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Führerscheinklausel
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Ausschlüsse
Die Führerscheinklausel knüpft den Schutz an die amtlich vorgeschriebene Fahrerlaubnis. Maßgeblich ist nicht das eigene Können, sondern was für dieses Fahrzeug und dieses Gewässer verlangt wird: auf deutschen Binnengewässern der Sportbootführerschein ab 15 PS, auf dem Rhein schon ab 5 PS, im Ausland das, was der Küstenstaat fordert. Beispiel: Sie lassen beim Ablegen einen Gast ans Ruder, der nie einen Schein gemacht hat, und er setzt das Boot auf die Spundwand. Wie die Klausel dann wirkt, entscheidet ihr Wortlaut, und der fällt von Haus zu Haus sehr verschieden aus.
Bei uns: Im Kasko ist es ein Ausschluss, der nur greift, wenn beides zusammenkommt: Das Boot wurde von einer nicht qualifizierten Person geführt und ohne den amtlich vorgeschriebenen Führerschein für Fahrzeug oder Fahrtgebiet. In der Haftpflicht steht dazu die eigene Ziffer A-5: Nur ein berechtigter Führer mit der erforderlichen behördlichen Erlaubnis darf das Boot gebrauchen, und Sie müssen dafür sorgen.
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