Alles zur Versicherung: Berufsunfähigkeit
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Kurz gesagt
Das ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Zusatzklausel: Sie zahlt schon dann, wenn Ihr Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlässt. Wichtig ist sie vor allem für Anwärter und Beamte auf Probe, die bei Krankheit in den ersten fünf Jahren kein Ruhegehalt bekommen. Im mittleren Dienst zahlen Sie mit 25 Jahren für 1.500 Euro Rente ab etwa 48 Euro im Monat.
Richtwerte für eine BU-Versicherung mit echter DU-Klausel, Rente bis zum Ruhestand, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Mittlerer Dienst, 25 Jahre, 1.500 Euro Rente | ab etwa 48 Euro im Monat |
| Mittlerer Dienst, 30 Jahre, 1.000 bis 2.000 Euro Rente | ab etwa 40 bis 80 Euro im Monat |
| Gehobener Dienst, 30 Jahre, 2.000 Euro Rente | ab etwa 78 Euro im Monat |
| Höherer Dienst, 35 Jahre, 2.500 Euro Rente | ab etwa 118 Euro im Monat |
| Polizei oder Feuerwehr mit besonderer Dienstunfähigkeit | oft 20 bis 50 Prozent über dem Verwaltungsdienst |
Die ab-Preise stammen aus veröffentlichten Tarifbeispielen. Der Aufschlag für Vollzugsdienste ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ihr Beitrag hängt von Laufbahn, Alter, Gesundheit und Rentenhöhe ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Sie ist seit einem Jahr im Dienst und erkrankt so, dass der Amtsarzt dauerhafte Dienstunfähigkeit feststellt. Ein Dienstunfall liegt nicht vor.
| Nettobezüge bisher | etwa 3.200 Euro |
| Ruhegehalt vom Dienstherrn | keins, Entlassung |
| Nachversicherung in der Rentenversicherung | Rente nur bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung |
| Private Rente mit echter DU-Klausel | 1.500 Euro, ab Bescheid |
| Beitrag dafür als Richtwert | etwa 55 bis 75 Euro im Monat |
Ohne Vertrag bleibt ihr bei einer Erkrankung, die noch leichte Arbeit erlaubt, gar keine Rente. Mit Vertrag hat sie 1.500 Euro im Monat sicher, weil der Bescheid des Dienstherrn reicht.
Über Ihre Dienstunfähigkeit entscheidet nicht ein Versicherer, sondern Ihr Dienstherr, meist nach einem amtsärztlichen Gutachten. Er kann Sie in den Ruhestand versetzen, obwohl ein privater Versicherer Sie nach seinen eigenen Maßstäben noch nicht als berufsunfähig ansehen würde.
Genau diese Lücke schließt die Dienstunfähigkeitsklausel, kurz DU-Klausel. Sie verknüpft die private Rente mit der Entscheidung des Dienstherrn. Ohne Klausel kann es passieren, dass Sie aus dem Dienst ausscheiden und die private Versicherung trotzdem nicht zahlt.
Lebenszeitbeamte bekommen bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt, wenn sie mindestens fünf Jahre Dienstzeit haben. Es gibt eine Mindestversorgung von 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge oder, wenn das mehr ist, einen Betrag in Höhe von 65 Prozent der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zuzüglich eines kleinen Festbetrags. Dazu kommen Abschläge, wenn Sie vor der Altersgrenze ausscheiden.
Anwärter, also Beamte auf Widerruf, und Beamte auf Probe haben diesen Anspruch bei Krankheit in der Regel nicht. Sie werden entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das heißt: Sie werden so gestellt, als wären Sie angestellt gewesen, und haben dann nur Aussicht auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn Sie kaum noch arbeiten können. Nur ein Dienstunfall ist anders geregelt, dort entfällt die Wartezeit.
| Status | Bei Dienstunfähigkeit durch Krankheit | Bedarf an privater Absicherung |
|---|---|---|
| Beamter auf Widerruf (Anwärter) | Entlassung, Nachversicherung in der Rentenversicherung | sehr hoch |
| Beamter auf Probe | meist Entlassung, Nachversicherung | sehr hoch |
| Lebenszeit, unter fünf Dienstjahren | in der Regel kein Ruhegehalt | hoch |
| Lebenszeit, ab fünf Dienstjahren | Ruhegehalt, mindestens Mindestversorgung, mit Abschlägen | mittel, je nach Dienstjahren |
| Dienstunfall, jeder Status | Unfallruhegehalt ohne Wartezeit | gering für diesen Fall |
Bei der echten Klausel reicht der Bescheid des Dienstherrn. Der Versicherer prüft nicht noch einmal selbst, ob Sie berufsunfähig sind. Das ist der eigentliche Wert dieser Versicherung.
Unechte oder eingeschränkte Klauseln behalten sich eine eigene Prüfung vor, gelten nur für Lebenszeitbeamte oder nur bei Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit. Lesen Sie den genauen Wortlaut, bevor Sie sich auf das Wort Dienstunfähigkeit im Tarifnamen verlassen.
Für Vollzugsdienste gibt es eine eigene, strengere Form: die besondere Dienstunfähigkeit, etwa die Polizeidienstunfähigkeit. Sie kann vorliegen, obwohl Sie im Innendienst noch arbeiten könnten. Nicht jeder Tarif schließt sie ein, und manche nur gegen Aufpreis.
Lehrkräfte sind häufig wegen psychischer Erkrankungen dienstunfähig. Achten Sie deshalb besonders darauf, dass die Klausel ohne Ausschluss für psychische Ursachen gilt und dass auch eine Teildienstunfähigkeit, also eine begrenzte Dienstfähigkeit mit gekürzter Arbeitszeit, geregelt ist.
Für Anwärter begrenzen viele Versicherer die Rente, oft auf etwa 1.000 bis 1.500 Euro im Monat, weil das Einkommen noch niedrig ist. Sichern Sie sich deshalb eine Nachversicherungsgarantie, mit der Sie die Rente bei Verbeamtung auf Lebenszeit oder Beförderung ohne neue Gesundheitsfragen erhöhen.
Später zählt die Lücke zwischen Ihrem Nettoeinkommen und dem Ruhegehalt nach Steuer und Krankenversicherung. Mit vielen Dienstjahren wird sie kleiner. Ein guter Vertrag erlaubt es dann, die Rente zu senken, statt zu kündigen.
Wer schon lange auf Lebenszeit verbeamtet ist, ein Ruhegehalt nahe dem Höchstsatz erwarten kann und Rücklagen hat, kommt oft ohne aus. Auch kurz vor der Altersgrenze lohnt ein neuer Vertrag selten.
Ehrlich gesagt: Die Versicherung kostet Sie in den ersten Dienstjahren am wenigsten und hilft dort am meisten. Je länger Sie warten, desto teurer und desto weniger nötig wird sie.
Fragen und Antworten
Mit wenigen Dienstjahren meist ja, weil die Mindestversorgung niedrig ist und Abschläge dazukommen. Mit langer Dienstzeit und Rücklagen oft nicht mehr.
Es ist dieselbe Versicherung mit einer zusätzlichen Klausel. Sie zahlt auch dann, wenn der Dienstherr Sie für dienstunfähig erklärt, ohne dass der Versicherer selbst eine Berufsunfähigkeit feststellen muss.
Dann gilt die Wartezeit von fünf Jahren nicht, und es gibt ein Unfallruhegehalt. Da die meisten Fälle durch Krankheit entstehen, ersetzt das die private Absicherung nicht.
Ja, und das ist meist der beste Zeitpunkt. Viele Versicherer begrenzen die Rente in dieser Phase, deshalb ist eine Nachversicherungsgarantie wichtig.
Nur wenn der Vertrag die Teildienstunfähigkeit regelt. Manche Tarife zahlen dann eine anteilige Rente, andere gar nichts.
Bei einem privat abgeschlossenen Vertrag nur mit dem Ertragsanteil, der von der Restlaufzeit abhängt. Das ist keine Steuerberatung.
Der Vertrag läuft weiter. Außerhalb des Beamtenverhältnisses gilt dann die normale Berufsunfähigkeit als Maßstab.
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