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Union Krankenversicherung Krankentagegeld (Sparkassenvertrieb): die Bedingungen im Volltext
Tarif S-KG für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer mit sechs Wochen Lohnfortzahlung: Krankentagegeld ab dem 43. Tag, als Monatsbetrag laut Tarifbezeichnung vereinbart, Berufsunfälle und Berufskrankheiten eingeschlossen.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 62 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherbares Krankentagegeld je Kalendertag (Höchstsatz) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Höhe des vereinbarten monatlichen Krankentagegeldes ergibt sich aus der Tarifbezeichnung (z. B. S-KG 300 bedeutet, dass ein monatliches Krankentagegeld von 300 EUR vereinbart ist).“ | Tarif S-KG II. Nr. 2, Seite 1 |
| Begrenzung des Tagegelds auf das Nettoeinkommen (Bereicherungsverbot) | nicht geregelt | ||
| Bemessungsgrundlage des Einkommens (Zeitraum, Selbstständige: Gewinn laut Steuerbescheid) | nicht geregelt | ||
| Wählbare Karenzzeiten (Leistungsbeginn ab dem x. Tag der Arbeitsunfähigkeit) | nein | „Bei vorübergehender völliger Arbeitsunfähigkeit zahlt der Versicherer ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit in vereinbarter Höhe.“ | Tarif S-KG II. Nr. 1, Seite 1 |
| Frühester Leistungsbeginn (kürzeste Karenzzeit) | ja | „ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit in vereinbarter Höhe“ | Tarif S-KG II. Nr. 1, Seite 1 |
| Leistungsdauer ohne zeitliche Begrenzung (solange Arbeitsunfähigkeit besteht) | nicht geregelt | ||
| Versicherungsfähige Personen (Angestellte, Selbstständige, Freiberufler, GKV-Versicherte) | ja | „Versicherungsfähig sind alle Personen, die als Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis mit sechswöchiger Lohnfortzahlung stehen, Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind und über ein regelmäßiges Einkommen verfügen.“ | Tarif S-KG I. Nr. 2, Seite 1 |
| Tarif als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld (Aufstockung der Lücke zum Netto) | ja | „Krankentagegeldversicherung für gesetzlich Versicherte“ | Tarif S-KG, Seite 1 |
| Anrechnung von Lohnfortzahlung und Sozialleistungen auf das Tagegeld | nicht geregelt |
Leistungsumfang
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit | nein | „Bei vorübergehender völliger Arbeitsunfähigkeit zahlt der Versicherer“ | Tarif S-KG II. Nr. 1, Seite 1 |
| Leistung während stufenweiser Wiedereingliederung | nicht geregelt | ||
| Leistung bei stationärer Behandlung ohne oder mit verkürzter Karenzzeit | nicht geregelt | ||
| Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen (§ 192 Abs. 5 VVG) | nicht geregelt | ||
| Leistung bei Erkrankung eines Kindes (Betreuung) | nicht geregelt | ||
| Leistung bei psychischen Erkrankungen ohne gesonderte Einschränkung | nicht geregelt | ||
| Leistung während Kur, Sanatoriumsaufenthalt oder Rehabilitation | nicht geregelt | ||
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland (Europa, weltweit) | nicht geregelt | ||
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Organ- oder Gewebespende | nicht geregelt | ||
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Schwangerschaftskomplikationen außerhalb der Schutzfristen | nicht geregelt | ||
| Leistung rückwirkend ab Beginn bei verspäteter Anzeige (ohne Kürzung) | nicht geregelt |
Wartezeiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Wartezeit | nicht geregelt | ||
| Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung) | nicht geregelt | ||
| Wegfall der Wartezeiten bei Unfall | nicht geregelt | ||
| Anrechnung von Vorversicherungszeiten auf die Wartezeiten | nicht geregelt | ||
| Keine neue Karenzzeit bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Ursache | nicht geregelt |
Ende der Leistung und des Vertrags
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ende der Leistung bei Berufsunfähigkeit | nicht geregelt | ||
| Definition der Berufsunfähigkeit (Grad, Dauer der Prognose) | nicht geregelt | ||
| Nachleistung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (Monate) | nicht geregelt | ||
| Ende bei Bezug einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente | nicht geregelt | ||
| Endalter des Versicherungsschutzes | nicht geregelt | ||
| Fortführung oder Anwartschaft bei Arbeitslosigkeit | nein | „arbeitslos, so entfällt die Versicherungsfähigkeit zu dem Zeitpunkt, zu dem feststeht, dass der Versicherte eine neue Tätigkeit als Arbeitnehmer nicht mehr aufnehmen will“ | Tarif S-KG I. Nr. 2, Seite 1 |
| Fortführung oder Anwartschaft in der Elternzeit | nicht geregelt | ||
| Herabsetzung des Tagegelds bei gesunkenem Einkommen durch den Versicherer | nicht geregelt | ||
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt | ||
| Ende bei Verlegung des Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes ins Ausland | nicht geregelt |
Anpassung und Optionen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erhöhung des Tagegelds bei Einkommensanstieg ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Verkürzung der Karenzzeit ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Umstellung bei Wechsel zwischen Angestellt und Selbstständig ohne neue Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Automatische Dynamik (regelmäßige Anpassung des Tagegelds) | nicht geregelt | ||
| Anwartschaftsversicherung (Ruhen gegen geringen Beitrag) | nicht geregelt | ||
| Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugs | nicht geregelt | ||
| Umtauschrecht in eine Berufsunfähigkeitsversicherung | nicht geregelt |
Obliegenheiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Frist für die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit | nicht geregelt | ||
| Nachweisintervall der Arbeitsunfähigkeit (ärztliche Bescheinigung) | nicht geregelt | ||
| Untersuchung durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Anzeige eines gesunkenen Einkommens | nicht geregelt | ||
| Leistung nur bei Aufenthalt am Wohnsitz oder im Inland während der Arbeitsunfähigkeit | nicht geregelt | ||
| Weitere Krankentagegeldversicherung nur mit Einwilligung des Versicherers | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss bei Vorsatz | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Sucht (Alkohol, Drogen) und Entziehungsmaßnahmen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Kriegsereignissen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei medizinisch nicht notwendigen Eingriffen (z. B. Schönheitsoperationen) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Vorerkrankungen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bestimmter Sportarten oder Wettkämpfe | nicht geregelt | ||
| Ausschluss oder Einschränkung bei Rückenleiden | nicht geregelt |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistung nach Tabelle je Diagnose (baremo) statt nach tatsächlichen Tagen | nicht geregelt | ||
| Höchstdauer der Leistung je Fall (Tage) | nicht geregelt | ||
| Zusätzliches Tagegeld bei Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt | ||
| Leistung nur bei Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit durch Seguridad Social oder Mutualidad | nicht geregelt | ||
| Feste Leistung bei Geburt oder Mutterschaft | nicht geregelt | ||
| Zusätzliches Kapital bei Tod oder dauernder Invalidität | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.
Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- UNION KRANKENVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT
- Vertrieb
- über eigene Vertreter
- Krankentagegeld UKV (Unterlage einer Sparkasse) Fassung: 01.07.2015 Kopie bei einem Vermittler, nicht beim Versicherer selbst
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.
Als Text (Markdown) Union Krankenversicherung Krankentagegeld (Sparkassenvertrieb)