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Gefahrerhöhung

Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Obliegenheiten

Eine Gefahrerhöhung ist eine dauerhafte Änderung nach Vertragsschluss, durch die ein Schaden wahrscheinlicher oder größer wird. Am Wasser sind es meist drei Fälle: Das Boot wird gegen Geld verchartert, es fährt außerhalb der vereinbarten Fahrtgrenzen, oder es wechselt vom bewachten Hafen an einen frei zugänglichen Steg. Solche Änderungen brauchen vorab die Zustimmung des Versicherers, und wer sie erst später bemerkt, muss sie unverzüglich anzeigen. Bleibt die Anzeige aus, darf der Versicherer kündigen, den Beitrag anpassen oder die Leistung kürzen. Wer nachweist, dass die Änderung für den Schaden nicht ursächlich war, behält seinen Anspruch.

Bei uns: Basis, Basis PLUS und Premium regeln das gleichlautend in Ziffer B-4. Vermietung oder Vercharterung gegen Entgelt gilt dort ausdrücklich als Gefahrerhöhung, solange sie nicht beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert ist. Erhöhen wir daraufhin den Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließen wir das höhere Risiko aus, können Sie binnen eines Monats nach unserer Mitteilung kündigen.

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