Alles zur Versicherung: Wohngebäude
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Ja, wenn der Umbau den Wert oder die Gefahr verändert, müssen Sie ihn der Gebäudeversicherung melden, am besten vor Baubeginn. Das gilt für Anbau, Dachausbau, Wintergarten, Photovoltaik oder eine hochwertige Sanierung. Muss nichts angepasst werden, kostet die Meldung nichts. Wer einen Umbau nicht meldet, riskiert Unterversicherung und Kürzungen im Schadenfall.
Was Umbau und Bauschutz kosten, nach veröffentlichten Angaben.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Dachausbau, je Quadratmeter neuer Wohnfläche | etwa 1.000 bis 3.000 Euro |
| Bauleistungsversicherung, Beispiel 500.000 Euro Bausumme, einmalig | etwa 400 Euro |
| Privathaftpflicht deckt Bauvorhaben oft mit | bis etwa 100.000 Euro Bausumme |
| Mehrbeitrag Gebäudeversicherung nach Dachausbau mit 40 Quadratmetern | etwa 50 bis 120 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026.
Der Mehrbeitrag nach einem Ausbau und die Kosten einer Bauherrenhaftpflicht für kleinere Umbauten, meist einige hundert Euro einmalig, sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Aus dem Speicher werden 40 Quadratmeter Wohnraum. Kosten rund 80.000 Euro. Der Vertrag rechnet mit Wert 1914 und Unterversicherungsverzicht.
| Wert 1914 vorher | 20.000 Mark, rund 452.700 Euro Neubauwert |
| Wert 1914 nach Ausbau (Richtwert) | 24.000 Mark, rund 543.300 Euro |
| Mehrbeitrag bei Meldung (Richtwert) | etwa 90 Euro im Jahr |
| Ohne Meldung: Versicherungsquote | rund 83 Prozent |
| Ohne Meldung: Zahlung auf 60.000 Euro Brandschaden | etwa 50.000 Euro |
Rund 90 Euro Mehrbeitrag im Jahr stehen etwa 10.000 Euro Eigenanteil in einem einzigen Schaden gegenüber, beim Totalschaden über 90.000 Euro.
Entscheidend ist, ob sich der Wert des Hauses oder das Risiko ändert. Ein ausgebautes Dachgeschoss, ein Anbau oder ein Wintergarten erhöhen die Wohnfläche und damit den Wiederaufbauwert. Eine neue Fußbodenheizung, eine Wärmepumpe oder hochwertige Bäder erhöhen die Ausstattung.
Auch eine Änderung der Nutzung gehört dazu, etwa eine Ferienwohnung, ein Büro mit Kundenverkehr oder ein längerer Leerstand während der Sanierung.
| Maßnahme | Melden? |
|---|---|
| Dachgeschoss ausbauen | ja, Wohnfläche und Wert steigen |
| Anbau, Wintergarten, Carport | ja |
| Photovoltaik oder Wallbox | ja, oft als eigener Baustein |
| Neue Heizung, Fußbodenheizung | ja, wenn höherwertig als vorher |
| Haus monatelang leer während der Sanierung | ja, Leerstand erhöht die Gefahr |
| Wände streichen, neue Tapeten | nein |
| Fenster gegen gleichwertige tauschen | in der Regel nein |
Das Versicherungsvertragsgesetz verlangt, dass Sie eine Gefahrerhöhung anzeigen. Wer das unterlässt, riskiert je nach Verschulden eine Kürzung oder im schlimmsten Fall den Verlust des Schutzes für diesen Schaden.
Häufiger ist die Unterversicherung: Der Anbau ist da, aber nicht versichert. Dann fehlt Geld beim Wiederaufbau, und ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht kann entfallen, weil Ihre Angaben nicht mehr stimmen.
Die Gebäudeversicherung schützt das bestehende Haus gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Schäden an der neuen Bauleistung durch Diebstahl, Vandalismus oder Fehler der Handwerker deckt sie nicht. Dafür gibt es die Bauleistungsversicherung.
Verletzt sich jemand auf Ihrer Baustelle, haften Sie als Bauherr. Die Privathaftpflicht deckt kleinere Bauvorhaben oft bis zu einer Bausumme von etwa 100.000 Euro mit, darüber brauchen Sie eine Bauherrenhaftpflicht.
Für Renovierungen, die den Zustand erhalten, müssen Sie nichts melden. Dazu zählen Streichen, neue Bodenbeläge in gleicher Qualität oder der Austausch einer alten Heizung gegen eine gleichwertige.
Rechnet Ihr Vertrag nach Wohnfläche und ändert sich die Fläche nicht, bleibt der Beitrag oft gleich. Eine kurze schriftliche Meldung schadet trotzdem nie, denn sie schafft im Schadenfall Klarheit.
Fragen und Antworten
Eine Einbauküche gehört je nach Vertrag zum Gebäude oder zum Hausrat. Ist sie deutlich hochwertiger als vorher, melden Sie sie sicherheitshalber.
Wenn Fläche oder Wert steigen, ja. Das ist der Preis dafür, dass der neue Teil voll versichert ist.
Ja. Viele Verträge schließen sie nur bis zu einer Grenze oder gegen Aufpreis ein.
Für die Summe oft ja, für die Bauzeit nicht. Leerstand und Baustelle sollten Sie vorher anzeigen.
Ja, für das Haus. Der Versicherer kann sich das Geld danach von der Haftpflicht des Betriebs zurückholen.
Holen Sie es sofort nach. Vor einem Schaden nachgemeldet, ist meist nur der Beitrag anzupassen.
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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
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