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Reihe gleicher Charteryachten mit dem Heck am Steg einer Marina im Morgenlicht

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Kaufcharter: Wer versichert das Boot in der Charterflotte?

Kurze Antwort

Solange das Boot in der Charterflotte fährt, versichert es in aller Regel die Charterfirma. Der Eigner prüft trotzdem, wer Versicherungsnehmer ist, ob die Summe zum Kaufpreis passt, was in den eigenen Wochen gilt und ab welchem Tag er selbst versichern muss.

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Bei der Kaufcharter kauft ein Eigner eine meist neue Yacht und gibt sie für einige Jahre in die Flotte eines Charterunternehmens. Die Firma verchartert das Boot, kümmert sich um Liegeplatz, Pflege und Übergaben, der Eigner erhält einen Anteil an den Einnahmen oder einen festen Betrag und darf das Boot in vereinbarten Wochen selbst nutzen. Die Versicherung regelt der Managementvertrag. Üblich ist, dass die Charterfirma das Boot zusammen mit ihrer Flotte versichert und die Kosten verrechnet. Das Boot gehört aber dem Eigner, und häufig ist es finanziert: Die Bank verlangt dann einen Nachweis, dass ihr Anspruch im Schadenfall gesichert ist.

Lassen Sie sich deshalb nicht nur eine Bestätigung zeigen, sondern die Police oder den Auszug für Ihr Boot. Prüfen Sie, wer Versicherungsnehmer ist und ob Sie als Eigentümer genannt sind, ob die Versicherungssumme oder die feste Taxe zum Kaufpreis samt Ausrüstung passt und wer nach einem Charterschaden den Selbstbehalt trägt. Fragen Sie, ob dieselbe Deckung in Ihren Eignerwochen gilt, auch wenn Sie mit eigener Crew oder in einem anderen Revier fahren. Der Ausfall von Chartereinnahmen während einer Reparatur ist in einer Kasko in aller Regel nicht versichert. Und klären Sie, an welchem Tag die Flottenversicherung endet, wenn das Boot den Vertrag verlässt.

Ab der Rückgabe braucht das Boot eine eigene Police, und zwischen beiden darf kein Tag liegen. Lassen Sie den Zustand bei der Übernahme festhalten, am besten mit einem Gutachten, denn Spuren aus den Charterjahren lassen sich später schwer zuordnen. Wer sein Boot auch danach gegen Geld vermietet oder verchartert, muss das melden: In den NAMMERT-Bedingungen gilt Vermietung oder Vercharterung gegen Entgelt als Gefahrerhöhung, wenn sie nicht vereinbart ist. Gewerbliche Vermietung oder mehr als 30 Tage im Versicherungsjahr sind nur versichert, wenn sie beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert sind, und auch dann nur nachrangig zu einer anderen Versicherung.

Kauf, Charterjahre unter der Flottenpolice, Rückgabe: Die eigene Police muss genau an diesem Tag anschließen.

Zum Merken

Flottenpolice

deckt das Boot, solange es verchartert wird

Eigene Police

beginnt am Tag der Rückgabe

Zwischen beiden darf kein einziger Tag liegen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wer versichert ein Boot in der Kaufcharter?

In aller Regel die Charterfirma, oft zusammen mit ihrer Flotte, und sie verrechnet die Kosten mit dem Eigner. Was genau gilt, steht im Managementvertrag und in der Police selbst.

Gilt die Flottenversicherung auch in meinen Eignerwochen?

Das ist je nach Vertrag verschieden. Fragen Sie ausdrücklich nach Eignerwochen mit eigener Crew und nach Fahrten außerhalb des Charterreviers, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

Was muss ich tun, wenn das Boot aus der Charter zurückkommt?

Die eigene Police muss am Tag der Rückgabe beginnen. Halten Sie den Zustand bei der Übernahme fest, am besten mit einem Gutachten, und melden Sie jede weitere Vermietung gegen Entgelt vorher.

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