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LKH Krankentagegeldtarif für Ärzte TA1U bis TA6U: die Bedingungen im Volltext

Krankentagegeld nur für erwerbstätige Ärztinnen und Ärzte mit Leistungsbeginn ab dem 8., 15., 22. oder 43. Tag, ohne zeitliche Begrenzung, Berufsunfälle und Berufskrankheiten eingeschlossen.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 62 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherbares Krankentagegeld je Kalendertag (Höchstsatz)nicht geregelt
Begrenzung des Tagegelds auf das Nettoeinkommen (Bereicherungsverbot)nicht geregelt
Bemessungsgrundlage des Einkommens (Zeitraum, Selbstständige: Gewinn laut Steuerbescheid)nicht geregelt
Wählbare Karenzzeiten (Leistungsbeginn ab dem x. Tag der Arbeitsunfähigkeit)ja„Tarif TA1U ab 8. Tag Tarif TA2U ab 15. Tag Tarif TA3U ab 22. Tag Tarif TA6U ab 43. Tag“Leistungen des Versicherers, Seite 1
Frühester Leistungsbeginn (kürzeste Karenzzeit)ja„Tarif TA1U ab 8. Tag“Leistungen des Versicherers, Seite 1
Leistungsdauer ohne zeitliche Begrenzung (solange Arbeitsunfähigkeit besteht)ja„der Arbeitsunfähigkeit (auch an Sonn- und Feiertagen) ohne zeitliche Begrenzung gezahlt.“Leistungen des Versicherers, Seite 1
Versicherungsfähige Personen (Angestellte, Selbstständige, Freiberufler, GKV-Versicherte)ja„Versicherungsfähig nach den Tarifen TA1U bis TA6U sind ausschließlich erwerbstätige Ärzte/Ärztinnen (ausgenommen Zahnärzte/Zahnärztinnen und Tierärzte/Tierärztinnen).“Versicherungsfähigkeit, Seite 1
Tarif als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld (Aufstockung der Lücke zum Netto)nicht geregelt
Anrechnung von Lohnfortzahlung und Sozialleistungen auf das Tagegeldnicht geregelt

Leistungsumfang

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeitnicht geregelt
Leistung während stufenweiser Wiedereingliederungnicht geregelt
Leistung bei stationärer Behandlung ohne oder mit verkürzter Karenzzeitnicht geregelt
Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen (§ 192 Abs. 5 VVG)nicht geregelt
Leistung bei Erkrankung eines Kindes (Betreuung)nicht geregelt
Leistung bei psychischen Erkrankungen ohne gesonderte Einschränkungnicht geregelt
Leistung während Kur, Sanatoriumsaufenthalt oder Rehabilitationnicht geregelt
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland (Europa, weltweit)nicht geregelt
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Organ- oder Gewebespendenicht geregelt
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Schwangerschaftskomplikationen außerhalb der Schutzfristennicht geregelt
Leistung rückwirkend ab Beginn bei verspäteter Anzeige (ohne Kürzung)nicht geregelt

Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeitnicht geregelt
Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung)nicht geregelt
Wegfall der Wartezeiten bei Unfallnicht geregelt
Anrechnung von Vorversicherungszeiten auf die Wartezeitennicht geregelt
Keine neue Karenzzeit bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Ursachenicht geregelt

Ende der Leistung und des Vertrags

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ende der Leistung bei Berufsunfähigkeitnicht geregelt
Definition der Berufsunfähigkeit (Grad, Dauer der Prognose)nicht geregelt
Nachleistung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (Monate)nicht geregelt
Ende bei Bezug einer Alters- oder Erwerbsminderungsrentenicht geregelt
Endalter des Versicherungsschutzesnicht geregelt
Fortführung oder Anwartschaft bei Arbeitslosigkeitnicht geregelt
Fortführung oder Anwartschaft in der Elternzeitnicht geregelt
Herabsetzung des Tagegelds bei gesunkenem Einkommen durch den Versicherernicht geregelt
Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrechtnicht geregelt
Ende bei Verlegung des Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes ins Auslandnicht geregelt

Anpassung und Optionen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erhöhung des Tagegelds bei Einkommensanstieg ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Verkürzung der Karenzzeit ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Umstellung bei Wechsel zwischen Angestellt und Selbstständig ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Automatische Dynamik (regelmäßige Anpassung des Tagegelds)nicht geregelt
Anwartschaftsversicherung (Ruhen gegen geringen Beitrag)nicht geregelt
Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugsnicht geregelt
Umtauschrecht in eine Berufsunfähigkeitsversicherungnicht geregelt

Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Frist für die Anzeige der Arbeitsunfähigkeitnicht geregelt
Nachweisintervall der Arbeitsunfähigkeit (ärztliche Bescheinigung)nicht geregelt
Untersuchung durch einen vom Versicherer beauftragten Arztnicht geregelt
Pflicht zur Anzeige eines gesunkenen Einkommensnicht geregelt
Leistung nur bei Aufenthalt am Wohnsitz oder im Inland während der Arbeitsunfähigkeitnicht geregelt
Weitere Krankentagegeldversicherung nur mit Einwilligung des Versicherersnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss bei Vorsatznicht geregelt
Ausschluss bei Sucht (Alkohol, Drogen) und Entziehungsmaßnahmennicht geregelt
Ausschluss bei Kriegsereignissennicht geregelt
Ausschluss bei Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinflussnicht geregelt
Ausschluss bei medizinisch nicht notwendigen Eingriffen (z. B. Schönheitsoperationen)nicht geregelt
Ausschluss von Vorerkrankungennicht geregelt
Ausschluss bestimmter Sportarten oder Wettkämpfenicht geregelt
Ausschluss oder Einschränkung bei Rückenleidennicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung nach Tabelle je Diagnose (baremo) statt nach tatsächlichen Tagennicht geregelt
Höchstdauer der Leistung je Fall (Tage)nicht geregelt
Zusätzliches Tagegeld bei Krankenhausaufenthaltnicht geregelt
Leistung nur bei Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit durch Seguridad Social oder Mutualidadnicht geregelt
Feste Leistung bei Geburt oder Mutterschaftnicht geregelt
Zusätzliches Kapital bei Tod oder dauernder Invaliditätnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) LKH Krankentagegeldtarif für Ärzte TA1U bis TA6U

Volltext aufklappen: Tarifinformation Krankentagegeldtarif für Ärzte TA1U bis TA6U
[Seite 1] Tarife TA1U, TA2U, TA3U, TA6U Krankentagegeldtarife V Hauptverwaltung . 21332 Lüneburg für Ärzte/Ärztinnen Für Versicherungsverhältnisse nach diesen Tarifen gelten die jeweiligen Allgemeinen Versicherungs- bedingungen für die Krankentagegeldversicherung (AVB/KTU). Versicherungsfähig nach den Tarifen TA1U bis TA6U sind ausschließlich erwerbstätige Ärzte/Ärztinnen (ausgenommen Zahnärzte/Zahnärztinnen und Tierärzte/Tierärztinnen). Nicht selbstständig tätige Ärzte/ Ärztinnen sind nur nach Tarif TA6U versicherungsfähig. Bei einem Wechsel von der nicht selbstständigen in eine selbstständige Tätigkeit kann der Versicherungs- nehmer eine Umstellung des Tarifs TA6U in Tarif TA3U in Höhe des bisher versicherten Krankentagegeldes ohne erneute Risikoprüfung und ohne Wartezeiten verlangen, wenn er einen entsprechenden Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem Wechsel in die selbstständige Tätigkeit gestellt hat. Leistungen des Versicherers: Das versicherte Krankentagegeld wird nach Tarif TA1U ab 8. Tag Tarif TA2U ab 15. Tag Tarif TA3U ab 22. Tag Tarif TA6U ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (auch an Sonn- und Feiertagen) ohne zeitliche Begrenzung gezahlt. Berufsunfälle und Berufskrankheiten sind mitversichert. Leistungen des Versicherungsnehmers: Die monatlichen Beiträge ergeben sich aus der Beitragsübersicht. m21081/12.12 (LKH 2-108 12.12) Seite 1 von 1
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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