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Grobe Fahrlässigkeit
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Obliegenheiten
Ein Verhalten, das die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt, bei angekündigtem Sturm unzureichend festgemacht, ohne Ausguck gefahren, Seeventil offen gelassen. Der Versicherer darf die Leistung dann grundsätzlich kürzen. Ob und wie weit er darauf verzichtet, ist der wichtigste einzelne Unterschied zwischen Bedingungswerken.
Bei uns: Wir verzichten auf den Einwand ab Basis PLUS bis 25 Prozent, im Premium bis 50 Prozent der Versicherungssumme. Vorsatz bleibt in jedem Vertrag ausgeschlossen.
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Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.