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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Unfallversicherung

Zahlt die Unfallversicherung bei einem Badeunfall?

Kurz gesagt

Meist ja: Die private Unfallversicherung zahlt bei einem Badeunfall, etwa nach einem Kopfsprung ins flache Wasser. Ertrinken unter Wasser gilt nach den Musterbedingungen AUB 2020 ausdrücklich als Unfall. Kein Schutz besteht nach dem Muster, wenn eine Bewusstseinsstörung den Unfall auslöst, etwa durch Alkohol oder Kreislaufschwäche. Ein Herzinfarkt im Wasser ist selbst kein Unfall.

Zahlt die Unfallversicherung bei einem Badeunfall?

Was es kostet

Was eine private Unfallversicherung kostet, die bei Badeunfällen zahlt. Veröffentlichte Tarifspannen mit 100.000 Euro Grundsumme und 350 Prozent Progression, wo angegeben.

BeispielRichtwert
Erwachsene, Bürotätigkeitetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Erwachsene, Handwerk oder körperliche Arbeitetwa 120 bis 260 Euro im Jahr
Kinder, klassische Kinderunfallversicherungetwa 3 bis 8 Euro im Monat
Senioren ab 60 bis 70 Jahrenetwa 120 bis 460 Euro im Jahr

Stand Juli 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.

Die Regeln zu Ertrinken und Ausschlüssen stammen aus den Musterbedingungen AUB 2020 des

Branchenverbands, Stand Juni 2025; Ihr Tarif kann davon abweichen.

Die Leistung mit Progression im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Ob ein Einschluss von Bewusstseinsstörungen den Beitrag erhöht,

ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis: oft nur wenige Euro im Jahr.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Kopfsprung ins flache Wasser, Halswirbel gebrochen, dauerhafte Bewegungseinschränkung

So rechnet ein Vertrag mit 100.000 Euro Grundsumme und 350 Prozent Progression, wenn der Gutachter 40 Prozent Invalidität feststellt.

Grundsumme100.000 Euro
Festgestellte Invalidität40 Prozent
Leistung ohne Progression (40 Prozent von 100.000 Euro)40.000 Euro
Leistung mit 350 Prozent Progression (Richtwert aus der Angebotspraxis)etwa 55.000 Euro

Der Kopfsprung ist ein Unfall von außen und versichert. Wäre der Schwimmer stark betrunken gewesen, hätte das Muster nichts gezahlt.

Warum ein Badeunfall meist ein Unfall ist

Ein Unfall liegt nach dem Versicherungsvertragsgesetz und den Musterbedingungen vor, wenn ein Ereignis plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkt und Sie dadurch unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Der Kopfsprung auf den Grund, das Ausrutschen auf nassen Fliesen am Beckenrand oder der Stoß gegen einen Stein in der Strömung erfüllen das.

Die Unfreiwilligkeit wird nach § 178 VVG vermutet, bis der Versicherer das Gegenteil beweist. Sie müssen also nicht belegen, dass Sie sich nicht verletzen wollten.

SituationNach den Musterbedingungen AUB 2020
Kopfsprung ins flache Wasser mit HalswirbelbruchUnfall, versichert
Sturz auf nassen Fliesen im SchwimmbadUnfall, versichert
Ertrinken nach Krampf in der Wade bei klarem Bewusstseingilt als Unfall (Ziffer 1.4.3)
Ertrinken nach Bewusstlosigkeit durch Alkoholausgeschlossen (Ziffer 5.1.1)
Ertrinken nach epileptischem Anfallausgeschlossen, außer der Anfall geht auf einen versicherten Unfall zurück
Herzinfarkt beim Schwimmen ohne Verletzungkein Unfall

Ertrinken gilt ausdrücklich als Unfall

Die Musterbedingungen erweitern den Unfallbegriff für Unfälle unter Wasser: Als Unfall gilt auch, wenn Sie unter Wasser unfreiwillig ersticken oder ertrinken oder einen tauchtypischen Gesundheitsschaden erleiden. Als Beispiele nennen sie die Caissonkrankheit und Trommelfellverletzungen.

Damit ist das Ertrinken selbst gedeckt, auch wenn keine Verletzung von außen zu sehen ist. Wichtig ist, was vorher geschah: Hat eine Bewusstseinsstörung oder ein Anfall das Ertrinken ausgelöst, greift der Ausschluss trotzdem.

Alkohol, Kreislauf und Bewusstseinsstörung

Nach Ziffer 5.1.1 der Musterbedingungen sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen, dazu Schlaganfälle, epileptische Anfälle und andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper ergreifen. Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn Ihre Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit für die konkrete Gefahrenlage nicht mehr ausreicht.

Als Ursachen nennen die Bedingungen eine gesundheitliche Beeinträchtigung, Medikamente, Alkohol und Drogen. Wer nach dem Grillfest betrunken in den See springt und ertrinkt, ist nach dem Muster nicht versichert. Eine Ausnahme gilt, wenn die Störung auf einen früheren, versicherten Unfall zurückgeht.

Herzinfarkt und Kreislaufschwäche im Wasser

Ein Herzinfarkt entsteht im Körper und ist deshalb kein Unfall. Verliert jemand durch den Infarkt das Bewusstsein und ertrinkt, ist das Ertrinken die Folge einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Nach dem Ausschluss für Bewusstseinsstörungen zahlt das Muster dann nicht.

Manche Tarife weichen zugunsten der Kunden ab und schließen Bewusstseinsstörungen oder Unfälle infolge Herzinfarkt und Schlaganfall ein. Für ältere Schwimmer, Menschen mit Herzerkrankungen oder niedrigem Blutdruck ist das der wichtigste Punkt im Vertrag. Lesen Sie den genauen Wortlaut der Ausschlüsse.

Was die Familie im Todesfall bekommt

Ist eine Todesfallleistung vereinbart, zahlt der Versicherer die vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall daran stirbt. Eine Risikolebensversicherung zahlt dagegen auch beim Tod durch Krankheit, etwa nach einem Herzinfarkt.

Der Versicherer darf nach den Musterbedingungen eine Obduktion durch einen von ihm beauftragten Arzt verlangen. Im Streit, ob ein Herzinfarkt oder das Ertrinken zuerst kam, kann dieser Befund entscheidend sein.

Gesetzliche Unfallversicherung beim Baden

In der Freizeit zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Sie gilt für Arbeitsunfälle und Wege zur Arbeit, nicht für den Sprung in den Baggersee am Wochenende. Für den Badeunfall im Urlaub oder nach Feierabend hilft nur die private Unfallversicherung.

Badeunfälle sind kein Randthema: 2025 ertranken in Deutschland nach Zählung der DLRG mindestens 393 Menschen. 138 von ihnen waren über 60 Jahre alt, Übermut, Selbstüberschätzung und Alkohol gelten vor allem bei jungen Männern als Mitursache.

Schritt für Schritt

  1. Notruf absetzen und die Verletzung sofort ärztlich behandeln lassen.
  2. Hergang, Ort, Wassertiefe und Zeugen aufschreiben, solange alles frisch ist.
  3. Den Unfall dem Versicherer melden, auch wenn Sie einen Ausschluss vermuten.
  4. Notarztbericht, Klinikbefund und Polizeibericht sammeln.
  5. Im Todesfall den Versicherer schnell informieren, weil er eine Obduktion verlangen kann.
  6. Ablehnungen wegen Bewusstseinsstörung mit dem Bedingungstext und dem Befund prüfen.

Checkliste

  • Ertrinken und Ersticken unter Wasser als Unfall eingeschlossen
  • Bewusstseinsstörungen ganz oder teilweise mitversichert
  • Unfälle infolge Herzinfarkt oder Schlaganfall geregelt
  • Todesfallsumme passend zur Familie
  • Grundsumme und Progression ausreichend für schwere Verletzungen

Häufige Fehler

  • Nach dem Badeunfall nicht melden, weil man an einen Ausschluss glaubt
  • Alkohol vor dem Schwimmen für versichert halten
  • Annehmen, die gesetzliche Unfallversicherung zahle in der Freizeit
  • Sich bei Herzerkrankung auf einen Tarif ohne Einschluss für Bewusstseinsstörungen verlassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Unfallversicherung, wenn jemand ertrinkt?

Nach den Musterbedingungen ja, wenn eine Todesfallleistung vereinbart ist.

Ertrinken unter Wasser gilt ausdrücklich als Unfall.

Ausgeschlossen ist es, wenn eine Bewusstseinsstörung es ausgelöst hat.

Zahlt die Unfallversicherung bei einem Herzinfarkt im Wasser?

In der Regel nicht.

Der Herzinfarkt ist eine Krankheit,

und das Ertrinken danach fällt nach dem Muster unter den Ausschluss für Bewusstseinsstörungen.

Manche Tarife schließen das ein.

Bin ich bei einem Badeunfall nach Alkohol versichert?

Nach den Musterbedingungen nicht, wenn der Alkohol eine Bewusstseinsstörung verursacht hat.

Einige Tarife versichern Alkohol bis zu einer Promillegrenze.

Ist ein Kopfsprung ins flache Wasser versichert?

Ja.

Der Aufprall auf den Grund ist ein Ereignis von außen.

Einen Ausschluss für Leichtsinn kennen die Musterbedingungen nicht.

Sind Tauchunfälle versichert?

Tauchtypische Gesundheitsschäden wie die Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen gelten nach

den Musterbedingungen als Unfall.

Sind Kinder bei Badeunfällen versichert?

Mit einer privaten Kinderunfallversicherung ja, rund um die Uhr.

Sie kostet etwa 3 bis 8 Euro im Monat.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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