Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufsunfähigkeit

Zahlt die BU-Versicherung bei psychischen Erkrankungen?

Kurz gesagt

Ja. Psychische Erkrankungen sind der häufigste Grund für eine BU-Rente, rund 36 Prozent der Fälle. Es gilt dieselbe Bedingung wie bei jeder Krankheit: Sie können Ihren Beruf voraussichtlich sechs Monate lang zu mindestens 50 Prozent nicht ausüben, belegt durch Fachärzte. Nichts zahlt die BU, wenn der Vertrag die Psyche ausschließt oder Sie eine Therapie im Antrag verschwiegen haben.

Zahlt die BU-Versicherung bei psychischen Erkrankungen?

Was es kostet

Was eine BU ohne Vorerkrankung kostet und welche Summen bei einer psychischen Berufsunfähigkeit im Spiel sind. Zuschläge nach einer Therapie legt jeder Versicherer selbst fest.

BeispielRichtwert
Bürokaufmann, 30 Jahre, 1.500 Euro Rente bis 67ab etwa 48 Euro im Monat
Informatiker, 35 Jahre, 1.500 Euro Renteab etwa 37 Euro im Monat
Bürokaufmann, 35 Jahre, 1.500 Euro Rente mit Leistung schon bei Krankschreibungetwa 66 Euro im Monat
Beitragszuschlag nach abgeschlossener PsychotherapieRichtwert 20 bis 100 Prozent, oft auch Ausschluss statt Zuschlag
BU-Rente 2.000 Euro über 25 Jahre600.000 Euro

Stand Oktober 2026. Beitragsbeispiele aus öffentlich genannten Tarifbeispielen mit Stand April 2026 für Antragsteller ohne Vorerkrankung. Ursachenanteile aus einer Auswertung von Leistungsfällen, veröffentlicht Dezember 2025. Der Zuschlag nach Psychotherapie ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis, viele Versicherer arbeiten stattdessen mit Ausschluss oder Zurückstellung.

Rechenbeispiel

Projektleiterin, 38 Jahre, schwere Depression

Sie ist seit fünf Monaten krankgeschrieben, in fachärztlicher Behandlung und war sechs Wochen in einer Klinik. Ihr Vertrag: 2.000 Euro Rente bis 67, kein Ausschluss für die Psyche.

Kundentermine und Präsentationen, 40 Prozent der Arbeitszeitnicht mehr möglich
Planung und Steuerung von Projekten, 30 Prozentnur noch zu einem Drittel möglich
Teamführung, 20 Prozentnicht mehr möglich
Verwaltung und Dokumentation, 10 Prozentmöglich
Noch leistbarrund 20 Prozent, berufsunfähig also zu rund 80 Prozent

Mit Klinikbericht, Facharztbefunden und dieser Aufschlüsselung ist die Schwelle von 50 Prozent klar belegt. Sie bekommt 2.000 Euro im Monat. Der Versicherer wird später nachprüfen. Geht es ihr nach zwei Jahren so gut, dass sie wieder mehr als die Hälfte schafft, kann die Rente enden.

Die Psyche ist kein Sonderfall, aber der häufigste Fall

Eine BU unterscheidet nicht zwischen körperlichen und seelischen Ursachen. Das Gesetz spricht in § 172 Versicherungsvertragsgesetz von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, und eine Depression ist eine Krankheit. Entscheidend ist allein, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr schaffen.

Die Zahlen zeigen, warum das wichtig ist. Rund jede dritte BU-Rente geht inzwischen auf die Psyche zurück, deutlich mehr als auf Rücken und Gelenke oder Krebs. Wer eine Absicherung nur gegen körperliche Risiken sucht, etwa eine Grundfähigkeitsversicherung, hat genau diese größte Lücke offen.

Ursache der BerufsunfähigkeitAnteil an den Fällen
Psychische Erkrankungenrund 36 Prozent
Skelett und Bewegungsapparatknapp 18 Prozent
Krebsrund 17 Prozent
Sonstige Erkrankungenetwa 16 Prozent
Unfällerund 7 Prozent
Herz und Gefäßeetwa 6 Prozent

Der Nachweis: woran Anträge scheitern

Bei einem Beinbruch zeigt das Röntgenbild den Schaden. Bei einer Depression muss der Arzt beschreiben, was Sie nicht mehr können: konzentriert arbeiten, Termine halten, Kundenkontakt aushalten, Entscheidungen treffen. Der Versicherer will Befunde von Fachärzten für Psychiatrie oder von Psychotherapeuten, Klinikberichte und einen Verlauf über Monate. Ein Attest der Hausärztin mit dem Wort Burnout reicht selten.

Ebenso wichtig ist Ihre Berufsbeschreibung. Schreiben Sie auf, wie ein typischer Arbeitstag vor der Erkrankung aussah, mit Stunden und Anteilen. Nur so lässt sich zeigen, dass mehr als die Hälfte der Tätigkeiten nicht mehr geht. Viele Ablehnungen bei psychischen Erkrankungen haben weniger mit der Diagnose zu tun als mit einer zu dünnen Akte.

Wenn es besser wird: Nachprüfung und Schwankungen

Psychische Erkrankungen verlaufen in Phasen. Der Versicherer darf während des Rentenbezugs nachprüfen, ob die Berufsunfähigkeit noch besteht. Bessert sich Ihr Zustand so, dass Sie wieder zu mehr als der Hälfte arbeiten können, kann die Rente enden. Das ist kein Trick, sondern Teil jedes Vertrags.

Gute Bedingungen helfen hier: eine Wiedereingliederung, bei der Sie stufenweise zurückkehren, ohne dass die Rente sofort wegfällt, und eine klare Regel für eine erneute Berufsunfähigkeit. Fragen Sie danach, bevor Sie abschließen.

Ausschlussklauseln: die stille Lücke

Wer im Antrag eine Psychotherapie oder eine depressive Episode angibt, bekommt oft ein Angebot mit Ausschluss. Dann zahlt die BU bei allen psychischen Ursachen nicht, also gerade beim häufigsten Grund. Manchmal ist ein solcher Vertrag trotzdem sinnvoll, weil er den Rest absichert. Sie sollten aber wissen, was Sie kaufen.

Achten Sie darauf, wie weit der Ausschluss reicht. Ein eng gefasster Ausschluss nur für eine bestimmte Diagnose ist deutlich besser als einer für alle psychischen Erkrankungen. Manche Versicherer prüfen einen Ausschluss nach einigen beschwerdefreien Jahren auf Antrag erneut. Fragen Sie danach und lassen Sie sich das schriftlich geben.

Psychotherapie und Antrag: ehrlich bleiben

Viele verschweigen eine Therapie aus Angst vor Ablehnung. Das ist der teuerste Fehler. Fällt im Leistungsfall auf, dass eine abgefragte Behandlung fehlte, kann der Versicherer nach § 21 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss zurücktreten, bei Vorsatz oder Arglist innerhalb von zehn Jahren. Bei einer psychischen Erkrankung wird die Krankenakte immer gründlich gelesen.

Besser: Fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse die gespeicherten Diagnosen an, das geht kostenlos nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Lassen Sie sich von Ihrer Therapeutin bestätigen, dass die Behandlung abgeschlossen ist. Dann stellen wir eine anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern, ohne dass Ihr Name in einer Datei landet. Liegt die Therapie länger zurück als der Abfragezeitraum, müssen Sie sie nicht angeben.

Wann eine BU nicht die richtige Antwort ist

Wer gerade in Behandlung ist, bekommt meist keine BU, auch nicht mit Ausschluss. Dann ist es oft klüger, die Therapie abzuschließen und den Antrag später zu stellen, statt jetzt einen schlechten Vertrag zu nehmen. Verschieben Sie aber keine Behandlung wegen einer Versicherung. Gesundheit geht vor.

Als Übergang kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder ein Vertrag mit vereinfachten Gesundheitsfragen dienen. Beide sind schwächer als eine BU. Eine Grundfähigkeitsversicherung schützt bei psychischen Erkrankungen kaum, weil die Fähigkeiten wie Gehen oder Sehen erhalten bleiben.

Schritt für Schritt

  1. Früh fachärztliche Behandlung beginnen und alle Befunde und Klinikberichte sammeln.
  2. Einen typischen Arbeitstag vor der Erkrankung mit Stunden und Anteilen aufschreiben.
  3. Den Leistungsantrag stellen, sobald absehbar ist, dass es länger als sechs Monate dauert.
  4. Die Ärzte bitten, konkret zu beschreiben, welche Tätigkeiten nicht mehr gehen, nicht nur die Diagnose.
  5. Bei Ablehnung die Begründung anfordern und gezielt die fehlenden Nachweise nachreichen.

Checkliste

  • Kein Ausschluss für psychische Erkrankungen im Vertrag oder nur ein eng gefasster
  • Alle Psychotherapien im Abfragezeitraum im Antrag angegeben
  • Diagnosen bei der Krankenkasse vor dem Antrag abgefragt
  • Regel zur Wiedereingliederung in den Bedingungen
  • Leistung bei längerer Krankschreibung als Zusatz geprüft
  • Berufsbeschreibung mit Zeitanteilen vorbereitet

Häufige Fehler

  • Eine Psychotherapie im Antrag weglassen, um einen Ausschluss zu vermeiden
  • Den Leistungsantrag nur mit einem Hausarztattest und dem Wort Burnout stellen
  • Eine Grundfähigkeitsversicherung für einen Schutz bei psychischen Erkrankungen halten
  • Einen Vertrag mit Ausschluss für alle psychischen Erkrankungen abschließen, ohne die Lücke zu kennen
  • Eine Behandlung aufschieben, weil man später eine BU beantragen will

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die BU bei Burnout?

Burnout allein gilt oft nicht als eigenständige Krankheitsdiagnose. Gezahlt wird, wenn Ärzte eine Erkrankung wie eine Depression feststellen und die Schwelle von 50 Prozent belegt ist.

Muss ich eine Psychotherapie im BU-Antrag angeben?

Ja, wenn sie im abgefragten Zeitraum liegt, meist drei bis fünf Jahre bei ambulanter Behandlung. Ältere Therapien müssen Sie nicht angeben, wenn nicht danach gefragt wird.

Bekomme ich nach einer Therapie noch eine BU?

Oft ja, mit Zuschlag, Ausschluss oder nach einer Wartezeit. Viele Versicherer nehmen an, wenn die Therapie einige Jahre abgeschlossen ist. Eine anonyme Voranfrage zeigt, wer annimmt.

Wie lange dauert die Prüfung bei psychischen Erkrankungen?

Oft länger als bei körperlichen Ursachen, weil Befunde von mehreren Stellen nötig sind. Rechnen Sie mit mehreren Monaten. Vollständige Unterlagen verkürzen das.

Zahlt die BU auch rückwirkend?

Ja, in der Regel ab Beginn der Berufsunfähigkeit, wenn Sie den Antrag rechtzeitig stellen. Lesen Sie die Frist für eine verspätete Meldung in Ihren Bedingungen.

Darf der Versicherer mich zu einer Therapie zwingen?

Zwingen nicht. Viele Bedingungen verlangen aber, dass Sie zumutbaren ärztlichen Anweisungen folgen. Eine Behandlung abzulehnen kann den Anspruch gefährden.

Was ist, wenn meine Erkrankung in Schüben kommt?

Entscheidend ist, ob die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate besteht. Kurze Phasen reichen nicht. Bei wiederkehrenden Schüben hilft eine gute Dokumentation des Verlaufs.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Berufsunfähigkeit

Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Berufsunfähigkeitsversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für den Rückruf. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie im Datenschutz.