Alles zur Versicherung: Unfallversicherung
Brauche ich eine private Unfallversicherung?
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Kurz gesagt
Als Unfall gilt in der Unfallversicherung, was plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkt und Sie unfreiwillig verletzt, etwa ein Sturz von der Leiter. Meist zählen auch Zerrungen und Risse von Muskeln, Sehnen und Bändern durch erhöhte Kraftanstrengung dazu. Was nur von innen kommt, wie Verschleiß, ist kein Unfall. Bandscheibenschäden zahlt der Vertrag nur, wenn der Unfall sie zu mehr als 50 Prozent verursacht hat.
Was eine private Unfallversicherung kostet, die nach dieser Definition zahlt. Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen mit 100.000 Euro Grundsumme und 350 Prozent Progression.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Erwachsener, Büroberuf | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Erwachsener, Handwerk | etwa 120 bis 260 Euro im Jahr |
| Kind bis 17 Jahre | etwa 3 bis 8 Euro im Monat |
| Ab 60 bis 70 Jahren | etwa 120 bis 460 Euro im Jahr |
Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.
Die Begriffsbestimmungen und Ausschlüsse stammen aus dem Gesetz und den Musterbedingungen AUB 2020
des Branchenverbands, Stand Juni 2025; Ihr Tarif kann davon abweichen.
Ob ein Tarif mit erweitertem Unfallbegriff mehr kostet, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis:
oft nur wenige Euro im Jahr.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Eine 52-Jährige hat eine Unfallversicherung mit 100.000 Euro Grundsumme. Nach der Gliedertaxe der Musterbedingungen zählt ein ganzer Arm 70 Prozent. Jedes Mal bleibt die Schulter um zwei Zehntel eingeschränkt, das sind 14 Prozent Invalidität. Unterhalb von 25 Prozent wirkt die Progression nicht.
| Sturz von der Leiter, Sehne an der Schulter reißt | Unfall, 14 Prozent von 100.000 Euro: 14.000 Euro |
| Sehne reißt beim Anheben eines vollen Getränkekastens | Unfall über die erhöhte Kraftanstrengung: 14.000 Euro |
| Wie oben, Verschleiß wirkt zu 40 Prozent mit | Invaliditätsgrad sinkt auf 8,4 Prozent: 8.400 Euro |
| Sehne reißt beim Haarekämmen, ohne äußeren Anlass | kein Unfall, 0 Euro |
Dieselbe Einschränkung kann 14.000 Euro oder nichts bringen. Entscheidend sind der Ablauf und die Mitwirkung von Verschleiß. Schreiben Sie den Hergang sofort genau auf und nennen Sie ihn beim Arzt.
Das Versicherungsvertragsgesetz beschreibt den Unfall mit vier Merkmalen: Ein Ereignis wirkt plötzlich von außen auf Ihren Körper, und Sie erleiden dadurch unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung. Fehlt eines davon, liegt nach dem Gesetz kein Unfall vor, auch wenn es sich im Alltag so anfühlt.
Plötzlich heißt: in kurzer Zeit, nicht schleichend über Wochen. Von außen heißt: Etwas außerhalb Ihres Körpers wirkt ein, etwa der Boden beim Sturz, ein Ast, ein anderes Auto oder ein Hundebiss. Unfreiwillig heißt: Sie wollten den Schaden nicht. Das muss nicht Ihre Familie beweisen, das Gesetz vermutet es, bis der Versicherer das Gegenteil zeigt.
| Ereignis | Unfall im Sinne der Musterbedingungen? |
|---|---|
| Sturz auf eisglattem Gehweg, Handgelenk gebrochen | ja |
| Beim Holzhacken fliegt ein Splitter ins Auge | ja |
| Zerrung im Unterarm bei einem Klimmzug | ja, über die erhöhte Kraftanstrengung |
| Schultergelenk verrenkt beim Abfangen einer schweren Kiste | ja, über die erhöhte Kraftanstrengung |
| Meniskus reißt beim Aufstehen aus der Hocke, ohne äußeren Anlass | nein, Meniskus fällt nicht unter die Erweiterung |
| Bandscheibenvorfall beim Schuhebinden | nein |
| Herzinfarkt beim Joggen | nein, die Ursache liegt im Körper |
| Sturz wegen eines epileptischen Anfalls | in der Regel ausgeschlossen, außer der Anfall geht auf einen früheren versicherten Unfall zurück |
| Angststörung nach einem Verkehrsunfall | ausgeschlossen als psychische Reaktion, der Beinbruch selbst ist versichert |
Viele Verletzungen beim Sport oder beim Heben entstehen ohne äußeren Anstoß. Damit sie nicht durchs Raster fallen, erweitern die Musterbedingungen des Branchenverbands den Begriff: Verrenkt sich ein Gelenk an Armen, Beinen oder Wirbelsäule oder zerrt oder reißt ein Muskel, eine Sehne, ein Band oder eine Kapsel durch erhöhte Kraftanstrengung, gilt auch das als Unfall.
Erhöht heißt: mehr Muskeleinsatz als bei den normalen Handgriffen des Alltags, gemessen an Ihrer eigenen körperlichen Verfassung. Meniskus und Bandscheiben sind ausdrücklich nicht erfasst. Manche Tarife gehen weiter und versichern auch Eigenbewegungen oder Meniskusschäden; das steht dann im Bedingungswerk Ihres Tarifs, nicht im Gesetz.
Auch wenn ein Unfall vorliegt, schließen die Musterbedingungen einige Fälle aus. Dazu gehören Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, etwa durch Alkohol, Medikamente oder Drogen, sowie durch Schlaganfälle und Krampfanfälle. Ebenso psychische Folgen wie eine Belastungsstörung, Infektionen außer bestimmten Ausnahmen wie Tollwut, Wundstarrkrampf oder FSME nach Zeckenstich und Gesundheitsschäden durch Strahlen.
Bandscheibenschäden sowie Blutungen aus inneren Organen und im Gehirn sind nur versichert, wenn der Unfall sie überwiegend, also zu mehr als 50 Prozent, verursacht hat. Gute Tarife streichen einzelne Ausschlüsse oder schränken sie ein. Hier lohnt der Vergleich mehr als beim Beitrag.
Häufig trifft ein Unfall auf einen Körper, der schon Vorschäden hat. Dann prüft der Versicherer, wie stark Krankheiten oder Verschleiß an der Verletzung mitgewirkt haben, und kürzt die Leistung um diesen Anteil. Die Musterbedingungen nennen ein Beispiel: 10 Prozent Invalidität bei 50 Prozent Mitwirkung einer Rheumaerkrankung ergeben 5 Prozent.
Unterhalb einer im Vertrag festgelegten Schwelle wird nicht gekürzt. Viele Tarife setzen sie bei 25 Prozent an, bessere höher. Für Menschen ab etwa 50, deren Gelenke Spuren zeigen, ist diese Schwelle oft wichtiger als jede Zusatzleistung.
Die private Unfallversicherung zahlt nur für Unfallfolgen. Krankheiten, die weit häufiger zu dauerhaften Einschränkungen führen, deckt sie nicht. Wer schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat und keine Unfallsportarten betreibt, sollte erst prüfen, ob der Beitrag dort nicht besser angelegt ist.
Für Kinder, Selbstständige ohne andere Absicherung, Menschen in Rente und alle mit riskanten Hobbys ist sie dagegen oft sinnvoll, weil eine Berufsunfähigkeitsversicherung dort fehlt oder nicht greift.
Fragen und Antworten
Oft ja, wenn der Boden uneben war oder Sie gestolpert sind, denn dann wirkt etwas von außen.
Reißt dabei ein Band, greift zusätzlich die Erweiterung für Bänder.
Schildern Sie den Ablauf genau.
Der Stich wirkt von außen.
Infektionen sind in den Musterbedingungen aber ausgeschlossen,
mit Ausnahmen wie FSME nach Zeckenstich.
Borreliose ist nur in manchen Tarifen eingeschlossen.
Nur, wenn ein Unfallereignis ihn zu mehr als 50 Prozent verursacht hat, etwa ein heftiger Aufprall.
Ein Vorfall beim Bücken ohne äußeren Anlass ist nicht versichert.
Nein, die Ursache liegt im Körper.
Das deckt die Kranken- und gegebenenfalls die Berufsunfähigkeitsversicherung,
nicht die Unfallversicherung.
Sie müssen das Ereignis und seine Folgen darlegen.
Dass Sie sich nicht absichtlich verletzt haben, vermutet das Gesetz;
das Gegenteil muss der Versicherer beweisen.
Nicht ganz.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur bei der Arbeit,
auf dem Weg dorthin und in bestimmten Ehrenämtern und hat eigene Regeln.
Die private gilt rund um die Uhr nach ihrem Vertrag.
Nach den Musterbedingungen nicht, wenn die Bewusstseinsstörung den Unfall verursacht hat.
Viele Tarife lockern das und nennen eine Promillegrenze, die Sie vergleichen sollten.
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