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Versicherungsmakler / Kautionsversicherung / Bedingungsarchiv Kautionsversicherung

ERGO Pauschalprodukt und Individualprodukt Individual: die Bedingungen im Volltext

Individualprodukt: Avalrahmen mit Beitrag auf die Avalsumme vom Einbuchungs- bis zum Ausbuchungstag und Gutschrift bei vorzeitiger Rückgabe; Sicherheiten laut Versicherungsschein vor dem ersten Abruf.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 64 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen und Avalrahmen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Avalrahmen (Gesamtrahmen, aus dem einzelne Bürgschaften abgerufen werden)ja, bis zur Versicherungssumme„Wir stellen Ihnen nach Prüfung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse einen Avalrahmen zur Verfügung.“Ziffer 1, Seite 1
Höchstbetrag je einzelner Bürgschaft (Einzelobligo)nicht geregelt
Zielgruppe des Tarifs nach Avalbedarf oder Umsatz (Ober- und Untergrenze)nicht geregelt
Vertragsform: Rahmenvertrag mit Abruf, Einzelbürgschaft oder Kompaktrahmen mit vereinfachter Prüfungja„In diesen Avalen verpflichten wir uns gegenüber den Avalgläubigern bei Vorliegen der im jeweiligen Aval vereinbarten Voraussetzungen zur Zahlung von Geld.“Ziffer 1, Seite 1
Ausstellung der Urkunden über ein Onlineportal des Versicherersnicht geregelt
Frist für die Ausstellung einer Bürgschaft nach Abrufnicht geregelt
Eigene Musterwortlaute des Versicherers für die einzelnen Bürgschaftsartennicht geregelt
Übernahme von Wortlauten, die der Auftraggeber vorgibt (nach Prüfung)ja„Begründete Fälle liegen u. a. vor, wenn ein Avaltext, ein Avalempfänger oder die Laufzeit eines Avals nicht unseren internen Richtlinien entspricht.“Ziffer 3.2 e), Seite 1
Eignung für öffentliche Auftraggeber (Bürgschaft eines Versicherers einer Bankbürgschaft gleichgestellt, etwa § 17 VOB/B, BVergG, Ley 9/2017)nicht geregelt
Mitversicherung verbundener Unternehmen und Arbeitsgemeinschaften (Arge, UTE) im selben Rahmennicht geregelt

Bürgschafts- und Garantiearten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bietungsbürgschaft (Sicherheit für das Angebot im Vergabeverfahren)nicht geregelt
Vertragserfüllungsbürgschaft (Ausführung des Auftrags)nicht geregelt
Gewährleistungs- oder Mängelansprüchebürgschaft (nach der Abnahme)nicht geregelt
Ablösung von Sicherheitseinbehalten (Haftrücklass, Deckungsrücklass, retenciones) durch Bürgschaftnicht geregelt
Anzahlungs- oder Vorauszahlungsbürgschaftnicht geregelt
Zahlungsbürgschaft, auch Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGBnicht geregelt
Bürgschaft für Bauverträge mit Verbrauchern (§ 650m BGB, in Österreich § 4 BTVG)nicht geregelt
Bürgschaft für Bauträger und Vorauszahlungen von Erwerbern (§ 7 MaBV, BTVG, cantidades anticipadas nach LOE)nicht geregelt
Zoll- und Steuerbürgschaft (Zollaufschub, Verbrauchsteuern)nicht geregelt
Mietbürgschaft für gewerbliche Mietverträge (nicht Wohnungsmiete von Privatleuten)nicht geregelt
Prozessbürgschaft (Sicherheitsleistung im Gerichtsverfahren, Abwendung der Vollstreckung)nicht geregelt
Bürgschaft für Rückbau, Rekultivierung und Entsorgung (Windkraft, Deponie, Abbau)nicht geregelt
Kaution für Reiseveranstalter und Reisevermittler (Insolvenzsicherung der Kundengelder)nicht geregelt
Bürgschaften oder Garantien auf erstes Anfordernja„sind bei Avalen mit der Klausel „Zahlung auf erstes Anfordern“ berechtigt, sofort eine Zahlung an den Avalempfänger zu leisten.“Ziffer 6.2 b), Seite 2
Bürgschaften gegenüber ausländischen Auftraggebern oder über Partnerversicherer im Ausland (Fronting)nicht geregelt
Unbefristete Bürgschaften (ohne festes Enddatum)nicht geregelt

Prämie und Kosten (Regeln, keine Preise)

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bemessung der Prämie: Avalprovision auf das ausgereichte Obligo, auf den Rahmen oder je Bürgschaftja„berechnen aus der Avalsumme den vereinbarten Beitrag vom Einbuchungs- bis zum Ausbuchungstag.“Ziffer 7.2.1 a), Seite 3
Bereitstellungs- oder Rahmenprovision auf den nicht genutzten Rahmenkeine„berechnen aus der Avalsumme den vereinbarten Beitrag vom Einbuchungs- bis zum Ausbuchungstag.“Ziffer 7.2.1 a), Seite 3
Mindestprämie je Vertrag oder je Bürgschaftnicht geregelt
Ausfertigungs-, Bearbeitungs- oder Änderungsgebührenja, bis zur Versicherungssumme„berechnen Ausfertigungsgebühren in vereinbarter Höhe.“Ziffer 7.2.1 c), Seite 3
Prämie läuft bis zur Rückgabe der Urkunde oder Enthaftungserklärung, nicht nur bis zum Enddatumja„berechnen aus der Avalsumme den vereinbarten Beitrag vom Einbuchungs- bis zum Ausbuchungstag.“Ziffer 7.2.1 a), Seite 3
Anteilige Erstattung der Prämie bei vorzeitiger Rückgabeja„werden bei vorzeitiger Rückgabe oder Reduzierung des Avals einen überzahlten Beitrag gutschreiben“Ziffer 7.2.1 b), Seite 3
Anpassung der Prämiensätze bei Änderung der Bonität während der Laufzeitnicht geregelt
Behandlung der Versicherungsteuer (fällt an oder nicht)nicht geregelt

Rückgriff und Sicherheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rückgriff des Versicherers beim Versicherungsnehmer nach Zahlung an den Auftraggeberja„haben alle von uns wegen der Inanspruchnahme von Avalen geleisteten Zahlungen und Aufwendungen zu erstatten.“Ziffer 8.1 a), Seite 3
Erstattung auch von Zinsen, Kosten und Rechtsverfolgungskosten des Versicherersja„Hierzu gehören u. a. Sachverständigen-, Gerichts-, Rechtsanwalts- und Notarkosten sowie Beiträge und Gebühren Dritter.“Ziffer 8.1 a), Seite 3
Stellung von Sicherheiten als Voraussetzung (Barsicherheit, Verpfändung, Grundschuld)ja„Sie sind verpflichtet, die im Versicherungsschein zur Kautionsversicherung genannten Sicherheiten in voller Höhe zu stellen. Erst danach können Sie das erste Aval abrufen.“Ziffer 5.2, Seite 2
Rückbürgschaft oder Mithaftung der Gesellschafter oder Geschäftsführernicht geregelt
Recht des Versicherers auf Nachbesicherung bei Verschlechterung der Bonitätja„sind verpflichtet, im Falle eines wegen Ihrer Einwendungen durch uns geführten Prozesses nach Aufforderung zusätzliche Sicherheiten zu erbringen.“Ziffer 6.1 d), Seite 2
Befreiungsanspruch: Versicherer kann schon vor Zahlung Freistellung oder Sicherheit verlangenja„haben uns nach Beendigung der Kautionsversicherung aus den für Sie übernommenen Avalen zu befreien.“Ziffer 10 a), Seite 3
Anhörung des Versicherungsnehmers, bevor der Versicherer an den Auftraggeber zahltja„prüfen zunächst sorgfältig die uns zur Verfügung stehenden Informationen. Dann erst leisten wir Zahlung nach dem Inhalt der Avalurkunde.“Ziffer 6.2 a), Seite 2
Zahlung des Versicherers ohne Prüfung von Einwendungen des Versicherungsnehmers (bindet ihn im Rückgriff)ja„verzichten uns gegenüber auf Einwendungen und Einreden gegen Grund, Höhe und Bestand der vom Avalempfänger geltend gemachten Ansprüche.“Ziffer 6.1 c), Seite 2
Abtretung von Forderungen aus dem gesicherten Vertrag an den Versicherernicht geregelt

Pflichten des Versicherungsnehmers

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorlage von Jahresabschlüssen und Zwischenzahlen (Fristen)ja„uns zur Prüfung der Bonität unverzüglich nach Fertigstellung Ihren jeweiligen Jahresabschluss vorzulegen.“Ziffer 4 d), Seite 1
Mitteilung wesentlicher Änderungen (Rechtsform, Gesellschafter, Zahlungsschwierigkeiten)ja„uns unaufgefordert alle i. S. v. § 490 BGB wesentlichen Veränderungen in Ihren wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen“Ziffer 4 c), Seite 1
Vorlage des geforderten Wortlauts vor Vertragsschluss mit dem Auftraggebernicht geregelt
Pflicht, erledigte Urkunden zurückzufordern und zurückzugebenja„verpflichten sich, bei einer Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse i. S. v. § 490 BGB bereits ausgestellte Avale nicht mehr an die Avalempfänger weiterzugeben.“Ziffer 3.1 e), Seite 1
Unverzügliche Meldung von Streit mit dem Auftraggeber oder drohender Inanspruchnahmeja„Bestehende Einreden und Einwendungen müssen Sie mitteilen und mit geeigneten Nachweisen schriftlich glaubhaft machen“Ziffer 6.1 b), Seite 2
Prüfungs- und Einsichtsrecht des Versicherers in Bücher und Bauvorhabenja„stimmen zu, dass die Avalempfänger uns über die verbürgten Ansprüche Auskunft geben“Ziffer 3.1 d), Seite 1
Folgen einer Pflichtverletzung (Sperre des Rahmens, Kündigung, Schadenersatz)ja„Wir sind berechtigt, die Kautionsversicherung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen.“Ziffer 9.2 a), Seite 3

Laufzeit, Kündigung und Änderung des Rahmens

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vertragsdauer und Verlängerung des Rahmenvertragsja„Die Laufzeit der Kautionsversicherung beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr.“Ziffer 9.1, Seite 3
Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmerja„Dies gilt nicht, wenn spätestens 2 Monate vor Ablauf der laufenden Versicherungsperiode eine Kündigung von einer der Vertragsparteien erfolgt.“Ziffer 9.1, Seite 3
Recht des Versicherers, den Rahmen jederzeit zu kürzen oder für neue Bürgschaften zu sperrenja„sind in begründeten Fällen berechtigt, die Übernahme von Avalen abzulehnen.“Ziffer 3.2 e), Seite 1
Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer (wichtiger Grund, Bonität)ja„sich Ihre Vermögensverhältnisse wesentlich i. S. v. § 490 BGB verschlechtern“Ziffer 9.2 d), Seite 3
Ausgereichte Bürgschaften bleiben nach Vertragsende bis zur Enthaftung bestehenja„haben uns geeignete Sicherheiten bis zur Höhe der noch nicht ausgebuchten Avale zu stellen.“Ziffer 10 b), Seite 3
Ende der Haftung durch Rückgabe der Urkunde, Enthaftungserklärung oder Fristablaufja„buchen Avale nach Rückerhalt aus dem Avalkonto aus, wenn keine Inanspruchnahme stattgefunden hat. Gleiches gilt bei Erhalt einer bedingungslosen Enthaftungserklärung.“Ziffer 3.2 g), Seite 1
Folgen der Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Versicherungsnehmersnicht geregelt
Anwendbares Recht und Gerichtsstandja„Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.“Ziffer 13.3, Seite 4

Ausschlüsse und Grenzen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Kreditbürgschaften für Darlehen und Finanzierungennicht geregelt
Ausschluss von Bürgschaften für Verpflichtungen Dritter (nicht Vertragspartner)nicht geregelt
Ausschluss von Global- oder Höchstbetragsbürgschaftennicht geregelt
Ausschluss oder Bedingungen für Bürgschaften in fremder Währungnicht geregelt
Sanktionsklausel (keine Leistung bei Embargos und Sanktionen)ja„Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen“Ziffer 12, Seite 4
Abgrenzung zur Mietkaution von Privatleuten (eigenes Produkt, hier nicht Gegenstand)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
ERGO Versicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) ERGO Pauschalprodukt und Individualprodukt Individual

Volltext aufklappen: AVB Kautionsversicherung Pauschalprodukt/Individualprodukt
[Seite 1] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kautionsversicherung (AVB-Pauschal/Individual 2016-02) 1. Gegenstand der Versicherung d) können in diesen Avalen auf gesetzlich vorgesehene Haftungsbeschränkungen (§§ 765 ff. BGB) verzichten. Wir stellen Ihnen nach Prüfung Ihrer wirtschaftlichen Wir können das Aval unter eine Bedingung stellen; Verhältnisse einen Avalrahmen zur Verfügung. Inner- e) sind in begründeten Fällen berechtigt, die Übernah- halb dieses Rahmens übernehmen wir in Ihrem Auftrag me von Avalen abzulehnen. Begründete Fälle liegen Avale. In diesen Avalen verpflichten wir uns gegenüber u. a. vor, wenn ein Avaltext, ein Avalempfänger den Avalgläubigern bei Vorliegen der im jeweiligen Aval oder die Laufzeit eines Avals nicht unseren internen vereinbarten Voraussetzungen zur Zahlung von Geld. Richtlinien entspricht. Kleinstavale unter 500,00 Euro Die konkreten Avalarten sind im Versicherungsschein werden nicht gezeichnet; vereinbart. f) sind berechtigt, bei Avalen „auf erstes Anfordern“ 2. Voraussetzungen für die Übernahme von Avalen eine gesonderte Gebühr zu berechnen; g) buchen Avale nach Rückerhalt aus dem Avalkonto Die Übernahme von Avalen setzt voraus, dass aus, wenn keine Inanspruchnahme stattgefunden a) Sie einen Antrag auf Avalübernahme stellen; hat. Gleiches gilt bei Erhalt einer bedingungslosen b) wir Ihre Bonität zum Zeitpunkt der Avalausstellung Enthaftungserklärung. Ebenso, wenn das Aval nach positiv bewerten; seinem Wortlaut mit Ablauf einer bestimmten Frist c) Sie die im Versicherungsschein zur Kautionsversiche- erloschen ist (Zeitaval). rung vereinbarten Sicherheiten gestellt haben; 4. Ihre Pflichten d) Sie den vereinbarten Versicherungsbeitrag bezahlt haben (gilt nur für das Produkt Pauschal). Sie verpflichten sich auf eigene Kosten 3. Ausstellung von Avalen. Führen des Avalkontos a) uns die für die Bonitätsprüfung erforderlichen und von uns angeforderten Prüfungsunterlagen vorzule- 3.1 Sie gen; a) haben zur Beantragung von Avalen das vorgegebene b) uns über die Geschäftsentwicklung und alle anderen Antragsformular zu verwenden. Dieses ist rechtsver- für die Versicherungsentscheidung bedeutsamen bindlich zu unterschreiben; Vorgänge Auskunft zu geben; © ERGO Versicherung AG | 40198 Düsseldorf | KTD | 50066776 | 2.2016 b) haben alle im Antragsformular erfragten Daten mit- c) uns unaufgefordert alle i. S. v. § 490 BGB wesentlichen zuteilen; Veränderungen in Ihren wirtschaftlichen und/oder c) erklären sich mit dem Inhalt der übernommenen rechtlichen Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen; Avale einverstanden; d) uns zur Prüfung der Bonität unverzüglich nach Fer- d) stimmen zu, dass die Avalempfänger uns über die tigstellung Ihren jeweiligen Jahresabschluss vorzu- verbürgten Ansprüche Auskunft geben; legen. Liegt ein Prüfungsbericht vor, ist dieser auch e) verpflichten sich, bei einer Verschlechterung Ihrer vorzulegen. Dieser ist ggf. zu erläutern. Mit unserer Vermögensverhältnisse i. S. v. § 490 BGB bereits Zustimmung können Sie auf Anforderung auch eine ausgestellte Avale nicht mehr an die Avalempfänger vorläufige Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung weiterzugeben. einreichen. Dies ist nur möglich, sofern der Jahres- abschluss zum Zeitpunkt der Anforderung noch nicht 3.2 Wir fertig gestellt sein sollte; a) führen für Sie ein Avalkonto; b) buchen die Avale ab Ausfertigungsdatum in das Avalkonto ein; c) prüfen den Avalantrag und stellen nach positiver Prüfung die Avalurkunde aus. Diese händigen wir im Original an Sie oder einen von Ihnen benannten Avalempfänger aus; AVB Kautionsversicherung Pauschalprodukt/Individualprodukt [Seite 2] e) uns jederzeit über weitere Kreditabsprachen ein- halte gegen die Inanspruchnahme haben, teilen wir schließlich deren Besicherung zu unterrichten. Dies diese vor der Zahlung dem Avalempfänger mit. Die können z. B. Aval- und Barkredite sein; Mitteilung erfolgt jedoch nur, sofern diese nach dem f) uns zu informieren, bevor Sie einem Dritten Sicherhei- Avalinhalt zulässig ist; ten an Ihrem Vermögen einräumen (u. a. durch Be- b) sind bei Avalen mit der Klausel „Zahlung auf erstes lastung, Verpfändung, Übereignung oder Abtretung). Anfordern“ berechtigt, sofort eine Zahlung an den Hierzu gehören auch Sicherheiten von dritter Seite. Avalempfänger zu leisten. Die Höhe der Zahlung kann maximal die gesamte Avalsumme sein. Dies 5. Sicherheiten gilt, sofern nicht die Inanspruchnahme offensichtlich 5.1 Wir rechtsmissbräuchlich ist. Wir prüfen bei einer Zahlung auf erstes Anfordern vorher nicht, ob der geltend ge- a) verlangen die im Versicherungsschein zur Kautions- machte Anspruch gegen Sie besteht. Wir prüfen auch versicherung genannten Sicherheiten zur Besiche- nicht, ob Ihnen Einreden oder Einwendungen gegen rung aller Ansprüche aus der Kautionsversicherung. den Anspruch zustehen. Wegen der besonderen Risi- Hierzu zählen u. a. die Ansprüche aus Ziffer 7 und 8 ken von Avalen „auf erstes Anfordern“ verweisen wir dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen; auf den gesonderten Risikohinweis am Ende dieser b) sind nicht verpflichtet, Sicherheiten freizugeben, so- Versicherungsbedingungen; lange noch Avale in übersteigender Höhe ausliegen. c) sind berechtigt, bis zur Erledigung der Inanspruch- Gleiches gilt, solange Forderungen nach Ziffer 7 und nahme keine weiteren Avale auszustellen. 8 dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen in übersteigender Höhe Ihnen gegenüber bestehen. 7. Berechnung und Zahlung der Beiträge 5.2 Sie sind verpflichtet, die im Versicherungsschein zur 7.1 Produkt Pauschal Kautionsversicherung genannten Sicherheiten in voller 7.1.1 Wir Höhe zu stellen. Erst danach können Sie das erste Aval abrufen. a) berechnen den vertraglich vereinbarten Jahresbeitrag; b) gewähren keine Rückvergütung des Jahresbeitrags, 6. Inanspruchnahme wenn Sie Ihren Avalrahmen nicht oder nicht kom- 6.1 Sie plett ausnutzen. Dies gilt unabhängig von den dazu führenden Gründen und auch bei Ablehnung von a) haben dafür zu sorgen, dass eine Inanspruchnahme Avalaufträgen; aus den übernommenen Avalen nicht erfolgt. Sie c) werden bei einer Änderung des Avalrahmens wäh- haben Ihre Pflichten gegenüber dem Avalgläubiger rend der Abrechnungsperiode den gezahlten Jahres- ordnungsgemäß zu erfüllen. Bei Inanspruchnahme beitrag anteilig verrechnen. Die Änderung bedarf un- müssen Sie rechtzeitig alle zur Anspruchsabwehr serer Zustimmung. Die Verrechnung erfolgt taggenau geeigneten Maßnahmen ergreifen; bis zur nächsten Abrechnungsperiode. Danach wird b) sind verpflichtet, uns bei Inanspruchnahme alle zur der Jahresbeitrag nach Ziffer 7.1.1 a) dieser Allge- Anspruchsprüfung erforderlichen Unterlagen und meinen Versicherungsbedingungen für den neuen Informationen zur Verfügung zu stellen. Bestehende Avalrahmen berechnet; Einreden und Einwendungen müssen Sie mitteilen d) rechnen den Jahresbeitrag durch Einzelrechnung ab. und mit geeigneten Nachweisen schriftlich glaubhaft In der Rechnung wird der Jahresbeitrag als Pauschal- machen; beitrag ausgewiesen; c) verzichten uns gegenüber auf Einwendungen und e) berechnen bei einer Kündigung des Kautionsversi- Einreden gegen Grund, Höhe und Bestand der vom cherungsvertrages nach Ziffer 9.1 oder 9.2 dieser Avalempfänger geltend gemachten Ansprüche. Un- Allgemeinen Versicherungsbedingungen die noch im sere Pflicht zur sorgfältigen Prüfung nach Ziffer 6.2 a) Avalrahmen enthaltenen Avale mit einem Beitrags- dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen bleibt satz von 2,5 % p. a. weiter. Dies gilt bis zur Beendi- hiervon unberührt; gung des jeweiligen Avals. Die Abrechnung erfolgt d) sind verpflichtet, im Falle eines wegen Ihrer Einwen- jährlich im Voraus; dungen durch uns geführten Prozesses nach Auffor- f) berechnen Ausfertigungsgebühren in vertraglich ver- derung zusätzliche Sicherheiten zu erbringen. Die einbarter Höhe für Avalurkunden, die in der zurücklie- Höhe dieser zusätzlichen Sicherheiten beträgt 110 % genden Abrechnungsperiode ausgestellt wurden. der geltend gemachten Beträge. 7.1.2 Sie 6.2 Wir a) müssen den ersten Jahresbeitrag sofort bei Vertrags- a) prüfen zunächst sorgfältig die uns zur Verfügung ste- beginn zahlen. Darauf folgende Jahresbeiträge müs- henden Informationen. Dann erst leisten wir Zahlung sen Sie bei Beginn jedes Vertragsjahres oder im Zeit- nach dem Inhalt der Avalurkunde. Soweit Sie Vorbe- punkt der vereinbarten Fälligkeit im Voraus zahlen; AVB Kautionsversicherung Pauschalprodukt/Individualprodukt 2 [Seite 3] b) haben uns auf Anforderung eine Einzugsermächti- 9. Laufzeit und Beendigung gung zu erteilen; 9.1 Ordentliche Kündigung c) haben bei Zahlungsverzug Zinsen zu zahlen. Der Ver- zugszinssatz beträgt für das Jahr neun Prozentpunkte Die Laufzeit der Kautionsversicherung beträgt ein über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß §§ 247, 288 Jahr. Sie verlängert sich jeweils stillschweigend um ein Abs 2 BGB. weiteres Jahr. Dies gilt nicht, wenn spätestens 2 Monate vor Ablauf der laufenden Versicherungsperiode eine 7.2 Produkt Individual Kündigung von einer der Vertragsparteien erfolgt. 7.2.1 Wir 9.2 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund a) berechnen aus der Avalsumme den vereinbarten Wir sind berechtigt, die Kautionsversicherung aus wich- Beitrag vom Einbuchungs- bis zum Ausbuchungstag. tigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein Die Abrechnung des Beitrags erfolgt im Voraus. Der wichtiger Grund liegt u. a. vor, wenn Abrechnungszeitraum beträgt in aller Regel jeweils ein Jahr. Die Details sind im Versicherungsschein a) Sie Ihren Verpflichtungen aus dem Versicherungs- geregelt; schein sowie diesen Allgemeinen Versicherungsbe- b) werden bei vorzeitiger Rückgabe oder Reduzierung dingungen nicht nachkommen; des Avals einen überzahlten Beitrag gutschreiben; b) Sie eine im Versicherungsschein zur Kautionsversi- c) berechnen Ausfertigungsgebühren in vereinbarter cherung und/oder diesen Allgemeinen Versicherungs- Höhe. bedingungen genannte Obliegenheit verletzen oder nicht erfüllen. Die Obliegenheit kann sich gegenüber 7.2.2 Sie uns, dem Avalempfänger oder einem Dritten erge- a) haben die vom Versicherer geforderten Beiträge un- ben; verzüglich nach Erhalt der Rechnung zu zahlen; c) Sie uns gegenüber falsche Angaben gemacht haben; b) haben uns auf Anforderung eine Einzugsermächti- d) sich Ihre Vermögensverhältnisse wesentlich i. S. v. gung zu erteilen; § 490 BGB verschlechtern; c) haben bei Zahlungsverzug Zinsen zu zahlen. Der Ver- e) Sie eine geforderte Sicherheit nicht stellen. Gleiches zugszinssatz beträgt für das Jahr neun Prozentpunkte gilt, wenn die uns eingeräumten Sicherheiten unter- über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß §§ 247, 288 gehen oder wir diese nicht mehr als ausreichende Abs 2 BGB. Kreditsicherheit ansehen; f) Sie ohne unser Einverständnis Ihr Vermögen übertra- 8. Rückzahlung, Aufwendungs- und Schadensersatz gen, die Rechtsform Ihrer Firma ändern, sich wesent- 8.1 Sie lich neuorganisieren oder wenn Inhaber bzw Teilha- ber ausscheiden oder eintreten; a) haben alle von uns wegen der Inanspruchnahme von g) eine tiefgreifende Störung des gegenseitigen vertrag- Avalen geleisteten Zahlungen und Aufwendungen lichen Vertrauensverhältnisses eingetreten ist. zu erstatten. Hierzu gehören u. a. Sachverständigen-, Gerichts-, Rechtsanwalts- und Notarkosten sowie Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer ver- Beiträge und Gebühren Dritter. Dies gilt vorbehaltlich traglichen Pflicht, gilt: weitergehender Ersatzansprüche; Die Kündigung ist erst nach erfolglosem Ablauf einer b) können nach erfolgter Erstattung von uns die Abtre- zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser tung bestehender Rückforderungsansprüche verlan- Abmahnung zulässig. Die Fristsetzung ist unter be- gen; stimmten Voraussetzungen (§ 323 Abs 2 und 3 BGB) c) haben ab dem Belastungsdatum bis zur Rückerstat- entbehrlich. tung Zinsen zu zahlen. Der Zinssatz beträgt für das Jahr neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basis- 10. Befreiungsanspruch zinssatz gemäß §§ 247, 288 Abs 2 BGB. Sie 8.2 Wir sind berechtigt, a) haben uns nach Beendigung der Kautionsversi- a) von Ihnen eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen. cherung aus den für Sie übernommenen Avalen zu Diese dient u. a. zur Abgeltung des eigenen Aufwands befreien. im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme sowie b) haben uns geeignete Sicherheiten bis zur Höhe der für die Abwicklung des Avalkontos. Wir legen die noch nicht ausgebuchten Avale zu stellen. Bereits Bearbeitungsgebühr nach billigem Ermessen (§ 315 geleistete Sicherheiten rechnen wir hierauf an. BGB) in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungs- gesetz (RVG) fest. b) bis zur vollständigen Erfüllung dieser Verpflichtungen keine neuen Avale auszustellen. AVB Kautionsversicherung Pauschalprodukt/Individualprodukt 3 [Seite 4] 11. Haftung und Haftungsausschluss 13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wir haften 13.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – Düsseldorf. Dies gilt auch für diejenigen a) Ihnen gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrläs- Verbindlichkeiten von Ihnen, die infolge einer Versiche- sigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung rungsleistung vom Avalempfänger gemäß § 774 Abs 1 des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; BGB auf uns übergehen. b) nicht für Schäden, die durch Krieg, kriegerische Er- eignisse, terroristische Handlungen, innere Unruhen, 13.5 Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Streik, Beschlagnahme, Behinderung des Waren- und Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße Zahlungsverkehrs von hoher Hand, Naturkatastro- 108, 53117 Bonn. phen oder durch Kernenergie mitverursacht worden sind. 12. Sanktionsklausel Risikohinweis für Avale „auf erstes Anfordern“ Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestim- mungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange Bei einem Aval auf erstes Anfordern müssen wir dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Zahlung leisten, sobald der Begünstigte dies von Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Em- uns verlangt. Wir werden dieses Zahlungsverlangen bargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik nur dann zurückweisen, wenn unverzüglich nach Be- Deutschland entgegenstehen. nachrichtigung von Ihnen ein Rechtsmissbrauch bei Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- Inanspruchnahme offensichtlich oder liquide bewie- sanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten sen ist, d. h. durch entsprechende Dokumente belegt Staaten von Amerika erlassen werden, soweit dem wird. Wir können Ihr Kundenkonto auch dann belas- nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder ten, wenn nach Ihrer Auffassung das Zahlungsver- der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. langen des Begünstigten zu Unrecht erfolgte, aber ein Rechtsmissbrauch bei Inanspruchnahme nicht 13. Schlussbestimmungen offensichtlich ist oder nicht liquide nachgewiesen 13.1 Änderungen oder Ergänzungen des Versicherungs- werden konnte. Nach Zahlung durch uns müssen Sie scheins zur Kautionsversicherung gelten nur, wenn etwaige Rückforderungen gegenüber dem Begüns- diese in einem Nachtrag festgelegt sind. Mündliche Ne- tigten geltend machen. Damit tragen Sie das Risiko, benabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen dieser dass der Begünstigte später zur Rückerstattung des Klausel bedürfen der Textform. erlangten Betrages nicht bereit oder wegen Insol- venz nicht mehr in der Lage ist. 13.2 Willenserklärungen und Anzeigen, die das Vertragsver- hältnis betreffen, bedürfen der Textform. AVB Kautionsversicherung Pauschalprodukt/Individualprodukt 4
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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