Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Wohngebäude

Wie versichere ich ein Ferienhaus?

Kurz gesagt

Mit einer Wohngebäudeversicherung, die ausdrücklich für nicht ständig bewohnte Häuser gilt. Ein normaler Tarif setzt meist voraus, dass Sie dort wohnen. Für ein Ferienhaus mit 100 Quadratmetern in Deutschland zahlen Sie oft 250 bis 600 Euro im Jahr. Dazu kommen Hausrat, Haftpflicht und bei Vermietung der Mietausfall.

Wie versichere ich ein Ferienhaus?

Was es kostet

Veröffentlichte Beitragsbeispiele für Ferienhäuser, ohne Hausrat und Haftpflicht.

BeispielRichtwert
Ferienhaus an der Nordsee, 100 Quadratmeter, Versicherungssumme 175.000 Eurorund 284 Euro im Jahr
Ferienhaus in Frankreich, 120 Quadratmeter, Versicherungssumme 210.000 Eurorund 454 Euro im Jahr
Ferienhaus in Deutschland, 80 bis 120 Quadratmeter, je nach Lage und Umfangetwa 250 bis 600 Euro im Jahr
Aufschlag gegenüber dem ständig bewohnten Hausetwa 20 bis 50 Prozent

Stand September 2026. Die Spanne von 250 bis 600 Euro und der Aufschlag gegenüber einem ständig bewohnten Haus sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Elementarschutz und Vermietung erhöhen den Beitrag zusätzlich. Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Ferienhaus an der Ostsee, zeitweise vermietet

Ein Haus mit 90 Quadratmetern, von Mai bis September an Gäste vermietet, im Winter leer. Die Werte sind gerundete Richtwerte.

Wohngebäude für Ferienhaus mit Vermietungetwa 300 bis 450 Euro
Elementarschutz in Küstennäheetwa 80 bis 200 Euro
Hausrat für die Einrichtungetwa 80 bis 150 Euro
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtetwa 50 bis 100 Euro

Zusammen etwa 510 bis 900 Euro im Jahr. Dazu kommt ein Hausmeisterdienst für die Kontrollen im Winter.

Warum der normale Tarif nicht reicht

Wohngebäudetarife sind für Häuser gedacht, in denen jemand wohnt. Steht ein Haus längere Zeit leer, werten Versicherer das als höheres Risiko. Wer es nicht anzeigt, riskiert, dass im Schadenfall weniger oder gar nicht gezahlt wird.

Bei einem Ferienhaus ist der Leerstand der Normalfall. Deshalb brauchen Sie einen Vertrag, der das Haus als Ferien- oder Zweitwohnsitz führt. Dann ist der Leerstand eingepreist und kein Streitpunkt mehr.

Welche Verträge ein Ferienhaus braucht

Die Wohngebäudeversicherung schützt das Haus gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. In Küsten- und Flussnähe gehört der Elementarschutz dazu, sonst fehlt Hochwasser.

Für Möbel und Ausstattung brauchen Sie eine eigene Hausratversicherung für das Ferienhaus, die Police der Hauptwohnung deckt das meist nicht voll. Als Eigentümer haften Sie außerdem, wenn etwa ein Gast auf der vereisten Treppe stürzt.

VertragWann nötigWorauf achten
Wohngebäude für Ferienhausimmer bei eigenem HausLeerstand ausdrücklich erlaubt
Elementarschutzan Küste, Fluss oder HangWartezeit und Selbstbeteiligung
Hausrat für das Ferienhausbei eigener EinrichtungEinbruch bei längerer Abwesenheit
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtbei Vermietung oder fremder NutzungDeckungssumme mindestens 5 Millionen Euro
Mietausfallbei Vermietungwie lange und in welcher Höhe gezahlt wird

Pflichten, die Sie kennen müssen

In fast allen Verträgen stehen Sicherheitspflichten für nicht genutzte Gebäude. Im Winter müssen Sie das Haus ausreichend heizen oder die Wasserleitungen absperren und entleeren. Das Haus muss regelmäßig kontrolliert werden, damit Schäden nicht monatelang unbemerkt bleiben.

Wer diese Pflichten verletzt, bekommt nach einem Frostschaden oft nur einen Teil erstattet. Ein Nachbar oder Hausmeisterdienst, der einmal pro Woche nachsieht und das festhält, ist deshalb viel wert.

Wenn Sie vermieten

Vermieten Sie an Feriengäste, müssen Sie das dem Versicherer sagen. Manche Tarife schließen gewerbliche Vermietung aus, andere verlangen einen Zuschlag. Schäden, die ein Gast verursacht, zahlt zunächst Ihre Gebäudeversicherung, der Versicherer holt sich das Geld dann beim Gast zurück.

Wichtig ist der Mietausfall. Wird das Haus nach einem Brand für Monate unbewohnbar, fehlen Ihnen sonst die Einnahmen der ganzen Saison.

Ferienhaus im Ausland

Deutsche Wohngebäudetarife gelten in der Regel nur für Häuser in Deutschland. Für ein Haus in Spanien, Frankreich oder Österreich brauchen Sie meist einen Versicherer, der dort zugelassen ist, und Bedingungen nach dem Recht des Landes.

Klären Sie auch, ob das Land eigene Pflichtversicherungen kennt oder ob die finanzierende Bank einen bestimmten Schutz verlangt.

Schritt für Schritt

  1. Klären, wie oft das Haus bewohnt ist und ob Sie vermieten.
  2. Einen Tarif wählen, der Ferienhaus oder Zweitwohnsitz ausdrücklich nennt.
  3. Elementarschutz nach Lage prüfen, an Küste und Fluss fast immer.
  4. Hausrat, Haftpflicht und bei Vermietung Mietausfall ergänzen.
  5. Frostschutz und Kontrollen im Winter organisieren und festhalten.
  6. Bei einem Haus im Ausland einen Versicherer vor Ort einbinden.

Checkliste

  • Vertrag nennt das Haus als Ferienhaus oder Zweitwohnsitz
  • Leerstand ohne feste Tagesgrenze oder mit ausreichender Grenze
  • Vermietung dem Versicherer angezeigt
  • Elementarschutz bei Küsten-, Fluss- oder Hanglage
  • Plan für Heizung oder Entleerung der Leitungen im Winter
  • Regelmäßige Kontrolle durch Nachbarn oder Dienst

Häufige Fehler

  • Das Ferienhaus mit einem normalen Tarif versichern und den Leerstand verschweigen
  • Die Wasserleitungen im Winter nicht absperren
  • Vermietung an Gäste nicht angeben
  • Annehmen, die Hausratversicherung der Hauptwohnung decke das Ferienhaus mit

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie lange darf ein Ferienhaus leer stehen?

Das regelt der Vertrag. Normale Tarife ziehen die Grenze oft bei 60 bis 90 Tagen, Ferienhaustarife erlauben längeren Leerstand, verlangen dafür aber Kontrollen.

Zahlt die Versicherung einen Frostschaden im leeren Haus?

Ja, wenn Sie die Pflichten eingehalten haben: heizen oder Wasser absperren und Leitungen entleeren. Sonst wird oft gekürzt.

Muss ich die Vermietung melden?

Ja. Vermietung ändert das Risiko, und manche Tarife schließen sie aus. Wer sie verschweigt, gefährdet den Schutz.

Kann ich mein Ferienhaus in Spanien in Deutschland versichern?

In der Regel nicht über einen normalen deutschen Wohngebäudetarif. Meist brauchen Sie einen Vertrag bei einem Versicherer, der in Spanien zugelassen ist.

Brauche ich für ein kleines Ferienhaus auf Pachtland eine Gebäudeversicherung?

Wenn das Haus Ihnen gehört, ja. Bei Wochenendhäusern in Holzbauweise gibt es eigene Tarife, die günstiger sein können.

Ist das Ferienhaus steuerlich absetzbar?

Bei Vermietung können die Beiträge anteilig als Werbungskosten zählen. Bei reiner Eigennutzung in der Regel nicht, fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Wohngebäude

Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Wohngebäudeversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für den Rückruf. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie im Datenschutz.