Alles zur Versicherung: Rechtsschutz
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
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Kurz gesagt
Die Rechtsschutzversicherung zahlt bei einem Strafverfahren nur in engen Grenzen: wenn Ihnen eine fahrlässige Tat vorgeworfen wird oder ein Vergehen im Straßenverkehr. Bei Vorsatz und bei Verbrechen zahlt sie nicht, und wer am Ende wegen Vorsatz verurteilt wird, muss das Geld zurückzahlen. Eine Verteidigung vor dem Amtsgericht kostet nach den gesetzlichen Gebühren rund 1.200 Euro.
Gesetzliche Gebühren eines Wahlverteidigers seit Juni 2025 und veröffentlichte Beitragsbeispiele.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Grundgebühr des Verteidigers | 48 bis 432 Euro netto, Mittelgebühr 240 Euro |
| Verfahrensgebühr im Ermittlungsverfahren oder vor dem Amtsgericht | je 48 bis 348 Euro netto, Mittelgebühr 198 Euro |
| Terminsgebühr je Verhandlungstag vor dem Amtsgericht | 84 bis 576 Euro netto, Mittelgebühr 330 Euro |
| Einfaches Verfahren vor dem Amtsgericht, ein Termin, Mittelgebühren | etwa 1.200 Euro mit Umsatzsteuer |
| Honorarvereinbarung im einfachen Verfahren vor dem Amtsgericht | etwa 800 bis 1.000 Euro, mit mehreren Terminen 1.200 bis 2.000 Euro |
| Paket Privat, Beruf und Verkehr für Familien, Strafrechtsschutz bei Fahrlässigkeit meist enthalten | oft 200 bis 350 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026.
Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in der seit Juni 2025 geltenden Fassung, Honorarbeispiele aus einer veröffentlichten Kanzleiübersicht, regional verschieden.
Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Ob und welcher Strafrechtsschutz enthalten ist, steht in Ihrem Bedingungswerk;
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Nach einem Auffahrunfall ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung. Es kommt zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht.
| Verteidiger nach Mittelgebühren, ein Verhandlungstag | etwa 1.200 Euro |
| Gutachter zum Unfallhergang | etwa 800 bis 1.500 Euro |
| Mit Rechtsschutz bleibt die Selbstbeteiligung | 150 Euro |
| Geldstrafe bei Verurteilung | tragen Sie immer selbst |
Ohne Police stehen rund 2.000 bis 2.700 Euro für die Verteidigung im Raum, mit Police die Selbstbeteiligung. Wäre die Tat eine Trunkenheitsfahrt und lautete das Urteil auf Vorsatz, müssten Sie alles zurückzahlen.
Der Strafrechtsschutz in einer normalen Rechtsschutzversicherung ist für Menschen gedacht, denen ein Fehler unterlaufen ist, nicht für bewusste Taten. Er bezahlt die Verteidigung, wenn Ihnen vorgeworfen wird, fahrlässig gehandelt zu haben: ein Unfall mit Verletzten, ein Hund, der jemanden beißt, ein Kind, das auf dem vereisten Gehweg vor Ihrem Haus stürzt.
Bei Taten, die nur vorsätzlich begangen werden können, zahlt der Grundschutz gar nicht. Dazu gehören Betrug, Diebstahl, Beleidigung oder Steuerhinterziehung. Ebenso ausgeschlossen sind Verbrechen, also Taten mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe. Hier spielt es keine Rolle, ob Sie am Ende freigesprochen werden.
| Vorwurf | Leistet der Grundschutz? | Was Sie wissen sollten |
|---|---|---|
| Fahrlässige Körperverletzung nach einem Unfall | ja | der typische Fall, für den der Baustein gemacht ist |
| Trunkenheitsfahrt | ja, vorläufig | wird Vorsatz festgestellt, müssen Sie zurückzahlen |
| Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | ja, vorläufig | auch hier Rückforderung bei Verurteilung wegen Vorsatz |
| Fahrlässige Brandstiftung oder fahrlässige Tötung | ja | solange Ihnen Fahrlässigkeit vorgeworfen wird |
| Betrug, Diebstahl, Beleidigung | nein | nur über einen erweiterten Strafrechtsschutz |
| Verbrechen, etwa Raub | nein | auch bei Freispruch keine Leistung |
| Parkverstoß oder Halteverbot | nein | Ordnungswidrigkeit, in vielen Tarifen ausgeschlossen |
Im Verkehr gilt eine Besonderheit. Wird Ihnen ein Vergehen vorgeworfen, etwa eine Trunkenheitsfahrt oder das Entfernen vom Unfallort, gibt die Versicherung zunächst Deckung, auch wenn die Anklage auf Vorsatz lautet. Ihr Anwalt kann also sofort arbeiten.
Abgerechnet wird nach dem Urteil. Lautet es auf Fahrlässigkeit oder werden Sie freigesprochen, bleibt es bei der Zahlung. Lautet es rechtskräftig auf Vorsatz, verlangt die Versicherung alles zurück, was sie gezahlt hat. Das sollten Sie wissen, bevor Sie einen teuren Verteidiger beauftragen.
Strafverteidiger rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit Gebührenrahmen ab. Seit Juni 2025 liegt die Grundgebühr bei 48 bis 432 Euro, die Verfahrensgebühren im Ermittlungsverfahren und vor dem Amtsgericht bei je 48 bis 348 Euro, die Terminsgebühr je Verhandlungstag vor dem Amtsgericht bei 84 bis 576 Euro. Mit Mittelgebühren, Auslagen und Umsatzsteuer kommt ein einfaches Verfahren mit einem Termin auf rund 1.200 Euro.
Viele Verteidiger arbeiten aber mit einer Honorarvereinbarung, die über den gesetzlichen Gebühren liegt. Die normale Rechtsschutzversicherung zahlt nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz tragen Sie selbst. Klären Sie das, bevor Sie unterschreiben.
Für Vorwürfe, die nur vorsätzlich begangen werden können, gibt es einen erweiterten oder speziellen Strafrechtsschutz. Er zahlt die Verteidigung auch bei einem Vorsatzvorwurf, oft einschließlich vereinbarter Honorare bis zu einer Grenze. Wird jedoch rechtskräftig eine Vorsatztat festgestellt, müssen Sie auch hier zurückzahlen.
Sinnvoll ist das vor allem für Menschen mit Verantwortung im Beruf: Geschäftsführer, Bauleiter, Ärzte, Pflegekräfte, Ausbilder, Beschäftigte im Umweltschutz oder in der Buchhaltung. Dort entstehen Ermittlungen oft aus dem Arbeitsalltag. Für die meisten Privatleute reicht der Grundschutz, der im Baustein Privat oder Verkehr schon enthalten ist.
Ein eigener Strafrechtsschutz lohnt sich nicht, wenn Sie bereits ein Paket aus Privat, Beruf und Verkehr haben, denn dort ist die Verteidigung bei Fahrlässigkeit meist enthalten. Er lohnt sich auch nicht als Schutz für eine geplante oder bereits begangene Tat: Was vor Vertragsbeginn passiert ist, ist nie versichert.
Ehrlich gesagt ist das Strafverfahren für die meisten Menschen ein seltener Fall. Der eigentliche Wert liegt im Verkehr, wo ein Unfall mit Verletzten schnell zum Ermittlungsverfahren wird, und im Beruf, wenn Sie Verantwortung für andere tragen.
Fragen und Antworten
Im Grundschutz nicht. Nur ein erweiterter Strafrechtsschutz zahlt die Verteidigung bei einem Vorsatzvorwurf, und auch der fordert das Geld zurück, wenn Sie rechtskräftig wegen Vorsatz verurteilt werden.
Ein Verbrechen ist eine Tat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe, alles darunter ist ein Vergehen. Bei Verbrechen zahlt die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht.
Nein. Geldstrafen, Geldauflagen und Bußgelder bleiben immer bei Ihnen. Versichert sind nur die Kosten der Verteidigung und des Verfahrens.
Die Versicherung gibt zunächst Deckung. Werden Sie wegen fahrlässiger Trunkenheit verurteilt, bleibt es dabei. Lautet das Urteil auf Vorsatz, müssen Sie die Kosten zurückzahlen.
Nein, Sie können einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen. Die Versicherung zahlt in der Regel die gesetzlichen Gebühren dieses Anwalts, höhere vereinbarte Honorare nur in erweiterten Tarifen.
Meist nicht. Entscheidend ist aber, dass die vorgeworfene Tat nach Vertragsbeginn passiert ist. Was vorher geschah, ist nicht versichert.
Je nach Tarif. Viele neuere Bedingungswerke enthalten einen Opferschutz, der den Anwalt für die Nebenklage zahlt. Prüfen Sie das in Ihren Bedingungen.
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