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Forderungsausfalldeckung
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Haftpflicht
Die Forderungsausfalldeckung, kurz Ausfalldeckung, hilft, wenn Sie selbst geschädigt werden und der Schädiger nicht zahlen kann. Das passiert öfter, als man denkt: Viele Boote fahren ohne Haftpflicht oder mit zu niedriger Summe, und nicht jeder Schädiger hat das Geld. Mit der Ausfalldeckung zahlt Ihre eigene Haftpflicht so, als hätte der andere eine Haftpflicht zu Ihren Bedingungen. Beispiel: Ein Motorboot ohne Versicherung rammt Ihre Yacht im Hafen, der Fahrer ist zahlungsunfähig.
Bei uns: In Basis PLUS und Premium ist die Forderungsausfalldeckung in der Wassersport-Haftpflicht enthalten, Ziffer A-12: Sie werden so gestellt, als hätte der Schädiger eine Haftpflicht zu Ihren Bedingungen. Voraussetzung ist, dass Ihre berechtigte Forderung gegen ihn nicht durchsetzbar ist und mindestens 2.500 Euro beträgt. Die Basis enthält keine Ausfalldeckung.
Weitere Begriffe
Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.