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Bergeversicherung
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Kasko
Bergung heißt, ein gesunkenes, gestrandetes oder manövrierunfähiges Boot aus dem Wasser oder vom Grund zu holen. Wrackbeseitigung heißt, das zu entfernen und zu entsorgen, was danach übrig bleibt. Beides kann mehr kosten, als das Boot wert war: Kran, Taucher und Ponton in einem belegten Hafenbecken werden schnell sechsstellig, und die Hafenbehörde ordnet die Räumung an, ohne den Eigner zu fragen. Die entscheidende Frage an eine Kaskoversicherung lautet deshalb nicht, ob sie solche Kosten kennt, sondern ob sie sie neben der Entschädigung für das Boot trägt oder aus derselben Versicherungssumme nimmt.
Bei uns: Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung sind in allen drei Tarifen mitversichert, und zwar unabhängig davon, was für das Boot selbst gezahlt wird: in Basis bis zur Versicherungssumme, in Basis PLUS bis 1.000.000 Euro und in Premium bis 2.500.000 Euro je Versicherungsfall. Voraussetzung ist, dass ein Staat oder die zuständige Behörde die Maßnahme veranlasst oder angeordnet hat.
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Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.