Alles zur Versicherung: Berufsunfähigkeit
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Kurz gesagt
Meist nein. Eine BU hat kaum Rückkaufswert, und ein neuer Vertrag kostet wegen Ihres höheren Alters mehr und verlangt neue Gesundheitsfragen. Kündigen dürfen Sie nach § 168 VVG jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode. Sinnvoll ist das, wenn der Ersatz schon angenommen ist oder Sie die BU nicht mehr brauchen, etwa kurz vor der Rente. Bei Geldnot helfen Stundung oder Beitragsfreistellung.
Was eine Kündigung und ein späterer Neuabschluss kosten können. Die Beitragsbeispiele stammen aus veröffentlichten Tarifbeispielen und zeigen, wie Alter und Endalter den Preis verschieben.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Bürokaufmann, 30 Jahre, 1.500 Euro Rente bis 67 | ab etwa 48 Euro im Monat |
| Bürokaufmann, 35 Jahre, 1.500 Euro Rente | etwa 54 bis 66 Euro im Monat |
| Anlagenmechaniker, 30 Jahre, 1.500 Euro Rente bis 67 | ab etwa 100 Euro im Monat |
| Derselbe Anlagenmechaniker, Rente nur bis 65 | ab etwa 85 Euro im Monat |
| Rückkaufswert einer selbstständigen BU bei Kündigung | meist 0 Euro oder ein kleiner Betrag |
| Rentenanspruch, 1.500 Euro im Monat über 20 Jahre | 360.000 Euro, die mit der Kündigung entfallen |
Stand Oktober 2026. Beitragsbeispiele aus öffentlich genannten Tarifbeispielen von 2024 und April 2026, je nach Tarif, Beruf und Gesundheit kann Ihr Beitrag abweichen. Wie viel nach einer Beitragsfreistellung übrig bleibt und wie lange gestundet werden kann, regelt jeder Vertrag anders; die Angaben dazu sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Sie hat die BU mit 30 abgeschlossen, 1.500 Euro Rente bis 67, Zahlbeitrag heute 70 Euro. Seit drei Jahren ist sie wegen Rückenschmerzen in Behandlung.
| Ersparnis bei Kündigung bis 67 | 70 Euro × 12 × 20 Jahre = 16.800 Euro |
| Möglicher Rentenanspruch bis 67 | bis zu 1.500 Euro × 12 × 20 Jahre = 360.000 Euro |
| Neuer Vertrag mit 47 und Rückenbefund | deutlich teurer, mit Ausschluss für den Rücken oder abgelehnt |
| Rente auf 1.000 Euro senken | Beitrag sinkt grob um ein Drittel, Schutz bleibt |
Kündigen spart 16.800 Euro und gibt einen Schutz auf, den sie heute nicht mehr bekäme. Besser: Rente senken oder bei Engpass stunden. Kündigen wäre nur richtig, wenn ihr Vermögen 20 Jahre ohne Einkommen tragen würde.
Der wichtigste Wert Ihrer BU steht nicht in der Beitragsrechnung: Der Versicherer hat Sie mit der Gesundheit vom Tag des Abschlusses angenommen. Rückenbeschwerden, eine Psychotherapie oder ein erhöhter Blutdruck, die seitdem dazugekommen sind, spielen für den alten Vertrag keine Rolle mehr. Ein neuer Vertrag fragt all das wieder ab und kann Ausschlüsse, Zuschläge oder eine Ablehnung bringen.
Dazu kommt das Alter. Je später Sie abschließen, desto teurer wird derselbe Schutz. Und eine selbstständige BU spart kein Kapital an. Bei Kündigung bekommen Sie deshalb meist nichts oder nur einen kleinen Betrag zurück. Die bezahlten Beiträge waren der Preis für den Schutz der vergangenen Jahre, nicht eine Anlage.
Es gibt gute Gründe. Wenn Sie wenige Jahre vor dem Rentenbeginn stehen und Ihr Vermögen die Zeit bis dahin trägt, brauchen Sie die Absicherung oft nicht mehr. Wenn Sie verbeamtet wurden und eine Dienstunfähigkeitsabsicherung haben, kann die alte BU überflüssig sein. Und wenn ein neuer Vertrag mit klar besseren Bedingungen angenommen ist, etwa ohne abstrakte Verweisung, ist der Wechsel sinnvoll.
Kein guter Grund ist ein kurzfristiger Geldengpass. Dafür gibt es bessere Wege, die den Schutz erhalten. Auch der Wunsch, Beiträge zu sparen, weil Sie sich gerade gesund fühlen, ist ein schlechter Grund: Die BU zahlt genau für den Fall, den man nicht kommen sieht.
| Ihre Lage | Unsere Einschätzung |
|---|---|
| Neuer Vertrag ist angenommen und besser | Kündigen, aber erst nach Annahme und Beginn des neuen |
| Weniger als fünf Jahre bis zur Rente, Vermögen reicht | Kündigen kann sinnvoll sein, vorher rechnen |
| Vorübergehend knapp bei Kasse | nicht kündigen, Stundung oder Rente senken |
| Beitrag gestiegen | nicht kündigen, erst Brutto und Netto vergleichen |
| Gesundheit seit Abschluss schlechter geworden | auf keinen Fall kündigen |
| Laufender Leistungsantrag oder Rentenbezug | auf keinen Fall kündigen |
Stundung: Viele Versicherer erlauben, die Beiträge einige Monate auszusetzen, während der Schutz weiterläuft. Die gestundeten Beiträge zahlen Sie später nach. Das passt bei Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder einer Gründungsphase.
Beitragsfreistellung: Nach § 165 Versicherungsvertragsgesetz können Sie verlangen, dass der Vertrag ohne weitere Beiträge weiterläuft, wenn eine vereinbarte Mindestleistung erreicht wird. Bei einer reinen BU bleibt dabei oft nur eine kleine Rente übrig. Prüfen Sie vorher, wie viel. Dritte Möglichkeit: die Rente senken. 1.000 statt 1.500 Euro Rente sind besser als gar kein Schutz, und eine spätere Erhöhung ist über die Nachversicherungsgarantie oft ohne neue Gesundheitsfragen möglich, wenn ein Anlass wie Heirat oder Gehaltssprung vorliegt.
BU-Verträge haben meist einen Bruttobeitrag und einen niedrigeren Zahlbeitrag. Den Unterschied verrechnet der Versicherer mit Überschüssen. Sinken die Überschüsse, steigt der Zahlbeitrag, höchstens bis zum Bruttobeitrag. Das ist kein Vertragsbruch, sondern im Vertrag angelegt.
Bevor Sie deshalb wechseln, vergleichen Sie den neuen Zahlbeitrag mit dem Angebot für einen neuen Vertrag in Ihrem heutigen Alter. Oft liegt der alte Vertrag trotz Erhöhung noch günstiger. Steigt der Beitrag durch eine vereinbarte Dynamik, können Sie der Erhöhung meist widersprechen, ohne zu kündigen.
Kündigen Sie die alte BU erst, wenn der neue Vertrag angenommen ist und der Schutz begonnen hat. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen im neuen Antrag vollständig. Nach § 21 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherer bei fahrlässig falschen Angaben fünf Jahre lang, bei vorsätzlichen zehn Jahre lang vom Vertrag zurücktreten. Dieses Risiko hatte Ihr alter Vertrag nach einigen Jahren nicht mehr.
Hängt Ihre BU als Zusatz an einer Lebens- oder Rentenversicherung, endet sie mit dem Hauptvertrag. Kündigen Sie dann nicht den Hauptvertrag, ohne zu prüfen, ob Sie die BU behalten können. Eine BU über den Arbeitgeber können Sie bei einem Jobwechsel oft privat weiterführen, fragen Sie vor dem Wechsel nach.
Fragen und Antworten
In Textform, also per Brief, E-Mail oder über das Kundenportal, mit Versicherungsnummer und Wunschtermin. Möglich ist das zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, bei monatlicher Zahlung meist zum Monatsende.
Bei einer selbstständigen BU meist nicht oder nur wenig, weil sie kein Kapital anspart. Bei einer BU als Zusatz zu einer Lebens- oder Rentenversicherung gibt es einen Rückkaufswert aus dem Sparteil des Hauptvertrags.
Viele Verträge erlauben eine Stundung über einige Monate, der Schutz läuft weiter. Die Beiträge zahlen Sie später nach. Fragen Sie nach den Bedingungen Ihres Vertrags.
Sie zahlen nichts mehr, die versicherte Rente sinkt aber stark oder der Vertrag endet, wenn die Mindestleistung nicht erreicht wird. Lassen Sie sich die verbleibende Rente vorher nennen.
In der Regel nicht in den alten Vertrag. Manche Versicherer erlauben eine Wiederinkraftsetzung innerhalb kurzer Zeit nach einer Beitragsfreistellung, nach einer Kündigung bleibt nur ein Neuantrag.
Nur wenn der neue Vertrag gleich gute oder bessere Bedingungen hat und Sie trotz höherem Alter günstiger wegkommen. Das ist bei unveränderter Gesundheit möglich, nach neuen Diagnosen selten.
Nach dem Abschluss haben Sie bei einer BU 30 Tage Widerrufsrecht. Danach bleibt die Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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