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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufsunfähigkeit

Sollte ich meine BU-Versicherung kündigen?

Kurz gesagt

Meist nein. Eine BU hat kaum Rückkaufswert, und ein neuer Vertrag kostet wegen Ihres höheren Alters mehr und verlangt neue Gesundheitsfragen. Kündigen dürfen Sie nach § 168 VVG jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode. Sinnvoll ist das, wenn der Ersatz schon angenommen ist oder Sie die BU nicht mehr brauchen, etwa kurz vor der Rente. Bei Geldnot helfen Stundung oder Beitragsfreistellung.

Sollte ich meine BU-Versicherung kündigen?

Was es kostet

Was eine Kündigung und ein späterer Neuabschluss kosten können. Die Beitragsbeispiele stammen aus veröffentlichten Tarifbeispielen und zeigen, wie Alter und Endalter den Preis verschieben.

BeispielRichtwert
Bürokaufmann, 30 Jahre, 1.500 Euro Rente bis 67ab etwa 48 Euro im Monat
Bürokaufmann, 35 Jahre, 1.500 Euro Renteetwa 54 bis 66 Euro im Monat
Anlagenmechaniker, 30 Jahre, 1.500 Euro Rente bis 67ab etwa 100 Euro im Monat
Derselbe Anlagenmechaniker, Rente nur bis 65ab etwa 85 Euro im Monat
Rückkaufswert einer selbstständigen BU bei Kündigungmeist 0 Euro oder ein kleiner Betrag
Rentenanspruch, 1.500 Euro im Monat über 20 Jahre360.000 Euro, die mit der Kündigung entfallen

Stand Oktober 2026. Beitragsbeispiele aus öffentlich genannten Tarifbeispielen von 2024 und April 2026, je nach Tarif, Beruf und Gesundheit kann Ihr Beitrag abweichen. Wie viel nach einer Beitragsfreistellung übrig bleibt und wie lange gestundet werden kann, regelt jeder Vertrag anders; die Angaben dazu sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Vertriebsmitarbeiterin, 47 Jahre, will 70 Euro im Monat sparen

Sie hat die BU mit 30 abgeschlossen, 1.500 Euro Rente bis 67, Zahlbeitrag heute 70 Euro. Seit drei Jahren ist sie wegen Rückenschmerzen in Behandlung.

Ersparnis bei Kündigung bis 6770 Euro × 12 × 20 Jahre = 16.800 Euro
Möglicher Rentenanspruch bis 67bis zu 1.500 Euro × 12 × 20 Jahre = 360.000 Euro
Neuer Vertrag mit 47 und Rückenbefunddeutlich teurer, mit Ausschluss für den Rücken oder abgelehnt
Rente auf 1.000 Euro senkenBeitrag sinkt grob um ein Drittel, Schutz bleibt

Kündigen spart 16.800 Euro und gibt einen Schutz auf, den sie heute nicht mehr bekäme. Besser: Rente senken oder bei Engpass stunden. Kündigen wäre nur richtig, wenn ihr Vermögen 20 Jahre ohne Einkommen tragen würde.

Was Sie mit der Kündigung aufgeben

Der wichtigste Wert Ihrer BU steht nicht in der Beitragsrechnung: Der Versicherer hat Sie mit der Gesundheit vom Tag des Abschlusses angenommen. Rückenbeschwerden, eine Psychotherapie oder ein erhöhter Blutdruck, die seitdem dazugekommen sind, spielen für den alten Vertrag keine Rolle mehr. Ein neuer Vertrag fragt all das wieder ab und kann Ausschlüsse, Zuschläge oder eine Ablehnung bringen.

Dazu kommt das Alter. Je später Sie abschließen, desto teurer wird derselbe Schutz. Und eine selbstständige BU spart kein Kapital an. Bei Kündigung bekommen Sie deshalb meist nichts oder nur einen kleinen Betrag zurück. Die bezahlten Beiträge waren der Preis für den Schutz der vergangenen Jahre, nicht eine Anlage.

Wann Kündigen richtig ist

Es gibt gute Gründe. Wenn Sie wenige Jahre vor dem Rentenbeginn stehen und Ihr Vermögen die Zeit bis dahin trägt, brauchen Sie die Absicherung oft nicht mehr. Wenn Sie verbeamtet wurden und eine Dienstunfähigkeitsabsicherung haben, kann die alte BU überflüssig sein. Und wenn ein neuer Vertrag mit klar besseren Bedingungen angenommen ist, etwa ohne abstrakte Verweisung, ist der Wechsel sinnvoll.

Kein guter Grund ist ein kurzfristiger Geldengpass. Dafür gibt es bessere Wege, die den Schutz erhalten. Auch der Wunsch, Beiträge zu sparen, weil Sie sich gerade gesund fühlen, ist ein schlechter Grund: Die BU zahlt genau für den Fall, den man nicht kommen sieht.

Ihre LageUnsere Einschätzung
Neuer Vertrag ist angenommen und besserKündigen, aber erst nach Annahme und Beginn des neuen
Weniger als fünf Jahre bis zur Rente, Vermögen reichtKündigen kann sinnvoll sein, vorher rechnen
Vorübergehend knapp bei Kassenicht kündigen, Stundung oder Rente senken
Beitrag gestiegennicht kündigen, erst Brutto und Netto vergleichen
Gesundheit seit Abschluss schlechter gewordenauf keinen Fall kündigen
Laufender Leistungsantrag oder Rentenbezugauf keinen Fall kündigen

Die Alternativen zur Kündigung

Stundung: Viele Versicherer erlauben, die Beiträge einige Monate auszusetzen, während der Schutz weiterläuft. Die gestundeten Beiträge zahlen Sie später nach. Das passt bei Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder einer Gründungsphase.

Beitragsfreistellung: Nach § 165 Versicherungsvertragsgesetz können Sie verlangen, dass der Vertrag ohne weitere Beiträge weiterläuft, wenn eine vereinbarte Mindestleistung erreicht wird. Bei einer reinen BU bleibt dabei oft nur eine kleine Rente übrig. Prüfen Sie vorher, wie viel. Dritte Möglichkeit: die Rente senken. 1.000 statt 1.500 Euro Rente sind besser als gar kein Schutz, und eine spätere Erhöhung ist über die Nachversicherungsgarantie oft ohne neue Gesundheitsfragen möglich, wenn ein Anlass wie Heirat oder Gehaltssprung vorliegt.

Wenn der Beitrag gestiegen ist

BU-Verträge haben meist einen Bruttobeitrag und einen niedrigeren Zahlbeitrag. Den Unterschied verrechnet der Versicherer mit Überschüssen. Sinken die Überschüsse, steigt der Zahlbeitrag, höchstens bis zum Bruttobeitrag. Das ist kein Vertragsbruch, sondern im Vertrag angelegt.

Bevor Sie deshalb wechseln, vergleichen Sie den neuen Zahlbeitrag mit dem Angebot für einen neuen Vertrag in Ihrem heutigen Alter. Oft liegt der alte Vertrag trotz Erhöhung noch günstiger. Steigt der Beitrag durch eine vereinbarte Dynamik, können Sie der Erhöhung meist widersprechen, ohne zu kündigen.

So wechseln Sie ohne Lücke

Kündigen Sie die alte BU erst, wenn der neue Vertrag angenommen ist und der Schutz begonnen hat. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen im neuen Antrag vollständig. Nach § 21 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherer bei fahrlässig falschen Angaben fünf Jahre lang, bei vorsätzlichen zehn Jahre lang vom Vertrag zurücktreten. Dieses Risiko hatte Ihr alter Vertrag nach einigen Jahren nicht mehr.

Hängt Ihre BU als Zusatz an einer Lebens- oder Rentenversicherung, endet sie mit dem Hauptvertrag. Kündigen Sie dann nicht den Hauptvertrag, ohne zu prüfen, ob Sie die BU behalten können. Eine BU über den Arbeitgeber können Sie bei einem Jobwechsel oft privat weiterführen, fragen Sie vor dem Wechsel nach.

Schritt für Schritt

  1. Versicherungsschein und Bedingungen heraussuchen: Endalter, Rente, Zahl- und Bruttobeitrag, Klauseln.
  2. Ehrlich prüfen, ob sich Ihre Gesundheit seit dem Abschluss verändert hat.
  3. Beim Versicherer nach Stundung, Beitragsfreistellung und Senkung der Rente fragen, mit konkreten Zahlen.
  4. Bei Wechselwunsch erst ein neues Angebot einholen, am besten nach anonymer Voranfrage.
  5. Den alten Vertrag erst kündigen, wenn der neue angenommen ist und läuft, in Textform zum Ende der Versicherungsperiode.

Checkliste

  • Kein laufender Leistungsantrag und keine laufende Rente
  • Gesundheitszustand heute mit dem beim Abschluss verglichen
  • Stundung und Beitragsfreistellung beim Versicherer angefragt
  • Neuer Vertrag angenommen, Beginn und Bedingungen geprüft
  • Bei Zusatzversicherung geklärt, was mit dem Hauptvertrag passiert
  • Kündigung in Textform mit Bitte um Bestätigung

Häufige Fehler

  • Kündigen, bevor der neue Vertrag angenommen ist
  • Eine BU als Geldanlage sehen und auf Rückzahlung hoffen
  • Bei einer Beitragserhöhung sofort wechseln, ohne den neuen Preis im heutigen Alter zu kennen
  • Den Hauptvertrag kündigen und damit die BU-Zusatzversicherung mitverlieren
  • Im neuen Antrag Behandlungen der letzten Jahre weglassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie kündige ich meine BU-Versicherung?

In Textform, also per Brief, E-Mail oder über das Kundenportal, mit Versicherungsnummer und Wunschtermin. Möglich ist das zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, bei monatlicher Zahlung meist zum Monatsende.

Bekomme ich bei Kündigung Geld zurück?

Bei einer selbstständigen BU meist nicht oder nur wenig, weil sie kein Kapital anspart. Bei einer BU als Zusatz zu einer Lebens- oder Rentenversicherung gibt es einen Rückkaufswert aus dem Sparteil des Hauptvertrags.

Kann ich die BU eine Zeit lang pausieren?

Viele Verträge erlauben eine Stundung über einige Monate, der Schutz läuft weiter. Die Beiträge zahlen Sie später nach. Fragen Sie nach den Bedingungen Ihres Vertrags.

Was passiert bei einer Beitragsfreistellung?

Sie zahlen nichts mehr, die versicherte Rente sinkt aber stark oder der Vertrag endet, wenn die Mindestleistung nicht erreicht wird. Lassen Sie sich die verbleibende Rente vorher nennen.

Kann ich nach der Kündigung zurück?

In der Regel nicht in den alten Vertrag. Manche Versicherer erlauben eine Wiederinkraftsetzung innerhalb kurzer Zeit nach einer Beitragsfreistellung, nach einer Kündigung bleibt nur ein Neuantrag.

Lohnt sich ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif?

Nur wenn der neue Vertrag gleich gute oder bessere Bedingungen hat und Sie trotz höherem Alter günstiger wegkommen. Das ist bei unveränderter Gesundheit möglich, nach neuen Diagnosen selten.

Kann ich die BU widerrufen?

Nach dem Abschluss haben Sie bei einer BU 30 Tage Widerrufsrecht. Danach bleibt die Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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