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Versicherungsmakler / E-Scooter-Versicherung (Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen, Teilkasko) / Bedingungsarchiv E-Scooter-Versicherung

VHV Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen: die Bedingungen im Volltext

Kennzeichenvertrag nach AKB Stand 01.03.2022 für das Verkehrsjahr 2022/2023 mit Kfz-Haftpflicht und 100 Mio. Euro Deckung (15 Mio. Euro je Person); für Elektrokleinstfahrzeuge ist keine Teilkasko abschließbar.

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Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Fahrzeuge (Elektrokleinstfahrzeuge mit Allgemeiner Betriebserlaubnis, Segways, in Spanien VMP mit Zertifikat, in Österreich E-Scooter bis 600 Watt und 25 km/h)ja„Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) (inkl. Segways) sind Fahrzeuge, im Sinne von § 1 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) die eine allgemeine oder Einzel-Betriebserlaubnis haben.“Anhang 1e, Seite 18
Vertragsform: eigener Kennzeichenvertrag (Deutschland), Baustein der Privathaftpflicht oder eigene Polizze (Österreich), seguro obligatorio des VMP (Spanien)ja„Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige Verträge abgeschlossen.“AKB Einleitung, Seite 10
Versicherungsjahr (in Deutschland Verkehrsjahr 1. März bis Ende Februar, sonst Jahresvertrag mit Verlängerung)ja„Das Verkehrsjahr läuft vom 1. März bis einschließlich des letzten Februartages des Folgejahres.“G.1.2, Seite 16
Nachweis am Fahrzeug: Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette, in Spanien Eintrag im Register der DGTja„Außerdem müssen Sie das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht haben.“B, Seite 14
Geltungsbereich (Inland, Europa, geografisches Europa)ja„Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.“IPID, Seite 6
Mehrere Fahrzeuge in einem Vertrag (oder je Fahrzeug ein eigener Vertrag)nein„Der Versicherungsvertrag für ein Fahrzeug, das ein Versicherungskennzeichen führen muss (z. B. Mofa), endet mit dem Ablauf des Verkehrsjahres“G.1.2, Seite 16
Mindestalter der Fahrerin oder des Fahrers laut Bedingungennicht geregelt

Haftpflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme Haftpflicht pauschal je Schadenereignisja, bis 100 Mio. €„100 Mio.- Deckung*“Beitragstabelle, Seite 2
Deckungssumme für Personenschäden und Höchstbetrag je verletzter Personja, bis 15 Mio. €„Bei Personenschäden Versicherungssumme max. 15 Mio. EUR je geschädigte Person.“Beitragstabelle, Seite 2
Deckungssumme für Sachschädenja, bis 100 Mio. €„100 Mio.- Deckung*“Beitragstabelle, Seite 2
Deckungssumme für reine Vermögensschädenja, bis 100 Mio. €„100 Mio.- Deckung*“Beitragstabelle, Seite 2
Zusätzliche freiwillige Haftpflicht über die Pflichtdeckung hinaus (responsabilidad civil voluntaria)nicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche und Strafrechtsschutz nach einem Unfall (defensa jurídica)ja, bis zur Versicherungssumme„Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab.“A.1.1.3, Seite 10
Freie Anwaltswahl mit Höchstbetragnicht geregelt
Durchsetzung eigener Ansprüche gegen den Unfallgegner (reclamación de daños)nicht geregelt
Schutz bei Unfall im Ausland durch einen nicht versicherten oder ausländischen Unfallgegnernicht geregelt
Haftpflicht auch auf Privatgelände und nicht öffentlichen Wegennicht geregelt
Fahren eines fremden, geliehenen E-Scooters mitversichertnicht geregelt
Fahren eines Leih- oder Sharing-Scooters mitversichertnicht geregelt

Schäden am eigenen Fahrzeug

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Teilkasko oder Kaskodeckung für den eigenen E-Scooter abschließbarnein„Die Vers.-Form 12 kann nicht für Elektrokleinstfahrzeuge (s. Anhang 1) abgeschlossen werden!“Beitragstabelle, Seite 2
Selbstbeteiligung in der Kasko je Schadenfallnicht geregelt
Höchstwert des versicherbaren Fahrzeugs (Neupreis oder Kaufpreis)nicht geregelt
Diebstahl und Raub des E-Scootersnein„Die Vers.-Form 12 kann nicht für Elektrokleinstfahrzeuge (s. Anhang 1) abgeschlossen werden!“Beitragstabelle, Seite 2
Vorgabe zum Abschließen (Schloss, fester Gegenstand, Mindestpreis des Schlosses) als Voraussetzung bei Diebstahlnicht geregelt
Brand und Explosion, auch durch den Akkunein„Die Vers.-Form 12 kann nicht für Elektrokleinstfahrzeuge (s. Anhang 1) abgeschlossen werden!“Beitragstabelle, Seite 2
Sturm, Hagel und Blitzschlagnein„Die Vers.-Form 12 kann nicht für Elektrokleinstfahrzeuge (s. Anhang 1) abgeschlossen werden!“Beitragstabelle, Seite 2
Überschwemmung und Hochwassernein„Die Vers.-Form 12 kann nicht für Elektrokleinstfahrzeuge (s. Anhang 1) abgeschlossen werden!“Beitragstabelle, Seite 2
Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros (nur Spanien)nicht geregelt
Tierbiss, auch an Kabelnnein„Die Vers.-Form 12 kann nicht für Elektrokleinstfahrzeuge (s. Anhang 1) abgeschlossen werden!“Beitragstabelle, Seite 2
Kurzschluss und Überspannung an Elektrik und Kabelnnein„Die Vers.-Form 12 kann nicht für Elektrokleinstfahrzeuge (s. Anhang 1) abgeschlossen werden!“Beitragstabelle, Seite 2
Schäden am Akku (Fahrzeugbatterie) mitversichertnein„Die Vers.-Form 12 kann nicht für Elektrokleinstfahrzeuge (s. Anhang 1) abgeschlossen werden!“Beitragstabelle, Seite 2
Unfallschäden am eigenen E-Scooter (Vollkasko, todo riesgo)nein„Die Vers.-Form 12 kann nicht für Elektrokleinstfahrzeuge (s. Anhang 1) abgeschlossen werden!“Beitragstabelle, Seite 2
Mut- und böswillige Beschädigung durch Drittenein„Die Vers.-Form 12 kann nicht für Elektrokleinstfahrzeuge (s. Anhang 1) abgeschlossen werden!“Beitragstabelle, Seite 2
Entschädigung nach Neuwert, Kaufpreis oder Zeitwertnicht geregelt
Zeitraum, in dem der Neuwert oder Kaufpreis ersetzt wird (Monate nach Kauf)nicht geregelt

Fahrerschutz und Hilfe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unfallschutz für die Fahrerin oder den Fahrer (accidentes personales del conductor)nicht geregelt
Leistung bei Tod der Fahrerin oder des Fahrersnicht geregelt
Leistung bei dauernder Invalidität der Fahrerin oder des Fahrersnicht geregelt
Heilkosten und Behandlungskosten nach Unfallnicht geregelt
Pannenhilfe und Hilfe bei leerem Akkunicht geregelt
Abtransport des Fahrzeugs und Rücktransport der Personnicht geregelt
Kürzung der Leistung, wenn ohne Helm gefahren wurdenicht geregelt

Ausschlüsse und Leistungskürzungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss oder Regress bei Fahrt unter Alkohol oder Drogenja, bis 5.000 €„D.1.2.1 Alkohol und andere berauschende Mittel“D.1.2.1, Seite 14
Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit in der Kaskonicht geregelt
Kein Schutz für Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis, Zertifikat oder Homologationja„Ihr Fahrzeug darf im öffentlichen Straßenverkehr nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis und einer gültigen Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für das Fahrzeug gefahren werden.“IPID, Seite 7
Ausschluss bei technischer Veränderung, Entdrosselung oder höherer Geschwindigkeit als zugelassennicht geregelt
Ausschluss bei Mitnahme einer zweiten Personnicht geregelt
Ausschluss bei Rennen, Wettbewerben und Übungsfahrten dafürja„Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen.“A.1.5.2, Seite 11
Ausschluss gewerblicher Nutzung (Lieferdienst, Vermietung)ja„Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zweck verwendet werden.“D.1.1.1, Seite 14
Ausschluss oder Kürzung bei Fahrt auf verbotenen Wegen (Gehweg, Autobahn, Fahrbahn wo untersagt)nicht geregelt
Ausschluss von Schäden beim Laden oder durch nicht zugelassene Ladegeräte und Akkusnicht geregelt
Kein Schutz oder Regress, wenn die Fahrerin oder der Fahrer jünger als das gesetzliche Mindestalter istnicht geregelt

Vertrag und Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Obliegenheiten vor dem Schadenfall (Kennzeichen anbringen, berechtigter Fahrer, Fahrerlaubnis wo nötig)ja„Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zweck verwendet werden.“D.1.1.1, Seite 14
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Polizei bei Diebstahl, Belege)ja„Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.“E.1.1.1, Seite 14
Höchstbetrag des Regresses gegen den Fahrer bei Obliegenheitsverletzungja, bis 5.000 €„Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt.“D.2.3, Seite 14
Wer fahren darf (jeder berechtigte Fahrer oder nur benannte Personen, Altersgrenze 23 oder 25 im Beitrag)ja„Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden.“D.1.1.2, Seite 14
Merkmale für den Beitrag laut Bedingungen (Alter, Versicherungsbeginn im Jahr, Wohnort)ja„Geburtsjahr des Versicherungsnehmers 1999 oder früher und kein Fahrer unter 23 Jahre“Beitragstabelle, Seite 2
Beitrag bei Beginn im laufenden Versicherungsjahr (anteilig nach Monaten)ja„Beitragsberechnung bis zum 28.2.2023 Versicherungsbeginn im Monat“Beitragstabelle, Seite 2
Vertragsende ohne Kündigung mit Ablauf des Versicherungsjahresja„endet mit dem Ablauf des Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf.“G.1.2, Seite 7
Kündigung und Fristen bei Verlängerungja„Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen.“G.2.1, Seite 16
Fahrzeugwechsel und Verkauf während der Laufzeitja„Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über.“G.7.1, Seite 17
Rückgabe des Kennzeichens oder Entwertung der Plakette am Vertragsendeja„Wird der Vertrag vor Ablauf des Verkehrsjahres beendet, müssen Sie uns den Versicherungsschein und das Versicherungskennzeichen unverzüglich zurückgeben.“G, Seite 17

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
VHV Allgemeine Versicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) VHV Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen

Volltext aufklappen: VHV Verbraucherinformation Moped Verkehrsjahr 2022/2023 (mit AKB)
[Seite 1] VERBRAUCHERINFORMATION ZUR KRAFTFAHRTVERSICHERUNG FÜR FAHRZEUGE MIT VERSICHERUNGSKENNZEICHEN STAND 01.03.2022 INHALTSVERZEICHNIS Beiträge für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen Verkehrsjahr 2022/2023 ...................................................... 2 Merkblatt zur Anzeigepflichtverletzung ................................................................................................................... 4 Produktinformationsblatt Kraftfahrtversicherung ..................................................................................................... 6 Allgemeine Vertragsinformationen zur Kraftfahrtversicherung .................................................................................. 8 Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen .............. 10 Datenschutzhinweise ........................................................................................................................................... 19 Änderungsmitteilung ............................................................................................................................................ 21 209.0030.10 Stand 11.2021 VHV ALLGEMEINE VERSICHERUNG AG VHV-PLATZ 1 / 30177 HANNOVER T 0511.907-6731/ F 0511.907-6598 E-MAIL: MOPED@VHV.DE [Seite 2] BEITRÄGE FÜR FAHRZEUGE MIT VERSICHERUNGSKENNZEICHEN VERKEHRSJAHR 2022/2023 (inklusive 19 % Versicherungssteuer) Geburtsjahr des Versicherungsnehmers 1999 oder früher und kein Fahrer unter 23 Jahre 1. Alle nicht unter 2. bis 5. genannten Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen Vers.- Haftpflicht- Teilkasko­- Beitragsberechnung bis zum 28.2.2023 form versicherung ­versicherung Versicherungsbeginn im Monat Nr. März/April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. 10 100 Mio.- ausgeschlossen 36,00 32,40 28,80 27,00 25,20 21,60 18,00 17,90 17,90 17,90 17,90 Deckung* davon Versicherungssteuer 5,75 5,17 4,60 4,31 4,02 3,45 2,87 2,86 2,86 2,86 2,86 12** 100 Mio.- mit 150,– Euro SB 86,00 77,41 68,81 64,51 60,20 51,60 43,00 37,90 32,91 30,41 25,40 Deckung* davon Versicherungssteuer 13,73 12,36 10,99 10,30 9,61 8,24 6,86 6,05 5,26 4,86 4,06 2. Krankenfahrstühle Vers.- Haftpflicht- Teilkasko­- Beitragsberechnung bis zum 28.2.2023 form versicherung ­versicherung Versicherungsbeginn im Monat Nr. März/April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. 10 100 Mio.- ausgeschlossen 80,00 72,01 64,00 60,00 56,00 48,00 40,01 32,00 24,00 20,00 17,90 Deckung* davon Versicherungssteuer 12,77 11,50 10,22 9,58 8,94 7,66 6,39 5,11 3,83 3,19 2,86 12 100 Mio.- mit 150,– Euro SB 130,00 117,02 104,01 97,51 91,00 78,00 65,01 52,00 39,01 32,51 25,40 Deckung* davon Versicherungssteuer 20,75 18,69 16,61 15,57 14,53 12,45 10,38 8,30 6,23 5,19 4,06 3. Microcars – Pkw-ähnliche vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen Vers.- Haftpflicht- Teilkasko­- Beitragsberechnung bis zum 28.2.2023 form versicherung ­versicherung Versicherungsbeginn im Monat Nr. März/April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. 10 100 Mio.- ausgeschlossen 190,00 170,99 152,00 142,50 132,99 114,00 95,00 75,99 57,00 47,50 28,50 Deckung* davon Versicherungssteuer 30,34 27,30 24,27 22,75 21,23 18,20 15,17 12,13 9,10 7,58 4,55 12 100 Mio.- mit 150,– Euro SB 300,00 270,00 240,00 225,00 209,99 180,00 150,00 120,00 90,00 75,00 45,01 Deckung* davon Versicherungssteuer 47,90 43,11 38,32 35,92 33,52 28,74 23,95 19,16 14,37 11,97 7,19 4. Quads – motorradähnliche vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen Vers.- Haftpflicht- Teilkasko­- Beitragsberechnung bis zum 28.2.2023 form versicherung ­versicherung Versicherungsbeginn im Monat Nr. März/April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. 10 100 Mio.- ausgeschlossen 180,00 161,99 144,00 135,01 126,00 108,00 90,00 72,00 54,00 45,01 27,00 Deckung* davon Versicherungssteuer 28,74 25,86 22,99 21,56 20,12 17,24 14,37 11,50 8,62 7,19 4,31 12 100 Mio.- mit 150,– Euro SB 300,00 269,99 240,00 225,01 210,00 180,00 150,00 120,00 90,00 75,01 45,00 Deckung* davon Versicherungssteuer 47,90 43,10 38,32 35,93 33,53 28,74 23,95 19,16 14,37 11,98 7,18 5. Einachsige zweispurige Elektroroller („SEGWAY“) Vers.- Haftpflicht- Teilkasko­- Beitragsberechnung bis zum 28.2.2023 form versicherung ­versicherung Versicherungsbeginn im Monat Nr. März/April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. 10 100 Mio.- ausgeschlossen 300,00 270,00 240,00 225,01 210,00 180,00 150,00 120,00 90,00 75,01 45,01 Deckung* davon Versicherungssteuer 47,90 43,11 38,32 35,93 33,53 28,74 23,95 19,16 14,37 11,98 7,19 * Bei Personenschäden Versicherungssumme max. 15 Mio. EUR je geschädigte Person. ** Die Vers.-Form 12 kann nicht für Elektrokleinstfahrzeuge (s. Anhang 1) abgeschlossen werden! 2 [Seite 3] BEITRÄGE FÜR FAHRZEUGE MIT VERSICHERUNGSKENNZEICHEN VERKEHRSJAHR 2022/2023 (inklusive 19 % Versicherungssteuer) Geburtsjahr des Versicherungsnehmers 2000 oder später und Fahrer unter 23 Jahre 1. Alle nicht unter 2. bis 5. genannten Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen Vers.- Haftpflicht- Teilkasko­- Beitragsberechnung bis zum 28.2.2023 form versicherung ­versicherung Versicherungsbeginn im Monat Nr. März/April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. 10 100 Mio.- ausgeschlossen 80,00 72,01 64,00 60,00 56,00 48,00 40,01 32,00 24,00 20,00 17,90 Deckung* davon Versicherungssteuer 12,77 11,50 10,22 9,58 8,94 7,66 6,39 5,11 3,83 3,19 2,86 12** 100 Mio.- mit 150,– Euro SB 140,00 126,01 112,00 105,01 98,00 84,00 70,01 56,00 42,00 35,01 26,90 Deckung* davon Versicherungssteuer 22,35 20,12 17,88 16,77 15,65 13,41 11,18 8,94 6,70 5,59 4,30 2. Krankenfahrstühle Vers.- Haftpflicht- Teilkasko­- Beitragsberechnung bis zum 28.2.2023 form versicherung ­versicherung Versicherungsbeginn im Monat Nr. März/April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. 10 100 Mio.- ausgeschlossen 80,00 72,01 64,00 60,00 56,00 48,00 40,01 32,00 24,00 20,00 17,90 Deckung* davon Versicherungssteuer 12,77 11,50 10,22 9,58 8,94 7,66 6,39 5,11 3,83 3,19 2,86 12 100 Mio.- mit 150,– Euro SB 130,00 117,02 104,01 97,51 91,00 78,00 65,01 52,00 39,01 32,51 25,40 Deckung* davon Versicherungssteuer 20,75 18,69 16,61 15,57 14,53 12,45 10,38 8,30 6,23 5,19 4,06 3. Microcars – Pkw-ähnliche vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen Vers.- Haftpflicht- Teilkasko­- Beitragsberechnung bis zum 28.2.2023 form versicherung ­versicherung Versicherungsbeginn im Monat Nr. März/April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. 10 100 Mio.- ausgeschlossen 190,00 170,99 152,00 142,50 132,99 114,00 95,00 75,99 57,00 47,50 28,50 Deckung* davon Versicherungssteuer 30,34 27,30 24,27 22,75 21,23 18,20 15,17 12,13 9,10 7,58 4,55 12 100 Mio.- mit 150,– Euro SB 300,00 270,00 240,00 225,00 209,99 180,00 150,00 120,00 90,00 75,00 45,01 Deckung* davon Versicherungssteuer 47,90 43,11 38,32 35,92 33,52 28,74 23,95 19,16 14,37 11,97 7,19 4. Quads – motorradähnliche vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen Vers.- Haftpflicht- Teilkasko­- Beitragsberechnung bis zum 28.2.2023 form versicherung ­versicherung Versicherungsbeginn im Monat Nr. März/April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. 10 100 Mio.- ausgeschlossen 180,00 161,99 144,00 135,01 126,00 108,00 90,00 72,00 54,00 45,01 27,00 Deckung* davon Versicherungssteuer 28,74 25,86 22,99 21,56 20,12 17,24 14,37 11,50 8,62 7,19 4,31 12 100 Mio.- mit 150,– Euro SB 300,00 269,99 240,00 225,01 210,00 180,00 150,00 120,00 90,00 75,01 45,00 Deckung* davon Versicherungssteuer 47,90 43,10 38,32 35,93 33,53 28,74 23,95 19,16 14,37 11,98 7,18 5. Einachsige zweispurige Elektroroller („SEGWAY“) Vers.- Haftpflicht- Teilkasko­- Beitragsberechnung bis zum 28.2.2023 form versicherung ­versicherung Versicherungsbeginn im Monat Nr. März/April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. 10 100 Mio.- ausgeschlossen 300,00 270,00 240,00 225,01 210,00 180,00 150,00 120,00 90,00 75,01 45,01 Deckung* davon Versicherungssteuer 47,90 43,11 38,32 35,93 33,53 28,74 23,95 19,16 14,37 11,98 7,19 * Bei Personenschäden Versicherungssumme max. 15 Mio. EUR je geschädigte Person. ** Die Vers.-Form 12 kann nicht für Elektrokleinstfahrzeuge (s. Anhang 1) abgeschlossen werden! 3 [Seite 4] MERKBLATT ZUR ANZEIGEPFLICHTVERLETZUNG Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, 2  FRAGEN ZU GEFAHRERHEBLICHEN UMSTÄNDEN, DIE FÜR DIE ANNAHME DES ANTRAGS WICHTIG SIND damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können und 1. Welche vorvertraglichen anzeigepflichtigen Umstände, die für die An- den Versicherungsbeitrag risikogerecht berechnen können, ist es notwen- nahme des Antrags wichtig sind, bestehen? dig, dass Sie alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig beant- worten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie keine oder Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen nur geringe Bedeutung beimessen. bekannten gefahrerheblichen Umstände, die für die Annahme des Antrags wichtig sind und nach denen wir in Textform gefragt haben, Bitte beachten Sie, dass es zu einer Vertragsstrafe führen kann, wenn Sie wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Ver- vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben zu beitragsrelevanten tragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrer- gefahrerheblichen Umständen machen oder Sie Ihren Versicherungsschutz heblichen Umständen, die für die Annahme des Antrags wichtig sind, gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben zu annahme- fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. relevanten Umständen machen. Nähere Einzelheiten zu den vertraglichen und gesetzlichen Folgen einer 2. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeige- Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information pflicht zu annahmerelevanten Umständen verletzt wird? entnehmen. a) Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes 1  FRAGEN ZU GEFAHRERHEBLICHEN UMSTÄNDEN, DIE ZUR BEI- Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht zu annahmerelevanten TRAGSBERECHNUNG VERWENDET WERDEN (VGL. ANHANG 2 DER Umständen, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN FÜR DIE KRAFTFAHRTVERSICHE- Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. RUNG) Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rück- 1. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten zu gefahrerheblichen Umstän- trittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange- den, die zur Beitragsberechnung herangezogen werden, bestehen? zeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen Gefahrerhebliche Umstände zur Beitragsberechnung nach Anhang 2 der hätten. Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) für Ver- Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir träge von Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen, zu denen wir im den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch Antrag in Textform fragen und die Sie wahrheitsgemäß und vollständig zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht, nicht anzugeben haben, sind Ihr Alter und das Alter des jüngsten Fahrers. richtig oder unvollständig angegebene Umstand 2. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeige- • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles pflicht zu gefahrerheblichen Umständen zur Beitragsberechnung verletzt • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht wird? ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Machen Sie vorsätzlich unrichtige Angaben zu den oben genannten Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. gefahr­erheblichen Umständen zur Beitragsberechnung wird der Beitrag Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis rückwirkend ab Versicherungsbeginn nach den tatsächlich vorliegenden zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit gefahrerheblichen Umständen berechnet. Zusätzlich wird eine Vertrags- entspricht. strafe in Höhe von 50 % eines Versicherungsbeitrags für das laufende Versicherungsjahr erhoben, die nach den tatsächlich vorliegenden ge- b) Kündigung fahrerheblichen Umständen berechnet wird und sofort fällig ist. Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Darüber hinaus weisen wir auf Folgendes hin: Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat Spätere Änderungen zu den gefahrerheblichen Umständen zur Beitrags- kündigen. berechnung müssen Sie unverzüglich anzeigen. Der Beitrag wird ab dem Zeitpunkt neu berechnet, ab dem die Änderung eingetreten ist. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bei einer vorsätzlich unterlassenen Anzeige wird der Beitrag rückwir- Bedingungen, geschlossen hätten. kend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den tatsächlich vorliegenden gefahrerheblichen Umständen berechnet. In beiden Fällen c) Vertragsänderung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % eines Versicherungsbeitrags Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch für das laufende Versicherungsjahr erhoben, die nach den tatsächlich bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu vorliegenden gefahrerheblichen Umständen berechnet wird und sofort anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden diese auf unser fällig ist. Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrläs- sig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertrags- bestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. 4 [Seite 5] Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten erlöschen mit Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Frist beträgt 10 Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung hinweisen. arglistig verletzt haben. d) Ausübung unserer Rechte e) Stellvertretung durch eine andere Person Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver- Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person tragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kün- Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der digung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Be- darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten ­Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. 5 [Seite 6] KFZ-VERSICHERUNG INFORMATIONSBLATT ZU VERSICHERUNGSPRODUKTEN UNTERNEHMEN: VHV ALLGEMEINE VERSICHERUNG AG PRODUKT: VERSICHERUNG FÜR FAHRZEUGE DEUTSCHLAND MIT VERSICHERUNGSKENNZEICHEN Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine Kfz-Versicherung. Sie sichert ab gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Kfz-Nutzung. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? 3 Wir bieten Ihnen verschiedene Versicherungsarten an, zwischen Kfz-Haftpflichtversicherung denen Sie wählen können: Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug Kfz-Haftpflichtversicherung Teilkasko 3 Leistet, wenn mit dem versicherten Fahrzeug andere geschädigt Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus. werden. 3 Ersetzt berechtigte Ansprüche. 3 Wehrt unberechtigte Forderungen ab. Teilkasko 3 Ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug. 3 Versichert sind z. B. Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch. Versicherungssumme 3 Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme je Schadenereignis können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! Vorsätzlich herbeigeführte Schäden. ! Schäden, die bei Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen. ! Schäden an der Ladung. 6 [Seite 7] Wo bin ich versichert? Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Haben wir Ihnen eine Internationale Versicherungskarte (IVK) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Welche Verpflichtungen habe ich? – Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. – Spätere Änderungen teilen sie uns bitte unverzüglich mit. – Setzen Sie sich nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ans Lenkrad bzw. Steuer. – Ihr Fahrzeug darf im öffentlichen Straßenverkehr nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis und einer gültigen Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für das Fahrzeug gefahren werden. – Sie müssen uns außerdem jeden Schadenfall rechtzeitig anzeigen. Wann und wie zahle ich? Der Beitrag ist vor Aushändigung des Versicherungsscheins und des Versicherungskennzeichens zu zahlen. Die Beitragszahlung ist Voraussetzung für die Aushändigung bzw. Übersendung der vorgenannten Unterlagen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung des im Versicherungsschein ausgewiesenen Beitrags, frühestens zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Der Vertrag endet mit Ablauf des letzten Tages des nächst- folgenden Februars, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Einzelheiten hierzu finden Sie unter AKB B.1 und C. Wie kann ich den Vertrag beenden? Neben der zuvor beschriebenen automatischen Beendigung zum Ablauf des Vertrages können Sie oder wir den Vertrag aus anderen Anlässen vorzeitig kündigen. So besteht z. B. nach Eintritt eines Schadens eine beiderseitige Kündigungsmöglichkeit. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt G der AKB. VHV Versicherungen 30138 Hannover vhv.de 7 [Seite 8] ALLGEMEINE VERTRAGSINFORMATION KRAFTFAHRTVERSICHERUNG gemäß §§ 7, 8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) 1  IDENTITÄT DES VERSICHERERS 7  WIDERRUFSBELEHRUNG VHV Allgemeine Versicherung AG Abschnitt 1 – Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Rechtsform: Aktiengesellschaft Hinweise Registergericht: Amtsgericht Hannover Registernummer: HRB 57331 Widerrufsrecht USt-IdNr.: DE 815 099 837 Postanschrift: 30138 Hannover Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen Hausanschrift und VHV-Platz 1 / 30177 Hannover ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Sitz der Gesellschaft: (ladungsfähige Anschrift) Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen Vorstand: Thomas Voigt (Sprecher) / Dr. Thomas Diekmann / • der Versicherungsschein, Dr. Sebastian Reddemann / • die Vertragsbestimmungen, Sina Rintelmann / Dr. Angelo O. Rohlfs einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versi- Vorsitzender des Aufsichtsrates: Uwe H. Reuter cherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmun- gen, 2  HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEIT DES VERSICHERERS Die VHV Allgemeine Versicherung AG betreibt das Versicherungsgeschäft in • diese Belehrung, den folgenden Versicherungssparten: • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen • Kraftfahrtversicherung, • Allgemeine Haftpflichtversicherung, jeweils in Textform zugegangen sind. • Sachversicherung inkl. Technische Versicherung, • Unfallversicherung, Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des • Kautionsversicherung. Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: VHV Allgemeine Versicherung AG, 30138 Hannover 3  VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN +49.511.907-89 99, E-Mail: Service@vhv.de Für das Versicherungsverhältnis zwischen Ihnen und uns gelten der Ver­ sicherungsschein sowie die gesetzlichen Bestimmungen und die Allge- Widerrufsfolgen meinen Versicherungsbedingungen zur Kraftfahrtversicherung (AKB) für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang 4  WESENTLICHE MERKMALE DER VERSICHERUNGSLEISTUNG des Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zu- Die Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistungen entneh- gang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt men Sie bitte dem Versicherungsschein und den Allgemeinen Versiche- haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. rungsbedingungen zur Kraftfahrtversicherung (AKB) für Fahrzeuge mit Ver- Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versiche- sicherungskennzeichen. rungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits emp- fangenen Leistungen zurückzugewähren. 5  BEITRAGSZAHLUNG Sie haben den Beitrag gegen Aushändigung des Versicherungsscheins und Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens des Versicherungskennzeichens zu bezahlen. 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, 6  ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere inhalt- (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. lich übereinstimmende Vertragserklärung (Willenserklärungen) zustande, wenn Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Besondere Hinweise Der Versicherungsschutz beginnt mit Einlösung des Versicherungsscheines durch Zahlung des Beitrags und der Versicherungsteuer, jedoch nicht vor Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen dem vereinbarten Zeitpunkt. Sie sind zur Zahlung nur gegen Aushändigung Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, des Versicherungsscheins und des Versicherungskennzeichens verpflichtet. bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 8 [Seite 9] Abschnitt 2 – Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen wei- 9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere teren Informationen zur Zahlungsweise der Beiträge; Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen 10. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten In- werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: formationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises; Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: 11. den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzufüh- die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das renden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zu- Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Versiche- gehörige Registernummer; rer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete ­Beträge kein Indikator für künftige Erträge sind; die jeweiligen Umstän- 2. die Identität einer Vertreterin oder eines Vertreters des Versicherers in de und Risiken sind zu bezeichnen (betrifft nicht die Kfz-Versicherung); dem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, wenn es eine solche Vertreterin oder einen solchen Vertreter 12. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über gibt, oder die Identität einer anderen gewerblich tätigen Person als dem den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Versicherer, wenn Sie mit dieser geschäftlich zu tun haben, und die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden Eigenschaft, in der diese Person ­gegenüber Ihnen tätig wird; sein soll; 3. a) die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere An- 13. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die schrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenverei- Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären nigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberech- ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen tigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestim- über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu mungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertrags­ erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und bestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbeding­ deutlich gestalteten Form; ungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und b) jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen deutlich gestalteten Form; einer Vertreterin oder einem Vertreter des Versicherers oder einer anderen gewerblich tätigen Person gemäß Nummer 2 und Ihnen 14. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages; maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages; oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; so- weit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen 15. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertrag­ einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, lichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen; bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen gestalteten Form; einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, ­bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestal- 4. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; teten Form; 5. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Ent- 16. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versi- schädigungsregelungen; Name und Anschrift des Garantiefonds sind cherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des anzugeben ­(betrifft nicht die Kfz-Versicherung); Versicherungsvertrags zugrunde legt; 6. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere 17. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers; auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht; 7. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und 18. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem sonstigen Preisbestandteile, wobei die Beiträge einzeln auszuweisen Unterabschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versi- die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zu- cherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht an- stimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags gegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, zu führen; die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen; 19. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwer- 8. a) gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des ins- de- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzun- gesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche weitere Steuern, gen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Gebühren oder Kosten, die nicht über den Versicherer abgeführt die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unbe- oder von ihm in Rechnung g­ estellt werden; rührt bleibt; b) alle Kosten, die Ihnen für die Benutzung von Fernkommunikations- mitteln entstehen, wenn solche zusätzlichen Kosten in Rechnung 20. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Mög- gestellt werden; lichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. 9 [Seite 10] 8  LAUFZEIT DES VERTRAGES 12  AUSSERGERICHTLICHE BESCHWERDE UND RECHTSBEHELFS- Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres oder für einen kürzeren Zeit- VERFAHREN (NUR FÜR PRIVATE VERSICHERUNGSNEHMER) raum geschlossen und endet automatisch mit Ablauf des letzten Tages des Die VHV Allgemeine Versicherung AG ist Mitglied im Verein Versiche- nächstfolgenden Februars. rungsombudsmann e. V. 9  BEENDIGUNG DES VERTRAGES Informationen über den Versicherungsombudsmann, das Beschwerde­ Der Vertrag endet mit Ablauf des letzten Tages des nächstfolgenden Feb- verfahren und die Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Internet unter: ruars, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Im Übrigen besteht ein Kündi- www.versicherungsombudsmann.de gungsrecht auch in folgenden Fällen: Die Postanschrift lautet: • für den Versicherer und den Versicherungsnehmer nach dem Ver­ Versicherungsombudsmann e. V. sicherungsfall; Postfach 080632 • für den Versicherer und den Erwerber beim Verkauf des Fahrzeugs. 10006 Berlin Einzelheiten können Sie den nachfolgend abgedruckten Allgemeinen Be- Sollten Sie als Verbraucher im Verlauf des Vertragsverhältnisses mit einer dingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) für Fahrzeuge mit Ver­ unserer Entscheidungen nicht einverstanden sein, haben Sie zur außer- sicherungskennzeichen entnehmen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben gerichtlichen Streitbeilegung die Möglichkeit, den Versicherungsombuds- hiervon unberührt. mann als neutralen Schlichter zu kontaktieren. Für uns als Versicherer ist dessen Entscheidung bei einem Streitwert bis zu 10.000 EUR verbindlich. 10  ANZUWENDENDES RECHT, ZUSTÄNDIGES GERICHT Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt davon unberührt. Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Der allgemeine Gerichtsstand 13  AUFSICHTSBEHÖRDE für Klagen gegen uns ist Hannover. Als natürliche Person können Sie aber Sind Sie mit der Betreuung durch uns nicht zufrieden oder treten Mei- auch an dem Gericht klagen, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klage­ nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich erhebung Ihren festen Wohnsitz haben oder, in Ermangelung eines sol- auch an die für uns zuständige Aufsichtsbehörde wenden: chen, Ihr gewöhnlicher Wohnsitz liegt. Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung Sektor Versicherungsaufsicht nicht bekannt ist, bestimmt sich abweichend von vorgenannter Regelung Graurheindorfer Straße 108 die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz. 53117 Bonn E-Mail: poststelle@bafin.de 11  ANZUWENDENDE SPRACHE Tel.: 0228.41 08-0; Fax: 0228.41 08-15 50 Die Vertragsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher Spra- che mit; während der Laufzeit dieses Vertrages kommunizieren wir mit Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streit- Ihnen in deutscher Sprache. fälle nicht verbindlich entscheiden kann. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE KRAFTFAHRTVERSICHERUNG (AKB) für Verträge von Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen / Stand: 01.03.2022 Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. a) Personen verletzt oder getötet werden, b) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen, Die Kraftfahrtversicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungs- c)  Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem vertrags folgende Versicherungsarten: ­Per­sonen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar ­zusammenhängen (reine Vermögensschäden), Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung A.1 und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche aufgrund Teilkaskoversicherung A.2 Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches oder des ­Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflicht- Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige Verträge bestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden. Zum Gebrauch abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren, z. B. das Ein- und Aussteigen Versicherungen Sie für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. und das Be- und Entladen. Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. A.1.1.2 Begründete Schadenersatzansprüche A Welche Leistungen umfasst Ihre Kraftfahrtversicherung? Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Schadenersatz in Geld. A.1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie mit A.1.1.3 Unbegründete Schadenersatzansprüche Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Das gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach A.1.1 Was ist versichert? unbegründet sind. A.1.1.1 Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt A.1.1.4 Regulierungsvollmacht Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzan- ­Gebrauch des Fahrzeugs sprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweck- 10 [Seite 11] mäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens A.1.5 Was ist nicht versichert? abzugeben. A.1.5.1 Vorsatz A.1.1.5 Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und Fahrzeugen widerrechtlich herbeiführen. Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbun- den, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Der Versiche- A.1.5.2 Kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen rungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Kraftfahr- Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an be- zeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener hördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Dies gilt auch, wenn sich der An- auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies hänger oder Auflieger oder das ab geschleppte oder geschleppte Fahrzeug gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. während des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflicht­ noch in Bewegung befindet. verletzung nach D.1.1.4 dar. A.1.2 Wer ist versichert? A.1.5.3 Beschädigungen des versicherten Fahrzeugs Der Schutz der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung folgende Personen (mitversicherte Personen): oder das Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs. a) den Halter des Fahrzeugs, b) den Eigentümer des Fahrzeugs, A.1.5.4 Beschädigungen von Anhängern oder abgeschleppten Fahrzeugen c) den Fahrer des Fahrzeugs, Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder d) den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen das Abhandenkommen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder • eines mit dem versicherten Fahrzeug verbundenen Anhängers oder Auf­ zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich liegers ­begleitet, • eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten oder abgeschleppten e) Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahr- Fahrzeugs. zeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird, Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem versicherten Kraftfahr- f) den Halter, Eigentümer, Fahrer und Beifahrer eines nach A.1.1.5 zeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne ­mitversicherten Fahrzeugs. gewerbliche Absicht abgeschleppt wird und dabei am abgeschleppten Fahr- Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbst- zeug Schäden verursacht werden. ständig gegen uns erheben. A.1.5.5 Beschädigung von beförderten Sachen A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von Sachen, die mit A.1.3.1 Höchstzahlung dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf jedoch für Sachen, die Insassen zum persönlichen Gebrauch üblicherwei- die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten se mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Kein Versicherungs- Versicherungssummen. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, schutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis. Die Höhe Ihrer Versicherungssummen können Sie dem Versicherungsschein A.1.5.6 Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person entnehmen. Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch A.1.3.2 Übersteigen der Versicherungssummen den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versicherungsschutz besteht jedoch Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen, richten sich unsere für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt Zahlungen nach den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes werden. und der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung. In diesem Fall müssen Sie für einen nicht oder nicht vollständig befriedigten Schadenersatzanspruch A.1.5.7 Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen selbst einstehen. Kein Versicherungsschutz besteht für reine Vermögensschäden, die durch die Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen entstehen. A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.1.5.8 Vertragliche Ansprüche A.1.4.1 Versicherungsschutz in Europa und in der EU Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche, soweit sie auf- Sie haben in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Versicherungs- grund Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetz­lichen schutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuro- Haftpflicht hinausgehen. päischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland A.1.5.9 Schäden durch Kernenergie gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags. A.2 Teilkaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug A.1.4.2 Internationale Versicherungskarte Haben wir Ihnen eine internationale Versicherungskarte ausgehändigt, er- A.2.1 Was ist versichert? streckt sich Ihr Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversi- cherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit A.2.1.1 Ihr Fahrzeug Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versi- Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden cherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2. oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2 (Teilkasko). 11 [Seite 12] A.2.1.2 Mitversicherte Teile und nicht versicherbare Gegenstände schlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlass- Versichert sind auch die unter A.2.1.2.1 als mitversichert aufgeführten tes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile). Bei Be- A.2.2.4 Zusammenstoß mit Haarwild schädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust von mitversicherten Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Teilen gelten die nachfolgenden Regelungen in A.2 entsprechend, soweit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes (z. B. Reh, nichts anderes geregelt ist. Wildschwein) versichert. A.2.1.2.1 Beitragsfrei mitversicherte Teile A.2.2.5 Glasbruch Folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des versicherten Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folge- Fahrzeugs sind ohne Mehrbeitrag mitversichert: schäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten Glas- und Kunst- a) Fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug angebaute stoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas ­Fahrzeugteile und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und b) Fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeug angebautes oder im Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Fahrzeug unter Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör. Vorausset- Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Ist im Fahrzeug zung ist, dass es ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient ein Totalschaden eingetreten, erstatten wir den Wiederbeschaffungswert (z. B. Pannenwerkzeug). der Verglasung. Dieser ermittelt sich aus dem Verhältnis von Wiederbe- c) Schutzhelme, solange sie bestimmungsgemäß gebraucht werden schaffungswert zum Neupreis des Fahrzeugs. Die Umsatzsteuer und der oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein Arbeitslohn werden in diesem Fall nicht ersetzt. unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist. A.2.2.6 Kurzschlussschäden an der Verkabelung A.2.1.2.2 Nicht versicherbare Gegenstände Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurz- Nicht versicherbar sind Treibstoff sowie alle sonstigen Gegenstände, ins- schluss. Folgeschäden sind nicht versichert. besondere solche, deren Nutzung nicht ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z. B. Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte, auch bei A.2.3 Wer ist versichert? Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung, Reisegepäck, persön- Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Vertrag auch liche Gegenstände der Insassen). im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, z. B. des Leasingge- bers als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Person. A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung versichert? A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Sie haben in der Teilkasko Versicherungsschutz in den geographischen Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile ­Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum durch die nachfolgenden Ereignisse: ­Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. A.2.2.1 Brand und Explosion A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flam- Nachfolgende Entschädigungsregeln gelten bei Beschädigung, Zerstörung, menbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs. Sie gelten entsprechend auch für oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. mitversicherte Teile, soweit nichts anderes geregelt ist. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? verlaufende Kraftäußerung A.2.5.1.1 Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert A.2.2.2 Entwendung Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen: Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des a) Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahr- Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung zeugs aufgrund räuberischer Erpressung. Das gilt nur sofern sich die reparieren, gilt A.2.5.2.1. Handlung auf das Fahrzeug oder seine mitversicherten Teile bezieht. b) Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug A.2.5.1.2 Was versteht man unter Totalschaden? weder zum Gebrauch in seinem Interesse, noch zur Veräußerung noch Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird. des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen. c) Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Ge- A.2.5.1.3 Was versteht man unter Wiederbeschaffungswert? brauch gilt insbesondere, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleich- mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z. B. Werkstatt- oder wertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen Hotelmitarbeiter). müssen. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Nä- heverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht, z. B. dessen Arbeitneh- A.2.5.1.4 Was versteht man unter Restwert? mer, Familien- oder Haushaltsangehörige ist. Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im beschädigten oder zerstörten Zustand. A.2.2.3 Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbe- dingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind A.2.5.2.1 Reparatur Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewal- Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforder­ ten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausge- lichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen: 12 [Seite 13] a) Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt: der erforderlichen Kosten zu, die im Zusammenhang mit der Rückholung Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wieder­ und Verwertung entstanden sind. Der Anteil entspricht der Quote, um die beschaffungswerts nach A.2.5.1.2, wenn Sie uns dies durch eine wir Ihre Entschädigung gekürzt haben. Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entspre- chend A.2.5.2.1.b. A.2.5.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? b) Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Wiederbeschaffungs- repariert wird, gilt: wert des Fahrzeugs nach A.2.5.1.2. Wir zahlen die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungs- A.2.5.7 Was wir nicht ersetzen sowie Rest- und Altteile werts (siehe A.2.5.1.2). A.2.5.7.1 Was wir nicht ersetzen A.2.5.2.2 Abschleppen Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Alterungs- und Ver- Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschlep- schleißschäden. Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Verlust pen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten von Treibstoff und Betriebsmittel (z. B. Öl, Kühlflüssigkeit), Wertminderung, Werkstatt. Dabei darf einschließlich unserer Leistungen wegen der Beschä- Zulassungskosten, Überführungskosten, Verwaltungskosten, Nutzungsaus- digung des Fahrzeugs nach A.2.5.2.1 die Obergrenze nach A.2.5.2.1a oder fall oder Kosten eines Mietfahrzeugs. A.2.5.2.1b nicht überschritten werden. Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, diese A.2.5.7.2 Rest- und Altteile Kosten zu übernehmen. Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug verbleiben bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf die Entschädigung angerechnet. A.2.5.2.3 Abzug neu für alt Wir ziehen von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen dem A.2.5.8 Selbstbeteiligung Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu für Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von alt), wenn der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versicherungsschein können Sie ent- • bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht werden oder nehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben. • das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert wird. Der Abzug neu für alt ist auf die Bereifung, Batterie und Lackierung be- A.2.6 Fälligkeit unserer Zahlung schränkt, wenn das Schadenereignis in den ersten drei Jahren nach der Erstzulassung eintritt. A.2.6.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen. A.2.5.3 Sachverständigenkosten A.2.6.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen verlangen, wenn Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben. • wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und • sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach A.2.5.4 Mehrwertsteuer Schadenanzeige feststellen lässt. Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von A.2.6.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Die Mehr- es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung frühes- wertsteuer erstatten wir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. tens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige. A.2.5.5 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung A.2.7 Können wir unsere Leistungen vom Fahrer zurückfordern, wenn A.2.5.5.1 Wiederauffinden des Fahrzeugs Sie nicht selbst gefahren sind? Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es in Textform erfolgten Schadenanzeige wieder aufgefunden, sind Sie zur zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistun- Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet. gen bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums mit nicht zurück. objektiv zumutbaren Anstrengungen wieder in Besitz nehmen können. Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens be- rechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies der Schwere A.2.5.5.2 Wiederauffinden in einer Entfernung von mehr als 50 km des Verschuldens entspricht. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Wir zahlen die Kosten für die Abholung des Fahrzeugs, wenn es in einer Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) aufgefunden wird. Ersetzt werden bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und Rückfahrt Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere bis zu einer Höchstentfernung von 1.500 km (Bahnkilometer). Maßgeblich Leistungen in voller Höhe zurückzufordern. ist jeweils die Entfernung vom regelmäßigen Standort des Fahrzeugs zum Fundort. Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz-Haftpflicht- versicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Person sowie der Mieter oder der A.2.5.5.3 Eigentumsübergang nach Entwendung Entleiher einen Schaden herbeiführt. Sind Sie nicht nach A.2.5.5.1 zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet, werden wir dessen Eigentümer. A.2.8 Was ist nicht versichert? A.2.5.5.4 Entschädigung nach Eigentumsübergang bei Pflichtverletzung A.2.8.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Haben wir die Versicherungsleistung wegen einer Pflichtverletzung (z. B. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbei- nach D.1.1, E.1.1 oder E.1.3 oder wegen grober Fahrlässigkeit nach führen. Wir sind bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens berech- A.2.8.1) gekürzt und wird das Fahrzeug wieder aufgefunden, gilt Folgen- tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entspre- des: Ihnen steht ein Anteil am erzielbaren Veräußerungserlös nach Abzug chenden Verhältnis zu kürzen. 13 [Seite 14] A.2.8.2 Kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen D.1.1.4 Nicht genehmigte Rennen Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an be- Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrveranstaltungen verwendet werden, bei hördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen). auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. auch für dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind in der Kfz-Haftpflicht- und Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Teilkaskoversicherung gemäß A.1.5.2 bzw. A.2.8.2 vom Versicherungs- Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 dar. schutz ausgeschlossen. A.2.8.3 Reifenschäden D.1.2 Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleich- D.1.2.1 Alkohol und andere berauschende Mittel zeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alko- Fahrzeug verursacht wurden. holische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der A.2.8.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, Staatsgewalt der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegs- der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. ereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar Hinweis: Auch in der Teilkaskoversicherung besteht für solche Fahrten nach oder mittelbar verursacht werden. A.2.9 kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz. A.2.8.5 Schäden durch Kernenergie D.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. D.2.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung B Beginn des Vertrags und vorläufiger Versicherungsschutz Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschul- annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungs- dens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die scheins bei Ihnen. Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz? Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versiche- D.1.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht rungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als dem vereinbarten Zeitpunkt. Außerdem müssen Sie das Versicherungs- Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenscha- kennzeichen bzw. die Versicherungsplakette ordnungsgemäß am Fahrzeug den erlitten haben. angebracht haben. D.2.2 Fortbestand der Leistungspflicht C Beitragszahlung Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflicht- verletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Um- Die Beträge sind Einmalbeiträge. Sie müssen diese gegen Aushändigung fang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die des Versicherungsscheins bzw. der Versicherungsplakette zahlen. Pflicht arglistig verletzen. D Ihre Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs und Folgen einer D.2.3 Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haft- Pflichtverletzung pflichtversicherung In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1 erge- D.1 Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs? bende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversi- cherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR D.1.1 Bei allen Versicherungsarten beschränkt. Satz 1 gilt entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) D.1.1.1 Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck vollständig oder teilweise von der Leistungspflicht befreit sind. Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zweck verwendet werden. D.2.4 Vollständige Leistungsfreiheit Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich began- D.1.1.2 Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer gene Straftat erlangt (z. B. durch Diebstahl), sind wir vollständig von der Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Verpflichtung zur Leistung frei. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Ver- fügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen einer Pflichtverletzung Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. E.1 Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? D.1.1.3 Fahren nur mit Fahrerlaubnis E.1.1 Bei allen Versicherungsarten Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis bzw. Prüfungsbescheini- E.1.1.1 Anzeigepflicht gung benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforder­ durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. Ermittelt die liche Fahrerlaubnis bzw. Prüfungsbescheinigung hat. Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammen- 14 [Seite 15] hang mit dem Schadenereignis, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich E.1.3.2 Einholen unserer Weisung mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn Sie uns das Schadenereignis bereits ge- Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs bzw. mitver- meldet haben. sicherter Teile müssen Sie unsere Weisungen einholen, soweit die Umstän- de dies gestatten. Sie müssen unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen E.1.1.2 Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere dies zumutbar ist. ­Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Sie verpflich- tet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch dann, wenn Sie uns E.1.3.3 Anzeige bei der Polizei das Schadenereignis bereits gemeldet haben. Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Wildschaden den Betrag von 250 EUR, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei unverzüg- E.1.1.3 Aufklärungspflicht lich anzuzeigen. Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müssen dabei insbe- E.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? sondere folgende Pflichten beachten: • Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich erforder­ E.2.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung lichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei erforderliche Warte- Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1.1 bis E.1.3 geregelten Pflichten, zeit zu beachten (Unfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch). haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob • Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses, fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres zum Umfang des Schadens und zu unserer Leistungspflicht wahrheits- Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass gemäß und vollständig beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungs- in Textform antworten. schutz bestehen. • Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen, soweit es Ihnen billi- Für die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit bei Verletzung einer gerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen. Auskunfts- oder Aufklärungspflicht im Schadenfall gilt folgende weitere • Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen Wei- Voraussetzung: Wir haben Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf sungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist. diese Rechtsfolge hingewiesen. • Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Schadenereig­ nisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, soweit es Ihnen E.2.2 Fortbestand der Leistungspflicht ­zumutbar ist. Abweichend von E.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nach­- weisen, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung des Versi- E.1.1.4 Schadenminderungspflicht cherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis- Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit tungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Sie haben verletzen. hierbei unsere Weisungen, soweit für Sie zumutbar, zu befolgen. E.2.3 Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haft- E.1.2 Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung pflichtversicherung In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.2.1 erge- E.1.2.1 Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen bende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitver­ Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie verpflichtet, uns sicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 2.500 EUR dies innerhalb einer Woche nach der Erhebung des Anspruchs mitzuteilen. beschränkt. E.1.2.2 Anzeige von Kleinschäden E.2.4 Die Leistungsfreiheit erweitert sich auf einen Betrag von höchstens Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 EUR je 5.000 EUR, wenn Sie die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie uns den nach E.1.1.2 und E.1.1.3 Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt. • vorsätzlich und • in besonders schwerwiegender Weise E.1.2.3 Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen verletzt haben. Dies ist z. B. bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort trotz Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z. B. Klage, eines Personen- oder schweren Sachschadens der Fall. Mahnbescheid), haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. E.2.5 Vollständige Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- E.1.2.4 Führung des Rechtsstreits versicherung Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir sind be- Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder einem anderen einen rechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Diesem rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, sind wir von unserer Leis- müssen Sie Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und an- tungspflicht hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils vollständig frei. geforderte Unterlagen zur Verfügung stellen. E.2.6 Besonderheiten in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung E.1.2.5 Bei drohendem Fristablauf bei Rechtsstreitigkeiten Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung von uns Verletzen Sie Ihre Pflichten nach vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid oder einen Bescheid einer • E.1.2.1 (Anzeige außergerichtlich geltend gemachter Ansprüche), Behörde fristgerecht den erforderlichen Rechtsbehelf (z. B. Widerspruch) • E.1.2.3 (Anzeige gerichtlich geltend gemachter Ansprüche) oder einlegen. • E.1.2.4 (Prozessführung durch uns) und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die über den Umfang E.1.3 Zusätzlich in der Teilkaskoversicherung der nach Sach- und Rechtslage geschuldeten Entschädigung erheblich hinausgeht, gilt: E.1.3.1 Anzeige des Versicherungsfalls bei Entwendung des Fahrzeugs • Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir hinsichtlich des von uns zu zahlen- Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile sind Sie abwei- den Mehrbetrags vollständig von unserer Leistungspflicht frei. chend von E.1.1.1 verpflichtet, uns dies unverzüglich in Textform anzuzeigen. 15 [Seite 16] • Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Sie kön- hinsichtlich dieses Mehrbetrags in einem der Schwere Ihres Verschul- nen bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeit- dens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. punkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags, wirksam werden soll. F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen G.2.2 Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs F.1 Pflichten mitversicherter Personen Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflichten sinn- Vertrag nach G.7.1 oder G.7.3 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist gemäße Anwendung. berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kün- digen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die F.2 Ausübung der Rechte Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der Erwerber kann bestim- Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Personen aus dem Versiche- men, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des rungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts Vertrags endet. anderes geregelt ist. Eine andere Regelung ist das Geltendmachen von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1.2. G.2.3 Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs nach I. und erhöht sich F.3 Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen der Beitrag dadurch um mehr als 10%, können Sie den Vertrag innerhalb eines Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt dies Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. auch gegenüber allen mitversicherten Personen. Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den Versicherungs- Gegenüber mitversicherten Personen können wir uns auf die Leistungsfrei- vertrag kündigen? heit nur berufen, wenn • die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der Person G.3.1 Kündigung nach einem Schadenereignis des Mitversicherten vorliegen oder Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Vertrag kündi- • diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge grober gen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung Fahrlässigkeit nicht bekannt waren. der Verhandlungen über die Entschädigung oder innerhalb eines Monats Sind wir zur Leistung verpflichtet, gelten anstelle der vereinbarten Ver- zugehen, nachdem wir in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung unsere sicherungssummen die in Deutschland geltenden gesetzlichen Mindest- Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche versicherungssummen. Entsprechendes gilt, wenn wir trotz Beendigung gilt, wenn wir Ihnen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Wei- des Versicherungsverhältnisses noch gegenüber dem geschädigten Dritten sung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit Leistungen erbringen. Der Rückgriff gegen Sie bleibt auch in diesen Aus- kommen zu lassen. Außerdem können wir in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- nahmefällen bestehen. versicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des Fahrzeugs, Wagniswegfall G.3.2 Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? Haben Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs nach Abschnitt D verletzt, können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Pflicht- G.1.1 Vertragsdauer verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag mit sofortiger Wirkung kün- Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein. digen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben. G.1.2 Versicherungskennzeichen Der Versicherungsvertrag für ein Fahrzeug, das ein Versicherungskennzei- G.3.3 Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs chen führen muss (z. B. Mofa), endet mit dem Ablauf des Verkehrsjahres, Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs nach Abschnitt I, kön- ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Verkehrsjahr läuft vom 1. März nen wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Beruht die Verände- bis einschließlich des letzten Februartages des Folgejahres. rung auf leichter Fahrlässigkeit, wird die Kündigung nach Ablauf von einem Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. G.1.3 Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet G.3.4 Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung Fahrzeugs bedarf. Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 kön- nen wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung in- G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den Versicherungs- nerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der vertrag kündigen? Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam. G.2.1 Kündigung nach einem Schadenereignis Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kün- G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten digen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats nach Beendigung G.4.1 Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung sind jeweils der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung eines dieser Verträge be- Monats zugehen, nachdem wir in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung rührt das Fortbestehen anderer nicht. unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlasses Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit zu einem dieser Verträge die gesamte Kraftfahrtversicherung für das Fahr- kommen zu lassen. Außerdem können Sie in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- zeug zu kündigen. versicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft 16 [Seite 17] G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen Ver- J Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände trägen nur einen und teilen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zu- gang unserer Kündigung mit, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen J.1 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind ungekündigten Verträge nicht einverstanden sind, gilt die gesamte Kraft- fahrtversicherung für das Fahrzeug als gekündigt. Dies gilt entsprechend Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind! Sollte dies einmal nicht der für uns, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kündigen. Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Ange- legenheit klären können. G.5 Form und Zugang der Kündigung Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglichkeiten: Jede Kündigung muss von uns schriftlich und von Ihnen in Textform erfol- gen und ist nur wirksam, wenn sie innerhalb der jeweiligen Frist zugeht. J.1.1 Versicherungsombudsmann Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünsch- Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahrs steht uns der auf die ten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Ombudsmann für Ver­ Zeit des Versicherungsschutzes entfallende Beitrag anteilig zu. sicherungen wenden: Versicherungsombudsmann e.V. G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten? Postfach 080632 10006 Berlin G.7.1 Übergang der Versicherung auf den Erwerber Internet: www.versicherungsombudsmann.de Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbrau- Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den An- cher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an gaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. verlangen würden, anzupassen. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per den Übergang der Versicherung folgt. E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir entweder von online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Ihnen oder vom Erwerber verlangen Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombuds- mann weitergeleitet. Für Fragen können Sie sich auch per E-Mail an uns G.7.2 Anzeige der Veräußerung wenden: service@vhv.de. Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahr- zeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Mitteilung, droht unter den J.1.2 Versicherungsaufsicht Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsver- Versicherungsschutzes. schiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unter- G.7.3 Kündigung des Vertrags liegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.2 oder wir nach Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) G.3.4 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen Sektor Versicherungsaufsicht verlangen. Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn G.7.4 Zwangsversteigerung E-Mail: poststelle@bafin.de Die Regelungen G.7.1 bis G.7.2 sind entsprechend anzuwenden, wenn Ihr Tel.: 0228 4108-0; Fax 0228 4108-1550. Fahrzeug zwangsversteigert wird. Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds­stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. G.8 Wagniswegfall (z. B. durch Fahrzeugverschrottung) Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, steht uns der Beitrag bis zu dem J.1.3 Rechtsweg Zeitpunkt zu, zu dem wir vom Wagniswegfall Kenntnis erlangen. Schließen Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Sie gleichzeitig bei uns für ein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen eine neue Kraftfahrtversicherung ab, so gilt der nicht verbrauchte Beitrag für die J.2 Gerichtsstände neue Kraftfahrtversicherung. J.2.1 Wenn Sie uns verklagen G.9 Rückgabe des Versicherungskennzeichens oder Entwertung der Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie insbesondere bei Versicherungsplakette folgenden Gerichten geltend machen: Wird der Vertrag vor Ablauf des Verkehrsjahres beendet, müssen Sie uns • dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, den Versicherungsschein und das Versicherungskennzeichen unverzüglich • dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende zurückgeben. Eine Versicherungsplakette müssen müssen entwerten und Niederlassung örtlich zuständig ist. uns dies auf Verlangen nachweisen J.2.2 Wenn wir Sie verklagen H Vorübergehende Nichtbenutzung Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere bei Durch eine vorübergehende Nichtbenutzung wird der Versicherungsvertrag folgenden Gerichten geltend machen: nicht berührt. • dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, • dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung I Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwen- Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben. dung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle in Anhang 1, müssen Sie uns dies anzeigen. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag kündigen J.2.3 Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt oder den Beitrag anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.3. oder Ihren Geschäftssitz außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr 17 [Seite 18] Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung K Gültigkeit der Informationen nicht bekannt ist, gilt abweichend der Regelungen nach J.2.2 das Gericht Alle Informationen sind für das Verkehrsjahr gültig. als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist. ANHANG Anhang 1: Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen 2b) Microcars im Sinne des Tarifes sind Pkw-ähnliche vierrädrige Kraftfahrzeuge gemäß Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, sind: Abs. 2). 1a) Kleinkrafträder (zwei- oder dreirädrig) und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum 3a) Motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchst­geschwindigkeit von nicht über 45 km/h, 25 bzw. 30 km/h, 1b) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr 3b) motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h, als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht über 50 km/h, die bis zum sofern sie bis zum 28.02.1991 erstmals in Verkehr gekommen sind. 01.01.2002 in Verkehr gekommen sind, 1c) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als Anhang 2: Merkmale zur Beitragsberechnung 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29.02.1992 1. Der Tarifbeitrag richtet sich (außer bei Krankenfahrstühlen, Microcars und Quads) auch erstmals in Verkehr gekommen sind, nach dem Geburtsjahr des Versicherungsnehmers und dem Alter des jüngsten Fahrers: 1d) Elektroräder sind Fahrräder mit Motorunterstützung. Altersklasse 1 = Geburtsjahr 1999 oder früher und alle Fahrer mindes­tens 23 Jahre alt; 1e) Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) (inkl. Segways) sind Fahrzeuge, im Sinne von § 1 Elektro- Altersklasse 2 = Geburtsjahr 2000 oder später oder mindestens ein (auch gelegent­ kleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) die eine allgemeine oder Einzel-Betriebserlaubnis licher) Fahrer unter 23 Jahre alt. haben. 2. Bei fehlenden Angaben zum Geburtsdatum erfolgt die Einstufung in die Altersklasse 2. 2) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von weniger als 425 kg, ohne 3. Wurde der Beitrag aufgrund vorsätzlich falscher Angaben des Ver­sicherungsnehmers Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen, mit einer durch die Bauart be- zu günstig berechnet, wird er rückwirkend nach den tatsächlich vorliegenden gefahrer- stimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h oder weniger und einem Hubraum für heblichen Umständen berechnet. Zusätzlich wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % Fremdzündungsmotoren von 50 ccm oder weniger, beziehungsweise einer maximalen eines Versicherungsbeitrags für das Verkehrsjahr erhoben, die nach den tatsächlich Nennleistung von 4 kW für andere Motortypen. vorliegenden gefahrerheblichen Umständen berechnet wird und sofort fällig ist. Der 2a) Quads im Sinne des Tarifes sind motorradähnliche vierrädrige Kraftfahrzeuge gemäß Versicherer verzichtet auf die ihm zustehenden Rechte nach den §§ 19 bis 22 und Abs. 2). §§ 23 bis 26 des VVG. 18 [Seite 19] Datenschutzhinweise Datenschutzhinweise Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezo- oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur Mit genen diesenDatenHinweisen durch die informieren VHV Allgemeinewir Sie über die Verarbeitung Versicherung AG und Ihrer personenbezo- die Ihnen nach dem oder mehreren zentralen Unternehmen Verwaltung unserer Gruppefür von Anschriftendaten, besteht, können Ihre Kundenservice, den telefonischen Daten etwa zur genen Daten durch Datenschutzrecht die VHV Allgemeine zustehenden Rechte. Versicherung AG und die Ihnen nach dem zentralen zur Vertrags- Verwaltung von Anschriftendaten, und Leistungsbearbeitung, für In-fürund den telefonischen Exkasso oder zurKundenservice, gemeinsamen Datenschutzrecht zustehenden Rechte. zur Vertrags- undzentral Postbearbeitung Leistungsbearbeitung, durch ein Unternehmenfür In- und derExkasso Gruppeoder zur gemeinsamen verarbeitet werden. In 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet unserer Dienstleisterliste finden Sie die Unternehmen, die an einer zentralisierten werden. In VHV Allgemeine Versicherung AG VHV Allgemeine Versicherung AG unserer Dienstleisterliste Datenverarbeitung teilnehmen. finden Sie die Unternehmen, die an einer zentralisierten VHV-Platz 1 VHV-Platz 1 Datenverarbeitung teilnehmen. 30177 Hannover Externe Dienstleister: 30177 Telefon:Hannover +49 (0)511.907- 0 Externe Wir bedienenDienstleister: uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten Telefon: +49 (0)511.907- E-Mail-Adresse: 0 service@vhv.de Wir zum bedienen unsDienstleister. Teil externer zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten E-Mail-Adresse: service@vhv.de erreichen Sie unter den vorgenannten Kontakt- Unseren Datenschutzbeauftragten zum Eine Teil externerder Auflistung Dienstleister. von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister nebst, Unseren daten oder Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter den vorgenannten Kontakt- unter datenschutzbeauftragter@vhv.de. Eine sofernAuflistung der der erforderlich, vonFundstelle uns eingesetzten Auftragnehmer undimDienstleister ihrer Datenschutzhinweise nebst, Internet, zu denen daten oder unter datenschutzbeauftragter@vhv.de. sofern nicht nurerforderlich, der Fundstelle vorübergehende ihrer Datenschutzhinweise Geschäftsbeziehungen bestehen, im Internet, sowie zu denen der Unterneh- 2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung 2. nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen einer zentralisierten bestehen, sowie derteilnehmen, Unterneh- WirZwecke verarbeitenund Rechtsgrundlagen Ihre personenbezogenen der Datenverarbeitung Daten unter Beachtung der EU-Daten- men unserer Gruppe, die an Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Daten- men können unserer Gruppe, Sie unserer die an einer Internetseite zentralisierten unter www.vhv.deDatenverarbeitung teilnehmen, unter der Rubrik Datenschutz schutz-Grundverordnung (DSGVO), der datenschutzrechtlich relevanten Bestim- schutz-Grundverordnung (DSGVO), der datenschutzrechtlich relevanten Bestim- können entnehmen. Sie unserer Sofern vonInternetseite unter www.vhv.de Ihnen gewünscht, können wir unter der Rubrik Ihnen Datenschutz diese Liste auch in mungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Bundesdatenschutzge- mungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Darüber Bundesdatenschutzge- entnehmen. Sofern vonlassen. Schriftform zukommen Ihnen gewünscht, können wir Ihnen diese Liste auch in setzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. hinaus hat sich setzes (BDSG) sowieauf aller weiteren maßgeblichen Schriftform zukommen lassen. unser Unternehmen die „Verhaltensregeln für Gesetze. den Umgang Darüber hinaus hat sich mit personenbezo- Weitere Empfänger: unser genen Unternehmen Daten durch die aufdeutsche die „Verhaltensregeln für den Umgang Versicherungswirtschaft“ mit personenbezo- verpflichtet, die die oben Weitere Empfänger: Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger genen genannten Daten durch die Gesetze für deutsche Versicherungswirtschaft“ die Versicherungswirtschaft verpflichtet, präzisieren. Diesedie die oben können Sie Darüber übermitteln,hinaus z. B.können wir Ihre an Behörden zurpersonenbezogenen Erfüllung gesetzlicher Daten an weitere Empfänger Mitteilungspflichten. Hierzu genannten im Internet unter Gesetze für die Versicherungswirtschaft www.vhv.de unter der Rubrik Datenschutz präzisieren. Diese können Sie abrufen. übermitteln, zählen u. a. diez. B.Zentralstelle an Behörden fürzur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten. Finanztransaktionsuntersuchungen im Rahmen Hierzu der im Internet Stellen Sie unter einen www.vhv.de unter der Rubrik Datenschutz Antrag auf Versicherungsschutz, benötigenabrufen. wir die von Ihnen hier- zählen u. a. die Zentralstelle Geldwäscheprävention und fürdieFinanztransaktionsuntersuchungen im Rahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Stellen bei gemachtenSie einen Antrag auf Angaben Versicherungsschutz, für den Abschluss des Vertrags benötigenund wir zurdie von Ihnen hier- Einschätzung des Geld (BaFin)wäscheprävention oder an Beteiligte undvon dieSchadenfällen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (bspw. Anspruchsteller), soweit dies bei vongemachten Angaben für den uns zu übernehmenden Abschluss Risikos. Wir des Vertragsdiese verarbeiten und zur Einschätzung des personenbezogenen (BaFin) zur Wahrungoder anderBeteiligte berechtigten vonInteressen Schadenfällen (bspw. Anspruchsteller), des jeweiligen soweit dies Beteiligten erforderlich ist. von Daten, unsum zudasübernehmenden Risikos. Wir verarbeiten von uns zu übernehmende Risiko bestimmen diese personenbezogenen und einschätzen zu zur Wahrung Im Falle der berechtigten Interessen von Sanktionslistentreffern desMeldungen erfolgen jeweiligen an Beteiligten erforderlich ist. die Bundesbank. Daten, können.um das von Kommt uns zu übernehmende der Versicherungsvertrag Risiko bestimmen zustande, verarbeitenund einschätzen wir diese Daten zur zu Im Falle von Sanktionslistentreffern erfolgen Meldungen an die Bundesbank. 5. Dauer der Datenspeicherung können. Kommt derVertragsverhältnisses, Versicherungsvertrag z. zustande, verarbeiten wir Rechnungsstel- diese Daten zur 5. Durchführung des B. zur Policierung oder WirDauer löschender Ihre Datenspeicherung personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten Durchführung lung. Angabendes zumVertragsverhältnisses, Schaden benötigen wir, z. B. umzur Policierung prüfen oder ob zu können, Rechnungsstel- ein Versiche- Wir löschen Zwecke nichtIhre mehrpersonenbezogenen erforderlich sind. Dabei Datenkann sobald sie für die oben es vorkommen, dass genannten personen- lung. rungsfallAngaben zum Schaden eingetreten ist. Der benötigen Abschluss wir, um prüfen bzw. zu können, ob die Durchführung einVersiche- des Versiche- Zwecke bezogene Daten fürerforderlich nicht mehr sind. Dabei die Zeit aufbewahrt kann es werden, in vorkommen, der Ansprüche dass personen- gegen unser rungsfall rungsvertrags eingetretenist ohneist. Der die Abschluss Verarbeitung bzw. dieDaten Ihrer Durchführung des Versiche- nicht möglich. Darüber bezogene Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfristunser Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen von rungsvertrags hinaus benötigen istwir ohneIhre die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen DatenDatenzur nicht möglich. Erstellung Darüber von versiche- Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen hinaus benötigen wir rungsspezifischen Ihre personenbezogenen Statistiken, z. B. für die EntwicklungDatenneuerzur Erstellung Tarife odervonzur versiche- Erfüllung drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Dies ergibt sich regelmäßig rungsspezifischen aufsichtsrechtlicherStatistiken,Vorgaben.z.Die B. für die Entwicklung Daten aller mit der neuer VHVTarife oder zurVersiche- Allgemeine Erfüllung Daten, solange wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Dies die ergibt sichanderem regelmäßig durch rechtliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, unter im aufsichtsrechtlicher rung AG bestehenden Vorgaben. Verträge Die nutzenDaten wir aller für einemitBetrachtung der VHV Allgemeine der gesamten Versiche- Kun- durch rechtliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, dieden unter anderem im Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung, dem Gesetz gegen unlauteren Wett- rung AG bestehenden denbeziehung, Verträgezur beispielsweise nutzen wir fürhinsichtlich Beratung eine Betrachtung der gesamten Kun- einer Vertragsanpassung, Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung, dem Gesetz gegen den unlauteren Wett- bewerb und dem Geldwäschegesetz geregelt sind. Die Speicherfristen betragen denbeziehung, -ergänzung, für beispielsweise Kulanzentscheidungen zur Beratung oder fürhinsichtlich umfassende einer Vertragsanpassung, Auskunftserteilungen. bewerb undzudem danach bis zehnGeldwäschegesetz Jahre. geregelt sind. Die Speicherfristen betragen -ergänzung, Rechtsgrundlage für Kulanzentscheidungen für diese Verarbeitungen oder personenbezogener für umfassende Auskunftserteilungen. Daten für vorver- danach bis zu zehn Jahre. Rechtsgrundlage für dieseZweckeVerarbeitungen personenbezogener Datendafür für vorver- 6. Betroffenenrechte tragliche und vertragliche ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit beson- 6. tragliche und vertragliche Zwecke ist Art.Daten 6 Abs. (z.1 b) SieBetroffenenrechte können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten dere Kategorien personenbezogener B. DSGVO. Soweit dafür beson- Ihre Gesundheitsdaten bei Sie können unter der o. g. Adresse AuskunftSie über die zu Ihrer Person gespeicherten dere Kategorien personenbezogener Daten erforderlich (z. B. Ihre sind, Gesundheitsdaten bei Daten verlangen. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags) holen wir Ihre Ein- Daten verlangen.oder Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags) erforderlich sind, holen wir Ihre Ein- die Berichtigung die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein willigung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten willigungDatenkategorien, nach Art. 9 Abs. 2erfolgt a) i. V.dies m. Art. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrerverlangen. Daten sowie Ihnen kann weiterhin ein Recht ein auf Heraus- diesen auf7Grundlage DSGVO ein. von Erstellen wir Statistiken Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO mit Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Heraus- gabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und i.diesen V. m. §Datenkategorien, 27 BDSG. erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO gabe der von IhnenFormat bereitgestellten i.Die V. genannten m. § 27 BDSG. maschinenlesbaren zustehen.Daten in einem strukturierten, gängigen und Zwecke und Rechtsgrundlagen erstrecken sich auch auf Testverfah- maschinenlesbaren Format zustehen. Die ren genannten zur Entwicklung, Zwecke und Rechtsgrundlagen Implementierung erstrecken und Kontrolle sich auch der hierzu auf Testverfah- eingesetzten auto- ren zur Entwicklung, Implementierung und Kontrolle der hierzu eingesetzten auto- matisierten Datenverarbeitungsverfahren. Widerspruchsrechte matisierten Datenverarbeitungsverfahren. Ihre Daten verarbeiten wir auch, wenn es nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO erforderlich Widerspruchsrechte Sie haben ferner das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Ihre ist, umDaten verarbeiten berechtigte wir auch, Interessen vonwenn es nach uns oder Art. 6 Abs. von Dritten 1 f) DSGVO zu wahren. erforderlich Dies kann insbe- Sie haben ferner zu Zwecken das Recht, einer der Direktwerbung zu Verarbeitung Ihrer widersprechen. personenbezogenen Ihren WerbewiderspruchDaten rich- ist, um berechtigte sondere der Fall sein: Interessen von uns oder von Dritten zu wahren. Dies kann insbe- zu tenZwecken Sie bitte der Direktwerbung zu widersprechen. Ihren Werbewiderspruch rich- an service@vhv.de. sondere der Fall sein: – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, ten Sie bitte an service@vhv.de. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie die- – – zur zur Gewährleistung Werbung für unsere der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,und für andere Produkte eigenen Versicherungsprodukte Verarbeiten wir Ihrewidersprechen, ser Verarbeitung Daten zur Wahrungwennberechtigter Interessen, sich aus Ihrer könnenSituation besonderen Sie die- – zur der Werbung Unternehmen für unsereder VHVeigenenGruppeVersicherungsprodukte und für andere sowie und deren Kooperationspartner Produkte für ser Verarbeitung Gründe ergeben, die widersprechen, wenn sich aus sprechen. gegen die Datenverarbeitung Ihrer besonderen Situation Dieses Recht kön- der Markt- Unternehmen der VHV Gruppe und deren Kooperationspartner sowie für und Meinungsumfragen, Gründe nen Sie ergeben, ebenfalls die gegen unter die der o. g.Datenverarbeitung sprechen. Dieses Recht kön- Adresse geltend machen. Markt- und Meinungsumfragen, – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere von Datenanalysen nen Sie ebenfalls unter der o. g. Adresse geltend machen. – zur zur Verhinderung Erkennung von und Aufklärung von Straftaten, Unstimmigkeiten, insbesondere von Datenanalysen die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten Beschwerderecht zur Erkennung von Unstimmigkeiten, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können, Beschwerderecht Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten – können, zur Bearbeitung und Regulierung von Schäden, soweit Sie an dem jeweiligen Sie haben die Möglichkeit, Datenschutzbeauftragten sich oder anmit einer eine Beschwerde an den obenzu Datenschutzaufsichtsbehörde genannten wenden. – zur SchadenBearbeitung nicht bereitsund Regulierung von Schäden, als Versicherungsnehmer soweitsind, beteiligt Sie an dem jeweiligen Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Die Landesbeauftragte für – Schaden zur Erhöhung nichtund bereits als Versicherungsnehmer Sicherstellung der Datenqualität. beteiligt sind, Die den für uns zuständige Datenschutz Datenschutzaufsichtsbehörde in Niedersachsen, Prinzenstr. 5, 30159ist: Hannover. Die Landesbeauftragte für – zur Erhöhung Darüber hinausund Sicherstellung verarbeiten der Datenqualität. wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung den Datenschutz in Niedersachsen, Prinzenstr. 5, 30159 Hannover. Darüber hinaus verarbeiten wie wir z.Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung 7. Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft gesetzlicher Verpflichtungen B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und 7. Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als Rechts- Die Versicherungswirtschaft nutztRing das 68, Hinweis- steuerrechtlicher informa HIS GmbH, Kreuzberger 65205und Informationssystem Wiesbaden (HIS) der zur Unterstützung der grundlage für dieAufbewahrungspflichten Verarbeitung dienen inoder diesemunsererFallBeratungspflicht. Als Rechts- die jeweiligen gesetzlichen informa HIS GmbH, grund lage füri. V. diem.Verarbeitung Risikobeurteilung imKreuzberger RingSachverhaltsaufklärung Antragsfall, zur 68, 65205 Wiesbaden zur bei Unterstützung der Leistungsprü- der Regelun gen Art. 6 Abs. 1dienen c) DSGVO. in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Risikobeurteilung Rege lunwir gen i. V.personenbezogenen m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. fung sowie bei derimBekämpfung Antragsfall, zur von Sachverhaltsaufklärung Versicherungsmissbrauch. bei Dafür der Leistungsprü- ist ein Aus- Sollten Ihre Daten für andere, oben nicht genannte Zwecke fung sowie bei derpersonenbezogener Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für andere, oben nicht genannte Zwecke tausch bestimmter Daten mit dem HIS erforderlich. Derein Aus- Betrieb verarbeiten wollen, werden wir Sie darüber zuvor informieren. tausch verarbeiten wollen, werden wir Sie darüber zuvor informieren. des HISbestimmter beruht aufpersonenbezogener Daten mit der den berechtigten Interessen demVersicherungswirtschaft HIS erforderlich. Der Betriebgem. 3. Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse des Art. 6HIS Abs.beruht auf den die 1 f) DSGVO, berechtigten Interessen der Versicherungswirtschaft gem. wir gerne erläutern: 3. Wenn Nutzung Sie uns Ihrer E-Mail-Adresse im Rahmen der Bearbeitung eines Vorgangs Ihre E-Mail-Adresse zur Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO, die wir gerne erläutern: Wenn Siebringen, uns im Rahmen der Einmeldung: Kenntnis speichern wirBearbeitung eines Vorgangs diese und nutzen sie ggf. für Ihre dieE-Mail-Adresse weitere Kommuni- zur Einmeldung: Kenntnis bringen, speichern wir diese undSchaden, nutzen sie ggf. für An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte kation zu dem betreffenden Vertrag oder sofern Siedie weitere dieser Kommuni- Nutzung nicht An das HIS melden wir – ebenso kation zu dem betreffenden Vertrag oder Schaden, sofern Sie dieser Nutzung nicht Risiken sowie Auffälligkeiten, die wie auf andere Versicherungsunternehmen Versicherungsmissbrauch hindeuten– könnten erhöhte widersprechen. Risiken sowie Auffälligkeiten, die bedürfen. auf Versicherungsmissbrauch hindeuten könnten widersprechen. und daher einer näheren Prüfung Die Meldung ist bei Antragstellung oder Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass wir Ihre E-Mail-Adresse, soweit Sie uns diese und daher einermöglich näherenund Prüfung bedürfen. Die Meldung ist bei Antragstellung oder Wir weisen Sie ferner darauf hin, im Schadenfall kann eine Person oder eine Sache, z. B. ein Kfz, betref- mitgeteilt haben, zur Werbung fürdass eigenewir oder Ihre E-Mail-Adresse, soweit Sie uns diese ähnliche Versicherungsprodukte ver- im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. B. ein Kfz, betref- mitgeteilt haben, zur Werbung für eigene oder ähnliche Versicherungsprodukte ver- fen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemel- wenden. Sie können auch dieser Nutzung jederzeit formlos widersprechen, ohne fen. Eine Meldung zurdas Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemel- wenden. Sieandere könnenalsauch dieser Nutzung jederzeit det werden oder z. B. Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang dass hierfür die Übermittlungskosten nach formlos widersprechen, den Basistarifen anfallen. ohne det werden oder z. B.Versicherer das Schadenbild mitim derSchadenfall Schadenschilderung nicht dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen anfallen. zu bringen ist. Die müssen wissen, ob eininFahrzeug Einklang 4. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten zu bringen ist. Die schwerwiegende oderVersicherer müssen unreparierte im Schadenfall Vorschäden hatte oder wissen, ob ein einmal sogar schon Fahrzeugals 4. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grunde melden wir sogar schonaneinmal Fahrzeuge als das HIS, Rückversicherer: Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versicherungsunter- gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem wenn diese einen Totalschaden haben, Grunde gestohlenmelden worden wirsind Fahrzeuge sowie imanFalle das HIS, von Von nehmen uns (Rückversicherer). übernommene Risiken Dafürversichern wir bei speziellen kann es erforderlich sein, Ihre Versicherungsunter- Vertrags- und ggf. wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien melden wirsowie an dasimHIS, Fallewenn von nehmen Schadendaten (Rückversicherer). Dafür kann eszuerforderlich an einen Rückversicherer übermitteln, sein, damitIhre Vertrags- dieser undeige- sich ein ggf. Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien melden wir an das wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellen. Sollten wirHIS, Sie,wenn Ihre Schadendaten an einen Rückversicherer zu nes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. übermitteln, damit dieser sich ein eige- wir eine ungewöhnlich hoheanSchadenhäufigkeit feststellen. Immobilie oder Ihr Fahrzeug das HIS melden, werden Sie inSollten jedem wir FallSie, überIhre die nes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Vermittler: Einmeldung benachrichtigt. 04.2022 Vermittler: Einmeldung benachrichtigt. 04.2022 Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut Anfragen: Soweit werden,Sie hinsichtlich verarbeitet Ihrer Versicherungsverträge Ihr Vermittler die zum Abschluss und vonzur einem Vermittlerdes Durchführung betreut Ver- Anfragen: Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrags oder werden, verarbeitet trags benötigten Ihr Vermittler Antrags-, die zum Vertrags- undAbschluss Schadendaten.und zurAuch Durchführung übermitteltdesunser Ver- Bei der Prüfung Regulierung einesIhres Antrags Schadens auf wir richten Abschluss Anfrageneines Versicherungsvertrags zur Person oder Sache (z. B. oder Kfz) Stand trags Unternehmenbenötigten dieseAntrags-, Daten an Vertrags- und Schadendaten. die Sie betreuenden Vermittler, Auch soweitübermittelt diese die unser Infor- Regulierung einesspeichern Schadensdie richten wir Anfragen zur Person an das HIS und Ergebnisse der Anfragen. Im oder Sache (z. Schadenfall B. Kfz) kann es 001.0033.01Stand Unternehmen mationen zu Ihrer dieseBetreuung Daten an die undSie betreuenden Beratung Vermittler, in Ihren soweit diese Versicherungs- unddie Infor- Finanz- an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadenfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sach- mationen zu Ihrer Betreuung und dienstleistungsangelegenheiten Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanz- benötigen. nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sach- verhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. dienstleistungsangelegenheiten benötigen. verhalt von Ergebnisse den Versicherern, die wir, Daten an das HISdiegemeldet Prüfunghaben, zu erfragen. 001.0033.01 Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Auch diese speichern soweit sie für des Versicherungs- Datenverarbeitung Spezialisierte Unternehmen in der Unternehmensgruppe: bzw. Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen Auch diese Ergebnisse falls relevant sind. speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungs- Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für unserer die in der Unternehmensgruppe Gruppe verbundenen nehmen Unter- falls relevant Es kann auchsind. dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer (als Folge einer bestimmte nehmen zentral Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Gruppe wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen verbundenen Ihnen und Unter- einem Es kann auch dazu HIS-Auskunft) kommen, in einem dass späteren wir Anfragenbeantworten Leistungsfall anderer Versicherer und daher (als Folge einer Auskunft über nehmen zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem HIS-Auskunft) in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über 19 [Seite 20] Ihren Schadenfall geben müssen. Diese Formen der HIS-Nutzung basieren sowohl Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Dritt- auf dem berechtigten Interesse des Versicherers als auch auf dem Erlaubnistatbe- land durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt stand der Vertragsdurchführung [Art. 6 Abs. 1 b) und f) DSGVO]. wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unter- Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter www.informa-irfp.de. nehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vor- In begründeten Fällen können Sie der HIS-Einmeldung und -Abfrage widerspre- handen sind. Detaillierte Informationen dazu sowie über das Datenschutzniveau bei chen. Einen Widerspruch richten Sie bitte an die oben unter 1. genannte Adresse. unseren Dienstleistern in Drittländern finden Sie ggf. in unserer Dienstleisterliste. 8. Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer Sie können die Informationen auch unter den unter 1. genannten Kontaktinforma- Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrags (z. B. zur Mitnahme tionen anfordern. eines Schadenfreiheitsrabatts in der Kfz-Haftpflichtversicherung) bzw. Ihre Angaben 11. Automatisierte Einzelfallentscheidungen bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung befragen, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten entscheiden wir vollautomatisiert etwa über das Zustandekommen oder die Kündi- mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen. gung des Vertrags, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen Diese Übermittlung basiert sowohl auf dem berechtigten Interesse des Versicherers zu zahlenden Versicherungsprämie. als auch auf dem Erlaubnistatbestand der Vertragsdurchführung [Art. 6 Abs. 1 b) und Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall und der zu Ihrem Vertrag gespei- f) DSGVO] . cherten Daten entscheiden wir vollautomatisiert über unsere Leistungspflicht. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher fest- 9. Bonitätsauskünfte gelegten Regeln zur Gewichtung der Informationen: Soweit es zum Vertragsschluss oder zur Vertragsdurchführung aufgrund unserer Bei Nichtzahlung des Versicherungsbeitrags erfolgt nach den jeweiligen Versiche- berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien Informationen zur rungsbedingungen eine automatisierte Vertragskündigung. Beurteilung Ihrer Zahlungsfähigkeit oder Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. In der Kfz-Versicherung gewähren wir im Zuge automatisierter Antragsprüfung bei Die von uns angefragten Auskunfteien entnehmen Sie bitte unserer Dienstleister- negativen Auskünften (Zahlungsunfähigkeit, eidesstattliche Versicherung oder Insol- liste. venzverfahren = sog. „harte Treffer“) keinen Kaskoversicherungsschutz und in der 10. Datenübermittlung in ein Drittland Haftpflichtversicherung nur Versicherungsschutz in Höhe der gesetzlichen Mindest- Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen deckung. 20 [Seite 21] Änderungsmitteilung zur Versicherung von Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen Versicherungskennzeichen T 0511.907-67 31 Versicherungsschein-Nummer F 0511.907-65 98 (bitte dem Angebot entnehmen und unbedingt angeben) Mail: moped@vhv.de K Adressänderung Vor- und Zuname Straße, Hausnr. PLZ / Wohnort Diese Daten müssen von der VHV an das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt werden. Änderung der Fahrzeugnutzer Das Fahrzeug wird (auch nur gelegentlich) von Fahrern unter 23 Jahren gefahren? nein  ja, jüngste/r Fahrer/in ist unter 23 Jahre. Geb.-Datum ___________ (in diesem Fall erhöht sich der Beitrag) Fahrzeug wurde am ________________ verschrottet Bitte Kennzeichen, Versicherungsschein und Verschrottungsnachweis beifügen. (Gutschrift des Beitrages kann erst nach Eingang bei der VHV erfolgen) Fahrzeug wurde am ________________ gestohlen  Bitte Versicherungsschein und Bestätigung der Polizei im Original beilegen. (Bei bestehender Teilkaskoversicherung der Schadenanzeige bitte auch die Betriebserlaubnis beifügen) Kennzeichen verloren / gestohlen Kennzeichen beschädigt (beschädigtes Kennzeichen anbei) Ersatzkennzeichen zusenden (Bitte den alten Versicherungsschein und die Bestätigung der Polizei beifügen) Vers.-Schein verloren / gestohlen  Ersatzkennzeichen zusenden (Bitte den alten Versicherungsschein und die Bestätigung der Polizei beifügen) Fahrzeug wurde am _________________ um ________________ Uhr verkauft/gekauft Adresse des Vor- und Zuname Käufers Straße, Hausnr. PLZ / Wohnort Geb.-Datum (Erwerber) ________________ Tel.-Nr. ____________________ Der Käufer übernimmt Versicherung bis zum Ende des Verkehrsjahres. Wird das Fahrzeug (auch nur gelegentlich) von Fahrern unter 23 Jahre gefahren? nein  ja, jüngste/r Fahrer/in ist unter 23 Jahre. Geb.-Datum ___________ (in diesem Fall erhöht sich der Beitrag) Verkäufer kündigt hiermit die Versicherung zum obigem Zeitpunkt. Versicherungsschein, Kennzeichen und Kaufvertrag liegen bei. Bitte geben Sie für eine etwaige Guthabenerstattung Ihre Bankverbindung an: Kontoinhaber__________________________________________________________________________ IBAN _____________________________________BIC ______________________________________ Ort, Datum Unterschrift des Versicherungsnehmers Unterschrift des Erwerbers 209.0001.02 Stand 03.2022 Ort, Datum Unterschrift/en des/r Erziehungsberechtigten falls Versicherungsnehmer minderjährig VHV Allgemeine Versicherung AG / VHV-Platz 1 / 30177 Hannover / T +49.511.907-0 / F +49.511.907-89 99 / Briefanschrift: 30138 Hannover Bankverbindung: NORD/LB Hannover / IBAN: DE65 2505 0000 0101 4115 51 / BIC: NOLADE2HXXX / Gläubiger-ID: DE32VHV00000150810 / USt-IdNr. DE 815 099 837 Vorstand: Thomas Voigt, Sprecher / Dr. Thomas Diekmann / Dr. Sebastian Reddemann / Sina Rintelmann / Dr. Angelo O. Rohlfs Vorsitzender des Aufsichtsrates: Uwe H. Reuter / Registergericht: Amtsgericht Hannover / HRB 57331 / Sitz der Gesellschaft: Hannover / www.vhv.de 21 [Seite 22] Rückantwort VHV Hannover Abt. HVK-17 (Moped) VHV-Platz 1 30177 Hannover
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