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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Rechtsschutz

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einem Strafverfahren?

Kurz gesagt

Die Rechtsschutzversicherung zahlt bei einem Strafverfahren nur in engen Grenzen: wenn Ihnen eine fahrlässige Tat vorgeworfen wird oder ein Vergehen im Straßenverkehr. Bei Vorsatz und bei Verbrechen zahlt sie nicht, und wer am Ende wegen Vorsatz verurteilt wird, muss das Geld zurückzahlen. Eine Verteidigung vor dem Amtsgericht kostet nach den gesetzlichen Gebühren rund 1.200 Euro.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einem Strafverfahren?

Was es kostet

Gesetzliche Gebühren eines Wahlverteidigers seit Juni 2025 und veröffentlichte Beitragsbeispiele.

BeispielRichtwert
Grundgebühr des Verteidigers48 bis 432 Euro netto, Mittelgebühr 240 Euro
Verfahrensgebühr im Ermittlungsverfahren oder vor dem Amtsgerichtje 48 bis 348 Euro netto, Mittelgebühr 198 Euro
Terminsgebühr je Verhandlungstag vor dem Amtsgericht84 bis 576 Euro netto, Mittelgebühr 330 Euro
Einfaches Verfahren vor dem Amtsgericht, ein Termin, Mittelgebührenetwa 1.200 Euro mit Umsatzsteuer
Honorarvereinbarung im einfachen Verfahren vor dem Amtsgerichtetwa 800 bis 1.000 Euro, mit mehreren Terminen 1.200 bis 2.000 Euro
Paket Privat, Beruf und Verkehr für Familien, Strafrechtsschutz bei Fahrlässigkeit meist enthaltenoft 200 bis 350 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026.

Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in der seit Juni 2025 geltenden Fassung, Honorarbeispiele aus einer veröffentlichten Kanzleiübersicht, regional verschieden.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Ob und welcher Strafrechtsschutz enthalten ist, steht in Ihrem Bedingungswerk;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Auffahrunfall mit verletzter Fahrerin, Ermittlungsverfahren

Nach einem Auffahrunfall ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung. Es kommt zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht.

Verteidiger nach Mittelgebühren, ein Verhandlungstagetwa 1.200 Euro
Gutachter zum Unfallhergangetwa 800 bis 1.500 Euro
Mit Rechtsschutz bleibt die Selbstbeteiligung150 Euro
Geldstrafe bei Verurteilungtragen Sie immer selbst

Ohne Police stehen rund 2.000 bis 2.700 Euro für die Verteidigung im Raum, mit Police die Selbstbeteiligung. Wäre die Tat eine Trunkenheitsfahrt und lautete das Urteil auf Vorsatz, müssten Sie alles zurückzahlen.

Die kurze Regel: Fahrlässigkeit ja, Vorsatz nein

Der Strafrechtsschutz in einer normalen Rechtsschutzversicherung ist für Menschen gedacht, denen ein Fehler unterlaufen ist, nicht für bewusste Taten. Er bezahlt die Verteidigung, wenn Ihnen vorgeworfen wird, fahrlässig gehandelt zu haben: ein Unfall mit Verletzten, ein Hund, der jemanden beißt, ein Kind, das auf dem vereisten Gehweg vor Ihrem Haus stürzt.

Bei Taten, die nur vorsätzlich begangen werden können, zahlt der Grundschutz gar nicht. Dazu gehören Betrug, Diebstahl, Beleidigung oder Steuerhinterziehung. Ebenso ausgeschlossen sind Verbrechen, also Taten mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe. Hier spielt es keine Rolle, ob Sie am Ende freigesprochen werden.

VorwurfLeistet der Grundschutz?Was Sie wissen sollten
Fahrlässige Körperverletzung nach einem Unfalljader typische Fall, für den der Baustein gemacht ist
Trunkenheitsfahrtja, vorläufigwird Vorsatz festgestellt, müssen Sie zurückzahlen
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallortja, vorläufigauch hier Rückforderung bei Verurteilung wegen Vorsatz
Fahrlässige Brandstiftung oder fahrlässige Tötungjasolange Ihnen Fahrlässigkeit vorgeworfen wird
Betrug, Diebstahl, Beleidigungneinnur über einen erweiterten Strafrechtsschutz
Verbrechen, etwa Raubneinauch bei Freispruch keine Leistung
Parkverstoß oder HalteverbotneinOrdnungswidrigkeit, in vielen Tarifen ausgeschlossen

Straßenverkehr: Schutz zuerst, Abrechnung am Ende

Im Verkehr gilt eine Besonderheit. Wird Ihnen ein Vergehen vorgeworfen, etwa eine Trunkenheitsfahrt oder das Entfernen vom Unfallort, gibt die Versicherung zunächst Deckung, auch wenn die Anklage auf Vorsatz lautet. Ihr Anwalt kann also sofort arbeiten.

Abgerechnet wird nach dem Urteil. Lautet es auf Fahrlässigkeit oder werden Sie freigesprochen, bleibt es bei der Zahlung. Lautet es rechtskräftig auf Vorsatz, verlangt die Versicherung alles zurück, was sie gezahlt hat. Das sollten Sie wissen, bevor Sie einen teuren Verteidiger beauftragen.

Was eine Verteidigung kostet

Strafverteidiger rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit Gebührenrahmen ab. Seit Juni 2025 liegt die Grundgebühr bei 48 bis 432 Euro, die Verfahrensgebühren im Ermittlungsverfahren und vor dem Amtsgericht bei je 48 bis 348 Euro, die Terminsgebühr je Verhandlungstag vor dem Amtsgericht bei 84 bis 576 Euro. Mit Mittelgebühren, Auslagen und Umsatzsteuer kommt ein einfaches Verfahren mit einem Termin auf rund 1.200 Euro.

Viele Verteidiger arbeiten aber mit einer Honorarvereinbarung, die über den gesetzlichen Gebühren liegt. Die normale Rechtsschutzversicherung zahlt nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz tragen Sie selbst. Klären Sie das, bevor Sie unterschreiben.

Erweiterter Strafrechtsschutz: wer ihn braucht

Für Vorwürfe, die nur vorsätzlich begangen werden können, gibt es einen erweiterten oder speziellen Strafrechtsschutz. Er zahlt die Verteidigung auch bei einem Vorsatzvorwurf, oft einschließlich vereinbarter Honorare bis zu einer Grenze. Wird jedoch rechtskräftig eine Vorsatztat festgestellt, müssen Sie auch hier zurückzahlen.

Sinnvoll ist das vor allem für Menschen mit Verantwortung im Beruf: Geschäftsführer, Bauleiter, Ärzte, Pflegekräfte, Ausbilder, Beschäftigte im Umweltschutz oder in der Buchhaltung. Dort entstehen Ermittlungen oft aus dem Arbeitsalltag. Für die meisten Privatleute reicht der Grundschutz, der im Baustein Privat oder Verkehr schon enthalten ist.

Wann Sie den Baustein nicht brauchen

Ein eigener Strafrechtsschutz lohnt sich nicht, wenn Sie bereits ein Paket aus Privat, Beruf und Verkehr haben, denn dort ist die Verteidigung bei Fahrlässigkeit meist enthalten. Er lohnt sich auch nicht als Schutz für eine geplante oder bereits begangene Tat: Was vor Vertragsbeginn passiert ist, ist nie versichert.

Ehrlich gesagt ist das Strafverfahren für die meisten Menschen ein seltener Fall. Der eigentliche Wert liegt im Verkehr, wo ein Unfall mit Verletzten schnell zum Ermittlungsverfahren wird, und im Beruf, wenn Sie Verantwortung für andere tragen.

Schritt für Schritt

  1. Im Versicherungsschein nachsehen, ob Strafrechtsschutz enthalten ist und für welche Lebensbereiche.
  2. Vor der Beauftragung eines Anwalts die Deckungszusage einholen, am besten über den Anwalt selbst.
  3. Den Anwalt fragen, ob er nach den gesetzlichen Gebühren oder mit Honorarvereinbarung abrechnet.
  4. Bei einem Vorwurf im Verkehr wissen, dass die Zahlung vorläufig ist und vom Urteil abhängt.
  5. Wer beruflich Verantwortung trägt, einen erweiterten Strafrechtsschutz prüfen.

Checkliste

  • Strafrechtsschutz bei Fahrlässigkeit im Baustein Privat, Beruf und Verkehr enthalten
  • Opferschutz oder Nebenklage mitversichert, wenn Ihnen selbst etwas angetan wird
  • Kosten für Gutachter und Zeugen ausdrücklich genannt
  • Für Berufe mit Verantwortung ein erweiterter Strafrechtsschutz geprüft
  • Keine Wartezeit für den Strafrechtsschutz
  • Deckungssumme ausreichend, damit auch mehrere Verhandlungstage gedeckt sind

Häufige Fehler

  • Glauben, die Versicherung zahle die Geldstrafe
  • Einen Verteidiger mit hohem Stundenhonorar beauftragen, ohne zu wissen, dass nur die gesetzlichen Gebühren erstattet werden
  • Vergessen, dass bei Verurteilung wegen Vorsatz das gezahlte Geld zurückgefordert wird
  • Annehmen, ein Freispruch bei einem Verbrechensvorwurf führe nachträglich zur Zahlung

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Vorsatz?

Im Grundschutz nicht. Nur ein erweiterter Strafrechtsschutz zahlt die Verteidigung bei einem Vorsatzvorwurf, und auch der fordert das Geld zurück, wenn Sie rechtskräftig wegen Vorsatz verurteilt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Vergehen und Verbrechen?

Ein Verbrechen ist eine Tat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe, alles darunter ist ein Vergehen. Bei Verbrechen zahlt die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht.

Zahlt die Versicherung die Geldstrafe?

Nein. Geldstrafen, Geldauflagen und Bußgelder bleiben immer bei Ihnen. Versichert sind nur die Kosten der Verteidigung und des Verfahrens.

Was passiert bei einer Trunkenheitsfahrt?

Die Versicherung gibt zunächst Deckung. Werden Sie wegen fahrlässiger Trunkenheit verurteilt, bleibt es dabei. Lautet das Urteil auf Vorsatz, müssen Sie die Kosten zurückzahlen.

Muss ich einen Pflichtverteidiger nehmen?

Nein, Sie können einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen. Die Versicherung zahlt in der Regel die gesetzlichen Gebühren dieses Anwalts, höhere vereinbarte Honorare nur in erweiterten Tarifen.

Gibt es eine Wartezeit für den Strafrechtsschutz?

Meist nicht. Entscheidend ist aber, dass die vorgeworfene Tat nach Vertragsbeginn passiert ist. Was vorher geschah, ist nicht versichert.

Hilft die Police, wenn ich selbst Opfer einer Straftat werde?

Je nach Tarif. Viele neuere Bedingungswerke enthalten einen Opferschutz, der den Anwalt für die Nebenklage zahlt. Prüfen Sie das in Ihren Bedingungen.

Quellen

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