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Maschinendeckung
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Kasko
Ein Motor, der ohne Fremdeinwirkung stehen bleibt, ist der teuerste Schaden an Bord und der am seltensten versicherte. Kaskobedingungen schließen Betriebsschäden an maschinellen Einrichtungen regelmäßig aus: Verschleiß, ein heißgelaufenes Lager, ein Kurzschluss, ein Materialfehler am betroffenen Teil selbst. Wer das Getriebe nach dem Sommer überholen lassen muss, zahlt die Rechnung der Werft deshalb meist aus eigener Tasche. Die Maschinendeckung ist der Zusatz, der diesen Ausschluss wieder öffnet, gegen Beitrag, mit einer Altersgrenze für die Anlage und unter der Bedingung, dass sie nach Herstellervorgabe gewartet wurde.
Bei uns: Die Maschinenanlagen-Zusatzdeckung gibt es nur in Basis PLUS und Premium und nur, wenn sie vereinbart ist (A-14). Gedeckt sind Falschbetankung, verborgene Material- und Fertigungsfehler, Konstruktionsfehler, Wellenbruch und Bedienungsfehler, bis zur Versicherungssumme. Das fehlerhafte Teil selbst wird nicht ersetzt, Dieselpest ist ausgeschlossen. Die Deckung gilt nur für die Maschinen des versicherten Bootes, nicht für Beiboote oder Jetskis. Bedingung ist die Wartung durch eine Fachfirma, Teile älter als 10 Jahre fallen heraus, die Selbstbeteiligung gilt je Schadenfall.
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Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.