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Boot in der Werft oder beim Refit: Ist es dort versichert?
Kurze Antwort
Während Reparatur, Inspektion und Überholung in einer Werft bleibt das Boot in der Kasko versichert, mit Saisonpolice aber nicht vom 1. November bis 31. März. Verursacht die Werft selbst einen Schaden, haftet sie. Bei größeren Umbauten sollten Sie Wert und Versicherungssumme anpassen.
Ein Refit dauert oft Wochen oder Monate: neues Antifouling, Motorüberholung, neue Elektrik, ein neues Teakdeck. In dieser Zeit steht das Boot an Land oder in der Halle, umgeben von Gerüsten, Schleifstaub, Lösungsmitteln und Schweißarbeiten. Die Risiken sind andere als auf dem Wasser: Brand durch Heißarbeiten, Diebstahl von Teilen aus der offenen Halle, ein Sturm, der das Gerüst umwirft, ein Schaden beim Kranen.
Für das Boot selbst bleibt die Kasko zuständig, wenn sie den Aufenthalt in der Werft einschließt, was gute Bedingungen tun. Verursacht die Werft beim Arbeiten einen Schaden, haftet sie dafür, meist über ihre Betriebshaftpflicht; die Kasko zahlt dann oft vorab und holt sich das Geld zurück. Klären Sie vor dem Refit schriftlich mit der Werft, wer das Boot während der Arbeiten versichert, ob die Werft eine Betriebshaftpflicht mit ausreichender Summe hat und wer bei einem Hallenbrand haftet.
Ändert sich durch den Refit der Wert des Bootes deutlich, etwa durch einen neuen Motor oder neue Elektronik, passen Sie die Versicherungssumme an, sonst droht Unterversicherung. Wird das Boot grundlegend umgebaut, melden Sie das vorher, denn ein neuer Antrieb oder eine geänderte Nutzung kann eine Gefahrerhöhung sein. Halten Sie den Zustand vor und nach dem Refit mit Fotos und Rechnungen fest.
In unseren Kaskobedingungen gilt der Versicherungsschutz nach Ziffer A-2.1.2 auch während des Aufenthalts an Land, einschließlich An-Land-Ziehen und Zu-Wasser-Lassen, und während einer Reparatur, Inspektion oder Überholung an einem für Wassersportfahrzeuge geeigneten Platz. Welche Sturmse versichert sind, richtet sich nach Ihrem Tarif, etwa Brand und Sturm in Teil- und Vollkasko, Kranschäden ab Basis-Plus. Mit Saisonpolice besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz, auch nicht in der Werft.
Zum Merken
Ihr Boot
bleibt in der Kasko versichert
Werftschaden
zahlt die Haftpflicht der Werft
Vor dem Refit klären, wer was versichert.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist mein Boot während des Werftaufenthalts versichert?
In aller Regel ja, wenn die Kasko den Aufenthalt an Land und in der Werft einschließt. Bei uns gilt der Schutz nach Ziffer A-2.1.2 auch während Reparatur, Inspektion und Überholung. Mit Saisonpolice besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz.
Wer zahlt, wenn die Werft mein Boot beschädigt?
Die Werft haftet für Schäden, die sie verursacht, meist über ihre Betriebshaftpflicht. Ihre Kasko kann vorab zahlen und sich das Geld bei der Werft zurückholen.
Muss ich einen Refit der Versicherung melden?
Einen größeren Umbau oder einen deutlich höheren Bootswert ja, damit die Versicherungssumme stimmt und keine Gefahrerhöhung übersehen wird.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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