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Zahlt die Unfallversicherung, wenn ich wegen Kreislaufproblemen stürze?

Kurz gesagt

Zahlt die Unfallversicherung, wenn ich wegen Kreislaufproblemen stürze? Nach den Musterbedingungen AUB 2020 nicht, denn Unfälle durch Bewusstseinsstörungen sind ausgeschlossen, und der Sturz infolge einer Kreislaufstörung steht dort sogar als Beispiel. Manche Tarife schließen Bewusstseinsstörungen aber ein. Ein Tarif für Büroberufe mit 100.000 Euro Grundsumme kostet etwa 60 bis 180 Euro im Jahr.

Zahlt die Unfallversicherung, wenn ich wegen Kreislaufproblemen stürze?

Was es kostet

Beiträge für eine private Unfallversicherung nach veröffentlichten Beispielen, 100.000 Euro Grundsumme und 350 Prozent Progression, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Erwachsene, Büroberufetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Erwachsene, körperlich arbeitendetwa 120 bis 260 Euro im Jahr
Seniorinnen und Senioren ab 60 oder 70 Jahrenetwa 120 bis 460 Euro im Jahr
Kinder und Jugendlicheetwa 50 bis 100 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Beitragsbeispielen.

Ob ein Tarif mit Einschluss von Bewusstseinsstörungen mehr kostet, hängt vom Anbieter ab.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis,

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

72 Jahre, Schwindel auf der Treppe, Oberschenkel gebrochen

So unterschiedlich fällt die Leistung aus, je nachdem, ob der Tarif Bewusstseinsstörungen einschließt.

Bleibender Schaden: Bein über der Mitte des Oberschenkels zu einem Viertel beeinträchtigt (70 Prozent mal 1/4)17,5 Prozent
Grundsumme100.000 Euro
Leistung nach den Musterbedingungen0 Euro, Ausschluss nach Ziffer 5.1.1
Leistung mit Einschluss von Bewusstseinsstörungen17.500 Euro vor Progression
Osteoporose hat zu 30 Prozent mitgewirkt, Grad sinkt auf 12,25 Prozent12.250 Euro

Zwischen null und 12.250 Euro entscheidet allein ein Satz in den Ausschlüssen. Prüfen Sie ihn, bevor etwas passiert.

Was die Musterbedingungen zum Sturz sagen

Der Sturz selbst ist ein Unfall: Der Boden wirkt plötzlich von außen auf Ihren Körper. Trotzdem schließen die Musterbedingungen des Gesamtverbands Unfälle durch Bewusstseinsstörungen aus. Eine solche Störung liegt vor, wenn Ihre Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass Sie der konkreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen sind.

Als Ursache nennen die Bedingungen ausdrücklich eine gesundheitliche Beeinträchtigung, Medikamente, Alkohol und Drogen. Das erste Beispiel im Text ist genau Ihre Frage: Jemand stürzt infolge einer Kreislaufstörung die Treppe hinunter. Nach dem Muster gibt es dafür keine Leistung, auch nicht für den Bruch.

Wann der Ausschluss nicht greift

Der Ausschluss gilt nur, wenn die Bewusstseinsstörung den Unfall verursacht hat. Stolpern Sie über eine Teppichkante und sind erst nach dem Aufprall benommen, war die Störung nicht die Ursache. Schreiben Sie deshalb den Hergang früh und genau auf.

Eine zweite Ausnahme steht in den Bedingungen selbst: Geht die Störung auf einen früheren Unfall zurück, für den Ihr Vertrag Schutz bot, zahlt der Versicherer auch für den neuen Unfall. Das Muster nennt als Beispiel einen epileptischen Anfall nach einer alten, versicherten Hirnverletzung.

SituationNach AUB 2020Hinweis
Schwindel beim Aufstehen, Sturz, Handgelenk gebrochenausgeschlossenBewusstseinsstörung aus gesundheitlicher Ursache
Ohnmacht durch Blutdrucksenker, Sturz auf der TreppeausgeschlossenMedikamente als Ursache genannt
Stolpern über eine Stufe, danach kurz benommenversichertdie Störung kam erst nach dem Sturz
Anfall nach früherer versicherter Hirnverletzung, dann SturzversichertAusnahme in Ziffer 5.1.1
Kreislaufkollaps ohne Verletzungkein Unfalleine Krankheit allein ist kein Unfallereignis

Tarife, die Bewusstseinsstörungen einschließen

Die Musterbedingungen sind unverbindlich. Versicherer dürfen zugunsten der Kunden abweichen, und manche Bedingungswerke führen Bewusstseinsstörungen ausdrücklich als mitversichert auf. Für Menschen mit niedrigem Blutdruck, Herzrhythmusstörungen oder Diabetes ist das einer der wichtigsten Punkte im Vertrag.

Lesen Sie den genauen Wortlaut: Manche Einschlüsse gelten nur für Alkohol bis zu einer Promillegrenze, andere auch für Störungen aus innerer Ursache wie Kreislaufschwäche oder Unterzuckerung. Nur die zweite Variante hilft bei Ihrer Frage.

Vorerkrankungen können die Leistung trotzdem kürzen

Auch wenn Ihr Tarif den Sturz einschließt, prüft der Versicherer, ob Krankheiten an den Unfallfolgen mitgewirkt haben. Beträgt dieser Anteil mindestens 25 Prozent, mindert sich der Invaliditätsgrad um den Anteil. Ein typischer Fall ist ein Bruch, der wegen Osteoporose schwerer ausfällt.

Die Kreislaufschwäche selbst ist dabei keine Unfallfolge. Sie entscheidet darüber, ob der Sturz versichert ist, die Mitwirkung betrifft dagegen die Verletzung und ihre Heilung.

Was Sie nach dem Sturz tun sollten

Melden Sie den Unfall, auch wenn Sie einen Ausschluss vermuten. Ob Ihr Tarif zahlt, steht erst nach dem Blick in die Bedingungen fest, und die Fristen laufen trotzdem: Nach dem Muster muss die Invalidität innerhalb von 15 Monaten eingetreten, ärztlich festgestellt und bei Ihnen geltend gemacht sein.

Schildern Sie den Hergang ehrlich und vollständig. Notarztbericht, Klinikbefund und Angaben von Zeugen zeigen später, was zuerst kam: der Schwindel oder das Stolpern.

Schritt für Schritt

  1. In Ihren Bedingungen den Ausschluss für Bewusstseinsstörungen suchen.
  2. Prüfen, ob Störungen aus gesundheitlicher Ursache oder durch Medikamente eingeschlossen sind.
  3. Bei Kreislaufproblemen, Diabetes oder Blutdruckmitteln einen Tarif mit diesem Einschluss wählen.
  4. Nach einem Sturz Hergang aufschreiben und Befunde sichern.
  5. Den Unfall melden und die Invalidität innerhalb von 15 Monaten geltend machen.

Checkliste

  • Einschluss von Bewusstseinsstörungen aus innerer Ursache
  • Einschluss von Störungen durch verordnete Medikamente
  • Mitwirkungsanteil erst ab 25 Prozent oder höher
  • Gesundheitsfragen beim Abschluss vollständig beantwortet
  • Notarztbericht und Klinikbefund nach dem Sturz gesammelt

Häufige Fehler

  • Einen Sturz nach Schwindel nicht melden, weil man den Ausschluss vermutet
  • Beim Hergang nur von Ohnmacht sprechen, obwohl man zuerst gestolpert ist
  • Einen Einschluss für Alkohol mit einem Einschluss für Kreislaufstörungen verwechseln
  • Blutdruckmittel oder Herzprobleme bei den Gesundheitsfragen weglassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist ein Kreislaufkollaps ein Unfall?

Nein.

Der Kollaps ist eine gesundheitliche Störung.

Versichert sein kann nur die Verletzung durch den Sturz, und auch das nur,

wenn Ihr Tarif Bewusstseinsstörungen einschließt.

Zahlt die Unfallversicherung bei einem Sturz durch Unterzuckerung?

Nach den Musterbedingungen nicht,

denn auch das ist eine Bewusstseinsstörung aus gesundheitlicher Ursache.

Entscheidend ist der Wortlaut Ihres Einschlusses.

Was ist, wenn ich nicht weiß, warum ich gestürzt bin?

Dann zählt, was sich aus Befunden und Zeugen ergibt.

Melden Sie den Unfall und schildern Sie ehrlich, woran Sie sich erinnern.

Gilt der Ausschluss auch bei Medikamenten vom Arzt?

Ja,

die Musterbedingungen nennen die Einnahme von Medikamenten als Ursache,

ohne zwischen verordneten und anderen zu unterscheiden.

Manche Tarife schließen Störungen durch verordnete Medikamente ein.

Hilft eine Seniorenunfallversicherung?

Nur,

wenn ihre Bedingungen Stürze durch Bewusstseinsstörungen oder Kreislaufschwäche ausdrücklich

einschließen.

Der Name des Tarifs sagt darüber nichts.

Kann ich den Einschluss nachträglich vereinbaren?

Oft über einen Tarifwechsel.

Dabei stellt der Versicherer meist neue Gesundheitsfragen,

und Unfälle vor dem Wechsel bleiben beim alten Vertrag.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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