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Kriegs- und Beschlagnahmeausschluss
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Ausschlüsse
Fast jedes Bedingungswerk nimmt eine Gruppe von Großrisiken vom Schutz aus: Krieg, Bürgerkrieg und kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen, Streik und Aufruhr, terroristische oder politische Gewalthandlungen, Kernenergie sowie Beschlagnahme, Entziehung und sonstige hoheitliche Eingriffe. Der Grund ist nicht Kleinmut, sondern Rechenbarkeit: Solche Ereignisse treffen sehr viele Boote auf einmal und lassen sich in keinem Beitrag abbilden. Beispiel: Eine Hafenbehörde legt Ihre Yacht wegen eines Zollverfahrens an die Kette, und das Boot liegt ein Jahr unbenutzbar am Steg. Das ist ein hoheitlicher Eingriff und kein Kaskoschaden.
Bei uns: Der Ausschluss steht in allen Werken: Kasko Basis in Ziffer A-5.1, Basis PLUS und Premium jeweils in Ziffer A-6.1, von Krieg bis Beschlagnahme. Die Haftpflicht schließt Kriegsereignisse bei Gewässerschäden in Ziffer A-9.3 aus. Die Unfalldeckung nennt in Ziffer A-4.1.3 eine Ausnahme: Wer auf Auslandsreise überraschend von Kriegsereignissen betroffen wird, bleibt bis zum Ende des 14. Tages nach deren Beginn geschützt.
Weitere Begriffe
Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.