Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Musikinstrumentenversicherung / Bedingungsarchiv Instrumentenversicherung

Bernhard Assekuranz Musikinstrumentenversicherung: die Bedingungen im Volltext

Musikinstrumentenversicherung gegen Beschädigung und Verlust im Gebrauch, auf Transporten und in Ruhe, mit benannten Gefahren wie Diebstahl, Liegenlassen und Elementarereignissen, Ersatz zum gemeinen Wert.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
  • 4,97 von 5 Sternen aus 5.047 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt.

Hier fehlen nur noch Ihre Daten und ein paar Angaben.

Wir bereiten Ihren Antrag bei Bernhard Assekuranz vor.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an Bernhard Assekuranz
Ein paar Angaben für den Antrag

Alles freiwillig. Was Sie nicht wissen, klären wir gemeinsam.

Datenschutzerklärung

Wir bereiten Ihren Antrag bei Bernhard Assekuranz vor und melden uns mit den Unterlagen.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 67 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme (Wert der versicherten Instrumente samt Zubehör)laut Versicherungsschein„Die Versicherungssumme vereinbaren wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag. Sie soll dem Versicherungswert Ihrer Musikinstrumente entsprechen.“Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Seite 1
Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist)ja„gegen Beschädigung oder Verlust ununterbrochen während der Zeit, in der sie sich im Gebrauch, auf dem Transport oder in zeitweiser Ruhe befinden.“Was ist versichert?, Seite 1
Versicherte Instrumente (akustisch, elektrisch, elektronisch, Tasteninstrumente, Schlagwerk)nicht geregelt
Zubehör mitversichert (Koffer, Etuis, Bögen, Ständer, Noten)nicht geregelt
Ton- und Bühnentechnik mitversicherbar (Verstärker, Effektgeräte, Mikrofone, PA, Licht)nicht geregelt
Ersatzwert: Neuwert, Zeitwert oder vereinbarter Wert (Taxe)nein„Dies ist der gemeine Wert“Was wird ersetzt?, Seite 1
Vereinbarter Versicherungswert (Taxe) mit Verzicht auf Wertnachweis im Schadenfallnicht geregelt
Wertsteigerung oder Vorsorge für Wertanstieg des Instrumentsnicht geregelt
Vorsorgeversicherung für neu erworbene Instrumente bis zur Meldungnicht geregelt
Berufliche Nutzung mitversichert (Berufsmusiker, Lehrkräfte, Studierende)nicht geregelt
Geliehene, gemietete und anvertraute fremde Instrumentenicht geregelt
Geltungsbereich (Wohnung, Deutschland, Europa, weltweit)ja„Versicherungsschutz besteht für den vereinbarten Geltungsbereich.“Wo bin ich versichert?, Seite 1

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bruch und Beschädigung durch Fallenlassen, Stoß, Umstoßenja, bis zur Versicherungssumme„gegen Beschädigung oder Verlust“Was ist versichert?, Seite 1
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeitnicht geregelt
Beschädigung durch Dritte (Publikum, Mitmusiker, Böswilligkeit)nicht geregelt
Einbruchdiebstahlja, bis zur Versicherungssumme„Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Veruntreuung, Unterschlagung, Raub“Was ist versichert?, Seite 1
Raub und räuberische Erpressungja, bis zur Versicherungssumme„Raub, räuberische Erpressung“Was ist versichert?, Seite 1
Einfacher Diebstahl (ohne Einbruch, etwa aus Proberaum oder Garderobe)ja, bis zur Versicherungssumme„Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Veruntreuung, Unterschlagung, Raub“Was ist versichert?, Seite 1
Abhandenkommen, Verlieren, Liegenlassenja, bis zur Versicherungssumme„Abhandenkommen, Veruntreuung, Unterschlagung, Raub, räuberische Erpressung, Vertauschen, Liegenlassen“Was ist versichert?, Seite 1
Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagelja, bis zur Versicherungssumme„Liegenlassen, Brand, Blitzschlag, Explosion, Wasser und elementare Ereignisse.“Was ist versichert?, Seite 1
Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Lawine, Erdrutsch)ja, bis zur Versicherungssumme„Brand, Blitzschlag, Explosion, Wasser und elementare Ereignisse.“Was ist versichert?, Seite 1
Schäden durch Flüssigkeiten (umgestoßenes Getränk, Regen bei Auftritten im Freien)nicht geregelt
Überspannung, Kurzschluss und Blitz bei elektrischen Instrumenten und Techniknicht geregelt

Transport, Auftritt und Reise

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Transportschäden beim Tragen und Befördern durch den Versichertenja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind insbesondere Schäden entstanden durch Transport, Transportmittelunfall“Was ist versichert?, Seite 1
Unfall des Transportmittels (Kfz, Bahn, Flugzeug, Schiff)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind insbesondere Schäden entstanden durch Transport, Transportmittelunfall“Was ist versichert?, Seite 1
Schutz bei Auftritten, Proben, Unterricht und Aufnahmenja, bis zur Versicherungssumme„ununterbrochen während der Zeit, in der sie sich im Gebrauch, auf dem Transport oder in zeitweiser Ruhe befinden.“Was ist versichert?, Seite 1
Diebstahl aus dem abgestellten, verschlossenen Fahrzeugnicht geregelt
Nachtzeitklausel für Instrumente im Fahrzeug (kein Schutz in bestimmten Stunden)nicht geregelt
Aufgegebenes Gepäck und Frachtraum bei Flugreisennicht geregelt
Versand durch Post, Kurier, Spedition oder Frachtführernicht geregelt
Aufbewahrung in Hotel, Backstage, Garderobe oder fremden Räumennicht geregelt
Höchstdauer von Reisen oder Auslandsaufenthaltennicht geregelt

Leistung im Schadenfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Reparaturkosten durch Fachwerkstatt oder Instrumentenbauerja, bis zur Versicherungssumme„Werden versicherte Sachen beschädigt, ersetzt der Versicherer - nach Abstimmung - die notwendigen Reparaturkosten.“Was wird ersetzt?, Seite 1
Wertminderung nach fachgerechter Reparaturnein„gewöhnliche Abnutzung, Entwertung oder Wertminderung.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Entschädigung bei Totalschaden oder Verlustja, bis zur Versicherungssumme„Im Falle des Totalverlustes ersetzt der Versicherer den Versicherungswert.“Was wird ersetzt?, Seite 1
Mietinstrument oder Ersatzinstrument während der Reparaturnicht geregelt
Transport zur und von der Werkstattnicht geregelt
Kosten für Sachverständige und Gutachtennicht geregelt
Such-, Bergungs- und Rückholkostennicht geregelt
Paar- und Satzklausel (Wertverlust des zusammengehörenden Rests, etwa Instrument und Bogen)nicht geregelt
Ertragsausfall oder Mehrkosten für Berufsmusiker (abgesagter Auftritt, Ersatzbeschaffung)nein„Ebenso werden keine Vermögensnachteile durch Benutzungsausfall übernommen.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherungnicht geregelt

Selbstbeteiligung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt
Höhere Selbstbeteiligung bei Diebstahl oder Verlustnicht geregelt
Selbstbeteiligung oder Kürzung bei Diebstahl aus dem Fahrzeugnicht geregelt
Wählbare Selbstbeteiligung gegen Beitragsnachlassnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß und Alterungja„gewöhnliche Abnutzung, Entwertung oder Wertminderung.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Schäden durch Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Klimaeinflüsse (Risse)nicht geregelt
Ausschluss von Schäden durch Ungeziefer, Holzwurm, Rost und Korrosionnicht geregelt
Ausschluss von inneren mechanischen oder elektrischen Defekten (Betriebsschaden)nicht geregelt
Ausschluss von Schrammen, Kratzern und Lackschäden ohne Funktionsbeeinträchtigungnicht geregelt
Ausschluss von Verschleißteilen (Saiten, Felle, Rohrblätter, Haare des Bogens)nicht geregelt
Ausschluss von Schäden während Reparatur, Restaurierung oder Bearbeitungnicht geregelt
Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (Verzicht auf Kürzung)nicht geregelt
Ausschluss von Beschlagnahme und behördlichem Zugriff (etwa Zoll)nicht geregelt
Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Terror und Kernenergienicht geregelt

Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Transport nur im geeigneten Koffer oder Etuinicht geregelt
Beaufsichtigungspflicht unterwegs (Diebstahl nur bei Aufsicht oder Verschluss)nicht geregelt
Pflichten für Instrumente im Fahrzeug (verschlossen, nicht sichtbar, Kofferraum)nicht geregelt
Wertnachweis oder Gutachten bei Vertragsschluss erforderlichnicht geregelt
Anzeige bei der Polizei unverzüglich nach Diebstahl oder Verlustja„Schäden durch strafbare Handlungen sind der zuständigen Polizeidienststelle zu melden.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Frist zur Schadenmeldungja„Unter anderem müssen Sie uns beispielsweise jeden Versicherungsfall unverzüglich anzeigen“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Zustimmung des Versicherers vor Reparatur oder Auftragja„Werden versicherte Sachen beschädigt, ersetzt der Versicherer - nach Abstimmung - die notwendigen Reparaturkosten.“Was wird ersetzt?, Seite 1
Kurzzeitdeckung für einzelne Reisen, Tourneen oder Leihzeitennicht geregelt
Pauschalvertrag für Orchester, Vereine, Musikschulen oder Ensemblesnicht geregelt
Mindestlaufzeit des Vertragsnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenja„Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel möglich nach dem Eintritt des Versicherungsfalles.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Bernhard Assekuranz (Assekuradeur, Risikoträger am Text prüfen)
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Bernhard Assekuranz Musikinstrumentenversicherung

Volltext aufklappen: IPID Musikinstrumente
[Seite 1] Musikinstrumente-Versicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Carl Schröter GmbH & Co. KG Vermittlerregister Nr.: D-SCLT-4J77P-31 Produkt: Musikinstrumente- Deutschland Versicherung Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungs-Police und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Musikinstrumente-Versicherung an. Mit dieser sorgen wir dafür, dass Ihnen ein Schaden an den versicherten Sachen, beispielsweise Ihrer Instrumente, finanziell ersetzt wird. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert sind Ihre zur Versicherung angemelde- Kein Versicherungsschutz besteht zum ten Musikinstrumente Beispiel für Schäden durch:  gegen Beschädigung oder Verlust x gewöhnliche Abnutzung, Entwertung oder Wertminderung.  ununterbrochen während der Zeit, in der sie x mut- oder böswillige Beschädigung, Un- sich im Gebrauch, auf dem Transport oder in treue oder Diebstahl durch Familienan- zeitweiser Ruhe befinden. gehörige.  Versichert sind insbesondere Schäden ent- standen durch Transport, Transportmittelun- fall, Diebstahl, Abhandenkommen, Veruntreu- ung, Unterschlagung, Raub, räuberische Er- Gibt es Deckungsbeschränkungen? pressung, Vertauschen, Liegenlassen, Brand, Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Blitzschlag, Explosion, Wasser und elemen- So ist der Versicherungsschutz in den fol- tare Ereignisse. genden Beispielsfällen eingeschränkt: Was wird ersetzt? ! Die Versicherung darf zu keiner Berei-  Im Falle des Totalverlustes ersetzt der Versi- cherung führen. Persönliche Liebhaber- cherer den Versicherungswert. Dies ist der werte können daher nicht berücksichtigt gemeine Wert des versicherten Gegenstan- werden. des am Tag des Schadeneintritts. ! Kosten für Verbesserungen, Verände- rungen oder Gesamtauffrischungen des  Werden versicherte Sachen beschädigt, er- versicherten Gegenstandes werden vom setzt der Versicherer - nach Abstimmung - die Versicherer nicht übernommen. notwendigen Reparaturkosten. ! Ebenso werden keine Vermögensnach- Wie hoch ist die Versicherungssumme? teile durch Benutzungsausfall übernom- men.  Die Versicherungssumme vereinbaren wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag. Sie soll dem Versicherungswert Ihrer Musikinstrumente entsprechen. Erweiterungen zum Versicherungsschutz können Sie individuell mit uns vereinbaren. Bestehende Erweiterungen lesen Sie in diesem Fall bitte im Angebot oder Ihrer Versicherungs-Police nach. Wo bin ich versichert?  Versicherungsschutz besteht für den vereinbarten Geltungsbereich. Freigabe: 01.09.2019 • Version: 1.0 Seite 1 von 2 Dateiname: Informationsblatt Musikinstrumente-Versicherung [Seite 2] Welche Verpflichtungen habe ich? - Sie müssen alle von uns gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. - Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns zu Vertragsbeginn angegeben haben, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen. Sie müssen uns daher mitteilen, ob und welche Änderungen dieser Umstände gegenüber Ihren ursprünglichen Angaben im Versiche- rungsantrag eingetreten sind. - Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, ergeben sich für Sie einige Verpflichtungen, denen Sie nachkommen müssen. Unter anderem müssen Sie uns beispielsweise jeden Versicherungsfall un- verzüglich anzeigen, sowie gebotene Maßnahmen zur Abwendung und Minderung des Schadens ergreifen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie alles zu tun haben, was zur Aufklärung des Tatbestandes dienlich sein kann. Schäden durch strafbare Handlungen sind der zuständigen Polizei- dienststelle zu melden. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und wann endet die Deckung? Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Versicherungsvertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Vertragsdauer kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres erfolgen. Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel möglich nach dem Eintritt des Versicherungsfalles. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Freigabe: 01.09.2019 • Version: 1.0 Seite 2 von 2 Dateiname: Informationsblatt Musikinstrumente-Versicherung
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.