Alles zur Versicherung: Unfallversicherung
Brauche ich eine private Unfallversicherung?
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Kurz gesagt
Zahlt die Unfallversicherung, wenn ich wegen Kreislaufproblemen stürze? Nach den Musterbedingungen AUB 2020 nicht, denn Unfälle durch Bewusstseinsstörungen sind ausgeschlossen, und der Sturz infolge einer Kreislaufstörung steht dort sogar als Beispiel. Manche Tarife schließen Bewusstseinsstörungen aber ein. Ein Tarif für Büroberufe mit 100.000 Euro Grundsumme kostet etwa 60 bis 180 Euro im Jahr.
Beiträge für eine private Unfallversicherung nach veröffentlichten Beispielen, 100.000 Euro Grundsumme und 350 Prozent Progression, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Erwachsene, Büroberuf | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Erwachsene, körperlich arbeitend | etwa 120 bis 260 Euro im Jahr |
| Seniorinnen und Senioren ab 60 oder 70 Jahren | etwa 120 bis 460 Euro im Jahr |
| Kinder und Jugendliche | etwa 50 bis 100 Euro im Jahr |
Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Beitragsbeispielen.
Ob ein Tarif mit Einschluss von Bewusstseinsstörungen mehr kostet, hängt vom Anbieter ab.
Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis,
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So unterschiedlich fällt die Leistung aus, je nachdem, ob der Tarif Bewusstseinsstörungen einschließt.
| Bleibender Schaden: Bein über der Mitte des Oberschenkels zu einem Viertel beeinträchtigt (70 Prozent mal 1/4) | 17,5 Prozent |
| Grundsumme | 100.000 Euro |
| Leistung nach den Musterbedingungen | 0 Euro, Ausschluss nach Ziffer 5.1.1 |
| Leistung mit Einschluss von Bewusstseinsstörungen | 17.500 Euro vor Progression |
| Osteoporose hat zu 30 Prozent mitgewirkt, Grad sinkt auf 12,25 Prozent | 12.250 Euro |
Zwischen null und 12.250 Euro entscheidet allein ein Satz in den Ausschlüssen. Prüfen Sie ihn, bevor etwas passiert.
Der Sturz selbst ist ein Unfall: Der Boden wirkt plötzlich von außen auf Ihren Körper. Trotzdem schließen die Musterbedingungen des Gesamtverbands Unfälle durch Bewusstseinsstörungen aus. Eine solche Störung liegt vor, wenn Ihre Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass Sie der konkreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen sind.
Als Ursache nennen die Bedingungen ausdrücklich eine gesundheitliche Beeinträchtigung, Medikamente, Alkohol und Drogen. Das erste Beispiel im Text ist genau Ihre Frage: Jemand stürzt infolge einer Kreislaufstörung die Treppe hinunter. Nach dem Muster gibt es dafür keine Leistung, auch nicht für den Bruch.
Der Ausschluss gilt nur, wenn die Bewusstseinsstörung den Unfall verursacht hat. Stolpern Sie über eine Teppichkante und sind erst nach dem Aufprall benommen, war die Störung nicht die Ursache. Schreiben Sie deshalb den Hergang früh und genau auf.
Eine zweite Ausnahme steht in den Bedingungen selbst: Geht die Störung auf einen früheren Unfall zurück, für den Ihr Vertrag Schutz bot, zahlt der Versicherer auch für den neuen Unfall. Das Muster nennt als Beispiel einen epileptischen Anfall nach einer alten, versicherten Hirnverletzung.
| Situation | Nach AUB 2020 | Hinweis |
|---|---|---|
| Schwindel beim Aufstehen, Sturz, Handgelenk gebrochen | ausgeschlossen | Bewusstseinsstörung aus gesundheitlicher Ursache |
| Ohnmacht durch Blutdrucksenker, Sturz auf der Treppe | ausgeschlossen | Medikamente als Ursache genannt |
| Stolpern über eine Stufe, danach kurz benommen | versichert | die Störung kam erst nach dem Sturz |
| Anfall nach früherer versicherter Hirnverletzung, dann Sturz | versichert | Ausnahme in Ziffer 5.1.1 |
| Kreislaufkollaps ohne Verletzung | kein Unfall | eine Krankheit allein ist kein Unfallereignis |
Die Musterbedingungen sind unverbindlich. Versicherer dürfen zugunsten der Kunden abweichen, und manche Bedingungswerke führen Bewusstseinsstörungen ausdrücklich als mitversichert auf. Für Menschen mit niedrigem Blutdruck, Herzrhythmusstörungen oder Diabetes ist das einer der wichtigsten Punkte im Vertrag.
Lesen Sie den genauen Wortlaut: Manche Einschlüsse gelten nur für Alkohol bis zu einer Promillegrenze, andere auch für Störungen aus innerer Ursache wie Kreislaufschwäche oder Unterzuckerung. Nur die zweite Variante hilft bei Ihrer Frage.
Auch wenn Ihr Tarif den Sturz einschließt, prüft der Versicherer, ob Krankheiten an den Unfallfolgen mitgewirkt haben. Beträgt dieser Anteil mindestens 25 Prozent, mindert sich der Invaliditätsgrad um den Anteil. Ein typischer Fall ist ein Bruch, der wegen Osteoporose schwerer ausfällt.
Die Kreislaufschwäche selbst ist dabei keine Unfallfolge. Sie entscheidet darüber, ob der Sturz versichert ist, die Mitwirkung betrifft dagegen die Verletzung und ihre Heilung.
Melden Sie den Unfall, auch wenn Sie einen Ausschluss vermuten. Ob Ihr Tarif zahlt, steht erst nach dem Blick in die Bedingungen fest, und die Fristen laufen trotzdem: Nach dem Muster muss die Invalidität innerhalb von 15 Monaten eingetreten, ärztlich festgestellt und bei Ihnen geltend gemacht sein.
Schildern Sie den Hergang ehrlich und vollständig. Notarztbericht, Klinikbefund und Angaben von Zeugen zeigen später, was zuerst kam: der Schwindel oder das Stolpern.
Fragen und Antworten
Nein.
Der Kollaps ist eine gesundheitliche Störung.
Versichert sein kann nur die Verletzung durch den Sturz, und auch das nur,
wenn Ihr Tarif Bewusstseinsstörungen einschließt.
Nach den Musterbedingungen nicht,
denn auch das ist eine Bewusstseinsstörung aus gesundheitlicher Ursache.
Entscheidend ist der Wortlaut Ihres Einschlusses.
Dann zählt, was sich aus Befunden und Zeugen ergibt.
Melden Sie den Unfall und schildern Sie ehrlich, woran Sie sich erinnern.
Ja,
die Musterbedingungen nennen die Einnahme von Medikamenten als Ursache,
ohne zwischen verordneten und anderen zu unterscheiden.
Manche Tarife schließen Störungen durch verordnete Medikamente ein.
Nur,
wenn ihre Bedingungen Stürze durch Bewusstseinsstörungen oder Kreislaufschwäche ausdrücklich
einschließen.
Der Name des Tarifs sagt darüber nichts.
Oft über einen Tarifwechsel.
Dabei stellt der Versicherer meist neue Gesundheitsfragen,
und Unfälle vor dem Wechsel bleiben beim alten Vertrag.
NAMMERT Versicherungsmakler
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