Rechenbeispiel
So rechnet eine Frau mit Pflegegrad 1, die den Entlastungsbetrag bisher nur teilweise genutzt hat.
| Entlastungsbetrag 2026 (12 × 131 Euro) | 1.572 Euro |
| Bis Oktober abgerechnet | 900 Euro |
| Restguthaben für 2026 | 672 Euro |
| Laut Entwurf ab 2027 in Pflegegrad 1 | kein Entlastungsbetrag mehr |
Die 672 Euro sollte sie bis Ende 2026 für anerkannte Hilfen verplanen, denn der Entwurf sieht für Pflegegrad 1 ab 2027 keinen Entlastungsbetrag mehr vor.
Pflegegrad 1 bekommt, wer bei der Begutachtung mindestens 12,5 von 100 Punkten erreicht. Pflegegeld gibt es in diesem Grad nicht. Das wichtigste Geld ist der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat für anerkannte Hilfen im Alltag, etwa eine Haushaltshilfe oder Betreuung.
Die Tabelle stellt die Leistungen für Pflegegrad 1 im Jahr 2026 neben den Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 30. September 2026.
| Leistung in Pflegegrad 1 | 2026 (geltendes Recht) | Laut Kabinettsentwurf ab 2027 |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | bis 131 Euro im Monat | entfällt |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 Euro im Monat | keine eigene Leistung mehr |
| Umbau der Wohnung | bis 4.180 Euro je Maßnahme | bleibt |
| Technische Pflegehilfsmittel | Kosten werden übernommen, Zuzahlung höchstens 25 Euro | bleiben |
| Beratung | Pflegeberatung und Pflegekurse | Pflegebegleitung ab 1. Januar 2029 |
| Punktschwelle | ab 12,5 Punkten | ab 15 Punkten |
Viele Überschriften behaupten, Pflegegrad 1 falle 2027 weg. Das stimmt so nicht. Nach dem Entwurf bleibt Pflegegrad 1 als Einstufung bestehen, mit Anspruch auf Umbauzuschuss, technische Hilfsmittel, Pflegekurse und Beratung. Wegfallen soll vor allem das frei planbare Geld für Hilfen im Alltag.
Gleichzeitig steigt die Hürde: Wer neu begutachtet wird, braucht für Pflegegrad 1 nach dem Entwurf 15 statt 12,5 Punkte, für Pflegegrad 2 dann 30 statt 27 Punkte. Menschen mit leichten Einschränkungen bekommen ab 2027 also eher gar keinen Pflegegrad.
Ein Kabinettsentwurf ist der Vorschlag der Bundesregierung. Der Bundestag kann ihn ändern, der Bundesrat nimmt Stellung. Alles auf dieser Seite zu 2027 gibt den Stand des Kabinettsentwurfs vom 30. September 2026 wieder.
Geplant ist der Start zum 1. Januar 2027. Bis das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet ist, gelten für Pflegegrad 1 die heutigen Beträge. Wir aktualisieren diese Seite, sobald der Bundestag entschieden hat.
Ein bereits anerkannter Pflegegrad soll nach dem Entwurf bis zur nächsten Begutachtung bestehen bleiben. Auch eine neue Begutachtung darf nicht allein wegen der höheren Punktschwellen zum Verlust des Pflegegrades führen.
Den Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 sieht der Entwurf ab 2027 nicht mehr vor. Wer heute Pflegegrad 1 hat, sollte sein Guthaben aus 2026 deshalb möglichst noch in diesem Jahr für anerkannte Hilfen nutzen.
Wer heute Hilfe im Alltag braucht und 12,5 Punkte erreichen würde, verliert durch einen Antrag auf Pflegegrad 1 noch in diesem Jahr nichts. Nach dem Entwurf zählt für die Einstufung das Recht am Tag des Antrags, ein Antrag aus 2026 würde also nach den alten Schwellen beurteilt.
Auch wer schon Pflegegrad 1 hat und sich verschlechtert hat, sollte einen Antrag auf Höherstufung nicht ins nächste Jahr schieben. Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld, und das Sozialraumbudget soll dort nach dem Entwurf 175 statt heute 131 Euro im Monat betragen.
Viele Pflegetagegeldtarife zahlen in Pflegegrad 1 wenig oder nichts, sie setzen erst ab Pflegegrad 2 richtig ein. Wenn die Schwellen steigen, wird der Pflegegrad bei Neufällen später erreicht. Tarife, die sich an den gesetzlichen Pflegegrad koppeln, zahlen dann ebenfalls später.
Prüfen Sie in Ihren Bedingungen, ob die Leistung an den gesetzlichen Pflegegrad gebunden ist und ab welchem Grad gezahlt wird. Eine Zusatzversicherung nur wegen Pflegegrad 1 abzuschließen, lohnt sich nicht: Die großen Kosten entstehen ab Pflegegrad 2 und im Heim.
Fragen und Antworten
Nein.
Nach dem Entwurf bleibt Pflegegrad 1 bestehen.
Wegfallen soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat.
Nein.
Das Kabinett hat den Entwurf am 30.
September 2026 gebilligt.
Bundestag und Bundesrat beraten noch, bis dahin gilt das heutige Recht.
Nach dem Entwurf nicht allein wegen der neuen Punkte.
Ein anerkannter Pflegegrad bleibt bis zur nächsten Begutachtung bestehen.
Der geplante Nachfolger des Entlastungsbetrags: 175 Euro im Monat, unter 25 Jahren 300 Euro,
aber erst ab Pflegegrad 2 und nur für anerkannte Hilfsangebote.
Ja, heute gibt es bis 4.180 Euro je Maßnahme,
und nach dem Entwurf bleibt dieser Zuschuss in Pflegegrad 1 erhalten.
Wenn Sie heute Hilfe im Alltag brauchen, ja.
Nach dem Entwurf gilt für die Einstufung das Recht am Tag des Antrags.
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