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Kurz gesagt
Meist ja: Die private Unfallversicherung zahlt bei einem Badeunfall, etwa nach einem Kopfsprung ins flache Wasser. Ertrinken unter Wasser gilt nach den Musterbedingungen AUB 2020 ausdrücklich als Unfall. Kein Schutz besteht nach dem Muster, wenn eine Bewusstseinsstörung den Unfall auslöst, etwa durch Alkohol oder Kreislaufschwäche. Ein Herzinfarkt im Wasser ist selbst kein Unfall.
Was eine private Unfallversicherung kostet, die bei Badeunfällen zahlt. Veröffentlichte Tarifspannen mit 100.000 Euro Grundsumme und 350 Prozent Progression, wo angegeben.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Erwachsene, Bürotätigkeit | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Erwachsene, Handwerk oder körperliche Arbeit | etwa 120 bis 260 Euro im Jahr |
| Kinder, klassische Kinderunfallversicherung | etwa 3 bis 8 Euro im Monat |
| Senioren ab 60 bis 70 Jahren | etwa 120 bis 460 Euro im Jahr |
Stand Juli 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.
Die Regeln zu Ertrinken und Ausschlüssen stammen aus den Musterbedingungen AUB 2020 des
Branchenverbands, Stand Juni 2025; Ihr Tarif kann davon abweichen.
Die Leistung mit Progression im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Ob ein Einschluss von Bewusstseinsstörungen den Beitrag erhöht,
ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis: oft nur wenige Euro im Jahr.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So rechnet ein Vertrag mit 100.000 Euro Grundsumme und 350 Prozent Progression, wenn der Gutachter 40 Prozent Invalidität feststellt.
| Grundsumme | 100.000 Euro |
| Festgestellte Invalidität | 40 Prozent |
| Leistung ohne Progression (40 Prozent von 100.000 Euro) | 40.000 Euro |
| Leistung mit 350 Prozent Progression (Richtwert aus der Angebotspraxis) | etwa 55.000 Euro |
Der Kopfsprung ist ein Unfall von außen und versichert. Wäre der Schwimmer stark betrunken gewesen, hätte das Muster nichts gezahlt.
Ein Unfall liegt nach dem Versicherungsvertragsgesetz und den Musterbedingungen vor, wenn ein Ereignis plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkt und Sie dadurch unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Der Kopfsprung auf den Grund, das Ausrutschen auf nassen Fliesen am Beckenrand oder der Stoß gegen einen Stein in der Strömung erfüllen das.
Die Unfreiwilligkeit wird nach § 178 VVG vermutet, bis der Versicherer das Gegenteil beweist. Sie müssen also nicht belegen, dass Sie sich nicht verletzen wollten.
| Situation | Nach den Musterbedingungen AUB 2020 |
|---|---|
| Kopfsprung ins flache Wasser mit Halswirbelbruch | Unfall, versichert |
| Sturz auf nassen Fliesen im Schwimmbad | Unfall, versichert |
| Ertrinken nach Krampf in der Wade bei klarem Bewusstsein | gilt als Unfall (Ziffer 1.4.3) |
| Ertrinken nach Bewusstlosigkeit durch Alkohol | ausgeschlossen (Ziffer 5.1.1) |
| Ertrinken nach epileptischem Anfall | ausgeschlossen, außer der Anfall geht auf einen versicherten Unfall zurück |
| Herzinfarkt beim Schwimmen ohne Verletzung | kein Unfall |
Die Musterbedingungen erweitern den Unfallbegriff für Unfälle unter Wasser: Als Unfall gilt auch, wenn Sie unter Wasser unfreiwillig ersticken oder ertrinken oder einen tauchtypischen Gesundheitsschaden erleiden. Als Beispiele nennen sie die Caissonkrankheit und Trommelfellverletzungen.
Damit ist das Ertrinken selbst gedeckt, auch wenn keine Verletzung von außen zu sehen ist. Wichtig ist, was vorher geschah: Hat eine Bewusstseinsstörung oder ein Anfall das Ertrinken ausgelöst, greift der Ausschluss trotzdem.
Nach Ziffer 5.1.1 der Musterbedingungen sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen, dazu Schlaganfälle, epileptische Anfälle und andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper ergreifen. Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn Ihre Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit für die konkrete Gefahrenlage nicht mehr ausreicht.
Als Ursachen nennen die Bedingungen eine gesundheitliche Beeinträchtigung, Medikamente, Alkohol und Drogen. Wer nach dem Grillfest betrunken in den See springt und ertrinkt, ist nach dem Muster nicht versichert. Eine Ausnahme gilt, wenn die Störung auf einen früheren, versicherten Unfall zurückgeht.
Ein Herzinfarkt entsteht im Körper und ist deshalb kein Unfall. Verliert jemand durch den Infarkt das Bewusstsein und ertrinkt, ist das Ertrinken die Folge einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Nach dem Ausschluss für Bewusstseinsstörungen zahlt das Muster dann nicht.
Manche Tarife weichen zugunsten der Kunden ab und schließen Bewusstseinsstörungen oder Unfälle infolge Herzinfarkt und Schlaganfall ein. Für ältere Schwimmer, Menschen mit Herzerkrankungen oder niedrigem Blutdruck ist das der wichtigste Punkt im Vertrag. Lesen Sie den genauen Wortlaut der Ausschlüsse.
Ist eine Todesfallleistung vereinbart, zahlt der Versicherer die vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall daran stirbt. Eine Risikolebensversicherung zahlt dagegen auch beim Tod durch Krankheit, etwa nach einem Herzinfarkt.
Der Versicherer darf nach den Musterbedingungen eine Obduktion durch einen von ihm beauftragten Arzt verlangen. Im Streit, ob ein Herzinfarkt oder das Ertrinken zuerst kam, kann dieser Befund entscheidend sein.
In der Freizeit zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Sie gilt für Arbeitsunfälle und Wege zur Arbeit, nicht für den Sprung in den Baggersee am Wochenende. Für den Badeunfall im Urlaub oder nach Feierabend hilft nur die private Unfallversicherung.
Badeunfälle sind kein Randthema: 2025 ertranken in Deutschland nach Zählung der DLRG mindestens 393 Menschen. 138 von ihnen waren über 60 Jahre alt, Übermut, Selbstüberschätzung und Alkohol gelten vor allem bei jungen Männern als Mitursache.
Fragen und Antworten
Nach den Musterbedingungen ja, wenn eine Todesfallleistung vereinbart ist.
Ertrinken unter Wasser gilt ausdrücklich als Unfall.
Ausgeschlossen ist es, wenn eine Bewusstseinsstörung es ausgelöst hat.
In der Regel nicht.
Der Herzinfarkt ist eine Krankheit,
und das Ertrinken danach fällt nach dem Muster unter den Ausschluss für Bewusstseinsstörungen.
Manche Tarife schließen das ein.
Nach den Musterbedingungen nicht, wenn der Alkohol eine Bewusstseinsstörung verursacht hat.
Einige Tarife versichern Alkohol bis zu einer Promillegrenze.
Ja.
Der Aufprall auf den Grund ist ein Ereignis von außen.
Einen Ausschluss für Leichtsinn kennen die Musterbedingungen nicht.
Tauchtypische Gesundheitsschäden wie die Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen gelten nach
den Musterbedingungen als Unfall.
Mit einer privaten Kinderunfallversicherung ja, rund um die Uhr.
Sie kostet etwa 3 bis 8 Euro im Monat.
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