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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufsunfähigkeit

Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte?

Kurz gesagt

Das ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Zusatzklausel: Sie zahlt schon dann, wenn Ihr Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlässt. Wichtig ist sie vor allem für Anwärter und Beamte auf Probe, die bei Krankheit in den ersten fünf Jahren kein Ruhegehalt bekommen. Im mittleren Dienst zahlen Sie mit 25 Jahren für 1.500 Euro Rente ab etwa 48 Euro im Monat.

Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte?

Was es kostet

Richtwerte für eine BU-Versicherung mit echter DU-Klausel, Rente bis zum Ruhestand, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Mittlerer Dienst, 25 Jahre, 1.500 Euro Renteab etwa 48 Euro im Monat
Mittlerer Dienst, 30 Jahre, 1.000 bis 2.000 Euro Renteab etwa 40 bis 80 Euro im Monat
Gehobener Dienst, 30 Jahre, 2.000 Euro Renteab etwa 78 Euro im Monat
Höherer Dienst, 35 Jahre, 2.500 Euro Renteab etwa 118 Euro im Monat
Polizei oder Feuerwehr mit besonderer Dienstunfähigkeitoft 20 bis 50 Prozent über dem Verwaltungsdienst

Die ab-Preise stammen aus veröffentlichten Tarifbeispielen. Der Aufschlag für Vollzugsdienste ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ihr Beitrag hängt von Laufbahn, Alter, Gesundheit und Rentenhöhe ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Lehrerin, 27 Jahre, Beamtin auf Probe

Sie ist seit einem Jahr im Dienst und erkrankt so, dass der Amtsarzt dauerhafte Dienstunfähigkeit feststellt. Ein Dienstunfall liegt nicht vor.

Nettobezüge bisheretwa 3.200 Euro
Ruhegehalt vom Dienstherrnkeins, Entlassung
Nachversicherung in der RentenversicherungRente nur bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung
Private Rente mit echter DU-Klausel1.500 Euro, ab Bescheid
Beitrag dafür als Richtwertetwa 55 bis 75 Euro im Monat

Ohne Vertrag bleibt ihr bei einer Erkrankung, die noch leichte Arbeit erlaubt, gar keine Rente. Mit Vertrag hat sie 1.500 Euro im Monat sicher, weil der Bescheid des Dienstherrn reicht.

Dienstunfähig ist nicht dasselbe wie berufsunfähig

Über Ihre Dienstunfähigkeit entscheidet nicht ein Versicherer, sondern Ihr Dienstherr, meist nach einem amtsärztlichen Gutachten. Er kann Sie in den Ruhestand versetzen, obwohl ein privater Versicherer Sie nach seinen eigenen Maßstäben noch nicht als berufsunfähig ansehen würde.

Genau diese Lücke schließt die Dienstunfähigkeitsklausel, kurz DU-Klausel. Sie verknüpft die private Rente mit der Entscheidung des Dienstherrn. Ohne Klausel kann es passieren, dass Sie aus dem Dienst ausscheiden und die private Versicherung trotzdem nicht zahlt.

Was der Dienstherr zahlt und was nicht

Lebenszeitbeamte bekommen bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt, wenn sie mindestens fünf Jahre Dienstzeit haben. Es gibt eine Mindestversorgung von 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge oder, wenn das mehr ist, einen Betrag in Höhe von 65 Prozent der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zuzüglich eines kleinen Festbetrags. Dazu kommen Abschläge, wenn Sie vor der Altersgrenze ausscheiden.

Anwärter, also Beamte auf Widerruf, und Beamte auf Probe haben diesen Anspruch bei Krankheit in der Regel nicht. Sie werden entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das heißt: Sie werden so gestellt, als wären Sie angestellt gewesen, und haben dann nur Aussicht auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn Sie kaum noch arbeiten können. Nur ein Dienstunfall ist anders geregelt, dort entfällt die Wartezeit.

StatusBei Dienstunfähigkeit durch KrankheitBedarf an privater Absicherung
Beamter auf Widerruf (Anwärter)Entlassung, Nachversicherung in der Rentenversicherungsehr hoch
Beamter auf Probemeist Entlassung, Nachversicherungsehr hoch
Lebenszeit, unter fünf Dienstjahrenin der Regel kein Ruhegehalthoch
Lebenszeit, ab fünf DienstjahrenRuhegehalt, mindestens Mindestversorgung, mit Abschlägenmittel, je nach Dienstjahren
Dienstunfall, jeder StatusUnfallruhegehalt ohne Wartezeitgering für diesen Fall

Echte und unechte DU-Klausel

Bei der echten Klausel reicht der Bescheid des Dienstherrn. Der Versicherer prüft nicht noch einmal selbst, ob Sie berufsunfähig sind. Das ist der eigentliche Wert dieser Versicherung.

Unechte oder eingeschränkte Klauseln behalten sich eine eigene Prüfung vor, gelten nur für Lebenszeitbeamte oder nur bei Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit. Lesen Sie den genauen Wortlaut, bevor Sie sich auf das Wort Dienstunfähigkeit im Tarifnamen verlassen.

Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug und Lehrkräfte

Für Vollzugsdienste gibt es eine eigene, strengere Form: die besondere Dienstunfähigkeit, etwa die Polizeidienstunfähigkeit. Sie kann vorliegen, obwohl Sie im Innendienst noch arbeiten könnten. Nicht jeder Tarif schließt sie ein, und manche nur gegen Aufpreis.

Lehrkräfte sind häufig wegen psychischer Erkrankungen dienstunfähig. Achten Sie deshalb besonders darauf, dass die Klausel ohne Ausschluss für psychische Ursachen gilt und dass auch eine Teildienstunfähigkeit, also eine begrenzte Dienstfähigkeit mit gekürzter Arbeitszeit, geregelt ist.

Wie hoch die Rente sein sollte

Für Anwärter begrenzen viele Versicherer die Rente, oft auf etwa 1.000 bis 1.500 Euro im Monat, weil das Einkommen noch niedrig ist. Sichern Sie sich deshalb eine Nachversicherungsgarantie, mit der Sie die Rente bei Verbeamtung auf Lebenszeit oder Beförderung ohne neue Gesundheitsfragen erhöhen.

Später zählt die Lücke zwischen Ihrem Nettoeinkommen und dem Ruhegehalt nach Steuer und Krankenversicherung. Mit vielen Dienstjahren wird sie kleiner. Ein guter Vertrag erlaubt es dann, die Rente zu senken, statt zu kündigen.

Wann Sie sie nicht brauchen

Wer schon lange auf Lebenszeit verbeamtet ist, ein Ruhegehalt nahe dem Höchstsatz erwarten kann und Rücklagen hat, kommt oft ohne aus. Auch kurz vor der Altersgrenze lohnt ein neuer Vertrag selten.

Ehrlich gesagt: Die Versicherung kostet Sie in den ersten Dienstjahren am wenigsten und hilft dort am meisten. Je länger Sie warten, desto teurer und desto weniger nötig wird sie.

Schritt für Schritt

  1. Status klären: Widerruf, Probe oder Lebenszeit, und wie viele Dienstjahre zählen.
  2. Versorgungsauskunft beim Dienstherrn anfordern, sobald Sie auf Lebenszeit verbeamtet sind.
  3. Lücke ausrechnen: Netto minus Ruhegehalt nach Steuer und Krankenversicherung.
  4. Nur Tarife mit echter DU-Klausel für alle Beamtengruppen vergleichen.
  5. Bei Vollzugsdienst die besondere Dienstunfähigkeit ausdrücklich einschließen.
  6. Nachversicherungsgarantie für Verbeamtung auf Lebenszeit und Beförderung vereinbaren.
  7. Gesundheitsfragen mit Ihren Unterlagen beantworten, bei Vorerkrankungen anonym vorfragen.

Checkliste

  • Echte DU-Klausel: der Bescheid des Dienstherrn reicht
  • Gilt für Beamte auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit
  • Entlassung wegen Dienstunfähigkeit ist ausdrücklich mitversichert
  • Teildienstunfähigkeit geregelt
  • Besondere Dienstunfähigkeit bei Polizei, Feuerwehr oder Justizvollzug
  • Nachversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung
  • Rente kann später gesenkt werden, wenn die Versorgung wächst

Häufige Fehler

  • Erst nach der Verbeamtung auf Lebenszeit abschließen, wenn Gesundheit und Alter den Beitrag schon erhöht haben
  • Sich auf die Beamtenversorgung verlassen, obwohl in der Probezeit bei Krankheit kein Ruhegehalt fließt
  • Einen Tarif wählen, dessen Klausel nur für Lebenszeitbeamte gilt
  • Im Vollzugsdienst die besondere Dienstunfähigkeit nicht prüfen
  • Die Rente nach der Anwärterzeit nicht an das höhere Einkommen anpassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Brauche ich als Beamter auf Lebenszeit noch eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Mit wenigen Dienstjahren meist ja, weil die Mindestversorgung niedrig ist und Abschläge dazukommen. Mit langer Dienstzeit und Rücklagen oft nicht mehr.

Was ist der Unterschied zur normalen BU-Versicherung?

Es ist dieselbe Versicherung mit einer zusätzlichen Klausel. Sie zahlt auch dann, wenn der Dienstherr Sie für dienstunfähig erklärt, ohne dass der Versicherer selbst eine Berufsunfähigkeit feststellen muss.

Was passiert bei einem Dienstunfall?

Dann gilt die Wartezeit von fünf Jahren nicht, und es gibt ein Unfallruhegehalt. Da die meisten Fälle durch Krankheit entstehen, ersetzt das die private Absicherung nicht.

Kann ich als Anwärter schon abschließen?

Ja, und das ist meist der beste Zeitpunkt. Viele Versicherer begrenzen die Rente in dieser Phase, deshalb ist eine Nachversicherungsgarantie wichtig.

Zahlt die Versicherung auch, wenn ich nur begrenzt dienstfähig bin?

Nur wenn der Vertrag die Teildienstunfähigkeit regelt. Manche Tarife zahlen dann eine anteilige Rente, andere gar nichts.

Muss ich die Rente versteuern?

Bei einem privat abgeschlossenen Vertrag nur mit dem Ertragsanteil, der von der Restlaufzeit abhängt. Das ist keine Steuerberatung.

Was ist, wenn ich den Dienstherrn wechsle oder in die Privatwirtschaft gehe?

Der Vertrag läuft weiter. Außerhalb des Beamtenverhältnisses gilt dann die normale Berufsunfähigkeit als Maßstab.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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