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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Wohngebäude

Muss ich einen Umbau der Gebäudeversicherung melden?

Kurz gesagt

Ja, wenn der Umbau den Wert oder die Gefahr verändert, müssen Sie ihn der Gebäudeversicherung melden, am besten vor Baubeginn. Das gilt für Anbau, Dachausbau, Wintergarten, Photovoltaik oder eine hochwertige Sanierung. Muss nichts angepasst werden, kostet die Meldung nichts. Wer einen Umbau nicht meldet, riskiert Unterversicherung und Kürzungen im Schadenfall.

Muss ich einen Umbau der Gebäudeversicherung melden?

Was es kostet

Was Umbau und Bauschutz kosten, nach veröffentlichten Angaben.

BeispielRichtwert
Dachausbau, je Quadratmeter neuer Wohnflächeetwa 1.000 bis 3.000 Euro
Bauleistungsversicherung, Beispiel 500.000 Euro Bausumme, einmaligetwa 400 Euro
Privathaftpflicht deckt Bauvorhaben oft mitbis etwa 100.000 Euro Bausumme
Mehrbeitrag Gebäudeversicherung nach Dachausbau mit 40 Quadratmeternetwa 50 bis 120 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026.

Der Mehrbeitrag nach einem Ausbau und die Kosten einer Bauherrenhaftpflicht für kleinere Umbauten, meist einige hundert Euro einmalig, sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus, Dachgeschoss wird ausgebaut

Aus dem Speicher werden 40 Quadratmeter Wohnraum. Kosten rund 80.000 Euro. Der Vertrag rechnet mit Wert 1914 und Unterversicherungsverzicht.

Wert 1914 vorher20.000 Mark, rund 452.700 Euro Neubauwert
Wert 1914 nach Ausbau (Richtwert)24.000 Mark, rund 543.300 Euro
Mehrbeitrag bei Meldung (Richtwert)etwa 90 Euro im Jahr
Ohne Meldung: Versicherungsquoterund 83 Prozent
Ohne Meldung: Zahlung auf 60.000 Euro Brandschadenetwa 50.000 Euro

Rund 90 Euro Mehrbeitrag im Jahr stehen etwa 10.000 Euro Eigenanteil in einem einzigen Schaden gegenüber, beim Totalschaden über 90.000 Euro.

Welche Umbauten Sie melden müssen

Entscheidend ist, ob sich der Wert des Hauses oder das Risiko ändert. Ein ausgebautes Dachgeschoss, ein Anbau oder ein Wintergarten erhöhen die Wohnfläche und damit den Wiederaufbauwert. Eine neue Fußbodenheizung, eine Wärmepumpe oder hochwertige Bäder erhöhen die Ausstattung.

Auch eine Änderung der Nutzung gehört dazu, etwa eine Ferienwohnung, ein Büro mit Kundenverkehr oder ein längerer Leerstand während der Sanierung.

MaßnahmeMelden?
Dachgeschoss ausbauenja, Wohnfläche und Wert steigen
Anbau, Wintergarten, Carportja
Photovoltaik oder Wallboxja, oft als eigener Baustein
Neue Heizung, Fußbodenheizungja, wenn höherwertig als vorher
Haus monatelang leer während der Sanierungja, Leerstand erhöht die Gefahr
Wände streichen, neue Tapetennein
Fenster gegen gleichwertige tauschenin der Regel nein

Was passiert, wenn Sie nicht melden

Das Versicherungsvertragsgesetz verlangt, dass Sie eine Gefahrerhöhung anzeigen. Wer das unterlässt, riskiert je nach Verschulden eine Kürzung oder im schlimmsten Fall den Verlust des Schutzes für diesen Schaden.

Häufiger ist die Unterversicherung: Der Anbau ist da, aber nicht versichert. Dann fehlt Geld beim Wiederaufbau, und ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht kann entfallen, weil Ihre Angaben nicht mehr stimmen.

Was die Gebäudeversicherung während der Bauzeit nicht abdeckt

Die Gebäudeversicherung schützt das bestehende Haus gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Schäden an der neuen Bauleistung durch Diebstahl, Vandalismus oder Fehler der Handwerker deckt sie nicht. Dafür gibt es die Bauleistungsversicherung.

Verletzt sich jemand auf Ihrer Baustelle, haften Sie als Bauherr. Die Privathaftpflicht deckt kleinere Bauvorhaben oft bis zu einer Bausumme von etwa 100.000 Euro mit, darüber brauchen Sie eine Bauherrenhaftpflicht.

Wann Sie nichts tun müssen

Für Renovierungen, die den Zustand erhalten, müssen Sie nichts melden. Dazu zählen Streichen, neue Bodenbeläge in gleicher Qualität oder der Austausch einer alten Heizung gegen eine gleichwertige.

Rechnet Ihr Vertrag nach Wohnfläche und ändert sich die Fläche nicht, bleibt der Beitrag oft gleich. Eine kurze schriftliche Meldung schadet trotzdem nie, denn sie schafft im Schadenfall Klarheit.

Schritt für Schritt

  1. Vor Baubeginn den Versicherer schriftlich über Art, Umfang und Dauer des Umbaus informieren.
  2. Klären, ob die Privathaftpflicht die Bausumme abdeckt, sonst Bauherrenhaftpflicht abschließen.
  3. Bei größeren Arbeiten eine Bauleistungsversicherung prüfen.
  4. Nach Fertigstellung Wohnfläche oder Wert 1914 neu ermitteln lassen.
  5. Die neue Summe und den Unterversicherungsverzicht schriftlich bestätigen lassen.

Checkliste

  • Meldung schriftlich und vor Baubeginn
  • Leerstand während der Bauzeit angezeigt
  • Bauherrenhaftpflicht, wenn die Bausumme über der Grenze der Privathaftpflicht liegt
  • Bauleistungsversicherung bei Anbau oder Kernsanierung
  • Photovoltaik, Wallbox und Wärmepumpe im Vertrag
  • Neue Wohnfläche oder neuer Wert 1914 im Versicherungsschein

Häufige Fehler

  • Erst nach dem Schaden melden
  • Nur den Neubauteil, aber nicht die höhere Ausstattung angeben
  • Annehmen, die Gebäudeversicherung decke Diebstahl auf der Baustelle
  • Leerstand während der Sanierung verschweigen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich eine neue Küche melden?

Eine Einbauküche gehört je nach Vertrag zum Gebäude oder zum Hausrat. Ist sie deutlich hochwertiger als vorher, melden Sie sie sicherheitshalber.

Wird mein Beitrag nach dem Umbau teurer?

Wenn Fläche oder Wert steigen, ja. Das ist der Preis dafür, dass der neue Teil voll versichert ist.

Muss ich eine Photovoltaikanlage melden?

Ja. Viele Verträge schließen sie nur bis zu einer Grenze oder gegen Aufpreis ein.

Reicht es, den Umbau nach Fertigstellung zu melden?

Für die Summe oft ja, für die Bauzeit nicht. Leerstand und Baustelle sollten Sie vorher anzeigen.

Zahlt die Gebäudeversicherung, wenn der Handwerker einen Brand verursacht?

Ja, für das Haus. Der Versicherer kann sich das Geld danach von der Haftpflicht des Betriebs zurückholen.

Was ist, wenn ich den Umbau vergessen habe zu melden?

Holen Sie es sofort nach. Vor einem Schaden nachgemeldet, ist meist nur der Beitrag anzupassen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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